Seit der vergangenen Woche spricht Bundesumweltminister Norbert Röttgen sich dafür aus, die staatliche Förderung zur energetischen Gebäudesanierung deutlich aufzustocken, und zusätzlich sollen die Kosten privater Hauseigentümer für die Gebäudesanierung steuerlich absetzbar werden. Die Maßnahmen sollten nach Umweltminister Röttgen Bestandteil des überarbeiteten Energiekonzepts der Bundesregierung sein, das im Juni beschlossen werden soll. Im 6-Punkte-Papier vom Umweltminister und vom Wirtschaftsminister Brüderle ist unter anderem vorgesehen, schrittweise die energetische Gebäudesanierung wieder auf 2 Milliarden Euro jährlich aufzustocken. So gern ich glauben mag, dass es so kommt, sicher ist das natürlich nicht, denn andere Stimmen verweisen auf den Sparzwang.
Kurzum, es gilt, den Handlungsdruck auf den Bund zu erhöhen. Wenn es rund 60 Verbände geschafft haben, einen „Pakt für Klimaschutz“ zu bilden, muss es doch möglich sein, dass es Landesparlamente und Länder ihnen gleichtun. Zentrale Forderung dieses Paktes ist die Bereitstellung von jährlich 2 Milliarden Euro für die Sanierung an Gebäuden. Dafür machen sich Wirtschaft, Städte und natürlich auch die Verbraucherschützer stark.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, energetische Gebäudesanierung trägt sich selbst, muss aber angeschoben werden. Greife ich auf das Parlamentsprotokoll zum Koalitionsvertrag zurück, finde ich dafür hervorragende Beispiele. So argumentierte Verkehrsminister Schlotmann, dass mit einem Kostenvolumen von 3,5 Millionen Euro in 57 Liegenschaften Energiesparmaßnahmen realisiert werden können, mit denen jährlich 600.000 Euro Betriebskosten einzusparen sind. Er stellte fest, dass dies sowohl für den Umweltschutz als auch für die Haushaltskonsolidierung gut sei.
Kollege Rudi Borchert verwies auf folgende Schätzungen, dass durch optimale energetische Sanierung der Liegenschaften Schleswig-Holsteins jährlich bis zu 4 Millionen Euro Energiekosten eingespart würden. Er verwies gleichzeitig darauf, dass solche Schätzungen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen, dass es aber wichtig wäre, dieses zu untersuchen, um dann mittelfristig auch im Einzelplan 12 entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Vielleicht kann der Minister heute darauf schon eine Antwort geben.
Kollege Udo Timm verdeutlichte, dass in den 90er-Jahren die Abschreibung für energetische Modernisierungen von Wohnimmobilien möglich war. Er hielt die steuerliche Anreizkomponente für unverzichtbar, um die hochgesteckten Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Und es ist kein Geheimnis, dass genau wie die Städtebauförderung auch die energetische Gebäudesanierung ein Konjunkturprogramm für das lokale Handwerk ist, damit nämlich Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gesichert werden können.
Einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zufolge löste der Einsatz der gut 2 Milliarden Euro Bundesmittel für das KfW-Programm im Jahre 2009 private Investitionen von über – man höre und staune – 18 Milliarden Euro aus. Und damit nicht genug, 290.000 Arbeitsplätze wurden geschaffen oder gesichert, überwiegend in kleinen und in mittelständischen Unternehmen und in Handwerksbetrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Konjunkturpaket II wurde einiges erreicht. Investiert wurde in Wärmedämmung und in moderne Heizungen. Das Konjunkturpaket offenbarte aber auch, dass der Bedarf riesengroß ist, und bis zum Jahresende sind die letzten Maßnahmen umgesetzt. Deshalb gilt es, den leider schon 2010 nicht mehr zustande gekommenen Investitionspakt „Energetische Erneuerung sozialer Infrastruktur“ wieder aufzulegen. Gut wäre, ihn zu öffnen für alle Infrastruktureinrichtungen.
Anhand der Beispiele zu den Landesliegenschaften ist unschwer zu erahnen, was für Energiepotenziale und Betriebskostensenkungen in den kommunalen Liegenschaften erschließbar sind. Ich sehe die Länder in der Pflicht, sich zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Neuauflage des Investitionspaktes starkzumachen.
Das ist im Übrigen ein Muss, denn mit Inkrafttreten des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im November letzten Jahres hat die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung zu übernehmen. Bei Baumaßnahmen ist wesentlich über die Anforderung der Energiesparverordnung hinauszugehen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
Das Gesetz legt auch fest, dass die Bundesregierung Energiesparwerte vorlegt, die als Energieeinsparziel bis zum Mai des Jahres 2017 und als Zwischenziel bis zum Mai des Jahres 2011 erreicht werden sollen. Vorzulegen ist auch eine Strategie, wie diese Ziele zu erreichen sind. Zudem muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2011 und bis zum 30. Juni 2014 jeweils einen Energieeffizienzaktionsplan vorlegen. Damit gibt es eine reale Chance für den Investitionspakt, den wir nutzen müssen.
Ganz wichtig für meine Fraktion ist aber auch, den Menschen die Angst vor weiter steigenden Heizkosten zu nehmen und sie mit ins Boot zu holen für die Energiewende. Ein deutliches Signal wäre, die Pläne zur Änderung des Mietrechtes fallen zu lassen. Mieterinnen und Mieter nehmen die mit baulichen Maßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten eher in Kauf, wenn sie rechtzeitig informiert und umfassend aufgeklärt werden.
Wichtig ist auch, dass die Baumaßnahmen logistisch so gut vorbereitet werden, dass sie schnell erledigt werden. Auch ich halte es für unzumutbar, wenn über Monate die Fenster mit Planen verhängt und mit Gerüsten versehen sind und dort unter Umständen vielleicht auch nicht mal
jemand arbeitet. Gute Vorbereitung und gute Information sind das A und O, um Mietminderungen zu vermeiden. Einschnitte ins Mietrecht brauchen wir nicht.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag. Und sollten Sie ihn genehmigen, sage ich nur nach dem Jerusalem-Gruß aus Israel: Joffi! – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das im Antragstitel benannte Thema auch ein Stückchen weiter fassen – das hat die Kollegin Lück ja auch, zumindest partiell, getan –, weil ich denke, zu dem Thema Energiewende, was ja sozusagen die Grundlage für den Antrag ist, muss man mehr sagen. Und aus meiner Sicht hat das Thema Energiewende verschiedene, unterschiedlichste Komponenten. Ich will drei benennen: Das ist einmal der konsequente Vorrang der erneuerbaren Energien – auch das gehört mit in diesen Themenkomplex –, dann die Energieeffizienz zur Drosselung des Stromverbrauches, aber auch bezahlbare Energien für die Menschen und die Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode mit dem Papier „Energieland 2020“ und darauf aufbauend mit dem Aktionsplan „Klimaschutz“ im Kern die richtige Richtung erarbeitet. Wir forcieren in Mecklenburg-Vorpommern einen Paradigmenwechsel hin zu einer Politik für einen konsequenten Vorrang für die erneuerbaren Energien.
Eine neue Energiepolitik für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet konsequentere Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Und ich sage, das ist machbar. Schon jetzt haben wir rund 50 Prozent unserer Stromproduktion im Land aus erneuerbaren Energien. 2009 waren es rund 51 Prozent. Und dabei war die Windenergie die wichtigste Ökostromquelle im Land, weit gefolgt dann von den biogenen Energieträgern Biomasse, Biogas und anderen. Beim Bereich Fotovoltaik – zugegebenermaßen – weisen wir zurzeit nur 1,4 Prozent an der Ökostromeinspeisung auf. Ich behaupte, hier gibt es noch gewaltig deutlichere Potenziale, als das bisher der Fall ist.
Mit der schrittweisen und konsequenten Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien haben wir einen wichtigen Schlüssel auch zur Bewältigung des Strukturwandels in unserem Land. Deshalb ist es mein Bestreben, nicht einfach nur mehr Windenergienutzung in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, es muss auch gelingen, mehr Produktion dieser Anlagen zum Beispiel hier im Land anzusiedeln, denn es ist eine hochmoderne Industrie, die zukunftsfähige und gute Arbeit schafft. Und ich will das an der Stelle ruhig mal betonen: Der Kollege Seidel und ich arbeiten gemeinsam daran, und zwar gezielt daran, und diese Zusammenarbeit ist, denke ich mir, sehr gut.
Bei dem notwendigen Ausbau der Windenergiennutzung in Mecklenburg-Vorpommern können die zurzeit kurz vor dem Abschluss befindlichen regionalen Raumentwicklungsprogramme nur ein Zwischenschritt sein. Es muss weitergehen. Und ich bin überzeugt, auch da gibt es weitere Potenziale. Über die Verfahren, die dazu notwendig sind, werden wir mit den zuständigen regionalen Planungsverbänden intensiv reden und auch hier im Parlament diskutieren.
Ich denke, das Landesentwicklungsprogramm hat jetzt sozusagen seine Halbzeit, und wir werden in der nächsten Legislatur hoffentlich positiv darüber streiten, wie man ein Landesentwicklungsprogramm unter den Prämissen, die wir hier diskutieren, dann auch neu ausrichten kann und will. Mein Haus wird die Spielräume, die wir zurzeit haben, nutzen. Wir werden noch in dieser Legislatur einen Plan vorstellen für neue Testeignungsgebiete und Eignungsgebiete für Repowering, weil wir neue Rahmenbedingungen auch auf Bundesebene dafür haben.
Was mir sehr wichtig ist, die Energiewende muss schnell kommen, und hier kann Verwaltung nicht solche Verwaltungsabläufe haben, wie es jetzt teilweise der Fall ist. Ich rede also insbesondere auch über die Dauer der Behandlung solcher Dinge. Da müssen wir uns alle selbstkritisch hinterfragen.
Der Stromverbrauch muss gesenkt werden. Da sind erhebliche Potenziale im öffentlichen wie im privaten Bereich.
Und zweitens, die erneuerbaren Energien ohne den Ausbau der Stromnetze – das wird nicht funktionieren. Ich denke, das ist auch unstrittig. Es ist aber ein sehr schwieriges Thema, insbesondere gegenüber den Menschen. Wir müssen uns dem stellen.
Ich möchte hier an dieser Stelle mal etwas korrigieren: Wir reden immer über das Thema Netzausbau. Ich kann Ihnen sagen, wir stehen als Mecklenburg-Vorpommern hervorragend da. Wir haben die 380-kV-Leitung Richtung Westen. Eigentlich müsste – ich sage es mal salopp – Schleswig-Holstein nur noch den Stecker in die Steckdose stecken, denn der Anschluss nach Schleswig-Holstein funktioniert nicht. Da ist kein Anschluss. Das heißt, wir haben im Land unsere Hausaufgaben gemacht. An der Stelle hoffe ich, dass das da auch zügig vorangeht.
Ich habe vorhin angesprochen, wir dürfen in der ganzen Diskussion die Bezahlbarkeit von Energie für Menschen und Industrie nicht aus den Augen verlieren. Und das heißt, Kollegin Lück, nicht nur für Mieter ist es von entscheidender Bedeutung, ob die Energie, die sie nutzen – auch wenn es dann weniger ist, was wir alle hoffen –, zu zahlen ist. Wir wissen selbst – auch wir reden natürlich mit dem Mieterbund –, die zweite Miete ist jetzt für viele Menschen schon ein extrem belastender Faktor geworden. Das wird immer ausgeblendet in solchen Diskussionen, insbesondere auf Bundesebene.
Und da, sage ich, geht der Antrag einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, wenn er von den Mieterinnen und Mietern spricht. Aber ich habe als Minister auch die zahlreichen Hausbesitzer im Land im Auge, denn das ist auch ein Potenzial in der Bevölkerung, das wir nicht ausblenden dürfen. Und der Anteil an Wohneigentum steigt und steigt.
Ich muss hier deutlich sagen, auch hier ist die Bundesregierung gefordert, Politik für die Menschen und nicht pro Energiekonzerne zu machen. Dazu gehört für mich die gerechte Kostenverteilung auf die Energiekonzerne bei der anstehenden Abschaltung der Kernkraftwerke und den anfallenden Zwischen- und Endlagerungskosten. Diese Kosten – dafür stehe ich – dürfen nicht einfach auf die Stromkunden umgelegt werden. Das ist in der Tat unglaubwürdig, wenn die Bundesregierung im jetzigen Haushalt eigentlich zahlreiche Stellschrauben so gestellt hat, dass die Energiewende, die jetzt so propagiert wird, ausgehebelt wird.
In den Eckpunkten des Bundeshaushaltes werden gegenüber 2010 die Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien deutlich runtergefahren. Die Mittel für das 100.000-Dächer-Solarprogramm sind ebenfalls deutlich heruntergefahren worden. Die Gebäudesanierungsmittel sind von 2,2 Milliarden, wir haben es ja gehört, in 2009 auf 1 Milliarde gekürzt worden.
Meine Damen und Herren, ich sage schlicht und einfach, das ist ein völlig falsches Signal, und ich sage es hier auch ganz persönlich: Ich hoffe, dass hier nicht das gleiche falsche Spiel gespielt wird wie bei der Städtebauförderung, das Doppelte zu fordern, um die Hälfte dann zu erreichen. Ich bin der Auffassung, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss fortgesetzt und die Mittel müssen verstetigt und deutlich aufgestockt werden, denn eine Energiewende muss anders aussehen als das, was wir im Moment an Kapriolen dort erleben. Gerade hier die Kürzung im Bundeshaushalt vorzunehmen, ist aus meiner Sicht absolut fatal.
Zur Ziffer 2 des Antrages möchte ich ganz konkret etwas sagen: Kollegin Lück, wir kennen uns so lange. Also genau das, was Sie da in Ihrem Antrag fordern – das wissen Sie auch –, tue ich seit Monaten, und zwar im Bündnis mit Städte- und Gemeindetag, mit Landkreistag, mit Mieterbund, mit allen Verbänden, mit der Wohnungswirtschaft.
Mit allen, die damit in irgendeiner Form zu tun haben, sitzen wir zusammen. Wir haben, Sie wissen das, die Schweriner Erklärung zum Thema Städtebauförderung gemacht. Und ich habe mir erlaubt, dieses neue Thema – oder eigentlich ist es kein neues Thema, aber von der Brisanz her ein entscheidendes Thema – in dieses Bündnis, wenn man so will, mit einzuspeisen. Und wir haben auch in der Vorbereitung etliche Aktionen in Berlin zusammen in diesem Bündnis, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Entscheidung, wie von mir schon gesagt, völlig fatal ist und im Grunde genommen an den Bedürfnissen vorbeigeht.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einen Punkt sagen zur Einbeziehung der Menschen. Es ist ja hier immer trefflich, in einem Parlament zu diskutieren, was alles notwendig ist und was wir politisch entscheiden müssten. Und wenn es dann zur Realität wird, sind wir häufig damit konfrontiert, dass es viele Initiativen, Widerstände gibt für eine aus unserer Sicht vermeintlich gute Sache. Das heißt also auch, das Thema Energiewende muss partnerschaftlich und unter Einbeziehung der Menschen stattfinden, und zwar nicht unter dem Vorzeichen „mehr“, sondern „bessere“ Bürgerbeteiligung. Ich glaube, wir müssen zu diesem Thema einen neuen Politikstil für eine partnerschaftliche Energiewende mit brei
ter Bürgerbeteiligung schaffen, das heißt, mehr Transparenz bei den zu treffenden politischen Entscheidungen.
Ich will Ihnen Folgendes sagen, und das berührt mich dann schon, die Kollegin Lück hat ihren Vortrag mit dem Thema Fukushima eingeleitet: Also alle Welt diskutiert im Moment über Fukushima und das Problem von Energieversorgung, wo die Quellen für diese Energieversorgung sind.
Ich will Ihnen Folgendes sagen: Ich hatte vermutet – vielleicht war ich in dem Moment zu blauäugig –, dass sich Proteste zum Beispiel gegen Windeignungsgebiete oder Biogasstandorte reduzieren. Ich kann Ihnen berichten, im Gegenteil, im Gegenteil. Wir haben nach wie vor eine steigende Tendenz von massiven Protesten,
und das muss ich dann hier auch so sagen, aus allen Parteien, die hier vertreten sind, aus allen Parteien. Lokalpatrioten vor Ort interessiert ja nicht, worauf man sich politisch verständigt hat. Nein, es kommen massive Proteste bis hin zur der Aktion, dass uns – obwohl die Entscheidung über diese Windeignungsgebiete zum Beispiel ja in kommunaler Selbstverwaltung getroffen worden sind, in den regionalen Planungsverbänden – als Landespolitik politische Arroganz vorgeworfen wird.
Da kann ich nur an Sie appellieren, wir machen genau das, was Sie fordern. Ich brauche dazu wirklich keine Aufforderung, ich sage das mal so, dazu stehe ich. Ich bitte darum, dass Sie vor Ort auch darum werben, dass, wenn wir solche demokratischen Beschlusslagen haben über Windeignungsgebiete und anderes, wir dann auch in unseren Parteien vor Ort dafür werben, ich sage mal, die richtige Dosis für seine Proteste aufzuziehen, denn das kann nicht funktionieren nach dem Motto: Ja, ich bin gegen Kernkraft, ich bin für erneuerbare Energien, aber bitte nicht vor meiner Haustür.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Bitte schön, Frau Abgeordnete.