Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

… Bezug genommen hat …

Frau Müller, Ihre Redezeit ist dann gleich beendet.

Eine Minute noch, ja?

… und dargestellt hat, dass sie darauf besteht, dass sie, so, wie es in anderen Ländern bereits gemacht wird und wie sich auch einige Bundesländer dargestellt haben, hundertprozentige Untertitelung beziehungsweise Gebärdensprache bekommt, um das Medium Fernsehen nutzen zu können. Ihr wurde geantwortet, oder uns wurde geantwortet, dass man bestrebt ist, ein Drittel barrierefrei zu machen, mehr ginge nicht.

Da kann ich nur sagen: In den Niederlanden geht es schon lange, in Belgien geht es schon lange. Und wenn Sie das japanische Fernsehen verfolgt haben mit Beiträgen aus dem Staatsfernsehen, wenn es um die Atomenergie ging und die Kraftwerke, werden Sie bemerkt haben, es war immer Gebärdensprache oben in der Ecke. Mehr noch: Als der Ministerpräsident zu seiner Rede an das Volk ans Pult trat, trat eine junge Frau mit dazu, verbeugte sich, stellte sich neben ihn und gebärdete das entsprechende Thema. Es ist also möglich.

Frau Müller, Ihre Redezeit ist dann beendet.

Diese Art und Weise, es abzuwenden, ist einfach nicht in Ordnung. Also vielfältige Probleme, vieles gelöst, aber vieles noch zu bearbeiten. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Berichterstattung ist beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht 2010 des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4210 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit wurde dem Tätigkeitsbericht 2010 des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4210 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Landeswahlausschusses, Drucksache 5/4253.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Landeswahlausschusses – Drucksache 5/4253 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat …

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Was? Ach so!)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/4253. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/4253 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Pädagogische Fortbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen mit Fachhochschulabschluss, Drucksache 5/4251.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Pädagogische Fortbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen mit Fachhochschulabschluss – Drucksache 5/4251 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Herr Brodkorb scheint nicht anwesend zu sein.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Die SPD-Fraktion hat eine Auszeit von fünf Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 14.05 Uhr

Wiederbeginn: 14.06 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Das Wort zur Begründung des Tagesordnungspunktes 8 hat der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein übersichtlicher Sachverhalt, deswegen kann ich es kurz machen.

Im Moment arbeiten in den Berufsschulen des Landes sozusagen Lehrer mit einem oder Menschen mit einem Fachhochschulabschluss in einem bestimmten Fachbereich, sogenannte Quer- oder Seiteneinsteiger. Und wir haben die Situation, dass die nach den derzeitigen Regelungen nicht eintreten können in die zweite Qualifizierungsphase, nämlich das Referendariat. Und das ist doch ein gewisser Widerspruch, dass man sie zwar einerseits für in der Lage hält zu unterrichten, andererseits ihnen aber nicht die Möglichkeit gibt, auch ein Referendariat zu absolvieren berufsbegleitend, das natürlich auch verbunden ist mit einer anderen Eingruppierung bei der Entlohnung.

Und da das ein Widerspruch ist, der wohl nicht aufrechterhalten werden sollte, beende ich hiermit auch schon meine – wie ich finde – selbstevidente Einbringung und bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu folgen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Brodkorb.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hätte auch Herr Müller vortragen können.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube auch, dass die Option eines berufsbegleitenden Zugangs zum Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger – und das ist ja der Terminus, über den wir hier sprechen – ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Bereich der berufsbildenden Schulen ist, aber gleichzeitig auch eine Maßnahme im Sinne des Fachkräftebündnisses.

Wir brauchen hoch qualifizierte Lehrkräfte, um den Jugendlichen beziehungsweise den jungen Erwachsenen die bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten. Und es hat sich, das sei kurz erwähnt, in den letzten Jahren bewährt, Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss als Lehrkräfte an den beruflichen Schulen einzustellen. In einem nächsten Schritt geht es nun darum – und Herr Brodkorb hat es angedeutet –, und

das ist eben der feine Unterschied, auch Seiteneinsteigern mit einem Fachhochschulabschluss, das ist hier der Antrag, diese Möglichkeit einzuräumen.

Und die Gründe und die Bedingungen, unter denen so eine Umsetzung erfolgen kann, möchte ich auch ganz kurz nur erläutern. Es ist völlig richtig, dass eine solche Maßnahme dazu dient, die Motivation der Lehrkräfte, die als Seiteneinsteiger in öffentlichen Schulen ja bereits tätig sind, zu erhöhen. Und ebenso, finde ich, ist es auch Ausdruck der Wertschätzung für ihre geleistete Arbeit. Diese Kolleginnen und Kollegen üben ihre anspruchsvolle Tätigkeit zum Teil seit vielen Jahren aus und genießen, auch das sei erwähnt, in den Kollegien sowie bei den Schülerinnen und Schülern ein hohes Ansehen.

Einen berufsbegleitenden Zugang zum Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger – sage ich mal für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen – haben wir bereits eröffnet. Es gibt eine Verwaltungsvorschrift vom 16. Februar 2009 und die regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen. Aber sie gilt eben explizit für Lehrkräfte an beruflichen Schulen ohne Lehramtsbefähigung, die zur Absicherung des Unterrichts an öffentlichen Schulen unbefristet im Schuldienst tätig sind. Und wichtig ist, dass diese dann am Ende eine vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern auch organisierte und inhaltlich gestaltete reguläre Zweite Staatsprüfung machen und damit sozusagen dann formal die Befähigung für das Lehramt erhalten.

Und neben diesem formalen Aspekt geht es auch darum, diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren didaktisch-methodischen Entscheidungen zu begleiten, den Blick auf die theoretisch-pädagogische Ebene zu öffnen und damit die Unterrichtsqualität weiter zu erhöhen. Und ich kann sagen zur Stunde, wenn die Frage eben auftaucht, wie viele haben wir in diesem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, wir haben aktuell 13 Lehrkräfte, die diese Maßnahme als wesentliche Bereicherung für ihre schulische Tätigkeit wahrnehmen.

Und nun haben wir eben das Problem, dass als Zugangsvoraussetzung ausdrücklich geregelt ist: ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule. Hintergrund dieser Festlegung ist die Orientierung an bundesweiten Regelungen zur Qualifikation von Lehrkräften. Und ich finde schon, dass wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenfalls den Absolventen von Fachhochschulen die Option eines Zuganges ermöglichen sollten. Auch diese Kolleginnen und Kollegen sind vor Ort überaus engagiert, haben zum Teil über Jahre hinweg wertvolle pädagogische Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse umgesetzt. Und sie verdienen ebenso unsere uneingeschränkte Anerkennung.

Orientieren wollen wir uns hier auch am voraussichtlichen Lehrkräftebedarf, das heißt also, es geht nicht um einen pauschalen Zugang. Ich glaube, das wäre auch nicht zielführend. Vielmehr sollte denjenigen Fachhochschulabsolventen ein berufsbegleitender Zugang ermöglicht werden, die in einem als Bedarfsfachrichtung ausgewiesenen Bereich tätig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine systematische pädagogische Qualifizierung von Seiteneinsteigern ist zweifellos ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Aber ich darf in diesem Zusammenhang aus der „Stralsunder Erklärung“ der Kultusministerkon

ferenz aus dem Jahr 2009 zitieren, die ich als Präsident mit auf den Weg gebracht habe und die maßgeblich eine Sensibilisierung für die Notwendigkeit einer langfristigen Planung des Lehrkräftebedarfes eben nicht nur in unserem Land, sondern – wie ich erfreulicherweise jetzt auch langsam feststellen kann – in jedem einzelnen Bundesland bewirkt hat.

Zitat: „Quer- und Seiteneinsteigerprogramme“, so heißt es in der Erklärung, „sind kein Ersatz für die reguläre Lehrerausbildung. Sie sind ein sinnvolles Instrument zur Überbrückung personeller Engpässe und eine positive Bereicherung für die Schulen.“ Zitatende.

Das heißt also, eine grundständige Lehrerbildung ist unverzichtbar. Und von daher ist im Entwurf zum Lehrerbildungsgesetz von den Fraktionen der CDU und SPD, das vorgelegt worden ist, auch ausdrücklich die Ausbildung für ein Lehramt an beruflichen Schulen vorgesehen, auch das sei in diesem Zusammenhang erwähnt. Dieses Studium kann – so der Entwurf – auch in Kooperation mit Fachhochschulen erfolgen, sofern die Ausbildung qualitativ und strukturell an den Universitäten nicht geleistet werden kann.

So weit zum vorliegenden Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)