und nicht mit Mehrheitsbeschluss im Grunde genommen abgelehnt werden, und dann hier ein Verfahren entsteht, wo sich der Antragsteller fast am Ende noch rechtfertigen muss dafür, dass er einen Antrag gestellt hat. Da würde ich an der Stelle doch darum bitten, dass man da vielleicht auch etwas fairer mit denjenigen umgeht, in der Regel ja mit der Opposition.
Ich will darauf verweisen, dass der von Frau Borchardt vorliegende Gesetzentwurf, oder ich sage mal, ich gehe davon aus, Frau Borchardt, dass Sie die zentralen Gedanken dahinter versteckt haben, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seinem Ziel aus meiner Sicht durchaus richtig ist, Frau Peters. Dass man an der einen oder anderen Stelle sicherlich darüber nachdenken kann, ob es zielführend ist, dass einer von zehn an der Stelle das entsprechende Quorum haben soll, um ein bestimmtes Verfahren in Gang zu setzen, das halte ich auch für schwierig, das will ich ganz offen sagen, ob das so der Effekt ist. Aber wir hatten ja bei einer der letzten Diskussionen, ich glaube, zum Bericht des Petitionsausschusses, schon mal eine ähnliche Debatte, wo wir die Frage aufgeworfen haben, ob es im Rahmen von Petitionen grundsätzlich zielführend ist, parteipolitisch zu entscheiden.
Ich will ganz offen sagen, ich kann mich problemlos rechtfertigen für meine Position, Frau Peters, und erwarte das schlicht und einfach auch von Abgeordneten. Deswegen empfinde ich eigentlich, das sage ich Ihnen ganz offen, eine gewisse Sympathie dafür,
dass man durchaus die Diskussion, die man hinter verschlossenen Türen durchführt im Zusammenhang mit einem Petitionsverfahren, auch klar und offen vor dem Petenten führt. Denn wissen Sie, letzten Endes ist es doch so: Der Petent sitzt da, kriegt eine Stellungnahme des Petitionsausschusses und kann im Grunde die Diskussion gar nicht nachvollziehen. Ihm wird das Ergebnis präsentiert. An der Stelle muss man dann die Frage stellen, ob das wirklich gewollt ist. Ich sage Ihnen, Frau Peters, ich glaube, es ist eigentlich nicht gewollt. Ich glaube auch, dass der Petent möglicherweise mit einer
ablehnenden Haltung seitens des Petitionsausschusses viel besser umgehen kann, wenn er die Beweggründe der einzelnen Beteiligten kennt.
Vielleicht wird es für ihn auch viel schwieriger sein, eine Ablehnung zu verstehen, wenn er nämlich vielleicht tatsächlich mal sieht,
wie in manchen Fragen abgestimmt wird. Aber eines ist in jedem Fall klar: Er kann das Verfahren nachvollziehen, er ist beteiligt am Verfahren im Grunde und er wird an der Stelle, ich sage mal, am gesamten Prozess beteiligt. Das halten wir als Fraktion, ich sage mal, in der Abwägung – es gibt auch Nachteile, Frau Borchardt, das muss man ganz offen sagen – für zielführender, als es zu verhindern. Denn letzten Endes kommen ja Petenten in aller Regel mit einem Anliegen, das sie sehr stark bewegt. Bevor sie beim Petitionsausschuss landen – es ist ja nicht so, dass die gleich das erste Anliegen beim Petitionsausschuss vortragen –, haben die in aller Regel schon einiges durchgemacht. Umso mehr ist es meiner Meinung nach richtig, dass wir sie in das laufende Verfahren einbinden, und deswegen wird die FDP-Fraktion dem Vorliegenden auch zustimmen. – Recht herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut! Sehr gut!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit einer Petition wollen die Beschwerdeführer das Parlament, den Petitionsausschuss beauftragen, die Regierung zu kontrollieren, Missstände zu beseitigen und individuelles Recht, so es durch das Verwaltungshandeln beschädigt wurde, zu prüfen.
Mit unserem Gesetzentwurf hatten wir das Ziel und haben es immer noch, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Rechte des Petitionsausschusses zu stabilisieren. Dass nun dieser Gesetzentwurf nicht überwiesen wurde, bedauern wir sehr, denn die Debatte, die jetzt geführt wurde, auch die Ansätze, die Frau Peters hier nannte, hätten eigentlich eine Debatte im federführenden Ausschuss – aus meiner Sicht im Petitionsausschuss und auch im Rechtsausschuss – durchaus zu einem Ziel geführt, denn selbstverständlich sind wir mit Höchstforderungen in den Gesetzentwurf gegangen. Das macht man halt so. Ich glaube, wir haben immer einen Weg gefunden, uns zu verständigen und einen Kompromiss darzustellen.
Das, was jetzt im Petitionsausschuss und im Petitionsausschussgesetz, das übrigens 16 Jahre alt ist, und ich glaube, da kann man mal darüber nachdenken, ob es novelliert wird,
verankert ist, hat natürlich auch Widersprüche. Auch das haben wir im Gesetzentwurf aufgezeigt. Wir haben
die Geschäftsordnung und die Kriterien verändert. Teilweise sind die alten noch im jetzigen Gesetz enthalten. Was ist höher? Eigentlich das Gesetz. Also da wäre schon Handlungsbedarf, das habe ich auch ausgeführt. Und wir haben hauptsächlich mit unserem Ziel, auch das sage ich ganz offen, versucht, die Onlinepetitionen als Instrument mit einzuführen. Und aus unserer Sicht wären gerade die Einführung einer öffentlichen Petition und eine Diskussion im Landtag darüber durchaus notwendig gewesen.
Der Landtag Bremen hat diesen Diskussionsprozess abgeschlossen, die Einführung der Onlinepetitionen fraktionsübergreifend einstimmig im Landtag bestätigt. Das hat zwar lange gedauert, aber nicht der Diskussionsprozess, sondern die Einführung, das heißt die technische Umsetzung aufgrund der technischen Verfahren, die eingehalten werden müssen, aber auch der datenschutzrechtlichen Verfahren. Und da waren sich alle Fraktionen einig, einig deshalb, weil sie sagen: Mit der Einführung der Onlinepetitionen haben wir ein Instrument, wo wir Bürgerinnen und Bürger stärker mit in die Debatte einbeziehen können. Denn nicht alle Petitionen, die an den Landtag gerichtet sind, sollen gleichzeitig öffentliche Petitionen werden, sondern da gibt es ja ein Verfahren.
Und es ist schon interessant und auch für den Landtag, glaube ich, interessant, inwieweit Bürgerinnen und Bürger, wenn ein Petent eine Onlinepetition haben möchte, dann mitzeichnen oder nicht mitzeichnen, also welches öffentliche Interesse für ein Problem da ist. Und wir sind doch als Abgeordnete des Landtages auch dazu angehalten, Probleme, die im öffentlichen Interesse stehen, wo die Bürgerinnen und Bürger meinen, dass das öffentliche Interesse besteht, dann auch hier zu diskutieren, stärker zu diskutieren. Und es ist doch ein Wert, wenn Bürgerinnen und Bürger sagen, in diese Diskussion möchte ich mich mit einmischen, also aus unserer Sicht genau die Frage Stärkung der Demokratie, Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern.
Ja, wir haben zur Frage Finanzen diesbezüglich nichts gesagt. Wir sind auch davon ausgegangen, dass wir sehr wohl in der Ausschussberatung und in einer Anhörung mal erfragen könnten, welche Version es für eine Onlinepetition gibt und welche Kosten dann eventuell in den nächsten Haushalt eingestellt werden müssen, sowohl Personal- als auch Sachkosten. Das technisch umzusetzen und das finanziell zu benennen, dazu haben wir uns nicht in der Lage gefühlt. Und, ich glaube, Frau Peters, das zuzugeben, ist nicht schlimm. Das kann man machen, indem man im Ausschussverfahren diesbezüglich die Varianten prüft, denn es gibt ja unterschiedliche.
Das haben Sie bei der Beratung des Petitionsausschusses des Bundestages gemeinsam mit den Petitionsausschüssen der Landtage hier in diesem Raum durchaus auch, insbesondere durch Bremen, vernehmen können. Also die politische Frage: Wollen wir die Einführung der Onlinepetitionen, ja oder nein? Und dann: In welchen Schritten wollen wir dann vom Prinzip her diese Onlinepetitionen einrichten? Nicht von heute auf morgen, darüber sind wir uns einig. Ich habe dazu auch gesprochen und habe Ihnen auch gesagt, dass dazu technische beziehungsweise insbesondere auch datenschutzrechtliche Regelungen einzuhalten sind.
Ich will aber auch sagen aus der Debatte von Bremen und noch mal deutlich machen, warum Bremen dieses Anliegen durchaus unterstützt hat: „Die Einführung der öffentlichen Petition kann als qualitativ neuer Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung angesehen werden. Mit ihr können andere Alters- und Bevölkerungsgruppen erreicht werden, als mit den herkömmlichen Mitteln … Ein Anliegen erhält größere Publizität, wenn es auf der Internetseite des Petitionsausschusses zur Diskussion und Mitzeichnung eingestellt wird. Auch kann mit einer öffentlichen Diskussion von Petitionen im Internet bei entsprechender Beteiligung Parlament und Regierung signalisiert werden, wo Handlungsbedarf besteht. Dementsprechend kann das Instrument der öffentlichen Petition das Petitionsrecht für eine Vielzahl von Personen attraktiver machen.“ Damit „kommt das Gesetz den Wünschen und Gewohnheiten der Menschen im Internetzeitalter entgegen. Es geht darum, in einen öffentlichen Dialog einzutreten, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre vielfältigen Kenntnisse und Erfahrungen auch an die Politik weitergeben.“ Zitatende. Und dem brauche ich, glaube ich, auch nichts hinzuzufügen.
Seit Januar 2010 wurden in Bremen 101 Eingaben als öffentliche Petition behandelt. 73 dieser Petitionen wurden bereits abgeschlossen, 23 sind in der parlamentarischen Beratung und 5 befinden sich in der Mitzeichnung. Die Resonanz der Öffentlichkeit ist sehr unterschiedlich. Es gibt öffentliche Petitionen, die überhaupt keine Mitzeichner gefunden haben, und es gibt Petitionen, bei denen 2.000 Personen mitgezeichnet haben. Schon allein aus dieser Anzahl der Mitzeichner ist erkennbar, ob das jeweilige Anliegen wirklich von allgemeinem Interesse ist und ob sich Handlungsbedarf daraus ergibt.
Diese Chance, darüber ernsthaft nachzudenken und dies vielleicht auf mittelfristige Zeit hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, haben wir leider, zumindest in dieser Legislaturperiode, verpasst. Ich hoffe, dass das Thema letztendlich nicht vom Tisch ist und dass wir in der nächsten Legislaturperiode uns gemeinsam dessen annehmen. Ich sage auch ganz bewusst, gemeinsam. Ich hätte mir gewünscht, dass wir – und, Frau Peters, Sie wissen das, wir haben unsere Fahrt nach Österreich gemacht, wir haben nicht nur einmal darum gebeten oder ich persönlich, dass wir gemeinsam über die Frage „Stärkung des Petitionsrechtes“ nachdenken; es wurde immer versichert, dass in den Arbeitskreisen darüber gesprochen wird –
diesbezüglich vielleicht auch zu einer Entscheidung gekommen wären, dass wir interfraktionell hier einen gemeinsamen Antrag hätten einreichen können. Das ist leider nicht passiert, aus unterschiedlichen Gründen. Warum, wieso und weshalb, haben Sie ja vorhin schon versucht darzustellen.
Ich möchte auch noch auf die Rede meiner Kollegin Schlupp zur Ersten Lesung eingehen. Ich bedaure, wenn die Begründung zur Feststellung eines Minderheitenquorums etwas unglücklich formuliert erscheint. Auch das will ich an dieser Stelle sagen: Mit dem Entwurf soll weder der Verwaltung ein Misstrauen ausgesprochen werden, noch soll unterstellt werden, dass die Ausschussmitglieder nicht nach dem besten Wissen und Gewissen entscheiden. Das möchte ich hier klarstellen. Die Stärkung der Minderheitenrechte allerdings gehört zu meinem Demokratieverständnis. Allein die Stärkung der Demokratie ist und war unser Anliegen. Insbeson
dere Kollegin Schlupp schätze ich als überaus engagiertes Ausschussmitglied, das den Sachverhalt gründlich fundiert und kritisch erklärt, um sich eine Meinung zu bilden. Deshalb ist es mir wichtig, dass keine Unterstellungen im Raum stehen bleiben.
Ich will auch noch mal erläutern, warum wir die Minderheitenrechte gestärkt haben wollen, für Anhörungen ein Quorum von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder ausreicht oder eine Ortsbesichtigung auf Antrag eines Mitgliedes ermöglicht werden soll oder ein Minderheitenvotum abgegeben werden kann, Stichwort: Besorgen von Mehrheiten. Auch wenn ich hier keine statistische Erhebung vorgenommen habe, so wird wohl kein Ausschussmitglied abstreiten, dass Auszeiten der Koalition zur Tagesordnung gehörten. In diesen Auszeiten werden Abgeordnete von CDU oder SPD in den Ausschuss geholt,
oder dann als stimmberechtigte Mitglieder benannt werden, die wegen Krankheit ordentlicher Mitglieder oder anderer Termine fehlten, natürlich, und das wird immer wieder betont, aus rein sachlichen Erwägungen, nicht einmal, um zu verhindern, dass die Opposition mit ihrem Votum durchkommt. Das haben wir nicht nur einmal erlebt.
Und von wegen keine parteipolitischen Interessen: Will man der Opposition verdenken, daran etwas zu ändern? Aber das hat nichts mit Misstrauen gegenüber Ministerien oder Abgeordneten zu tun, sondern mit unterschiedlichen politischen Ansichten zu den jeweiligen Anliegen. Und warum sollten diese unterschiedlichen politischen Ansichten sich nicht bei der Durchführung der Verfahren und beim Abschluss widerspiegeln? Das nenne ich Demokratie und Transparenz.
Im Augenblick ist es nämlich so, dass für den Petenten die Debatte um eine Petition wie in einer Blackbox abgeht. Sie bekommen von uns zwar einen Entscheid, aber wie wir zu dieser Entscheidung gekommen sind, was diskutiert wurde, welche Varianten diskutiert wurden, das bekommen sie nicht. Wir haben es ein einziges Mal erlebt, dass wir Petenten zu unseren Ausschusssitzungen eingeladen haben, zu den ordentlichen Ausschusssitzungen. Ich plädiere dafür, diese Gelegenheit öfter wahrzunehmen, weil es natürlich wichtig ist, dass die Petenten die Argumente der unterschiedlichen Seiten auch kennenlernen. Und wenn Sie eine Position haben, dann kann man auch zu dieser Position stehen und das kann man auch im Beisein des Petenten ganz deutlich sagen. Davor sollten wir auch keine Angst haben.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses setzen sich mit den Petitionen auseinander und sie versuchen, eine Möglichkeit zu finden. Und ich glaube, da ist es richtig und wichtig, dass die Petenten von dieser Diskussion erfahren und dass wir dafür Sorge tragen, dass da Transparenz entsteht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Nur kurz: Also, Frau Borchardt, den Vorwurf lassen wir uns nicht gefallen, dass wir nach der Österreichfahrt uns nicht darüber in unserer Fraktion unterhalten haben, ob wir was ändern oder nicht. Wir sind in unserer Beratung zu dem Ergebnis gekommen, wir wollen es nicht ändern. Das müssen Sie so hinnehmen, aber nicht sagen, wir haben nichts getan, Punkt 1.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es gibt kein Signal. – Irene Müller, DIE LINKE: Das hat sie gar nicht gesagt. Fühlen Sie sich nicht immer angesprochen.)
Wir haben ein Signal gegeben, ein Signal gegeben, indem wir keine Änderungen beantragt haben. Ist das kein Signal? Ich weiß nicht, was Sie für Signale haben wollen, Frau Müller.
Zweitens. Wir wollen ganz einfach das Petitionswesen politisch nicht instrumentalisieren lassen. Wir wollen es so haben, wie es jetzt ist.