aber mit einer anderen Intention, Herr Kollege Reinhardt, als Sie sich das jetzt vielleicht wünschen –, die geringe Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Land und die dünne Besiedlung hat Konsequenzen auch für dieses Thema. Denn wir haben mit Datum vom 14. Mai 2006 Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und in diesen Bestimmungen wird in Punkt 5.3.3 und im Punkt 5.3.4 festgelegt, wie die Intensivkurse zum Erlernen der deutschen Sprache abzuhalten sind. Dort findet sich die Festlegung, dass diese Intensivkurse 7 bis 16 Schüler umfassen und im Primarbereich mindestens 10 Lehrerwochenstunden und im Sekundarbereich mindestens 20 Lehrerwochenstunden mit Intensivförderung stattzufinden haben.
Gleichzeitig gibt es eine Verordnung zur Unterrichtsversorgung. In der ist festgelegt, dass Kinder mit sprachlichen Problemen, also mit dem entsprechenden Migrationshintergrund, einen Bonus bekommen von einer halben Stunde pro Woche. Und aus dieser Tatsache kann sich in Verbindung mit der dünnen Besiedlung und dem geringen Ausländeranteil ein Problem ergeben in diesem Land, einfach deshalb, weil man natürlich, um aus den zur Verfügung gestellten Stundenbudgets die nötigen 10 oder 20 Stunden zu generieren, auf die diese Kinder Anspruch haben, eben auch eine bestimmte Schülerzahl braucht, um das überhaupt organisieren zu können.
Und Mecklenburg-Vorpommern ist ein großes Land. Es gibt weniger Menschen mit Migrationshintergrund oder nicht deutscher Herkunft, sogenannter nicht deutscher Herkunft, und dementsprechend haben wir drei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist die, die der Abgeordnete Pastörs gerade vorgeschlagen hat, nämlich mehr Ausländer nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen.
sondern wir haben es in der gegebenen Situation mit zwei Möglichkeiten zu tun. Die eine Möglichkeit ist, dass wir darüber diskutieren beziehungsweise die Regierung prüft, ob es nicht angeraten ist, Schwerpunktschulen zu schaffen, in denen Kinder mit entsprechendem Förderbedarf beschult werden,
sodass eine Mindestschülerzahl erreicht werden kann, die es dann auch gewährleistet, die vorgesehenen 10 oder 20 Stunden auszufinanzieren,
Schwerpunktschulen zu schaffen für eine flächendeckende Versorgung – eine flächendeckende Versorgung, Herr Bluhm.
Und die zweite Möglichkeit besteht darin, wenn man das nicht möchte, wenn man eine dezentralere Lösung anstrebt, dass man natürlich mit 0,5 Stunden nicht auskommt, weil man die Mindestschülerzahl nicht erreicht, um die Stunden zu generieren, damit man 10 oder 20 Stunden Intensivförderung abdecken kann. Wir haben also an dieser Stelle auch mit einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen, der langfristig in diesem Land zu erwarten ist, ein Problem zu lösen.
Insofern darf ich vielleicht auch gleich sagen, dass der Änderungsantrag der LINKEN sozusagen zwar die Presselage richtig wiedergibt, aber die Presselage vielleicht nicht unbedingt die Positionierung des Fraktionsvorsitzenden, denn die Zahlen 20 und 3 sind zwar richtig, aber es geht ja bei dem Antrag gerade darum, sich nicht für das eine oder andere zu entscheiden, sondern einen Organisationsweg zu finden, um in der Mitte das auszuregulieren. Insofern werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Also das sind die beiden Punkte: einerseits ein Konzept zur Absicherung qualitativer Standards zur Förderung von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, und andererseits eben die Schaffung einer Struktur, gegebenenfalls von Schwerpunktschulen flächendeckend in ganz Mecklenburg-Vorpommern, um angesichts der derzeitigen Parameter auch eine vernünftige fachliche Absicherung der vorgeschriebenen Standards zu gewährleisten. Das ist ein etwas unaufgeregtes Thema. Da werde ich jetzt auch nicht so emotional …
Ja, Herr Pastörs, wir unterscheiden uns in vielen Punkten, unter anderem in dem, dass ich meine Reden nicht pflege, mit Hetze zu garnieren, sondern mit sachlichen Argumenten. Ich muss gestehen, dies finde ich gar nicht so …
Ach, ich glaube, was Hetze ist, das demonstrieren Sie uns relativ deutlich. Ich glaube, da hat keiner ein Verständnisproblem in diesem Landtag. Aber wir wollen uns ja nicht miteinander unterhalten, Herr Pastörs, deswegen sind wir ja nicht hier.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Brodkorb hat schon auf die Zahlen hingewiesen. Es ist völlig korrekt, im Schuljahr 2009/2010 hatten 1,9 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern – um es auch mal in absoluten Zahlen zu sagen, 2.427 Kinder und Jugendliche – einen Migrationshintergrund.
Was vielleicht die wenigsten wissen, deshalb will ich das hier an dieser Stelle auch sagen, knapp ein Viertel dieser Kinder, nämlich 23,9 Prozent, besuchten ein Gymnasium. Betrachtet man alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, liegt diese Zahl sogar leicht über dem Durchschnitt der, wenn man so will, Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern. Für mich und für viele andere und sicherlich auch für die demokratischen Parteien im Haus ist es ein Beleg dafür, dass wir mit der sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf einem guten Weg sind.
Und ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das im Antrag benannte Konzept auf Erkenntnisse aus dem Programm der Bund-Länder-Kommission und dem Modellprojekt „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ zurückgeht.
Und auch Herr Bluhm hat schon eine Zahl in den Raum gerufen. Auch das ist, glaube ich, denen, die sich damit viele Jahre beschäftigen, bekannt, dass MecklenburgVorpommern vier Schulen hat, von 2005 bis 2009, wenn ich das richtig sehe, die an einem Modellprojekt teilgenommen haben und hier wirklich vielfältige Erfahrungen im Bereich interkulturelle Erziehung und Sprachbildung gesammelt haben.
Was ich an der Stelle eben nur erwähnen will, zwei Schulen von ihnen – einmal die Schule aus Parchim, die Regionale Schule Fritz Reuter, und die Krusensternschule in Rostock – haben dann im Februar 2011 im Wettbewerb „Starke Schule“ auch eine Auszeichnung bekommen. Also es gibt wirklich auch in dieser Frage gute Ergebnisse.
Die sprachliche Förderung, darauf sei hingewiesen, liegt seit Jahren bei der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie, also der RAA, und in ihrer
Fachberatungsstelle Deutsch als Zweitsprache. Das schließt sowohl die konzeptionelle als auch die praktische Arbeit ein, die Durchführung von zahlreichen Fort- und Weiterbildungen sowie die Erstellung von Handreichungen. Die Lehrkräfte von Schulen, an denen Deutsch als Zweitsprache unterrichtet wird, erhalten spezielle Fortbildungen. Die Angebote bestehen mehrmals im Jahr und werden jeweils von 100 bis 150 Lehrerinnen und Lehrern besucht. Ab Herbst 2011 ist eine berufsqualifizierende Weiterbildung mit dem Schwerpunkt sprachliche Intensivförderung geplant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Zukunft und damit für die Fortschreibung des Konzeptes, und darum geht es ja bei diesem Antrag, sehe ich unter anderem folgende Aufgaben:
1. eine systematische Abstimmung der Spracherwerbskonzepte von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen
2. die Sicherung der Erreichbarkeit von Schwerpunktschulen in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern – Herr Brodkorb hat darauf hingewiesen. –
3. die weitere Entwicklung von Zweisprachigkeit, zum Beispiel im Grenzgebiet zu Polen, ein ganz wichtiges Aufgabenfeld
Ich hatte gerade auch Anfang vergangener Woche Gelegenheit, wieder mal Einrichtungen zu besuchen, unter anderem in Penkun die Kindertagesstätte „Pusteblume“ und die Grundschule in Penkun. Beide Einrichtungen widmen sich erfolgreich der Sprachförderung von polnischen Kindern. Das heißt, also auch dieser Kindergarten hat nicht darauf gewartet, dass Projekte fortgeführt werden, die ja immer in eine Stetigkeit übergehen müssen, sondern haben die Erzieherinnen eingestellt. Auf deutscher Seite nimmt das Interesse, Polnisch zu lehren und zu lernen, zu, und das besonders im grenznahen Raum.
Aber das Beispiel Deutsch-Polnisches Gymnasium in Löcknitz sei auch genannt. Sie wissen ja, dass ich als Ko-Vorsitzender des Deutsch-Polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach der Deutsch-Polnischen Regierungskommission hier im grenznahen Raum auch in den nächsten Wochen an diesem Thema weiterarbeiten werde.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Teile der Sprachbildung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund – und gerade weil Sie sich melden, Herr Andrejewski, sage ich das noch mal ganz deutlich –, dass gerade Teile der Sprachbildung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in gleicher Weise geeignet sind, diesbezüglich Defiziten aller Schülerinnen und Schüler zu begegnen, weil Sie ja oftmals auch die Diskussion aus einem anderen Blickwinkel aufmachen.
Herr Bluhm, eins will ich sagen: Herr Brodkorb hat zu Ihrem Antrag gesprochen und ich sage das auch ganz charmant – ich habe das in den letzten viereinhalb Jahren oftmals erlebt und man kann ja nicht alles im Kopf haben, ich will das auch nicht unterstellen –, ich finde das schon charmant, dass man meinetwegen 0,5 Lehrerwochenstunden mit 3 Zusatzstunden pro Schüler einfach verwechselt. Denn wenn ich 6 Schüler habe bei 0,5 Lehrerwochenstunden, haben die nämlich genau 3 Stunden Unterricht in der Sprache. Oder Sie meinen, jeder Schüler hat 3 Stunden Einzelunterricht. Aber das sind natürlich immer charmante Zahlen, 0,5 zu 3. Wenn man es
genau liest, wird es weder deutlich, noch ist es expressis verbis beschrieben. Ich weiß nicht, ob das Zufall oder Absicht ist. Insofern wollte ich sagen, ich habe es charmant gesagt, der Unterschied zu 0,5 …
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ich habe das aufgenommen, was Herr Dr. Nieszery in der Pressemitteilung gesagt hat.)
Ja, aber darauf können Sie es jetzt nicht schieben. Herr Dr. Nieszery ist in der Presse und wir sind im Parlament.