Protokoll der Sitzung vom 28.06.2011

Also dann frage ich jetzt noch einmal: Wer stimmt für Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes, d en bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So, wie viel haben wir denn gezählt jetzt?)

Danke schön. Die Gegenprobe. –

(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie viel sind es jetzt? Kann mal einer das Ergebnis bekannt geben jetzt?!)

Herr Abgeordneter Dr. Nieszery, wir sind noch in der Abstimmung und die Schriftführer stellen das Ergebnis fest im Moment.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Entschuldigung, Herr Präsident.)

Also das ist jetzt hier kein Spaß.

(Toralf Schnur, FDP: Lasst euch mal Zeit!)

Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind bei 19 Jastimmen, 26 Neinstimmen

(allgemeine Unruhe – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

und keiner Enthaltung die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/4175 ebenfalls abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorne.

Unterbrechung: 17.04 Uhr

Wiederbeginn: 17.05 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleis- tungsgesetz M-V), Drucksache 5/4325.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4325 –

Das Wort hat für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete …

(Zuruf aus dem Plenum: Nein.)

Stimmt. Ich bin noch nicht so weit, Entschuldigung. Ich habe da noch etwas vergessen.

In der 122. Sitzung des Landtages am 18. Mai 2011 ist der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse nicht gefolgt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Es hat jetzt als Erster das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD eingehe, noch eine Anmerkung zur Diskussion des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE, bei der ich vorhin auf die Einbringung gewartet habe.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Natürlich war das nicht richtig. Da habe ich eine Sekunde auf dem falschen Fuß gestanden. Ich denke, das kann jedem passieren, auch mir.

(Stefan Köster, NPD: Ja, das war ein Plattfuß.)

Auch ich mache Fehler. Vielleicht unterscheidet mich die Einschätzung, fehlerhaft zu sein, auch von der Selbsteinschätzung manch eines Kollegen in diesem Hause.

Aber nun zum Gesetzentwurf der Fraktion der NPD.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Ich habe in der Ersten Lesung bereits für die demokratischen Fraktionen hier die Gründe dargelegt, warum wir diesem Gesetzentwurf eine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse verweigern. An diesen von mir dargelegten Gründen hat sich bis heute, bis zur Zweiten Lesung, nichts, aber auch gar nichts geändert. Es wird niemanden wundern, dass wir heute zu keinem anderen Ergebnis kommen, als diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf schon aus formalen Gründen ab, weil insbesondere die finanziellen Auswirkungen hier nicht vernünftig, nicht so, wie es unsere Landesverfassung vorschreibt, dargelegt worden sind,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und schon aus diesem Grund ein solcher Gesetzentwurf nicht Basis für weitere Beratungen sein kann.

Ich will damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, keineswegs zum Ausdruck bringen, dass die Frage, ob und gegebenenfalls wie wir zusätzliche Anreize für eine Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren schaffen können, dass solche Überlegungen völlig absurd sind. Selbstverständlich müssen wir solche Überlegungen anstellen, aber ich gehe davon aus, dass die Landesregierung und die demokratischen Fraktionen dieses Hauses dies längst tun und wir dies gemeinsam mit dem dafür zuständigen Landesfeuerwehrverband tun. Und ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Wahlperiode hier in diesem Hohen Hause und vielleicht dann auf der Basis eines wirklich beschließbaren Entwurfes über dieses Thema reden werden und uns diesem Thema stellen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der NPD ist hierfür nicht geeignet. Wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke schön, Herr Müller.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Tino Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich die Grundzüge zur Einführung einer Ehrenrente für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren dargelegt. Dieses Zusatzrentensystem hätte die Leistung von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und ihren oftmals lebensgefährlichen Einsatz für das Gemeinschaftswohl auf angemessene Weise würdigen können. Auch hätte ein Beitrag zur Erhörung der Attraktivität des Ehrenamtes geleistet werden können. Des Weiteren hatte ich in der Ersten Lesung bereits ausgeführt, dass sich diese Ehrenrente sich ähnelnde Regelungen in anderen Bundesländern zum Vorbild gemacht hatte, wo Derartiges längst praktiziert wird.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung einer Ehrenrente jedoch allein aus dem Grund nicht möglich, weil der Vorschlag von der NPD-Fraktion unterbreitet worden ist. Die in diesem Landtag vertretenen Fraktionen der Altparteien konnten sich nicht einmal dazu durchringen, den NPD-Gesetzentwurf in die Fachausschüsse zur Beratung zu überweisen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der war einfach zu grottig.)

Es wurde mit unsachlichen, teils gar absurden und schäbigen Pseudoargumenten versucht, den Gesetzentwurf lächerlich zu machen. Der damalige Gegenredner, so wie heute, Heinz Müller von der SPD verstieg sich sogar dazu zu behaupten, dass alles bei den Freiwilligen Feuer wehren im Land zum Besten stünde,

(Heinz Müller, SPD: Quatsch.)

derselbe Heinz Müller, der jüngst in Pasewalk zu einer Gesprächsrunde zwischen seiner Landtagsfraktion, eini

gen Kommunalpolitikern und vielen Wehrführern einlud. Notwendig wurde dies, da anscheinend entgegen den Behauptungen Heinz Müllers doch nicht alles bei den Wehren

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Waren Sie dabei, Herr Müller?)

so in Ordnung ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Waren Sie dabei?)

Unter dem Arbeitstitel „Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kreisgebietsreform“ stand mit zur Diskussion das Positionspapier vom Kreisbrandmeister Marko Stange, dessen Forderungen in puncto Ausrüstung, Weiterbildung, Organisation und Finanzmittel wohl mittlerweile jedem bekannt sein dürften. Heinz Müller, der nicht zum ersten Mal konstruktive NPD-Forderungen als Humbug abtat, wurde im Rahmen der Diskussionsrunde von den anwesenden Feuerwehrleuten angesprochen, wie er sich denn die Zukunft der Wehren im Lande vorstelle. Nun verwechselt Heinz Müller allzu oft Geschwätzigkeit mit Kompetenz,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh! Oh!)