Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen und Ihnen allen mitteilen, dass unsere Krankenhauslandschaft ungefährdet ist.
denn wir haben im Gegensatz zu manch anderem Flächenland in Deutschland unsere Krankenhausstrukturen auf Vordermann gebracht.
unabhängig davon, was die ehemalige Sozialministerin in ihrem Schwanengesang hier im Landtag gesagt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Ja, ja, das war ja schon fast ein Bericht. Das war ja fast ein Faktenbericht. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, das tut jetzt weh. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war ja eine richtungweisende Rede. Die Rente ist sicher.)
(allgemeine Unruhe – Angelika Peters, SPD: Ja, niemand hat vor, eine Mauer zu bauen. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen.)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, können Sie die Diskussion draußen fortsetzen? Wir würden hier gerne abstimmen.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 15 Absatz 3 die Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Rücküberweisung an den Sozialausschuss federführend sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und die Durchführung einer Dritten Lesung bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/3967.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4339 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 1 bis 8 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten, Ablehnung durch die Fraktion der NPD und einiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357 vor, soweit er den Paragrafen 9 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 9 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 9 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD,
Enthaltung der Fraktion der NPD sowie Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 9 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Ablehnung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 10 und 11 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 10 und 11 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357 vor, soweit er den Paragrafen 12 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 12 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 12 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD,
also bei Zustimmung vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Enthaltung vonseiten der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 12 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 13 und 14 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 13 und 14 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Entschuldigung, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357 vor, soweit er den Paragrafen 15 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 15 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4357, soweit er den Paragrafen 15 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Enthaltung vonseiten der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 15 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 15 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE und einiger Abgeordneter der Fraktion der NPD sowie einer Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 16 bis 40 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 16 bis 40 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/4339 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/4339 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4308.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 5/4308 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den maßgeblichen Punkten des Gesetzentwurfes komme, will ich noch einmal ganz kurz nur den Hintergrund skizzieren, in der Erwartung, dass im Wesentlichen die Rechtslage und die Entscheidungen der letzten Zeit auch den Abgeordneten geläufig sind.
Aber ich will sagen, mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches vom 24. März 2011 sind, wie Sie wissen, entsprechende und, ich glaube, auch sehr wichtige, grundlegende Teile der aktuellen Hartz-IV-Reform in eine gesetzliche Regelung geflossen. Wesentliche Inhalte sind, wenn ich noch einmal erinnern darf, die Erhöhung der Regelsätze – ab Januar 2011 zunächst um 5 Euro und weitere 3 Euro ab Januar 2012 – und eben das Bildungs- und Teilhabepaket.
Zu diesem Bildungs- und Teilhabepaket gehören folgende Leistungen, ich will sie kurz aufzählen: einmal das Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, dann die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder wo die Versetzung gefährdet ist, zum anderen die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen, dann weiter die Teilnahme an eintägigen Schul- oder Kita-Ausflügen, Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben und so weiter und auch das Thema Schülerbeförderung wird erfasst, wenn die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Die hier dargestellten Leistungen werden erbracht für Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, aber eben auch dort, wo Sozialhilfebezug da ist, wo Kinderzuschlag gezahlt wird oder Wohngeldzahlungen vorliegen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mittun im Bereich Sport, Kultur und Freizeit. Hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Das Gesamtvolumen, wenn Sie sich noch einmal erinnern, beträgt 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2011 bis 2013. Ab 2014 sind es dann noch 1,2 Milliarden Euro, da 400 Millionen Euro entfallen, die für Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit vorgesehen sind.
Für unser Land ist es jetzt so, dass aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 45 Millionen Euro in 2011 zur Verfügung stehen. Und nun muss man dazusagen, dass die Kosten für die Verwaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes – und jetzt erinnere ich wieder an unsere Diskussion heute früh – über eine erhöhte Beteiligungsquote des Bundes an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung getragen werden. Darüber hinaus – und ich glaube, das war ein ganz wichtiger Punkt in dem Beratungsverfahren, ich meine mal jetzt, des Bundes – wird
der Bund in einem Stufenverfahren ab 2014 die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent übernehmen. Das ist dann so, dass in 2012 bis 2015 eine Nettoentlastung bei den Kommunen bundesweit von 12 Milliarden Euro entsteht.