Weiter ist wichtig, dass der Rundfunkstaatsvertrag evaluiert und geprüft wird. Es gilt festzustellen, ob das neue Gebührensystem zu außerordentlichen Belastungen und Verwerfungen für einzelne Branchen führen wird. Auch sind Prognosen, wie sich die Einnahmeseite für die Sender durch die Reform insgesamt entwickelt, derzeit nicht möglich. Wir halten es deshalb für angebracht, die Wirkungen des neuen Staatsvertrags spätestens drei Jahre nach dessen Inkrafttreten verpflichtend zu evaluieren. Eine entsprechende Verpflichtung sollte im Staatsvertrag festgeschrieben werden. Die FDP-Fraktion wird der Überweisung ebenso zustimmen. – Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Kurzem wurde der Chef der GEZ gefragt, ob er über eine Namensänderung seines Ladens angesichts des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nachdenke. Und er antwortete sinngemäß, dass sei ja nun auch notwendig, denn wenn künftig Beiträge statt Gebühren erhoben würden, könne es ja nicht bei der Bezeichnung „Gebühreneinzugszentrale“ bleiben. Beiträge statt Gebühren, das ist ja wohl der Kernpunkt der kommenden Änderung. Ja, da hat er erst einmal recht.
Für Otto Normalverbraucher hört sich das alles gleich an, Beiträge, Gebühren, egal, man muss halt bezahlen. In Wirklichkeit gibt es da aber einen erheblichen Unterschied. Laut Wikipedia, wo man sich auf eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes bezieht, ist eine Gebühr „eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-recht- liche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken“, Schlüsselbegriff „individuell“. Ich muss mir also die Mühe machen, überhaupt nachzuweisen, dass er ein Fernsehgerät empfangsbereit hat. Im Gegensatz dazu werden Beiträge für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig – unabhängig! – von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Ich muss mir die Mühe also nicht machen, dem Einzelnen nachzuweisen, dass er ein Fernsehgerät hat, was sehr bequem ist.
Da fragt man sich natürlich auch, für welche Leistungen werden da eigentlich Beiträge erhoben: Für Unterhaltungsprogramme, die es bei den Privaten genauso gibt und viel besser, für Informationen, die durch die von den Parteien beherrschten Rundfunkgremien so verfälscht und verdreht werden, dass sie kaum brauchbar sind, die man anderswo abseits der öffentlich-rechtlichen auch besser und ausführlicher bekommen kann? Tatsache ist, dass ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte eine reine Abzockaktion räuberischer Bürokraten darstellt und weiter nix. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, einem Bürger, der keine Rundfunkgeräte hat und auch keine will, Rundfunkbeiträge abzuknöpfen, es sei denn aus Bequemlichkeit oder aus Geldgier.
Ich frage mich übrigens, warum jemand dazu kommt zu behaupten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender demokratischer wären als die privaten Sender oder dass die Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Sender in höherem Maße Demokraten wären als die der Privatsender. Ich darf darauf hinweisen, dass unter 30 kaum einer noch öffentlich-rechtlich sieht. Die Leute sehen RTL, Pro7 oder gehen gleich ins Internet. Warum die bezahlen sollen für ZDF und ARD im Namen der Demokratie, das müssen Sie den Leuten mal selber erklären.
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es: „Akzeptanz und Aufkommen der Rundfunkgebühr sinken drastisch“, was richtig ist. „Zusätzlich beschleunigt die Erhöhung der Kontrolle durch den Beauftragtendienst der Gebühreneinzugszentrale … den Akzeptanzverlust.“ Übersetzt in eine ehrlichere Sprache hieße dies:
Die GEZ-Spitzel gehen den Leuten durch ihre Dreistigkeit zunehmend auf die Nerven, der Unmut verstärkt sich, das Image der GEZ bewegt sich verdientermaßen immer mehr in Richtung Stasi. Anstatt sich dieser flächendeckenden Überwachung auszusetzen, verzichten viele Bürger lieber auf Fernsehen und Rundfunk und melden ihre Geräte ab. Die Antwort des Systems besteht darin, dass jetzt jeder zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen zwangsweise herangezogen wird. Mit der gleichen Logik könnte man Hundesteuer von Leuten verlangen, die gar keinen Hund haben oder Sektsteuer von Antialkoholikern.
Der Fantasie beim Abkassieren des Volkes sind in diesem Staat keine Grenzen gesetzt. Ob sich dadurch die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunksysteme steigern wird, möchte ich sehr bezweifeln. Sie dürften eher noch verhasster werden, das haben sie auch verdient. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es schwierig, als Letzter zu reden, aber das Thema gibt noch eine Menge her. Ich will zu den Grundprinzipien des Wechsels nichts sagen, das haben die Kollegin Schildt und der Ministerpräsident sehr deutlich gemacht. Ich will eines jedoch erwähnen: Ich habe immer zu denen gehört, die von diesem Pult mehr Beteiligung der Parlamente gefordert haben. Wir können uns nicht darüber beschweren, dass wir nicht rechtzeitig und nicht umfassend über die Verhandlungen informiert worden sind. Dafür meinen herzlichen Dank.
Das ist angesichts der Schwierigkeit, sich mit 16 Bundesländern abzustimmen, ja nicht so einfach. Am Ende, Herr Ministerpräsident, hatten wir – und das hatten alle meine Kollegen in den Bundesländern – den Eindruck, nun wollen sie endlich durch, die Ministerpräsidenten, nun ist Kritik nicht mehr so besonders gewollt, und an den kleinsten Schrauben zu drehen, das haben auch die Rundfunkreferenten gedacht, wo hinkt jetzt nicht allzu viel, wir müssen das fertigmachen. Das ist aber keine Kritik, sondern das ist normal.
Also, Herr Präsident, in Ihrer Eigenschaft als Redner Ihrer Fraktion haben Sie relativ kritisch den Vertrag angesprochen.
Ich persönlich stehe dieses Mal nicht an zu sagen, dass er in die richtige Richtung geht. Das hat Kollegin Schildt deutlich gemacht und da kann ich mich anschließen. Mir fehlt allerdings nach wie vor eine Lösung an drei Punkten. Das eine sind die beruflich veranlassten Nebenwohnungen, ich will das gar nicht im Einzelnen ausführen. Das stört deshalb, weil wir im ersten Entwurf schon mal eine Drittelregelung vorgesehen haben. Das sind die Leute, wie es Andreas Bluhm gesagt hat, die ja schon mal einen Rundfunkbeitrag bezahlen, weil sie ja nicht nur eine Nebenwohnung, sondern eine Hauptwohnung haben und in dieser Wohngemeinschaft schon mal bezahlen. Nun haben sie noch eine Nebenwohnung und hören den gleichen Rundfunk und dafür zahlen sie dann noch mal. Das war durchaus akzeptabel, dass man
gesagt hat, so ähnlich wie eine Aufwandsteuer oder eine Aufwandsabgeltung als Drittelbeitrag zusätzlich. Nun sind es aber zwei und das halte ich nicht für gerecht.
Und nach wie vor ist das Problem mit den Kfz ganz deutlich ein Systembruch. Da gebe ich Andreas Bluhm recht.
Statt des Rundfunkgerätes wird jetzt einfach das Behältnis genannt, in dem das Rundfunkgerät ist, in dem man sagt, na ja, das ist ja so ähnlich wie eine Wohnung.
Also ich finde, die Vergleiche, die sind ja nun weit hergeholt. Ich hätte mir, Herr Ministerpräsident, wenigstens gewünscht, dass sich unser Land die Protokollerklärung von Schleswig-Holstein ansieht, das nämlich noch mal den Gedanken aufgreift. Wenn wir die Wirtschaft heranziehen, was ich für völlig richtig halte, dann sollten wir es in der Weise tun, dass es in einem System erfolgt. Und es wäre ganz leicht gewesen, in der Frage der Produktionsstätten die Kfz mit einzuberechnen, dann wäre man genau dahin gekommen. Es kommt übrigens etwas dazu: Dann hätten wir das, was jetzt GEZ heißt und vielleicht demnächst irgendwie anders, aber das Gleiche macht, dann hätten wir den riesigen Aufwand nicht gesehen.
Wer mal in den Vertrag reinguckt, der Gesetz werden soll, der wird sehen, wie viel Melde- und Abmeldepflichten es gibt. Also Deregulierung, in der Sie, Herr Ministerpräsident, als Justizminister einmal sehr vorbildlich waren, das haben Sie Ihren Kollegen nicht beibringen können. Das ist keine Deregulierung.
Meine Damen und Herren, nun zum Datenschutz. Durch dieses System, das wir hier haben, wird die GEZ richtig aufgefordert, die Nase in Dinge reinzustecken, die sie eigentlich,
was die Privatsphäre des Bürgers angeht, nichts angehen. Also wenn da zum Beispiel gesagt wird, dass man den die Ablehnung begründenden Lebenssachverhalt bei der privaten Wohnung mitteilt und das auch noch nachweist, dann heißt das also, zwei, die bisher zusammengewohnt haben, müssen also jetzt der GEZ offenbaren, dass sie sich nun gestritten haben, dass sie auseinandergezogen sind. Das ist ja noch gut, aber sie müssen es auch noch nachweisen. Das ist meines Erachtens weit über das hinaus.
Das heißt also, und das ist beantragt worden, dass wir uns noch mal im Rahmen der Überweisung mit dem Vertrag beschäftigen. Ich bin allerdings nicht naiv genug
zu glauben, dass es Sinn macht, zu sagen, na ja, dann ändern wir dieses oder jenes. Allerdings nach Nordrhein-Westfalen bin ich auch nicht mehr naiv genug zu glauben, es wird ja so sein, dass alle dann irgendwann den Kopf senken und sagen, dann machen wir das. Der 14. ist schmählich gescheitert. Wir haben zwei aufeinanderfolgende Gesetz- und Verordnungsblätter in diesem Lande. In dem einen steht der Rundfunkänderungsvertrag, der 14., drin als Gesetz, und in dem zweiten steht nicht „Entschuldigung“ drüber, aber da steht sehr lapidar, der ist nicht wirksam geworden. Das muss nicht so sein. Das hat mir nicht gefallen. Hätten wir zwei oder drei Tage gewartet, hätten wir gemerkt, hier war Einstimmigkeit der Länder erforderlich.
Aber, meine Damen und Herren, ich hätte so gerne etwas Neues, was ich gelernt habe, hier angebracht. Ich hätte nämlich in den Ruf ausbrechen können, wie gut mir das gefällt, was wir jetzt vor uns liegen haben. Ich habe Ihnen gesagt, warum das nicht so ist. Ich habe ein neues Wort gelernt, aus dem Neuhebräischen, das heißt joffi. Das heißt, das ist euch gut gelungen. Das kann ich leider so nicht sagen. Es ist etwas nicht ganz so prima gelaufen, wie wir uns das vorgestellt haben.
Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass wir doch noch einmal im Innenausschuss, der ja der zuständige Ausschuss ist, überlegen müssen, ob wir uns nicht doch noch einmal mit der Protokollerklärung von SchleswigHolstein anfreunden können. Wir haben dieses in der Vergangenheit häufig als Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht. Herr Ministerpräsident, ich nehme es der Landesregierung nicht übel, dass sie sich nicht im ersten Schritt mit Schleswig-Holstein verbrüdern konnte, aber an diesem Punkte wäre es sehr sinnvoll gewesen. Vielleicht schaffen wir das noch in den Ausschüssen, hier in diesem Fall im Innenausschuss. Deswegen stimmt auch meine Fraktion dem Antrag zu, nicht ohne das noch einmal deutlich zu sagen, ich habe einige kritische Anmerkungen gemacht.
Herr Andrejewski, da unterscheide ich mich von Ihnen. Ich habe den Eindruck, dass wir hier eine sehr breite öffentliche Diskussion um die Umstellung in ein System zur Finanzierung gehabt haben. Wir können auch als Parlamentarier damit zufrieden sein, dass das so war. Steter Tropfen höhlt den Stein. Ein wenig gehöhlt, das mag ja auch sein. Das war mal früher nicht ganz so, damit sind wir als Parlamentarier zufrieden. Aber bei aller Kritik an diesem Finanzierungssystem, man kann alles Mögliche sagen, auch die Punkte, die ich angesprochen habe, für mich beißt aber keine Maus den Faden ab: Zu dieser Demokratie gehört zwingend ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, zu dieser Demokratie gehört ein duales System. Und man merkt Ihnen an, Sie haben es immer noch nicht begriffen, welches Juwel wir in der Bundesrepublik mit diesem System haben. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4244 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist
der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich vor der Mittagspause noch auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 5/4245.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/4245 –
Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist unser gemeinsames Anliegen, die medizinische Versorgung in unserem Bundesland zu sichern und auch weiter zu verbessern, und der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt dafür.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes liegt Ihnen ein Mantelgesetz vor, mit dem wir mehrere Schritte unternehmen, medizinische Versorgungsgrundlagen zu verbessern und vor allem auch Bürokratie abzubauen. Ich will mich auf drei Punkte in der Rede beschränken, die aus meiner Sicht die wichtigsten sind: