wenn wir das Stoppschild nicht hätten, es sind beides Symbole, sie führen auch dazu, dass sich nicht jeder daran hält,
aber es sind immerhin Achtungszeichen. Und dieses Achtungszeichen, für kommende Landtage hier aufzupassen, dass sich unser Land nicht weiterhin verschuldet oder dass es gar nicht erst in diese Verschuldung kommt, das ist nach meiner Meinung richtig. Deshalb sage ich Ihnen nach wirklich gründlicher Abwägung,
ich habe das auch immer meinem Fraktionsvorsitzenden signalisiert, ob ich wirklich dieser Verfassungsänderung zustimme, aber im Sinne einer wirklichen Schuldenbremse, die dann auf Dauer unserem Land hoffentlich dient,
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4192. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4439 anzunehmen.
Ich darf Sie darauf aufmerksamen machen, dass die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erfordert.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete stimmte zu.
(Dr. Gerd Zielenkiewitz, fraktionslos: Nein, ich habe nicht mitgestimmt, Frau Präsidentin. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach, dann wird er einfach mitgezählt?)
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt worden.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimmen mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 67 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 50 Abgeordnete, mit Nein stimmten 17 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erreicht wurde. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4451.
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 5/4451 –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.
Da ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes im September 2011 die Altersgrenze erreicht und somit aus dem Amt ausscheidet, ist die Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes erforderlich.
Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4451 vor, den dort aufgeführten Kandidaten zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.