mit dem vorliegenden Gutachten, mit dem Prozess, der dazu geführt hat, die Ausgaben- und Einnahmeseite des Landes und der kommunalen Ebene über sechs Jahre zu analysieren, wer das inhaltlich getan hat, der ist so wie wir – die SPD und die CDU – zu der Auffassung gekommen, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz richtig ist. Deswegen haben wir das Finanzausgleichgesetz dann so beschlossen und konnten
aufgrund des Abwägungsprozesses dieser Zielstellung des Landtages aus der 4. Legislaturperiode aus inhaltlicher Sicht nicht folgen.
Sie brauchen sich nicht immer wieder hinzustellen und der kommunalen Ebene zu erzählen, wir haben das Zwei-Quellen-Modell einfach nicht eingeführt.
Und wenn Sie noch Redezeit haben, dann würde ich mich freuen, wenn Sie Ihren kommunalen Vertrag, den Sie abschließen wollen, hier noch einmal inhaltlich untersetzen.
Wir werden heute hier mit der Koalition den Gesetzentwurf so verabschieden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und SPD – Irene Müller, DIE LINKE: Das sind alles Kleinigkeiten. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften auf Drucksache 5/4240. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4445 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4445 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4445 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung der Fraktion der FDP und der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch bekannt geben, dass der Antrag, eine Ältestenratssitzung nach der heutigen Sitzung durchzuführen, zurückgezogen wurde. Es wird also keine Ältestenratssitzung nachher stattfinden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 15. bis 21. Dezember 2010, Drucksache 5/4244, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/4397.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaats- vertrag) vom 15. bis 21. Dezember 2010 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4244 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – ich lege mal mein Manuskript beiseite – hat eine recht lange Historie, weil es bei ihm um etwas sehr Wesentliches geht, nämlich darum, die Gebührenerhebung vollkommen zu verändern, aufgrund der Empfangsmöglichkeiten, die sich erweitert haben, eine neue Form zu finden.
In diesem Prozess, meine Damen und Herren, sind wir als Parlament, als Sprecher für Medienpolitik unseres Landtages sehr umfangreich von Anfang an mit einbezogen worden, denn es ist so ein Vertrag der kleinste gemeinsame Nenner zwischen 16 Ländern, die sich einig werden müssen im Prozedere. Und genau so, wie wir durch die Staatskanzlei eingebunden wurden in das Prozedere, bevor der Vertrag zustande gekommen ist, haben wir uns auch im norddeutschen Raum verständigt. Wir als medien politische Sprecher hatten die Gelegenheit. Die Landesparlamente im norddeutschen Raum, über Bremen organisiert, hatten in einer Anhörung die Möglichkeit,
die Wirkung dieser neuen Vorstellung für die Erhebung der Gebühren auf die Sicherheit für unseren öffentlichrechtlichen Rundfunk im Sendegebiet zu prüfen. Das war sehr gut und insofern sind wir doch mit einer gewissen Sicherheit zurückgekommen.
Und über eins müssen wir uns im Klaren sein, ich möchte das nicht im Detail noch mal erläutern, wir haben es bei der Einbringung diskutiert, welche Veränderungen es konkret gibt: Es wird nie eine Zufriedenheit zu 100 Pro
zent geben können. Ich habe es unterstrichen, es ist der kleinste gemeinsame Nenner, den man erzielen kann. Es gibt immer Gewinner und Verlierer dabei. Das Ziel war eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung, eine einfachere Erhebung auch zu erreichen, eine Gerechtigkeit herzustellen.
Diese Gerechtigkeit ist aus der Sicht der SPD-Fraktion zum größten Teil erreicht worden, vor allen Dinge unsere Tourismusbranche ist entlastet worden. Es ist einfacher für die Wohngemeinschaften. Für eine Familie in einer Wohnung wird die Gebühr erhoben. Es ist auch einfacher für die GEZ, nachvollziehbarer. Das sind Ziele, die sind erreicht worden, die sind für uns positiv. Insofern sind wir auch nach der Diskussion über den Rundfunkstaatsvertrag in den Gremien als SPD-Fraktion der Meinung, dass wir ihm unsere uneingeschränkte Zustimmung geben wollen. – Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in der Ersten Lesung zu den grundlegenden medienpolitischen Positionen meiner Fraktion gesprochen. An den grundlegenden Positionen hat sich nichts geändert, da am Text des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sich ebenfalls nichts geändert hat. Man kann ihm nur zustimmen oder ihn ablehnen. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern lehnt ihn und damit das Zustimmungsgesetz, das heute zur Beratung vorliegt, ab. Dafür gibt es gute Gründe, die ich hier in aller Kürze noch einmal darstellen möchte:
Erstens. Wir lehnen den Staatsvertrag ab, weil er den formulierten datenschutzrechtlichen Anforderungen, und das kann man der gemeinsam fundierten Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes entnehmen, nicht entspricht.
Zweitens. Wir lehnen den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er auch jene mit einer Beitragszahlung belastet, für die bisher die Gebührenbefreiung ein Nachteilsausgleich für eine Behinderung war,
Drittens. Wir lehnen den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er eine vollkommene willkürliche Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft und auch sozialer Einrichtungen mit sich bringt.