Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Auf ein paar Kritikpunkte komme ich nachher. Darauf gehe ich vielleicht später noch mal ein.

Also das ist der erste Punkt bei der Regionalen Schule, bei der Grundschule, einen deutlichen Akzent in der Sonderpädagogik zu setzen mit mindestens 22 ECTSPunkten, das ist fast ein Semester, und sonderpädagogische Kernanteile in allen Lehrämtern. Auch das ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber der Vergangenheit.

Zweitens. Wir führen ein, aus leidvoller Auswertung der Vergangenheit, eine gesetzliche Norm zur regelmäßigen Lehrerbedarfsplanung in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Abstellung der Hochschulkapazitäten auf diese Lehrerbedarfsplanung. In diesem Kontext wollen wir beschließen, dass die Berufsschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern wieder ausgebildet werden.

Und Herr Bluhm hat auf einen Passus schon hingewiesen. Ich finde, man hätte ihn noch einmal kritischer hinterleuchten können, denn da gibt es eine Abweichung, eine modellhafte Abweichung, zeitlich befristet bei den Berufsschullehrern in der Ausbildung vom Staatsexamen zumindest mal probehalber Abschied zu nehmen. Wir haben uns, wenn Sie sich erinnern, darauf verständigt, dass wir grundsätzlich beim Staatsexamen bleiben, das ist auch meine feste Überzeugung. Aber wir waren mit der Situation konfrontiert, dass alle, die an der Ausbildung beteiligt sind, dieses nicht geteilt haben. Alle Hochschulen, die an der Ausbildung von Berufsschullehrern beteiligt waren, einschließlich der Universität Rostock, votierten für ein Bachelor-Master-System in Kooperation mit den Fachhochschulen.

Die GEW, der VBE und die Berufsvertretung der Berufsschullehrer haben sehr divergierende Auffassungen vertreten. Und für uns ist dadurch eine Regelung zustande gekommen, aber die halten wir für sachgerecht, dass wir eben das probehalber zulassen, aber dann eben auch zeitlich befristet sehen wollen, wie sich das gestaltet, ob das ein vertretbarer und funktionsfähiger Weg ist oder nicht.

Ein weiterer Punkt, den ich für einen echten Fortschritt halte, ist: Wir führen das erste Mal in diesem Gesetz konkrete Qualitätsstandards der Lehrerbildung ein, die von allen Hochschulen einzuhalten sind. Da geht es um Gruppengrößen an den Hochschulen. Sie wissen das. Die Seminare in den pädagogischen Bereichen sind ständig überfüllt, teilweise bekommen die Studierenden gar keinen Zutritt, weil sie überfüllt sind, und die Ausbildungszeit verlängert sich erheblich. Wir haben die konkreten Vorgaben über die zu studierenden ECTS-Punkte. So etwas gab es in diesem Land noch nicht und ist auch die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt so etwas wie Qualitätsmanagement machen können.

In dem Zusammenhang möchte ich natürlich auf drei beziehungsweise vier Punkte noch mal eingehen, die Herr Bluhm angesprochen hat:

Sie werfen uns erstens vor, dass wir erst die Zielvereinbarungen fertig hatten, die dann das Gesetz determiniert haben, und nicht umgekehrt. Diesen Streit führen wir nun seit zwei Jahren. Wir haben immer unterschiedliche Auffassungen vertreten. Meine Auffassung ist, wenn man ein Gesetz beschließt, muss man auch wissen, ob man das umsetzen kann. Es hat keinen Sinn, hier irgendetwas im Wolkenkuckucksheim zu beschließen, was nicht mit den Universitäten abgestimmt ist. Und wenn man es beschließt, herrscht da irgendwie Chaos und Tohuwabohu. Deswegen haben wir schon vor eineinhalb oder zwei Jahren gesagt, wir wollen eine zeitliche Harmonisierung der Zielvereinbarungsverhandlungen dieses Gesetzentwurfes, damit das auch aufeinander abgestimmt werden und wirklich auch umgesetzt werden kann.

Und das hatte zur Folge, dass natürlich dieser Gesetzentwurf auch solange noch ein Stück weit herausgezögert werden musste, bis es zu Zielvereinbarungen mit den Hochschulen kam. Und wer die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen liest, muss zur Kenntnis nehmen, dass dort schon erhebliche Qualitätssteigerungen und Veränderungen vorgesehen waren, die Millionenbeträge zusätzlich kosten, Herr Bluhm, die im Rahmen der Verhandlungen frei gemacht wurden für die Hochschulen und die sich jetzt auch als Qualitätsstandards in diesem Lehrerbildungsgesetz wiederfinden. Denn wenn Sie

für die Regionalschule ein Semester obendrauf packen, kostet das Geld, wenn Sie die kurrikularen Anteile der Bildungswissenschaften bei der Regionalen Schule auf 30 Prozent erhöhen. Das sind alles Forderungen, die kosten Geld. Und es ist insofern nicht so, dass quasi eine restriktive Haushaltspolitik hier irgendwelche Parameter bestimmt hat, sondern wir haben einen Gleichklang von Lehrerbedarfsplanung, Zielvereinbarungen und gesetzlichen Grundlagen. Das halte ich auch für seriös.

Zweitens. Natürlich haben Sie recht. Man kann in diesem Land über Stufenlehrer diskutieren und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Debatte erst Sinn macht, wenn man auch gleichzeitig das Schulsystem komplett einer Reform unterzieht. Der Stufenlehrer ist das angemessene Modell zu einer Gemeinschaftsschule. Nun dürfte es aber keine Überraschung sein, dass die Idee der Gemeinschaftsschule parteipolitisch unterschiedlich gesehen wird und die rot-schwarze Koalition vermutlich da nicht einheitlicher Meinung ist.

Und insofern macht es auch keinen Sinn oder es ist jedenfalls nicht Erfolg versprechend, das großartig politisch zu verfolgen, zumal es auch niemanden in unserem Land gibt, niemanden, der irgendein auch nur ansatzweise ausgearbeitetes Konzept für einen Stufenlehrer auf den Tisch gelegt hat. Es gab in diesem Land keine Debatte, keine Fachdebatte dazu, jedenfalls ist mir keine über den Weg gelaufen. Das ist eine Idee, die wenige Monate vor Abschluss der Gesetzesberatung von einigen mit Halbsätzen in die Debatte gebracht wurde. Da gibt es natürlich die Expertenkommission. Aber wir haben kein organisatorisches umsetzungsfähiges Konzept in dem Bereich. Gepaart mit den politisch unterschiedlichen Meinungen, die wir haben, gab es also keine Veranlassung und auch gar keinen Grund, diese Stufen-Lehrer-Debatte wirklich weiter aufzumachen.

Dritter Punkt. Wir reduzieren das Referendariat, verlängern teilweise die Regelstudienzeit, und Sie beklagen, dass der Praxisanteil nicht in dem Umfang zunimmt, wie das Referendariat verkürzt wird.

Zunächst einmal, der Praxisanteil an der Universität steigt um mehrere Wochen, er steigt aber nicht in dem Umfang, und es hat nichts mit Geld zu tun, es hat einfach was mit Bologna zu tun. Die bisherigen Praxiserfahrungen in den Staatsexamensstudiengängen werden nicht in Semesterwochenstunden gerechnet, sondern sie werden normalerweise in den Semesterferien erbracht. Und die Bologna-Reform hat unter anderem zur Konsequenz, dass sogenannte Workloads bestimmt werden müssen, die einer 40-Stunden-Woche wie bei einem Arbeitnehmer entsprechen. Das heißt, dass die Praktika einzubeziehen sind in diese Workloads. Das heißt, wenn man die Studiengänge modularisiert und in Richtung BolognaFähigkeit modernisiert, dann muss man diese Praktika in irgendeiner Form kurrikular unterbringen. Und dann ergibt sich daraus arithmetisch, dass es nicht möglich ist, dass Sie eins zu eins die Praktika während des Studiums so ausweiten können, wie Sie das Referendariat verkürzen, es sei denn, Sie würden massive Kürzungen vornehmen bei der Fachausbildung oder bei der pädagogischen Ausbildung. Und das wollten wir nicht.

Dadurch erklärt sich die in der Tat unterproportionale Ausweitung der Praxiszeiten. Also insofern hat es nichts mit Geld zu tun, sondern es ist einfach eine organisatorische Konsequenz aus dem Bologna-Prozess. Aber ich glaube, die fachlichen Differenzen, die fachlichen Kritikpunkte sind gar nicht so richtig das Kernproblem, son

dern natürlich die Verfahrensfragen. Es ist angemessen, dass zwei Parlamentsfraktionen so mit einem Gesetz umgehen, wie das hier geschehen ist, zahlreiche Änderungsanträge beisteuern und so weiter.

Ich möchte eine weise Frau zitieren bei dieser Gelegenheit, die genau an diesem Mikrofon oder jedenfalls an dieser Stelle – vielleicht war es nicht genau dieses Mikrofon – einmal Folgendes gesagt hat, Zitat: „Denn als das Gesetz zur Welt kam, sind wir mal ganz ehrlich, sah es aus wie eine Beckenendlage. Es kam nämlich mit dem Hintern zuerst zur Welt. Das heißt, wir mussten dieses Kind umdrehen, wir mussten dem Kind die Chance geben, auf die Beine zu kommen. Und ich denke, ich kann wirklich auch sagen, in Tag- und Nachtdiskussionen haben wir versucht, ein klein wenig dieses Kind auf die Beine zu stellen.“ Zitatende.

Dieses Zitat stammt von unserer geschätzten ehemaligen Kollegin Frau Voland. Wann hat sie denn dieses Zitat mit der nahezu poetischen Beckenendlage hier in die Debatte eingebracht? Das war am 3. März 2004. In dieser Debatte ging es unter anderem bei mehreren Rednern völlig sinnfrei auch um die deutsch-polnische Zusammenarbeit. Frau Ministerin Polzin hat sich daran auch beteiligt. Ich will das gar nicht näher auswerten, welche Hintergründe dies hatte.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war doch bestimmt gut, was sie gesagt hat, oder?)

Es ist jedenfalls interessant, das nachzulesen.

Es ging um die Parlamentsdebatte zur Zweiten Lesung des Kindertagesförderungsgesetzes. Ich möchte Sie daran erinnern, wer damals im Jahr 2004 regiert hat, wer eine Koalition gebildet hat.

Und jetzt würde ich gern mal vorlesen, wenn es erlaubt ist mit Genehmigung der Präsidentin, was der Abgeordnete Torsten Renz, der damals noch richtig schmissige Reden gehalten hat, damals gesagt hat.

(Detlef Müller, SPD: Heute auch noch.)

Richtig schmissig, sagte ich ja.

Also ich darf zitieren: „Wenn wir einen Gesetzesentwurf haben, bestehend aus 25 Paragraphen, und es schon losgeht, dass in den Ausschüssen der Name des Gesetzes geändert wird, die Präambel ergänzt wird, ein Paragraph 1, weitere Paragraphen und selbst der Paragraph 25, das In-Kraft Treten, geändert werden – … von 25 Paragraphen werden 17 geändert –, das sagt aus der Sicht der CDU-Fraktion schon alles über die Qualität des Gesetzentwurfes der Landesregierung MecklenburgVorpommern aus.“

(Hans Kreher, FDP: Da hat er damals aber recht gehabt.)

„Und wenn es über die SPD- und PDS-Fraktion gelingt, 30 Anträge … 31 Anträge. Dass Sie sich das hier noch trauen zu sagen, das verwundert mich schon sehr.“ Da hat nämlich Herr Koplin korrigiert. Das waren nicht 30, es waren sogar 31 Änderungsanträge.

(Egbert Liskow, CDU: Ui, ui, ui! – Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Und auf einen Zwischenruf der heutigen Ministerin Polzin sagt Herr Renz abschließend, Zitat: „… aus einem Trabbi werden Sie nie einen Mercedes bekommen.“ Zitatende. So also Herr Torsten Renz damals zum Kindertagesförderungsgesetz.

Besonders interessant wird es allerdings, wenn man sich ansieht, wie der Abgeordnete Torsten Koplin darauf reagiert hat, auf diese 31 Änderungsanträge, und darauf, dass in einem Gesetz, wo 25 Paragrafen enthalten sind, 17 durch die Koalitionsfraktionen geändert wurden. Herr Torsten Koplin sagte, Zitat: „Wir sind mit den Argumenten und Vorschlägen umgegangen. Wir können aber nicht allen – und das gebietet auch der politische Anstand – alles recht machen, so wünschenswert wie vieles ist.“

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, das war eine Anhörung.)

„Und insgesamt 31 Änderungsanträge zu bringen ist ein Paradebeispiel dafür, dass wir die Anregungen und Vorschläge ernst genommen haben.“

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Ja, genau, genau.)

„Es ist ein Spiegelbild für Demokratie, dass man Änderungsanträge einbringt und mit dem Gesetzentwurf umgeht und nicht einfach abnickt. Ich weiß nicht, was Sie für ein Demokratieverständnis haben, sehr geehrte Damen und Herren.“ Daraufhin: „Beifall der Abgeordneten der SPD und PDS – Angelika Gramkow …: Richtig.“ Zitatende.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, und nun? Was will er uns jetzt damit sagen?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde vorschlagen, dass derjenige, der in der letzten Legislatur aus gutem Grund – ich stehe nach wie vor zu den 31 Änderungsanträgen beim Kindertagesförderungsgesetz – sich selbst nach Anhörungen reichlich an Gesetzen betätigt und sie verbessert hat, heute, nur weil er die Rolle gewechselt hat aus der Koalitionsfraktion hin zu einer Oppositionsfraktion, nicht die Welt umdreht, denn ich möchte noch auf folgendes Detail hinweisen: Der Gesetzentwurf, mit dem wir es zu tun haben, wurde aus zeitlichen Gründen, darauf ist hingewiesen worden, von den Koalitionsfraktionen eingebracht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aha!)

Er hatte also nicht die Verbandsanhörung, die normalerweise im Vorfeld schon eine Reihe von Problemen in einem Gesetzentwurf beseitigt. Der damalige Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes allerdings hat den normalen Weg genommen.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Man hatte die Verbandsanhörung hinter sich und das hatte ähnlich umfangreiche Änderungen nach sich gezogen wie unser Gesetzentwurf. Insofern, meine Damen und Herren, bin ich fast – ich sage, fast – ein bisschen stolz darauf, dass schon unser Erstentwurf ohne Verbandsanhörung jedenfalls qualitativ nicht so völlig weit von dem entfernt war wie damals ein Kindertagesförderungsgesetz, das den Weg schon durch die Regierung gefunden hatte. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Hans Kreher, FDP: Ach, und das KiföG musste dann auch jetzt nachgebessert werden, oder?)

Danke schön, Herr Brodkorb.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion der FDP Herr Kreher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst damit beginnen, dass ich meine große Hochachtung meinem Vorredner, Herrn Bluhm, hier sagen möchte, denn er hat vieles von dem, was er in seiner etwas längeren Redezeit sagen konnte als ich, zum Ausdruck gebracht, was auch ich so empfunden habe. Ich müsste mir die Rede noch mal durchlesen, um wirklich bei allem zu sagen: Jawohl, da stehe ich voll dahinter. Aber im Großen und Ganzen, Kollege Bluhm, haben Sie hier vieles zum Ausdruck gebracht – und das kann ich hier wirklich sagen –, was auch ich genauso denke und empfinde. Deshalb kann ich mir einige Dinge, die Sie bereits gesagt haben, hier sparen und kann in meiner etwas kürzeren Redezeit auf andere Dinge mit eingehen, die uns wichtig sind.

Eins noch muss ich allerdings auch vorwegsagen: Diese 61 Änderungsanträge und danach noch mal wieder neue Anträge und selbst in der letzten Sitzung noch mindestens ein Antrag, der nicht nur redaktionell war – dies allein schon ist ein Zeichen, wie diese Gesetzgebung vonstatten gegangen ist. Und ich kann auch wirklich nur sagen, wenn ich als Lehrer, der das früher immer ausbaden musste, jetzt weiß, wie solche Gesetze zustande kommen, dann kann das einfach nicht gut sein, denn wir können – und deshalb können wir dies auch nicht nachvollziehen – für dies keine Verantwortung übernehmen.

Deshalb auch mein Verhalten schon im Ausschuss und dass ich dann eine persönliche Erklärung abgegeben hatte und gesagt habe, hier kann ich einfach weder zustimmen noch ablehnen und mich auch noch nicht mal enthalten. Ich habe mich dann an der Abstimmung nicht beteiligt. So habe ich es im Ausschuss gehalten, und so ist es dann aus meiner Sicht auch nur zu verantworten, weil wir nämlich, meine Damen und Herren, grundsätzlich sagen: Jawohl, ein Lehrerbildungsgesetz, das ist einfach notwendig. Das ist schon lange notwendig. Es ist ja hier auch schon zum Ausdruck gebracht worden, wie lange daran gearbeitet wird. Und deshalb: Wir wollten das. Und deshalb haben wir uns von Anfang an nicht verweigert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Erst später.)

Wir haben nach der Anhörung selbst Änderungsanträge eingebracht, weil wir eigentlich – und das muss mir Herr Brodkorb bestätigen – willens waren, trotzdem daran mitzuarbeiten und daraus, aus dem „Murks“, etwas Besseres zu machen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Egbert Liskow, CDU: Na, na, na, na!)

Ob uns das mit unseren Änderungsanträgen allein gelungen wäre, das würde ich gar nicht behaupten. Aber wir wollten mitarbeiten, wir wollten mit dazu beitragen, dass ein ordentliches Gesetz entsteht, das man dann auch verantworten kann. Und das, meine Damen und Herren, ist wirklich so schade, dass uns das nicht gelungen ist. Wir jedenfalls können für dieses Gesetz keine Verantwortung übernehmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was stört Sie denn so daran, Herr Kreher?)