Andreas Bluhm

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 21 Jahre Parlamentsgeschichte – so was wie eben war in diesem Parlament noch nicht zu erleben und ich hoffe, dass es künftig den Parlamentariern wie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes erspart bleibt, so eine Showveranstaltung zu erleben.
Und jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, etwas zur Aufklärung der tatsächlichen Situation.
1. Die Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Schwerin definiert die grundsätzlichen Leitlinien für die sportpolitischen Entwicklungen und sie hat die Aufgabe, Entwicklungen aufzuzeigen und Prioritäten zu setzen. Auf dieser Grundlage werden auch in Schwerin die konkreten Planungen und Beschlussvorlagen erarbeitet.
2. Entsprechend der durch die Stadtvertretung Schwerin im Jahre 2007 beschlossenen Sportentwicklungsplanung zählt Fußball neben anderen Sportarten zu den Leitsportarten.
3. Bei der Umsetzung des Sportentwicklungsplanes im Punkt des vereinsgebundenen Fußballsports ist durch die Stadtvertretung speziell ein Fußballkonzept erarbeitet worden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune gehört.
4. Die Stadtvertreterversammlung von Schwerin hat am 13.12.2010 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung der Fortschreibung des Sportentwicklungsplanes der Landeshauptstadt im Bereich des vereinsgebundenen Fußballsports zugestimmt. Im Vorfeld, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es zu dieser Beschlussfassung einen mehr als einjährigen Diskussionsprozess mit allen Fußballvereinen der Stadt Schwerin und dem Stadtsportbund gegeben.
5. Ausgangspunkt war damals auch ein Beschluss der Stadtvertretung Schwerin auf der Drucksache 2522/2009 – Entwicklung Fußballzentrum Schwerin –, mit dem die Oberbürgermeisterin beauftragt worden war, den Abgeordneten ein zeitlich und inhaltlich hinreichendes Lösungskonzept für ein Fußballzentrum in der Landeshauptstadt Schwerin vorzulegen.
6. Unter Federführung der Verwaltung wurde mit Beteiligung aller, ich wiederhole noch einmal, aller Fußball spielenden Vereine, also auch Dynamo, und des Stadtsportbundes ein Arbeitsgremium gebildet. Auf der Grundlage von Mitgliederstatistiken, Spielklassenzugehörigkeit, Trainingshäufigkeit und den durch die Fußballvereine eingereichten Entwicklungskonzeptionen wurde unter Hinzuziehung der vorhandenen Planung für den Sportpark Lankow der Entwurf erarbeitet.
7. In mehreren Beratungen wurde der erarbeitete Entwurf mit allen am Prozess Beteiligten beraten und in den Arbeitsgremien Konsens zum Konzept erzielt, das vorsieht, bei schrittweiser Aufgabe der Standorte Krösnitz, Paulshöhe und Görries ein Fußballzentrum Lankow zu entwickeln.
Der Fußballkonzeption, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben alle Beteiligten einstimmig zugestimmt. Auch auf dieser Grundlage ist dann mit dem Beschluss 641 aus dem Jahr 2010 vom 13.12.2010 bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung in der Stadtvertretung Schwerin die Oberbürgermeisterin beauftragt worden, ein Nachnutzungskonzept für die Sportstätten Krösnitz, Paulshöhe und Görries bis zum 31.12.2011 vorzulegen.
8. Zugleich wurde Ende 2009 ein Förderverein gegründet, der sich unter anderem zur Aufgabe gemacht hat, die Bauvorhaben im Sportpark Lankow gemeinsam mit den Vereinen FC Eintracht, SSC Breitensport und SG Dynamo Schwerin zu realisieren. Gründungsmitglied dieses Vereins ist auch die SG Dynamo Schwerin.
9. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Paulshöhe die Anforderungen an eine Spielstätte der Verbandsliga nicht erfüllt. Eine Sanierung würde den Bestandsschutz aufheben und vonseiten der Baubehörde der Stadt ist als nicht vorstellbar dargestellt worden, alle baurechtlichen Anforderungen an eine Neubaumaßnahme an dem Standort Paulshöhe zu erfüllen beziehungsweise einzuhalten.
Also zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren:
10. Das genannte Sportgelände fällt alleinig in den Verantwortungsbereich der Stadt Schwerin und deren Vertreter. Der vorliegende Antrag entzieht sich in jeder Weise einer Entscheidung auf Landesebene.
An dieser Stelle ist die Frage berechtigt, ob die Herren der NPD-Fraktion gegebenenfalls Nachhilfe in Sachen Föderalismus und Kommunalpolitik benötigen.
Sie haben ja Ihre eigenen Abgeordneten in der Stadt. Da hätte man die Diskussion geführt und nicht hier heute mit einem solchen vor allen Dingen konfrontativen Verhalten.
Vor diesem fachlichen Hintergrund lehnen die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP diesen Antrag ab.
Eine weitere Frage zwingt sich ebenfalls auf: Warum ist ausgerechnet der Sportplatz Paulshöhe in Schwerin Gegenstand eines Antrages der Fraktion der NPD?
Welches Ziel verfolgt die Fraktion mit dem Antrag? Warum beinhaltet er nicht auch Krösnitz oder Görries oder irgendeine andere Sportstätte bei uns in diesem Land?
Bei genauerer Betrachtung erschließen sich Zusammenhänge:
1. Der Sportplatz Paulshöhe ist regelmäßig Austragungsort von Fußball-Landesliga-Spielen und Treffen der Fanszene der SG Dynamo Schwerin.
2. Die SG Dynamo Schwerin vereint auf Landesebene eine durch die Polizei als extrem gewaltbereit eingestufte und rechtsextrem orientierte Fanszene.
Der Umgang seitens der Vereinsführung mit Hooligans sorgt bundesweit für Kritik.
Dynamo schließt gewaltbereite Fans nicht aus, sondern versucht, diese in das Vereinsleben zu integrieren.
3. Der Initiator dieser gesonderten Art und Weise des Umgangs mit gewaltbereiten Fans ist jemand, der 2002 rechtskräftig vom Landgericht Schwerin wegen der aktiven Beteiligung an den ausländerfeindlichen Übergriffen 1992 in Rostock-Lichtenhagen verurteilt wurde.
Er ist heute Fanprojektleiter der SG Dynamo Schwerin.
Vor diesem Hintergrund ist berechtigter Zweifel an der Rolle des Fanbeauftragten des Fußballclubs anzubringen.
Und auch der Ansatz der Resozialisierung gewalttätiger, insbesondere aus der rechten Szene stammender Fußballfans erlangt angesichts dieser Umstände den Verdacht einer Alibifunktion.
4. Weiter zu der Frage, was die NPD mit ihrem Antrag bezweckt und welche Motive eine Rolle spielen. Skurrilerweise liegt die Vermutung nahe, dass auch hier die Person des Fanbeauftragten eine entscheidende Position einnimmt und enge Kontakte zu den Herren der NPD pflegt. Das kann man ja vor dem Hintergrund der hier heute stattgefundenen Demonstration
und dessen, was hier eben im Parlament passierte, wohl mehr als vermuten.
Die Einreichung des Antrages der NPD ist datiert auf den 15. Juni dieses Jahres. Eine Woche zuvor besuchte der erwähnte Fanbeauftragte in männlicher Begleitung die NPD-Fraktion im Landtag in Schwerin.
Fakt ist jedoch, dass beiden Herren zunächst vom Sicherheitspersonal des Landtages der Zutritt verwehrt wurde. Grund dafür war, dass beide Herren Turnschuhe einer speziellen Marke trugen. Diese ist ähnlich anderer etablierter Marken eindeutig mit einer Kundenorientierung im rechtsextremen Umfeld belegt und wird bevorzugt in der rechten Szene als Identifikationsmerkmal getragen. Die Hausordnung des Landtages untersagt in eindeutiger Weise das öffentliche Tragen betitelter Marken oder extremistischer Symbolik. Erst nach dem Wechsel des Schuhwerks wurde den „hilfesuchenden Bürgern“ der Zutritt gestattet. An dieser Stelle unser Dank an die Sicherheitskräfte dieses Parlaments.
5. Insgesamt bleibt zu vermerken, dass erhebliche Zweifel an den Motiven des NPD-Antrages zu einer gemeinwohlorientierten Weiterentwicklung und Modernisierung des Sportparks Paulshöhe bestehen.
Auch an der vermeintlich musterhaften Resozialisierung und der Kompetenz im Umgang mit gewaltbereiten Hooligans seitens des Fanbeauftragten dürfen wohl Zweifel gehegt werden. Die Vermutungen zu den Motiven des NPD-Antrages drängen sich auf. Es geht darum, dem rechtsorientierten Spektrum der Fanszene des SG Dynamo Schwerin auch weiterhin einen Treffpunkt unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen und gesellschaftlich integrierten Fanprojekts zu bieten. Das wollen die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Aus diesem genannten Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man diesen Antrag der NPD nur ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So kurz vor Schluss der heutigen Sitzung und der Beratungen des Parlamentes der 5. Legislaturperiode heute ein etwas sperriger Antrag,
zumindest, was die Überschrift betrifft.
Es sieht zunächst so aus, als handele es sich um ein Thema, das nur für Spezialisten geeignet ist, doch es wird sich zeigen, dass es genau das nicht ist.
Wir haben am Mittwoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier im Haus das Lehrerbildungsgesetz nach einer kontroversen Debatte, aber mit Mehrheit verabschiedet.
Sie werden sich daran erinnern, dass eine meiner Kernkritiken war, dass in den Zielvereinbarungen schon strukturelle Entscheidungen getroffen worden sind, zu denen das Lehrerbildungsgesetz passfähig gemacht wurde. Kollege Brodkorb entgegnete, dass das richtig sei, weil vorher der Rahmen abzustecken sei. Den Zusammenhang von Zielvereinbarungen und Lehrerbildungsgesetz will ich gar nicht bestreiten, doch sich jetzt praktisch im Nachgang auf die Zielvereinbarungen zu berufen, ist eben nur die halbe Wahrheit.
Unter Beachtung der von mir am Mittwoch beschriebenen Zeitschiene, der Geburt des Lehrerbildungsgesetzes, wäre es durchaus möglich gewesen, erst das Lehrerbildungsgesetz zu beschließen und dann die Zielvereinbarungen darauf abzustimmen.
Aber das ist nun so, wie es ist.
Unser Antrag hat nichtsdestotrotz wieder mit der doch etwas verworrenen und unkoordinierten Geschichte der Gesetz- und Verordnungsgebung für die Umgestaltung der Lehrerausbildung in unserem Land zu tun.
Worum geht es in unserem Antrag? In Anlage 2 der Zielvereinbarungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigt sich diese explizit mit der ersten Phase der Lehrerausbildung. Das ist zunächst zu begrüßen, weil damit ihre Bedeutung für das Land unterstrichen wird. Es ist auch wichtig, dass das Land in Fragen der Lehrerbildung seinen Einfluss geltend macht. Trotz des
hohen Gutes der Autonomie von Hochschulen muss das Land – und das erkläre ich ausdrücklich auch für meine Fraktion – in existenziellen Fragen, wie denen der Lehrerbildung, sichern, dass die zukünftigen Anforderungen an den Lehrkräftenachwuchs auch gesichert werden können.
Dass dies in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelungen ist, begrüßen wir ausdrücklich. So gibt es zum Beispiel in der Anlage 2 Festlegungen zum Umfang, zur Struktur und zum Inhalt des Lehramtsstudiums.
Im Punkt „Umfang“, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind diese Vereinbarungen allerdings bisher nicht abgeschlossen. Dort heißt es, ich zitiere: „Die Kapazitäten der einzelnen Lehramtsstudiengänge und Fächer werden jedoch so ausgerichtet, dass das Land unter Berücksichtigung realistischer Schwundquoten seinen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern langfristig in allen Schularten und -fächern gemäß der Stralsunder Erklärung der KMK grundsätzlich selbst decken kann.“ Jetzt kommt es, ich zitiere weiter: „Eine verbindliche Spezifikation der gemäß Lehrerbedarfsplanung in den einzelnen Fächern und Lehrämtern mindestens vorgehaltenen Studienplätze wird für die Zielvereinbarungsperiode zwischen den Vertragspartnern bis spätestens Ende April 2011 vorgenommen.“ Ende des Zitats.
Wir haben heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, den 1. Juli 2011. Bei der Vorbereitung des vorliegenden Antrages Anfang Juni 2011 hat unsere Nachfrage bei den Universitäten ergeben, dass es bis dato keine Verhandlungsergebnisse zu diesen Punkten gegeben hat. Wir meinen, dass die Termineinhaltung schon deshalb notwendig ist, damit die Planungssicherheit an den Hochschulen in Vorbereitung des Sommersemesters 2011/2012 auch gesichert werden kann. Ich hoffe oder bin mir ziemlich sicher, dass der Minister in seiner Rede erklärt, worin die Ursachen dafür liegen und wie sich der aktuelle Sachstand in dieser Frage darstellt.
Aber wie dem auch sei, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht wir haben den Termin festgesetzt, sondern das Ministerium gemeinsam mit den Hochschulen. Damit müssen wir uns auch in der voraussichtlich letzten Sitzung dieser Legislatur, ich will mal sagen, mit dem etwas eigenwilligen Umgang mit vorgeschriebenen oder selbst gesetzten Terminen befassen. Ich konstatiere, wir haben in dieser Frage während der Legislatur mehrfach eine negative Situation im Bereich der Realisierung von terminlichen Vorgaben erlebt.
Zum Verhältnis von Legislative und Exekutive habe ich mich gestern im Zusammenhang mit der Sonderkonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Länderparlamente ausführlich geäußert. Ich glaube, hier haben wir ein Beispiel dafür, wo die Exekutive ein gewisses Eigenleben entfaltet, das nicht weit von der Missachtung der Legislative entfernt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abhängig von dem, was der Minister hier heute an aktuellem Sachstand darstellt, würde ich mich dann in meiner Diskussionsrede entweder zu dem Vorschlag äußern, den Antrag für erledigt zu erklären,
oder darum bitten, über ihn abzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen, ich bin mit dem Bericht nicht zufrieden.
Also, Herr Minister, ich habe öfter von diesem Pult, wenn ich einen Fehler in meiner Auffassung oder in meiner Darstellung hatte, gesagt, dann verändere ich meine Position, ziehe das so zurück, entschuldige mich für die falsche Darstellung oder für den Fehler. Nun kann man ja zu diesem Antrag stehen, wie man will. Wie Herr Kreher nach dem Motto, es ist ein wichtiger Antrag, um den es inhaltlich geht. Herr Specht sagt, eigentlich ist er zufrieden mit dem, was der Minister sagt. Ich nicht!
Ich sage Ihnen auch, warum! Weil das in der Zielvereinbarung in der Anlage 2 klar steht und im Übrigen der Umfang der einzelnen Lehrämter an den einzelnen Universitäten sich in dieser Anlage 2 befindet. Also die Zahlen, die der Minister uns hier heute erzählt hat, sind nicht neu. Das sind die Zahlen, die in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sozusagen verankert sind.
Uns ging es darum, das zu klassifizieren, was nämlich danach kommt in dem Text. Ich will es Ihnen noch einmal zitieren, da heißt es: „Eine verbindliche Spezifikation der gemäß Lehrerbedarfsplanung“, und jetzt kommt es, „in den einzelnen Fächern und Lehrämtern mindestens vorgehaltenen Studienplätze wird für die Zielvereinbarungsperiode zwischen den Vertragspartnern bis spätestens Ende April 2011 vorgenommen.“
Zu der Spezifikation, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, der entsprechenden Fächer für die einzelnen Lehrämter haben Sie hier mitnichten etwas gesagt. Die Information, die wir haben, ist eben die,
dass es dazu an den Universitäten, die die Lehrerausbildung machen, noch keine Vereinbarung gibt zwischen den Universitäten und der Landesregierung. Um nichts anderes ging es uns mit diesem Antrag, als zu sagen, wir haben hier ein Defizit. Es geht nämlich nicht nur um die Lehrämter mit den entsprechenden Zahlen, sondern es geht natürlich auch um die Spezifikation der Fächer. Was nützt es mir denn, wir wissen doch ganz genau, was passiert, wenn wir lauter Deutsch- und Russischlehrer ausbilden, die wir überhaupt nicht brauchen.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst auf die Gefahr hin, Herr Specht, dass der letzte Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt wird, ich muss an der Stelle auf Abstimmung bestehen und kann ihn nicht für erledigt erklären.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 21 Jahre lang war dieses Pult auch mein Arbeitsplatz. Ich möchte diese letzte Rede nutzen und mich bei den Abgeordneten und Mitarbeitern der demokratischen Fraktionen für die gute und interessante Zusammenarbeit in all den Jahren bedanken, für die Kritik, die Hilfe, die Unterstützung, die Hinweise. Stellvertretend für viele möchte ich hier natürlich die Präsidentin nennen und meinen Mitarbeiter Walter Lederer, ohne den vieles für mich hier viel, viel schwieriger gewesen wäre, als es schon war.
Ich möchte mich bedanken bei der Landtagsverwaltung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im technischen wie im wissenschaftlichen Bereich, bei den Mitarbeitern der Ministerien, mit denen ich 21 Jahre lang zusammentreffen durfte. Und hier will ich stellvertretend Danke sagen an Frau Linke, unsere Seele des Ausschusssekretariates.
Herr Reinhardt, wir beide wissen als Ausschussvorsitzender jetzt und als ehemaliger, wie wichtig eine solche Seele in einem Ausschuss ist. Liebe Frau Linke, herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und Zusammenarbeit.
Und ich möchte mich bedanken bei den vielen Partnern in den Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften, bei den einzelnen Bürgern. Gern habe ich mich den Herausforderungen und Anforderungen gestellt und versucht, es so gut zu meistern, wie ich irgend kann. Falls ich jemanden verletzt haben sollte oder ungerecht behandelt habe, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, alles, alles Gute und dem neuen Landtag möge die NPD erspart bleiben.
Deswegen sage ich Ihnen: Wische weg das Tränchen, es geht auch ohne Blühmchen. – Tschüs.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Situation des Parlamentarismus in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stetig an Umfang zugenommen, auch bei uns im Land. Diese Debatten haben aber nicht dazu beitragen können, mit Konsequenz zu einer Änderung der Situation zu kommen – im Gegenteil. Vielfältige Rahmenbedingungen sind in stetiger Veränderung begriffen und zahlreiche Konfliktlinien sind nicht immer klar erkennbar und doch ist gerade dieser ureigenste Gegenstand für uns Parlamentarier, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.
Es war doch gewissermaßen schon ein Aufschrei der Präsidentinnen und Präsidenten von der Sonderkonferenz in einem Beratungsraum auf dem Flughafen von Frankfurt am Main, wenn es in der Erklärung der 16 Präsidentinnen und Präsidenten in Bezug auf das Verhältnis zum Bundesrat in Ziffer 5 heißt, Zitat: „Dies erfordert, dass die Verfahrensabläufe im Bundesrat so organisiert werden, dass den Landtagen eine hinreichende Beratungszeit bleibt, um eine tatsächliche Mitsprachemöglichkeit zu erhalten und so die Integrationsverantwortung wirksam wahrnehmen zu können. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente betonen, dass es einer effektiven, originären Mitsprache der Landtage insbesondere in den Kernbereichen der Landeszuständigkeiten wie beispielsweise der Schule, der kommunalen Selbstverwaltung, der Daseinsvorsorge, der Kultur und des Rundfunks etc., bedarf.“ Ende des Zitats.
Hier stellt sich eben auch die Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob es künftig reicht, wenn das Parlament ausschließlich über die Landesregierung und das Büro in Brüssel informiert wird, oder ob es nicht sinnvoll wäre, eine direkte Landesverbindung zwischen dem Parlament und den Institutionen in Brüssel herzustellen.
Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, obliegt es den Länderparlamenten, unseren ureigensten Entscheidungen, Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitsprachemöglichkeit des Landesparlamentes von uns gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Das wird die Landesregierung von sich aus nicht leisten, das müssen wir tun.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2009 auch als Aufgabe formuliert von den Präsidentinnen und Präsidenten, ist nach wie vor offen und es bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten, entsprechende gesetzli
che oder verfassungsrechtliche Regelungen zu treffen. In diesem Falle geht es ohnehin nicht nur um die Frage der Integration auf europäischer Ebene, sondern generell um die Frage des politischen Wechselverhältnisses zwischen Parlament und Regierung auf der Bundes- wie auf der Landesebene.
An dieser Stelle könnte man den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als Kronzeugen aufrufen für die von ihm festgestellte, Zitat: „schwindende Akzeptanz und Auszehrung des Parlaments“, Ende des Zitats – Interview mit dem Südwestdeutschen Rundfunk vom 25.06.2011. Er begründet diese Feststellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter anderem mit der Bindung des Bundestages durch die Griechenlandhilfe über die Legislaturperiode hinaus für nachfolgende Parlamente und die Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, für Kredite Gewährleistungen in Höhe von bis zu 123 Milliarden Euro auszusprechen.
In Bezug auf das Moratorium zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke stellte er fest, Zitat: „Das ist einfach eine Missachtung des Primats des Parlamentes und des Gesetzgebers. Die Regierung ist an Gesetz und Recht gebunden und kann bestehende Gesetze nicht einfach mir nichts dir nichts … außer Kraft setzen.“ Ende des Zitats.
Und da es ja nicht so ist, dass sich solche Dinge nur auf der Bundesebene abspielen – auch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode bei uns im Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es solche Dinge gegeben. Ich will nur stichpunktartig erwähnen: Kopfnoteneinführung, Abschaffung von im Gesetz stehenden Prüfungen, Neuordnung der zweiten Phase der Lehrerbildung und so weiter, ohne dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen durch dieses Hohe Haus, durch das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern beschlossen waren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist meines Erachtens falsch verstandene Verantwortung, wenn das als Kavaliersdelikt oder spitzfindig abgetan wird. Auch der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier sieht darin, Zitat: „eine gewisse absichtliche oder nicht absichtliche oder leichtfertige Missachtung unserer verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.“ Ende des Zitats.
Das können und dürfen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht tolerieren.
Und auch bei der Gestaltung der Landesgesetze selbst sehe ich eine immer intensivere Hinwendung zur Abgabe von parlamentarischen Entscheidungskompetenzen an die Exekutive, die ja in der Regel von der Regierung selbst so vorgeschlagen werden. Ganze Kataloge von Verordnungsermächtigungen werden in Gesetzen erteilt, die es dem Parlament, dem Gesetzgeber, dem Souverän künftig schwerer machen, selbst noch aktiv zu werden. Hinzu kommt eine Stärkung des sogenannten Exekutivföderalismus mit dem Ergebnis einer schleichenden Entparlamentarisierung in Deutschland.
Rundfunkstaatsverträge zum Beispiel oder der Glücksspielstaatsvertrag regeln durch Vereinbarungen der
Staatskanzleien und Ministerpräsidenten Dinge, zu denen die Abgeordneten, die gewählten Vertreter des Volkes, nur noch Ja oder Nein sagen können, aber dafür von den Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich gemacht werden. Das anders zu regeln, meine sehr verehrten Damen und Herren, obliegt in den Ländern den Abgeordneten selbst. Niemand untersagt es den Abgeordneten, entsprechende gesetzliche Regelungen zu fixieren, die ein anderes Verfahren vorschreiben und die die Mitsprache des Parlaments ermöglichen.
Zugleich hat man den Eindruck, dass – absichtlich oder nicht – politische Entscheidungen zunehmend unter zeitlichem Druck erfolgen, parlamentarische Beratungs- und Kontrollverfahren nicht mehr ausreichend greifen. Die Bilanz dieser Legislaturperiode, wie viele Beschlussempfehlungen da termingerecht dem Parlament tatsächlich zugeleitet wurden, spricht dafür Bände. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben doch wir selbst als Parlamentarier in der Hand.
Und nicht zuletzt kommt auch die Rolle der Medien hinzu, die mehr und mehr die öffentliche Wahrnehmung der Parlamente prägt. Niemand Geringeres als die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Rita Süssmuth, stellte zum 40. Jahrestag der Vereinigung für Parlamentsfragen fest, dass durch die medialen Gesetze der permanenten Aufmerksamkeit auch für die Abgeordneten die Verlockungen entstehen, in die von ihr so bezeichnete Populismusfalle zu tappen und sich in ihren Äußerungen und ihrem Verhalten so sehr der vermeintlichen Erwartung der Öffentlichkeit anzupassen, dass sie in Wirklichkeit genau das Gegenteil erreichen. Wörtlich formulierte Frau Süssmuth in Bezug auf die Parlamentarier: „Sie verlieren ihre Glaubwürdigkeit.“
Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, geben wir immer wieder dem Druck nach, uns schnell und oft nur oberflächlich gegenüber Journalisten zu äußern, hoffend auf einen medialen Vorteil gegenüber den anderen? Mehr Gelassenheit kann hier helfen, parlamentarische Debatten und Entscheidungen besser zu gestalten, sachkundiger vorzubereiten und öffentliche Diskussionen tatsächlich intensiver zu führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist es so, dass der moderne Politiker von heute nicht mehr nur über die bildhafte Sprache seiner politischen Botschaft nachdenken muss, mittlerweile ist er oder sie doch auch die Botschaft selbst. Grundwahrheit ist doch mehr denn je: Die Persönlichkeit des Politikers entscheidet über Glaubwürdigkeit, Hoffnung und Vertrauen, das die Menschen in die Politik setzen können.
Mittlerweile ist es so, dass die Arbeit am eigenen Bild zur Grundqualifikation eines Parlamentariers gehört, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eben nicht allein. Denn nur ergänzt durch die drei klassischen Grundqualifikationen, die Max Weber wie folgt definiert hat: Verantwortungsgefühl, Augenmaß, Leidenschaft, nur in diesem Vierklang ist ein Politiker ein guter Politiker. Sie sind eben nicht überflüssig geworden, diese drei anderen, aber mittlerweile viel, viel schwerer einzulösen. Hier kommt allerdings auch den Medien eine besondere Verantwortung zu, Nachrichten und Bilder aus der Politik zu reflektieren und zu erklären. Denn immer schneller und immer direkter liefern sie ihren Stoff in die Wohnungen, als wären sie im Dauerlauf, verbunden mit stetig steigendem Druck auf Agenturen, Sender, Zeitungen und Zeitschriften.
Und dann könnte sich der Zustand ergeben, dass allen alles gleich zugänglich ist, aber doch an allen vorbeigeht. Denn niemand lebt doch sein Leben in einem Tempo von mehreren Meldungen auf dem Ticker in einer Minute. Wir als Parlamentarier müssen uns – und das ist mein Appell an alle die, die sich in der nächsten Legislatur diesen Fragen stellen – genauso stellen wie die Medienvertreter auch. Es geht um Reflexion, um Erklärung politischer Prozesse und um Entscheidungen. Und es geht immer wieder auch um unser Selbstverständnis, um unser Selbstbewusstsein als Parlamentarier der gesetzgebenden Körperschaft in diesem Land.
Natürlich ist die Frage, was sagt das Ministerium zu dem Thema, zulässig. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das alleine kann es nicht sein. Es geht um die selbstbewusste Entscheidung der Parlamentarier und im Prozess der Weiterentwicklung des Parlamentarismus kommt natürlich den Abgeordneten eine Schlüsselrolle zu. Auch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wollen vieles verändern; allerdings fühlen sich die meisten Abgeordneten des Bundes und der Landtage aber zu machtlos, um das auch zu tun. Nur eine Minderheit der deutschen Parlamentarier glaubt, persönlich viel für den gesellschaftlichen Wandel bewirken zu können. Ich empfehle Ihnen die Studie der Stiftung Change Centre und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Oder bleiben wir in der Jenaer Parlamentarierbefragung von 2010, die diesem Parlament seit dem April dieses Jahres vorliegt und spezifisch Mecklenburg-Vorpommern, also uns, auch so ein bisschen unter die Lupe nimmt. Unterdurchschnittliche Mandatszufriedenheit von uns – fast jeder Zweite von uns hier beklagt Frustration. Knapp 40 Prozent beklagen die Kluft zwischen Vorstellung und Realität im politischen Prozess.
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es liegt doch an uns. Mit Selbstbewusstsein, Engagement und einem hohen sachlichen und parlamentarischen Niveau sind doch nur wir als Gesetzgeber selbst in der Lage, die Austarierung von Legislative als Gesetzgeber und der Exekutive zu justieren. Die Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es für uns als Parlament nicht tun.
Stätte des Gemeinwohls zu sein, das muss meines Erachtens das Selbstverständnis des Parlaments und seiner Abgeordneten sein, denn nur dann wird es nicht zum verlängerten Arm von Partikularinteressen. Oder mit den Worten von Papier, Zitat: „… es gibt für unsere demokratische Ordnung nur dann eine dauerhafte Überlebenschance, wenn wir die … Repräsentation des Volkes durch das Parlament stärken.“ Zitatende.
Und ganz in diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffe ich, dass der neue Landtag der 6. Legislaturperiode in diesem Sinne ordentliche, gute Beschlüsse für die Rolle des Parlaments in Mecklenburg-Vorpommern fasst. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in der mit hoher Wahrscheinlichkeit letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode die Beschlussempfehlung zum Bericht der Expertenkommission unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Erinnerung: Der Bericht der Bildungskommission wurde im Juli 2008 zugeleitet. Die Überweisung in die Ausschüsse erfolgte mit Schreiben der Präsidentin vom 30.09.2008. Zur Landtagssitzung im November 2008, also vor knapp zwei Jahren, haben wir als Fraktion DIE LINKE den entsprechenden Bericht auf die Tagesordnung des Plenums setzen lassen und eine erste Debatte hier im Haus geführt. Die Stellungnahme der Landesregierung ist seit April 2009 dem Landtag zugeleitet wor
den. Und auch hier ergriff meine Fraktion die Initiative, die Stellungnahme der Landesregierung hier im Plenum zu debattieren, und reichte dazu einen Entschließungsantrag ein, den Sie allerdings ablehnten. Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, also endlich eine Beschlussempfehlung.
Im federführenden Bildungsausschuss wurde die spezifische Debatte zu diesem Bericht in der Sitzung am 12. Mai durchgeführt. Sie war dann auch leider nur von eher formalen Fragen und nicht mehr von inhaltlichen Debatten bestimmt. Und ich will an dieser Stelle anmerken, dass ich die Aussage in der Beschlussempfehlung, dass es eine vielfältige Einbeziehung des Berichts der Expertenkommission in die Arbeit des Ausschusses gegeben hat, für – vorsichtig formuliert – etwas irreführend halte. Ich habe diese vielfältige Einbeziehung des Berichts und der Empfehlungen der Kommission in die Arbeit des Ausschusses selbst so nicht wahrgenommen. Allenfalls bei Anhörungen haben die Anzuhörenden auf Bezüge zum Bericht der Expertenkommission aufmerksam gemacht oder sich darauf bezogen und, wie schon ausgeführt, die Debatten in der 56. und 76. Sitzung hätten ohne die Anträge meiner Fraktion nicht stattgefunden.
Nun könnte ich ja die parlamentarische Abstinenz der Koalition verstehen, wenn es ein Antrag der Opposition gewesen wäre, aber der Ursprungsauftrag für die Kommission war ein interfraktioneller als Ergebnis einer Vereinbarung der Fraktionen von SPD, CDU und meiner Fraktion am Ende der vorherigen Legislaturperiode. Ich möchte daran erinnern, es war der 28. Juni 2006, damals die letzte Sitzung der 4. Legislaturperiode. Es ist somit also auch praktisch Ihre Verantwortung gewesen, dem Bericht eine öffentliche Bühne zu bieten, die Ergebnisse zu propagieren und anzuwenden und nicht zuletzt dadurch den Expertinnen und Experten Respekt für ihre Arbeit zu erweisen.
Der Bericht der Bildungskommission, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine komplexe Darstellung des damals vorhandenen Entwicklungsstandes der Bildung in Mecklenburg-Vorpommern und sein großer Vorteil liegt ohne Frage in der Komplexität der Analyse und der aufgezeigten Entwicklungslinien für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Bildungspolitik in unserem Land. Es gibt kein anderes bildungspolitisches Dokument in M-V, das beginnend mit der frühkindlichen Bildung über die Schule, die Berufsausbildung und das Studium bis hin zur Weiterbildung alle Teilbereiche des Gesamtsystems Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bewertet und detaillierte Vorschläge unterbreitet. Selbst wenn man nur die 122 Vorschläge liest, ergibt diese Zusammenfassung immer noch einen großen Handlungsbedarf.
Insoweit wäre es wünschenswert und notwendig gewesen, aus diesen Vorschlägen zu einem mittel- bis langfristigen Konzept der perspektivischen Gestaltung der Bildungspolitik bei uns im Land zu kommen, denn es wird immer wieder beklagt, dass die Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern konzeptionslos wäre,
zu kurzschrittig, teilweise hektisch auf Veränderungen sozusagen reagiert wird und die einzelnen Teilsysteme nach wie vor nur ungenügend aufeinander abgestimmt sind
und es besonders bei den Übergängen zu Reibungsverlusten kommt.
Dies sind nur exemplarische Thesen, aber sie machen deutlich, dass ein in sich geschlossenes Konzept nach wie vor, meine sehr verehrten Damen und Herren, dringend erforderlich bleibt.
Und genau deshalb ist es schon notwendig, um sozusagen den Beteiligten und Betroffenen Sicherheit und Motivation zum Mitmachen zu gebe n. Der Bericht der Expertenkommission hat zudem den Vorteil, dass er parteiübergreifend ist und von wirklichen Experten der Materie erstellt wurde. Er ist damit praktisch immer noch der Ausgangspunkt eines bildungspolitischen Konsenses, auf den man sich auch parteiintern bei abweichenden Meinungen beziehen könnte.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Chancen sind nicht so genutzt worden, wie wir sie hätten nutzen können. Das müssen wir uns alle gemeinsam auch ins Stammbuch schreiben. Wenn Sie und wir es alle gemeinsam ernst gemeint hätten, hätten Sie das Delikt wie selektive Auswahl von Einzelvorschlägen unterlassen, denn Sie haben in der Umsetzung von bildungspolitischen Vorhaben Vorschläge ausgewählt, die in Ihren bildungs- und parteipolitischen Zeitgeist passen, und andere nicht. Und ich erinnere an die Aussage des Vorsitzenden der Bildungskommission schon bei der Vorstellung der Ergebnisse, der sinngemäß gesagt hat, dass die Empfehlungen nur in Gänze zu haben sind und nicht einzelne dieser entsprechenden Vorschläge.
Also wir sollten uns in der Pflicht sehen, auch in der kommenden Legislaturperiode dieses Pfund an bildungswissenschaftlicher und bildungspraktischer Kompetenz noch besser zu nutzen und, ich sage ausdrücklich, dabei den Bildungsbericht, den der Minister dieses Landes dieses Jahr vorgelegt hat, mit einzubeziehen, weil sozusagen in dieser Ergänzung, ich glaube, schon eine Möglichkeit liegt, weiter voranzukommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein Mindestmaß an Kontinuität und Planmäßigkeit auch im Bildungsbereich. Dafür kann die weitere Arbeit am Bildungsbericht in der nächsten Legislaturperiode gut beitragen. In dem Sinne stimmt meine Fraktion für die vorgelegte Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt nun auf dem Tisch – die Beschlussempfehlung mit dem Gesetz zur Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte, bevor ich mich zunächst zu grundsätzlichen inhaltlichen Fragen äußere, dem Ausschusssekretariat, insbesondere Frau Linke und Frau Oberbeck, recht herzlich danken für die geleistete Arbeit, die in einem etwas aus meiner Sicht sehr gewöhnungsbedürftigen Verfahren den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats viel abverlangt hat, um zu einer vernünftigen Beschlussempfehlung unter Sicherung der normalen Abläufe zu kommen.
Einige meiner in der Ersten Lesung geäußerten inhaltlichen Kritiken sind – das kann man heute sagen – aufgegriffen und von Änderungsanträgen durch die Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt worden. Das ist so. Aber an meiner grundsätzlichen Kritik und der meiner Fraktion, dass dieses Gesetz nicht den Anforderungen an eine zukunftsfähige Lehrerbildung entspricht und nicht gerecht wird, halte ich weiterhin fest. Ich will dazu einige ausgewählte Beispiele nennen.
Der größte Mangel besteht aus der Sicht meiner Fraktion darin, dass der Anspruch an eine berufsständige Ausbildung in diesem vorliegenden Gesetz nur unzureichend erfüllt wird. Um es anders zu sagen, es geht in diesem Gesetz eben nicht vordergründig um den Erwerb berufswissenschaftlicher, didaktisch-methodischer oder praktischer Grundlagen, die die angehenden Lehrerinnen und Lehrer bei uns im Lande benötigen, um die immer komplexeren Aufgaben in diesem Bereich zu lösen. Was dieses Gesetz hingegen ausmacht, ist die Herstellung der Kompatibilität für seine Umsetzung an den Universitäten dieses Landes.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, sein Inhalt und vor allem die aus ihm abzuleitenden Strukturen müssen den schon beschlossenen Zielvereinbarungen entsprechen. Diese Zielvereinbarungen dominieren den inhaltlichen und finanziellen Rahmen des Gesetzentwurfes. Auch darauf haben die Angehörten auf die entsprechenden Nachfragen in der Anhörung hingewiesen. Und genau hier liegt die Krux. Anstatt die Anforderungen an eine moderne Lehrerbildung zu definieren und sie gesetzlich zu regeln und danach die Hochschul strukturen anzupassen, meine Damen und Herren, gehen Sie genau den umgekehrten Weg. Es geht Ihnen vordergründig eben nicht darum, was nach einem zukunftsfähigen Gesetz an Strukturen und Inhalten erforderlich wäre, sondern
darum, wie man das Lehrerbildungsgesetz in das bereits vorhandene Strukturkorsett einzwängen kann. Damit, meine Damen und Herren, erweisen Sie den Hochschulen und der Lehrerbildung einen Bärendienst.
Und ein weiterer Mangel, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt in der Beibehaltung der schulartbezogenen Lehrämter. Zuerst zementieren Sie damit das gegliederte Schulsystem. Sie zementieren mit der unterschiedlichen Studiendauer Unterschiede in der Qualität und vor allem in der Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer. Die mittlerweile auch von Ihnen immer öfter gepriesene These „Auf den Anfang kommt es an“ führen Sie damit selbst ad absurdum. Wir alle wissen, dass in wenigen Jahren ein akuter Lehrermangel bestehen wird.
Warum Sie nicht mit schulartübergreifenden Lehrämtern dem entsprechen und versuchen, mehr Flexibilität bei dem Einsatz an den Schulen zu erreichen, bleibt Ihr Geheimnis, und ich bin auf eine Antwort in dieser Frage sehr gespannt. Da werden die Möglichkeiten der Doppelqualifikation oder die Verbesserung der Ausbildung von Seiteneinsteigern wenig nützen.
Das Referendariat wird um sechs Monate verkürzt, dritter Problemkreis. Das kann man machen. Doch auch hier werden Sie den von Ihnen selbst in vorherigen Sitzungen dieses Parlaments geäußerten formulierten Ansprüchen nicht gerecht, da es nicht zu einer adäquaten Erhöhung der Praxisanteile während des Grundstudiums kommt. Ich darf erinnern an die Diskussionen in der Anhörung. Wird unter dem Strich die Ausbildungszeit verkürzt, weil es nämlich mehr kosten würde?
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, ist kein Quatsch, das wird – und das ist meine Prognose – zulasten der Qualität der Ausbildung bei uns im Lande im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung führen.
Und man wird sehen, wer von uns beiden in vier, fünf Jahren recht hatte mit der heutigen Diskussion und dieser wohlklingenden Pressemitteilung, ach, wie toll diese Lehrerbildung ab heute in diesem Land geregelt sein wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie fast immer in dieser Legislaturperiode wurde die Beschlussempfehlung mit verkürzter Frist angemeldet.
Es waren nach der Anhörung zwei, ich betone, zwei Sitzungen des Bildungsausschusses nötig oder möglich, um die Beratung abzuschließen. Nun könnte man ja meinen, der Gesetzentwurf war so gut, dass sich die inhaltlichen Beratungen in engen Grenzen hätten halten können. Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, so war es nicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, auch wenn er formell die Unterschriften der beiden Fraktionen CDU und SPD trägt, stammt natürlich aus dem Bildungsministerium und wurde den Koalitionsfraktionen zur Einbringung übergeben, damit er überhaupt noch
diesen Landtag in dieser Legislaturperiode erreichen kann – das Datum der Drucksache des Gesetzentwurfes: 02.03.2011. An sich ist das parlamentarisch nicht ungewöhnlich zum Ende einer Legislaturperiode, doch in der Regel wird ein solches Verfahren aus zwei Gründen gewählt:
Erstens. Es handelt sich um unspektakuläre Gesetzentwürfe.
Und zweitens. Es liegt ein erheblicher Zeitdruck vor, der es erfordert, die übliche Regierungsanhörung einzusparen, um Zeit zu gewinnen und ein entsprechendes Gesetz doch noch zu verabschieden.
Ich sage es hier mit aller Deutlichkeit: Ein solches Gesetz wie das Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat es wegen seiner bildungspolitischen Zukunftsbedeutung und seinen bildungspolitischen Auswirkungen nicht verdient, in einem solchen Verfahren so verabschiedet zu werden.
Sehen wir uns doch die Genese der Zeitschiene an, um zu verdeutlichen, was hier eigentlich gelaufen ist. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2006 wird in Ziffer 188 formuliert, ich zitiere: „Die Lehrerbildung wird bis spätestens zum Jahr 2010 modernisiert.“ Ende des Zitats. Also vier Jahre Zeit. Ein Jahr später: Mit Datum vom 5. September 2007 erinnerten die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag „Modernisierung der Lehrerbildung“ das Bildungsministerium daran, dass nun schon ein Jahr vergangen ist, ohne dass etwas passierte.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wegen der Legendenbildung: Es gab zum Ende der rot-roten Regierungskoalition einen Gesetzentwurf in der Schublade
des Ministeriums.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Sie wiederholten mit dem Antrag die Terminsetzung – also ich erinnere noch mal: September 2007 – im Koalitionsvertrag, bis spätestens 2010 eine grundlegende Modernisierung der Lehrerbildung zu konzipieren und umzusetzen.
Danach kündigten Herr Reinhardt und auch der Bildungsminister mehrfach in Halbjahrespressemitteilungen an, dass der Gesetzentwurf ja nun fast fertig sei und er jetzt kommt. Er kam nicht. Er kam nicht 2008, er kam nicht 2009, er kam nicht 2010.
Dafür allerdings – losgelöst von einem Lehrerbildungsgesetz – wurde der Teilbereich des Referendariats 2010 neu geordnet, zunächst ohne gesetzliche Grundlage. Und als wir dann als Opposition diesen Zustand kritisierten, wurde schnell im Januar 2011 das Schulreformgesetz im Nachgang geändert und damit der Rechtsverstoß nachträglich geheilt, auch hier ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Es wurden maßgebliche Verordnungen für die Lehrerbildung vorher neu gefasst und erst danach wurde die gesetzliche Grundlage mit dem
gesetzlichen Segen sozusagen versehen. Kuddelmuddel ohne Ende.
Und, werte Kollegen Brodkorb und Reinhardt, wenn Sie dann noch die Stirn haben, uns per Presseerklärung vom 16.06. Arbeitsverweigerung vorzuwerfen,
sind wir wirklich die falschen Adressaten. Die eigentlichen Adressaten Ihrer Kritik sitzen hier auf der Regierungsbank.
Und Sie haben sich auch als parlamentarisches Kontrollorgan Ihrer eigenen Landesregierung nicht mit Ruhm bekleckert und den zuständigen Fachminister gewähren oder eben nicht gewähren lassen. Die Vorlage des Entwurfes eines so umfänglichen in seiner Bedeutung so zentralen Lehrerbildungsgesetzes gehört doch wohl zu den Kernaufgaben eines Bildungsministeriums, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich hatte und ich habe mich am Anfang meiner Rede darauf bezogen und den damals eingebrachten Gesetzentwurf in der Ersten Lesung als unzureichend kritisiert und ihn als Murks bezeichnet.
Ich freue mich, dass Kollege Brodkorb zumindest meine Einschätzung nun teilt. Dazu gibt es auch keine wirkliche Alternative, denn der Zwang des Faktischen lässt ja keine andere Bewertung zu. Von den Koalitionsfraktionen wurden jeweils einen Tag vor den Beratungen im Ausschuss 61 Änderungsanträge eingebracht, 61 Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf wohlgemerkt, meine Damen und Herren,
der nur 22 Paragrafen mit 68 Absätzen hatte. Da scheint mir die Bezeichnung „Murks“ noch sehr untertrieben.
Ich erinnere noch mal daran: Es waren fünf Jahre Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, fünf Jahre Zeit, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der den komplizierten Anforderungen entspricht, mit den Beteiligten diskutiert und im Konsens auch verabschiedet werden konnte. Stattdessen wurde jetzt mit den Änderungsanträgen, die das eine oder andere auch aus den Anhörungen aufgenommen haben, ein völlig neuer Gesetzentwurf erarbeitet.
Ich will gern zugestehen, dass die Leistung vom Kollegen Brodkorb, aus dem Murks noch etwas zu machen,
durchaus Respekt verdient. Es verdient auch Respekt, dass er sich dann durchringt, seine Arbeit mit dem Koalitionspartner zu teilen, indem die Änderungsanträge zu jeweils genau 50 Prozent federführend zur jeweiligen Koalitionsfraktion zugeordnet wurden.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstens. Er wollte den neuen Entwurf nicht allein verantworten.
Zweitens. Die Bildungsexperten der CDU wollten in Anlehnung an andere Forderungen auch mal Flagge zeigen.
Wie dem auch sei, das Verfahren und vor allem die zeitlichen Abläufe, meine sehr verehrten Damen und Herren,
waren eine Zumutung für das Parlament.
Mir fiel in diesem Zusammenhang der Ausspruch von Herrn Rehberg als Fraktionsvorsitzender der CDU – der damals oppositionellen CDU – von der Diktatur der Mehrheit ein. Ich würde das Wort „Nötigung“ noch hinzufügen.
Man stelle sich doch vor, in zwei Ausschusssitzungen 61 Änderungsanträge, die wir zudem jeweils erst am Vortag der Beratungen erhielten, inhaltlich bewerten, gegebenenfalls verändern oder ergänzen.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mit einem geordneten Verfahren nichts mehr zu tun. Insofern sehen wir uns schon in den Rechten als Opposition zumindest beeinträchtigt.
Um doch noch zu einem pragmatischen Verfahren zu kommen, hatten wir gemeinsam mit der FDP beantragt, die Beratungen ohne Ergebnis zu beenden und den Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfallen zu lassen.
In der neuen Legislaturperiode hätten die Materialien ohne Frage wieder verwendet werden können, um doch ein Lehrerbildungsgesetz zu verabschieden, das den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Der Antrag wurde von Ihnen abgelehnt. Wir sind überdies immer noch der Meinung, dass sich durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen im Gesetzentwurf im Sinne des Paragrafen 22 Absatz 2 Geschäftsordnung wesentliche Änderungen am Beratungsgegenstand ergeben haben,
die eine erneute Anhörung nötig gemacht hätten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch den Antrag, dieses zu tun, haben Sie abgelehnt.
Ich möchte am Rande darauf verweisen, dass diese Legislaturperiode erst mit Konstituierung des neuen Landtages endet. Es wäre also durchaus möglich gewesen, sich auch in der parlamentsfreien Zeit weiter mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen und ihn so zu gestalten, dass er diesen Anforderungen gerecht wird.
Für die Zweite Lesung wäre dann zwar eine Sondersitzung des Landtages erforderlich gewesen, solches Verfahren hatten wir schon, und es gibt keinen vernünftigen Grund, es nicht zu tun.
Ich erinnere an die 1. Legislaturperiode, als die Fraktionen von CDU und FDP 14 Tage vor dem Wahltag eine Erste und eine Zweite Lesung mit einer Beratung des Ausschusses in diesem Landtag durchgesetzt haben zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in Bezug auf die Lehrerinnen und Lehrer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da, wo man es will, geht es auch.
Nur, Sie wollten es nicht. Sie wollten dieses Gesetz auf Gedeih und Verderb durchbringen. Versuchen Sie nicht, uns durch den Vorwurf der Arbeitsverweigerung jetzt in Mithaftung zu nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist Ihr Gesetz, es ist Ihr Verfahren und es ist Ihre Verantwortung.
Und jetzt noch ein paar Aspekte zu Einzelregelungen, weil Sie ja sagen, dass dieses Gesetz so zukunftsweisend ist.
Paragraf 1 regelt Ziele, Inhalt und Aufgaben der Lehrerbildung.
Der Absatz 4 (neu) regelt da gar nichts mehr, was Ziele, Inhalt und Aufgaben der Lehrerbildung betrifft. Er regelt stattdessen Studienplatzzahlen, jährliche Aufnahmekapazitäten für Lehrämter und die Rechtsverordnungsermächtigung für die entsprechenden Abweichungen.
Paragraf 2, der eigentlich ursprünglich die Organisation der Lehrerbildung kennzeichnete, wird in Absatz 2 ergänzt durch das Lehramt an beruflichen Schulen. Das ist in Ordnung. Das will ich ausdrücklich sagen. Aber der alte Absatz 4 regelte den Inhalt, der neue regelt nur noch die Zuständigkeit des IQMV und der Schulen sowie die Beratung des ZLB. Das ist doch eine etwas eigenartige Interpretation von Zielen und Aufgaben. Paragraf 3 regelt eigentlich die Aufgabenstrukturen der Einrichtungen der Lehrerbildung. In Absatz 3 (alt) und jetzt Absatz 2 (neu) regelt das die Ausgestaltung oder die Aufgaben des ZLB. Da haben Sie aus der alten Regelung, dass das ZLB eine entsprechende Einrichtung ist, jetzt formuliert: „Die Uni
versität Rostock errichtet das Zentrum“. Nach Kenntnis meiner Unterlagen gibt es das ZLB aber. Wieso soll jetzt die Universität noch ein ZLB errichten, wo es das doch schon gibt? Dann hätte man das doch gesetzlich konform regeln müssen, es ist Träger. Und was die Aufgaben betrifft, ist es auch an der Stelle neu geregelt, zum Beispiel alte Formulierungen der Ziffer 1 „Sicherstellung einheitlicher Studienordnungen“, was wir damals begrüßt haben. Das Ding ist ersatzlos weg. Jetzt ist die Aufgabe des Absatzes 1 (neu) „Berichterstattung über die Lehrerbildung im Lande“. Na, gute Nacht, Marie! Wie sichern wir denn die einheitlichen Lehrerbildungen an den beiden Universitäten?
Ich will an dieser Stelle sozusagen abbrechen, weil ich zumindest noch ein oder zwei Minuten aufsparen will, um auf die eine oder andere zu erwartende Erwiderung auf meine Rede dann auch noch mal zu erwidern. Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Reinhardt, es geht nicht um die Zahl 61, sondern es geht um den Fakt der grundlegenden Veränderungen des Gesetzentwurfes. Um diesen Fakt geht es, und das ist unser Ansatz gewesen.
Und dann will ich Ihnen sagen, es gibt eine Reihe von Punkten, die sozusagen in der Beratung, dieser schnellen Beratung wahrscheinlich abhanden gekommen sind. Paragraf 7 (alt) regelte die Ziele der Praktika und die Rechtsverordnung, diese Praktika zu regeln. Mit der Neufassung des Absatzes 1 haben Sie jetzt zwar die Schulen verpflichtet, Praktikaplätze vorzuhalten, aber die Verordnungsermächtigung, das zu regeln, wie das mit den Praktika gehen soll, ist raus aus dem Gesetz.
In Paragraf 14 regeln Sie die Anerkennung von Lehramtsbefähigungen und entsprechende Befähigungen zur Prüfung. Sie regeln sogar im Absatz 3, was sozusagen mit Abschlüssen zur Lehrbefähigung außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik ist. Da wir aber jetzt ein Lehrerbildungsgesetz haben, regeln Sie nicht, was denn mit den Abschlüssen zum Lehramt in den anderen Bundesländern dieser Bundesrepublik in Mecklenburg-Vorpommern ist.
Und wenn Sie sich Paragraf 22 angucken und sagen, Sie regeln da die Außerkrafttretung des Schulreformgesetzes, dann müsste da zumindest hin „in der Fassung vom 30.03.2011“, denn wie Sie wissen, haben Sie ja mit Ihren Stimmen diese Schulreformgesetznovellierung in diesem Landtag beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das machen wir Ihnen zum Vorwurf, eine Regelung, die sozusagen dem Tempo des entsprechenden Gesetzestextes nicht mehr entspricht.
Gern.
Na, dann muss ich da noch mal nachgucken.
Also ursprünglich war sie jedenfalls im Paragrafen 40, nein, Entschuldigung, im Paragrafen 7 verankert. Das ist dann tatsächlich ein Fehler. Dann nehme ich diese Bemerkung zumindest an der Stelle zurück, was ich damit jetzt förmlich auch tue, aber die anderen beiden Punkte nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in der Ersten Lesung zu den grundlegenden medienpolitischen Positionen meiner Fraktion gesprochen. An den grundlegenden Positionen hat sich nichts geändert, da am Text des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sich ebenfalls nichts geändert hat. Man kann ihm nur zustimmen oder ihn ablehnen. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern lehnt ihn und damit das Zustimmungsgesetz, das heute zur Beratung vorliegt, ab. Dafür gibt es gute Gründe, die ich hier in aller Kürze noch einmal darstellen möchte:
Erstens. Wir lehnen den Staatsvertrag ab, weil er den formulierten datenschutzrechtlichen Anforderungen, und das kann man der gemeinsam fundierten Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes entnehmen, nicht entspricht.
Zweitens. Wir lehnen den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er auch jene mit einer Beitragszahlung belastet, für die bisher die Gebührenbefreiung ein Nachteilsausgleich für eine Behinderung war,
und mit dem Staatsvertrag kein Ausgleich für diese Verschlechterung vorgenommen wird.
Drittens. Wir lehnen den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er eine vollkommene willkürliche Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft und auch sozialer Einrichtungen mit sich bringt.
Viertens. Wir lehnen den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, weil er in sich selbst wiederum einen Systembruch festschreibt, der eigentlich mit dem Übergang von der Gerätegebühr zum wohnungs- und betriebsbezogenen Beitrag aufzulösen gewesen wäre, nämlich der Beitrag für die Betriebsfahrzeuge. Darum hat meine Fraktion der Entschließung, die von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss eingebracht wurde, auch zugestimmt, aber an der Rechtslage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ändert sich erst einmal nichts.
Fünftens. Die Umstellung von der Gebühr auf den Rundfunkbeitrag führt gemäß der vorgesehenen Regelungen eben nicht zur Abschaffung der oft so gescholtenen GEZ, sondern zunächst sogar zu einem erheblichen Mehraufwand von mindestens 250 Mitarbeitern für die nächsten zwei Jahre, denn die Rundfunkbeitragszahler müssen neu taxiert werden: Wer wohnt mit wem in welcher Wohnung, wie viel Mitarbeiter haben die einzelnen Betriebe und so weiter.
Ab 2015 sollen diese dann wieder abgebaut sein und dann das Budget um 20 Prozent reduziert werden. Ob allerdings die vielen Gebührenbeauftragten, meine Damen und Herren, die an den Wohnungstüren klingeln und von den Landesrundfunkanstalten kommen, überflüssig werden, ist zu bezweifeln, denn irgendwie müssen die angemeldeten Daten auch abgeglichen werden.
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/4244 ab. Der Entschließung und der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung stimmt meine Fraktion zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer gestrigen Debatte haben wir des Öfteren über Geschäftsordnungsfragen bei Landtagsdokumenten diskutiert. Dies gilt nun leider auch für den vorliegenden Antrag und ich habe lange überlegt, ob ich die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit dieses Antrages prüfen lassen werde.
Warum? Dieser vorliegende Antrag mit dem von Ihnen angestrebten Beschluss ist eine Finanzvorlage im Sinne des Paragrafen 55 der Geschäftsordnung. Da heißt es im Absatz 2, ich zitiere: „Finanzvorlagen aus der Mitte des Landtages, durch die dem Land Mehrausgaben oder Mindereinnahmen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind...“ Ende des Zitats.
Nun will ich gern zugestehen, dass das bei so manchem Antrag schwierig ist,
aber das ist auch eine Frage der Dimension. In Ihrem Antrag sind mindestens sieben der aufgezählten elf Punkte unmittelbar finanzrelevant, unmittelbar. Nun könnte man das ja noch durchgehen lassen, wenn es sozusagen um geringfügige Summen ginge, doch wenn ich diesen sieben Einzelmaßnahmen Zahlen zuordne, überschlägig, so bin ich bei mindestens zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Millionenbeträgen. Und da hört dann eben auch die Toleranzgrenze zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens aus meiner Sicht auf.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Jeder in die Berufsschulen investierte Cent ist gut angelegt, aber wie die Situation so ist – und an allgemeinbildenden Schulen, in den beruflichen Schulen ist es ähnlich –, ist das Bildungssystem aus unterschiedlichen Sichtweisen entweder unterfinanziert oder zumindest kritisch finanziert. Die Situation, auch an den beruflichen Schulen, ist angespannt. Sie ist mit der Einführung der Selbstständigen Schule trotz aller Erwartungen und Versprechen nicht besser, sondern eher schlechter geworden. Durch den durchwachsenen Rückgang der Schülerzahlen gibt es weitgehend Teilzeitbeschäftigung. Durch den Lehrkräftemangel und die Einführung der Arbeitszeitkonten gibt es riesige Stundenvolumina, die praktisch auf Halde angesammelt wurden und die irgendwann auch abzubauen sind.
Die damit verbundenen Probleme sind nach wie vor ungelöst und wegen der Spezifik der Berufsfelder gibt es bei Unterrichtsausfall auch noch eine zugespitzte Situation an beruflichen Schulen. Die ist eben anders als an allgemeinbildenden Schulen, denn es stehen in der Regel nicht mehrere Lehrkräfte für spezifische Berufsfächer zur Verfügung. Fällt eine Lehrkraft aus, gibt es oftmals kaum wirklichen Ersatz.
Es stellt sich auch die Frage, wie eine möglichst wohnortnahe Beschulung gewährleistet wird. Der Minister hat in seiner Rede hier auf mögliche Entwicklungen und Konsequenzen hingewiesen. Das kann ich aus der Sicht meiner Fraktion auch nur so bestätigen und unterschreiben.
Und die Zunahme, das hat der Minister hier auch dargestellt, von Landesfachklassen indiziert doch eine zunehmende Konzentration, die nicht nur die Auszubildenden betrifft, sondern eben auch die Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen, weil diese nämlich dann zu den einzelnen Standorten fahren müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, glaubten Sie wirklich, dass diese Landesregierung oder ihr Minister bis zum Ende der Legislaturperiode in der Lage sein könnte, ein solches Konzept, wie Sie es hier einfordern, wirklich komplex zu konzipieren? Dass Sie mit der fehlenden Finanzierung auch noch die Steilvorlage für die fachlich begründete Ablehnung liefern, finde ich sehr bedauerlich – das haben das Thema und seine Brisanz nicht verdient –, ist aber jetzt nicht mehr zu ändern.
Auf zwei Aspekte, die ich kritisch sehe, will ich noch kurz etwas näher eingehen:
In Punkt 4 fordern Sie, ich zitiere: „Einrichtung und Weiterentwicklung der für die beruflichen Schulen relevanten Studiengänge vor allem in den berufsbildenden Fächern“. Nun, der Minister und auch Herr Brodkorb haben darauf verwiesen, diese Forderung ist ja bereits mit den Zielvereinbarungen mit den Universitäten und Hochschulen unseres Landes sozusagen abgearbeitet. Sie wird durch das Vorhaben der Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen, die im Zuge der Diskussion um das Lehrerbildungsgesetz noch zu qualifizieren ist, weiter ausgestaltet werden müssen. Das ist wohl richtig, aber der Eindruck, den Sie mit dem Antrag hier erwecken, es gäbe dazu nichts, ist falsch.
Nur nebenbei habe ich noch die Frage, welche anderen als die berufsbildenden Fächer denn aus Ihrer Sicht noch für die beruflichen Schulen relevant sind, so, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren. Vielleicht können Sie im Rahmen der Debatte diese Frage beantworten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Punkt 7 fordern Sie in Ihrem Antrag, ich zitiere nochmals: „Erhalt und ggf. Neugründung von beruflichen Schulen mit sonderpädagogischer Ausrichtung“, Ende des Zitats. Nun wissen auch wir, dass es in einigen Bereichen bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zur Gefährdung der Eigenständigkeit von beruflichen Förderzentren kommt. Ursache sind vor allem die sinkenden Schülerzahlen und die destruktive Vorschrift des Bildungsministeriums zu täglich anwesenden Schülerinnen und Schülern. Das zwingt geradezu, über eine Außenstellenfunktion nachzudenken, um wenigstens eine relative Eigenständigkeit dieser beruflichen Förderzentren zu sichern. Aber die Forderung nach Neugründung ist nun wirklich bildungspolitischer Unsinn.
Mit der Umsetzung der Inklusion wird mittel- bis langfristig nicht nur die Frage nach der Existenz der allgemeinbildenden Förderschulen, sondern eben auch der beruflichen zu beantworten sein. Klar ist jedenfalls nach der UN-Konvention, dass die Inklusion nicht teilbar ist. Deshalb wäre vielmehr darüber nachzudenken, wie man auch in diesem Fall die Rahmenbedingungen so gestaltet, um Inklusion auch an den beruflichen Schulen zu ermöglichen. Die Bedenken und auch Schmerzen, die mit diesen Prozessen verbunden sind, muss man ernst nehmen, sie können aber kein Grund sein, ein System künstlich am Leben zu erhalten, das überwunden werden muss.
Abschließend will ich noch darauf verweisen, dass der Punkt 1, die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, und der Punkt 11, die Senkung der Mindestschülerzahlen, voraussetzt, dass wir genügend Lehrkräfte haben. Ansonsten wird die ohnehin schon prekäre Situation bei der Unterrichtssituation weiter eskalieren.
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir den Antrag der FDP-Fraktion hier heute ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass gegen die Zielbeschreibung des Antrages wenig einzuwenden wäre,
wenn er denn die konkreten Aufgaben zur Erreichung dieses Ziels auch festschreiben würde. Das tut er aber nicht.
Sie fordern die Landesregierung auf, Zitat, „das Konzept zur sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund vor dem Hintergrund des neuen Schulgesetzes und den Schwerpunkten der individuellen Förderung und selbstständigen Schule im Rahmen der Haushaltsansätze fortzuschreiben.“ Ende des Zitats.
Was Sie vielleicht wollen, kann man in einer dpa-Meldung vom Montag lesen, die ja jetzt schon eine Rolle gespielt hat, in der der Fraktionsvorsitzende der SPD erklärt, dass laut Rahmenplan des Bildungsministeriums für die Sprachförderung drei Zusatzstunden pro Woche vorgesehen sind, die Schülerinnen und Schüler aber nur eine halbe Stunde erhalten.
Im Prinzip, und deswegen gebe ich das gerne charmant zurück, kann man sagen, eigentlich ist die Kritik richtig so. Wir haben immer erklärt, dass der Nachteil der schülerbezogenen Stundenzuweisung in der Intransparenz liegt. Es wurden möglicherweise die drei Zusatzstunden in den ganz normalen Stundenpool eingerechnet,
aber beim Schüler kommt nun explizit nach der Unterrichtsversorgungsverordnung nur noch die halbe Lehrerwochenstunde an. Im günstigsten Fall wurden die restlichen Stundenvolumina für andere Zwecke verwendet, im ungünstigsten Fall sind sie einfach eingespart worden.