Protokoll der Sitzung vom 28.06.2011

an den Gesetzentwürfen teilzunehmen. Und es gibt auch manchmal Situationen, bei denen es einfach die Zeit nicht zulässt, bestimmte Fristen einzuhalten. Ich bin der Meinung, und meine Fraktion ist der Meinung,

(Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

dass wir diese Gesetzesänderung nicht brauchen. Und wir werden wie in der Ersten Lesung Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Měšťan, ich will Ihnen recht geben. Das Verfahren ist in Ordnung und das, was die Landesregierung an der Stelle, oder die Koalitionsfraktionen machen, ist vielleicht, ich sage mal, gelinde gesagt, etwas schwie

rig. Sie haben es ja selber in Ihrer Begründung zitiert. Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Mai 2006 auf Seite 36 – ich habe das noch mal nachgelesen – klar und deutlich den Weg aufgezeigt. Wenn man eine weitere Beteiligung der kommunalen Verbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens verfassungsrechtlich einklagen, also verfassungsrechtlich normieren will, dann muss man das in der Verfassung tun. Diesen Weg kann man letzten Endes gehen. Aber – und das sollte man an der Stelle sagen – das hat DIE LINKE dann eben nicht getan.

(Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Sie haben auch gesagt, nämlich auf Seite 37 – jetzt vielleicht einfach mal die Frage Richtung Fraktion DIE LINKE – im gleichen Urteil des Landesverfassungsgerichtes geht es ja weiter, da hat es ja nicht aufgehört. Das Urteil hat 49 Seiten übrigens. Da ist es so, dass dort vom Landesverfassungsgericht übrigens auch aufgezeigt wird, dass die einfache gesetzliche Regelung, die derzeit da ist, eine Beteiligung durchaus sicherstellt. Das muss man dann der Fairness halber vielleicht einfach auch sagen, einfach der Redlichkeit halber,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Dann müssten Sie auch aufzählen, wie viele Anhörungen es in den letzten Wochen nicht gab!)

dass wir grundsätzlich …

Frau Měšťan, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen vom Landesverfassungsgericht ja klar gesagt bekommen haben, dass sie kein Beteiligungsrecht haben in dem Sinne, stelle ich nicht in Zweifel. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit man das denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich erreicht. Man sollte dann vielleicht sagen: Wenn ich das Ziel sehe, sollte man ja auch vielleicht mal schauen, wie ich dahin komme.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Und wenn man sich dann Ihren Gesetzentwurf anguckt, Frau Měšťan, dann sind Sie an der Stelle meines Erachtens auch mit Ihrem Gesetzentwurf wenig zielführend,

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig. Da müsst Ihr kontinuierlich arbeiten.)

denn Sie schreiben, ich will das jetzt an der Stelle mal zitieren: „Bevor durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Kreise unmittelbar berühren, sind diese oder ihre kommunalen Verbände rechtzeitig zu hören.“

Letzten Endes haben Sie an der Stelle im Grunde auch eine völlig offene Formulierung gewählt, die im Übrigen nicht im Widerspruch zur heutigen oder zur tatsächlichen Situation steht, was im Grunde genommen heißt, dass, selbst wenn wir diese Regelung reinnehmen, die kommunalen Spitzenverbände im Grunde genommen bei der Anhörung immer noch zeitlich unbeschränkt gehört werden können. Das können drei Tage, vier Tage, fünf Tage vorher sein et cetera. Sie führen also – aus welchen Gründen auch immer, das mag ich nicht beurteilen, will ich auch nicht beurteilen – keine klare zeitliche Begrenzung ein. Und da unterscheiden sie sich übrigens auch von anderen landesverfassungsrechtlichen Regelungen, nämlich die anderen landesverfassungsrechtlichen Regelungen haben in aller Regel eine konkrete Zeit im Rahmen der Anhörung drin, nämlich zwei Monate.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Und jetzt mache ich den Rückschluss. Bei der Novellierung der Kommunalverfassung, Frau Měšťan, haben Sie ja selber gesagt, Sie möchten, dass das in der Verfassung geregelt wird. Die FDP-Fraktion hat im Innenausschuss – daran erinnern Sie sich ja noch – gesagt,

(Torsten Renz, CDU: Da war sie gar nicht wirklich da.)

dass wir es kommunalverfassungsrechtlich an der Stelle geregelt haben wollen. Und das ist auch zielführend, denn wenn man sich Paragraf 72 Absatz 5 der Landesverfassung anguckt, kann man theoretisch auch eine Verbindung finden, die diese Regelung letzten Endes in der Kommunalverfassung unterstützend begleitet.

(Torsten Renz, CDU: Den Änderungsantrag kriegen wir ja noch.)

Und wenn man dann den nächsten Schritt wählt, und das ist in der Kommunalverfassung verankert, wo wir es ja regeln wollten, dann muss man feststellen in Richtung Fraktion DIE LINKE, dass auch Sie diese Regelungen in der Kommunalverfassung abgelehnt haben.

(Torsten Renz, CDU: Aha! Aha!)

Und da will ich Ihnen sagen, dann ist es an der Stelle etwas schwierig meinem Erachten nach. Wenn ich auf der einen Seite sage, ich will die rechtzeitige Anhörung, sie aber kommunalverfassungsrechtlich dann nicht im Gesetz, wie es ja in der Landesverfassung heißt, regeln will, dann widerspricht man sich meinem Erachten nach selbst.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sie haben vergessen, Herr Schnur, dass es keine Abstimmung von den kommunalen Verbänden zu Ihren Vorschlägen gab.)

Und deswegen wird die Fraktion der FDP Ihren vorliegenden Gesetzentwurf auch ablehnen,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

wobei ich Ihnen sagen will, die Beteiligung der kommunalen Verbände und der Kommunen im Rahmen der Gesetzgebung, die, glaube ich – da sind wir uns hoffentlich einig, Frau Měšťan –, wird zumindest von uns beiden gefordert.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Allerdings haben wir einen anderen Weg eingeschlagen.

Und ich will es auch ganz offen sagen: Der von Ihnen gewählte Weg, auch in der vorliegenden Form, ist, wie ich es Ihnen eben begründet habe, nicht zielführend und muss daher meinem Erachten nach abgelehnt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Schnur.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4174.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 5/4174 eine namentliche Abstimmung beantragt. Wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Rudolf Borchert, Lorenz Caffier, Helmut Holter, Stefan Köster und Dr. Norbert Nieszery werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Torsten Koplin wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 16.32 Uhr

Wiederbeginn: 16.33 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 62 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 13 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4174 abgelehnt.