Das Grundübel in der Entwicklung liegt darin, und das müssten Sie eigentlich wissen, wer dafür die Verantwortung getragen hat, nämlich die damalige Bundesregierung in der Frage, wie wird denn die Privatisierung des ehemals volkseigenen Grund und Bodens und der dazugehörigen Liegenschaften vorgenommen.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört! – Matthias Mantei, CDU: Na, da müssen Sie nicht „hört, hört“ sagen.)
Und es ist doch eindeutig, Herr Kreher, dass Ihre Parteikollegen, ich könnte jetzt die Namen alle aufzählen, sich insbesondere für die ganz schnelle Privatisierung des Bodens ausgesprochen haben, getrennt von den Ensembles. Darin liegt doch der Kern.
Und der Redeschwall, den Sie hier – Entschuldigung, Herr Vizepräsident – loslassen, greift an den verkehrten Symptomen an. Das Grundproblem ist, wie ist das Eigentum der Güter und Herrenhäuser und der darum liegenden Liegenschaften mal entstanden? Da gibt es heute noch einen Tagesordnungspunkt. Wie und wodurch ist es entstanden? Und dann, nach 1990, wie hat denn deren Privatisierung stattgefunden? Und die moderne Landwirtschaft hat es auch zum Teil in den Gütern vor dem Zweiten Weltkrieg gegeben. Jawohl, aber damit war die Nutzung dieser Liegenschaften im landwirtschaftlichen Sinne verbunden.
Ihre damalige FDP und auch bestimmte Vorsitzende haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Grund und Boden um die Güter und Herrenhäuser herum getrennt privatisiert wurden. Das ist das Grundproblem.
dem ich vorstehe, zu über 60 Maßnahmen im Rahmen von multifunktionellen Einrichtungen, von denen Sie reden, Unterstützungen gefordert worden.
Und wenn ich mir den Investitionsbeitrag ansehe, dann will ich das auch untermauern, nämlich, dass unterm Strich, meine sehr geehrten Damen und Herren, immerhin in diesem Lande in die ländlichen Räume gerade in solchen Einrichtungen – da gehören im Übrigen auch Schulen und Kindergärten dazu sowie die Umnutzung von Guts- und Herrenhäuserensembles – insgesamt über 90 Millionen Euro an Investitionen getätigt worden sind.
Durch unser Haus sind immerhin 34 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode bereitgestellt worden. Da reicht es nicht aus, Herr Kreher, sich hier hinzustellen und zu erklären, die da in den Ministerien oder wie auch immer, haben sich bemüht. Nein, Fakten sind geschaffen worden. Gehen Sie doch mal in Ihr Dorf, das wissen Sie doch, Sie haben es angedeutet, und gehen Sie durch das Land und schauen sich die tollen Initiativen der Dorfgemeinschaften, die es zum Glück wieder gibt, an, oder unterhalten sich auch mit dem einen oder anderen, der zurückgekommen ist oder auch in eine Gutsanlage investiert hat! Oder fragen Sie in den Gemeinden nach, in welchen Größenordnungen tatsächlich im Rahmen der Dorferneuerung, der Flurneuordnung Maßnahmen umgesetzt worden sind! Da kann ich nur sagen, hier ist sehr, sehr viel passiert.
Schauen Sie sich das mal in anderen neuen Bundesländern an, wie weit die sind. Da brauchen wir uns überhaupt nicht zu verstecken, sondern da sind Leistungen erbracht worden, und zwar über die letzten Jahre hinweg.
Herr Minister, da Sie als Minister gesprochen haben und nicht als Abgeordneter, kann ich Ihnen keinen Ordnungsruf für die Bezeichnung der Rede des Vizepräsidenten geben. Ich hätte es, wenn Sie als Abgeordneter geredet hätten, allerdings getan.
Herr Präsident! Da ich mit meinem Geschwätz den Minister hier wenigstens herausgefordert habe, hier einmal Stellung zu nehmen zu diesem Bereich, fasse ich das schon als Erfolg auf,
(Peter Ritter, DIE LINKE: So leicht sind Sie glücklich zu machen? – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
dass sich der Herr Minister jetzt endlich hier einmal dazu geäußert hat. Vielleicht ist das der Ausgangspunkt, dass Sie wirklich einmal darüber nachdenken und nicht immer nur in dieser Art: Schuld sind immer die anderen. Da gibt es ein berühmtes Buch, ich glaube, das war von Sartre: „Schuld sind immer die anderen!“
Also diese Art, wie Sie eben argumentiert haben, das war dann eben wieder der Spruch: Schuld sind immer die anderen. Das ist doch das, was uns hier nicht voranbringt. Sie haben doch hoffentlich gemerkt, dass ich eigentlich auch Sie gewinnen wollte. Zu dem, worüber Sie sich nicht geäußert haben, habe ich Sie dann herausfordern wollen, jawohl.
Das ist mir auch gelungen. Ich hoffe, dass hier dann wenigstens herauskommt, dieses Thema – und deshalb wollte ich auch heute hier nur im Namen meiner Fraktion dieses Bekenntnis haben – ist für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume im Land Mecklenburg und Vorpommern so wichtig, dass sich alle Ressorts darum kümmern müssen. Ich hätte genauso den Bauminister noch mal herausfordern können, der natürlich für die Baukultur hier im Land mit verantwortlich ist.
Ja, alle werden jetzt sagen, was sie gemacht haben. Sie haben sich bemüht und die Häuser verfallen weiter.
Und das, meine Damen und Herren, möchte ich unterbinden. Daran arbeite ich auch weiter, darauf können Sie sich verlassen. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Ich gucke jetzt hier mal in die Runde der Regierung, aber weitere Redemeldungen habe ich jetzt nicht. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4249. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4249 bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP und NPD sowie Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Europäischen Stabilitätsmechanismus im Bundesrat ablehnen, Drucksache 5/4269.
Antrag der Fraktion der NPD: Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Bundesrat ablehnen! – Drucksache 5/4269 –
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordneter Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung im Bundesrat, wie es gesagt worden ist, den Europäischen Stabilitätsmechanismus ablehnt. Welche weitreichenden Folgen dieser sogenannte neue Eurorettungsschirm haben wird, hat am gestrigen Tage auch das „Handelsblatt“ festgestellt. Bekanntlich wurden und werden die internationalen Finanzmärkte seit Ausbruch der sogenannten Weltfinanzkrise mit Milliardensummen gestützt. In den USA kauft die FED direkt US-Staatspapiere an, weil diese auf dem freien Markt nicht mehr vollständig abgesetzt werden können.
Auch in der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zwischenzeitlich dazu übergangen, Staatspapiere aufzukaufen und nahezu wertlose Wertpapiere als Sicherheiten zu akzeptieren. Die Geldmärkte werden in einem nie da gewesenen Ausmaß mit liquiden Mitteln versorgt. Gleichzeitig befindet sich das Zinsniveau auf einem extrem niedrigen Stand. Zudem ist die Finanzwirtschaft durch kriminelle Praktiken völlig von der Realwirtschaft abgekoppelt worden. Der Geldmengenschaffung steht keine Schaffung realer Wirtschaftsgüter mehr gegenüber. Inflation ist nicht die Ursache dieser Entwicklung, sondern deren Folge.
Nachdem bereits Irland und Griechenland unter den ersten Eurorettungsschirm Zuflucht genommen haben, soll jetzt der nächste Schritt mit der Schaffung des Europä
ischen Stabilitätsmechanismus gemacht werden. Auch diese Maßnahme dient nur vordergründig der Staatenrettung, vielmehr geht es auch hier um eine Bankenrettung. Gerade die europäischen Banken haben in ihren Büchern irrwitzige Forderungen vornehmlich in den USA und in Europa stehen. Dabei ist besonders zu bedenken, dass die Kreditprogramme in keiner Weise zu einer Entschuldung jener Staaten führen, die gegebenenfalls diese Programme in Anspruch nehmen.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus gliedert sich wie folgt: Die 17 Staaten der Eurozone statten den Rettungsschirm mit einem Kapital in Höhe von 700 Milliarden Euro aus. Da nicht alle Staaten über ein sogenanntes Dreifach-A-Rating verfügen, also über Anleihen mit besonders hoher Qualität, ist diese Übersicherung notwendig, um Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro an Not leidende Staaten ausreichen zu können. Die Bareinlage für diesen Rettungsschirm soll 80 Milliarden Euro betragen. Die einzelnen Staaten beteiligen sich an diesem Sockel jeweils in gleicher Höhe ihrer Beteiligung an der Europäischen Zentralbank. Die Bundesrepublik Deutschland als größter Anteilseigner ist daher mit 27,146 Prozent beteiligt. Dies entspricht dann einem Anteil in Höhe von 21,7 Milliarden Euro am Sockelbetrag. Frankreich beispielsweise hat einen Anteil in Höhe von 20,386 Prozent an der Europäischen Zentralbank und somit auch am Sockelbetrag.
Damit der Europäische Stabilitätsmechanismus aktiviert werden kann, ist – entgegen der oft verbreiteten Ansicht – derzeit kein Einstimmigkeitsprinzip aller 17 Staaten der Eurozone vorgesehen. Vielmehr bedarf es einer qualifizierten Mehrheit von 80 Prozent der Stimmen. Hieraus resultiert dann im Umkehrschluss ein De-facto-Vetorecht für Deutschland und für Frankreich. Da Deutschland schon die Bareinlage in Höhe von 21,7 Milliarden Euro nicht aufbringen kann, wurde eine Ratenzahlung über drei bis fünf Jahre ins Auge gefasst. Der Bürgschaftsrahmen alleine aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus liegt für Deutschland bei 168,3 Milliarden Euro. Die mögliche Gesamtbelastung beläuft sich somit auf 190 Milliarden Euro – vorerst.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll den bis 2013 befristeten ersten Rettungsschirm ablösen. Hier bürgt Deutschland bisher mit einer Garantiesumme in Höhe von 120 Milliarden Euro. Am gesonderten Hilfspaket für Griechenland ist Deutschland mit Bürgschaften in Höhe von 22 Milliarden Euro beteiligt.
Um den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu verwirklichen, müssen voraussichtlich vier gesetzgeberische Aktivitäten erfolgen: zum einen eine Ergänzung der europäischen Verträge, ein Gesetz Stabilitätsmechanismus, die Ratifikation eines Gesetzes zum europäischen Finanzinstitut und ein Gesetz zur Veränderung des Bürgschaftsrahmens. Eine Beteiligung der Parlamente ist mit der Begründung – um den Europäischen Stabilitätsmechanismus im Ernstfall aktivieren zu können, müssen gegebenenfalls Entscheidungen über Nacht getroffen werden – nicht vorgesehen. Hierdurch soll deren Mitwirkung ausgeschaltet werden. Deshalb hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 18. März 2011 drei Forderungen verbunden:
Erstens. Der Bundesrat weist auf sein Mitwirkungsrecht hin, wenn der Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geändert beziehungsweise erweitert werden soll.
Zweitens. Vor der Zustimmung des Bundesrates soll sichergestellt werden, dass bei der Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und bei der Gewährung von Finanzhilfen eine Beteiligung von Bundestag und Bundesrat erfolgt.
Drittens. Der Bundesrat hält es für notwendig, diese parlamentarische Beteiligung gesetzlich im Einzelnen zu regeln, bevor die Änderung des genannten Artikels ratifiziert wird.