Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Professor Dr. Tack. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bodeneigentum und die Bodennutzung in der Landwirtschaft werden in der Chronik dieser Wahlperiode eines der herausragenden Themen der Agrarpolitik sein. Sie sind Grundlage der Agrarpolitik und des heutigen und des künftigen Lebens. Gerade was die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit anbetrifft, hat mein Vorredner dazu Stellung genommen und ich erinnere immer an die wegweisenden Arbeiten eines Johann Heinrich von Thünen, der sich besonders Gedanken über die Bodennutzung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit gemacht hat.
Meine Fraktion und ich sind stolz darauf, einen bedeutenden Anteil an der Bearbeitung dieser Themen zu haben.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und dem Bericht des Agrarausschusses wird ebenfalls eine umfassende Arbeit abgeliefert und liegt Ihnen heute zur Bewertung und Beschlussfassung vor.
Meine Damen und Herren, zu danken ist in erster Linie den Anzuhörenden, die wie immer wesentliche Fragen der Praxis und der Anwender in die manchmal theoretisch anmutenden Gesetzesdiskussionen eingebracht haben. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht sind wie immer in hoher fachlicher Qualität durch das Ausschusssekretariat erstellt worden. Dafür meinen herzlichen Dank an die Damen und Herren.
Die Beschlussempfehlung ist diesmal das Ergebnis eines Kompromisses, der sich aus unterschiedlichen Ansichten und Auffassungen der demokratischen Parteien ergeben hat. Das Gute an diesem Kompromiss ist zweifelsohne, dass die Ziffer 1 im Wesentlichen aus unserer Feder mit stammt. Natürlich haben Sie recht,
das ist kein Wert an sich, sondern die Bestimmung der Aufgaben und die Zielstellungen, die Sie unter 1. und 2. in der Ziffer II finden, sind sehr, sehr wesentlich.
Mit dieser Übernahme unserer Gedanken und Texte sind wir also zufrieden. Unzufrieden bin ich mit der Empfehlung, den Abgeordneten der nächsten Legislatur die Fort
setzung dieser Arbeit anzuempfehlen. Ich weiß natürlich, dass es jetzt zeitlich nicht anders geht, und deswegen unterstütze ich die Forderung. Allein aber die forcierte Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen und die Zunahme der Erosionsgefahren durch den Klimawandel sind dafür Beispiel genug, dass schnell gehandelt werden muss. Das war der Grund unseres Landtagsantrages im Mai dieses Jahres. Sie erinnern sich, „Anbau von Energiepflanzen nachhaltig gestalten“, aus dem der Text der heutigen Beschlussempfehlung übrigens stammt.
Auf dem Agrarpolitischen Tag, der in der vergangenen Woche in Malchow auf Poel stattfand, sagte der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg Herr Haase, dass er sich Sorgen mache um die vielfältige norddeutsche Landwirtschaft. Die Landwirtschaft müsse bunter werden und die Erreichung hoher Erträge ist in der Zukunft ohne vielfältige Fruchtfolgen wegen des Klimawandels und des Schädlingsdruckes nicht mehr möglich, so war dort zu hören.
Für erfahrene und gut ausgebildete Landwirte eigentlich nichts Neues, jedoch lässt der Druck des Marktes manche vernünftige Entscheidung und nachhaltige Entwicklung nicht zu. Deshalb muss gegengesteuert werden, nicht irgendwann, sondern jetzt. Meiner zukünftigen Fraktion werde ich auf jeden Fall empfehlen, sich dieses Themas unverzüglich weiter anzunehmen.
Ich will im Folgenden auf unseren Änderungsantrag eingehen, der Ihnen auf der Drucksache 5/4453 vorliegt. Wir haben diese beiden Entschließungen, es waren ursprünglich zwei, bereits im Agrarausschuss gestellt, dort wurden sie allerdings abgelehnt. Jedoch glaube ich, dass es weniger der sachlich begründete Inhalt der Entschließungen war, der zur Ablehnung führte, sondern die Kürze der Zeit ursächlich war.
Im Punkt 1 der Entschließung bitten wir den Landtag, für die Standarderhöhung, die der Paragraf 10 des Landesbodenschutzgesetzes für die Vorsorge an Steilhängen und Steilufern enthält, einen Ausgleich der Mehrbelastungen für die kommunalen Gebietskörperschaften zu finden. Die damit den Kommunen übertragenen neuen Aufgaben sind aus der Sicht der kommunalen Landesverbände nicht durch den zwischen der Landesregierung und diesen Verbänden vereinbarten Mehrbelastungsausgleich gedeckt.
In Punkt 2 unseres Antrages gehen wir auf das Problem der Flächennutzung ein, das in der Anhörung und in den Stellungnahmen eine außerordentlich große Rolle gespielt hat. Wir kennen die eingangs geschilderte Problematik, dass die künftige Nahrungs- und Energieversorgung mehr Leistungen der Landwirtschaft erfordert. Dagegen läuft der Trend, dass zum Beispiel jeden Tag im Lande, der Minister hat eben gesagt, 7,7 Hektar, ich kenne die Zahl von sieben Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche vielleicht für immer verloren gehen.
Auf der gut besuchten Tagung der LINKEN aus dem Europäischen Parlament, dem Bundestag und unserem Landtag am vergangenen Wochenende hier in Schwerin zur Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 konnte ich beeindruckende Zahlen hören. Meine Damen und Herren, zwei Tankfüllungen aus Biosprit für einen Pkw beinhalten die Jahresration Mais für einen Mexikaner. Darüber hinaus wird die jetzige Inanspruchnahme
von ausländischen Landwirtschaftsflächen für die deutsche Versorgung mit 2,5, teilweise bis 4 Millionen Hektar angenommen. Das kann angesichts der Weltentwicklung, der Bevölkerungsentwicklung nicht unsere Perspektive sein. Daher ist es höchste Zeit, zu vernünftigen Lösungen für unseren Bodenverbrauch und zur Bodennutzung zu kommen.
Das Ergebnis unserer guten Absichten, Eingriffe in die Natur auszugleichen, stellt sich für die Landwirte dabei oftmals so dar: Zuerst verlieren sie Flächen für das Bauvorhaben, dann verlieren sie Flächen, weil ein Ausgleich für diesen Eingriff in Form einer Renaturierung erforderlich ist. Daher halten wir die Schaffung einer zeitgemäßen Regelung für erforderlich, wie zum Beispiel auch die Flächenentsiegelung und die Wiederherstellung devastierter Flächen zum Ausgleich herangezogen werden kann. Klar ist,
klar ist, dass es für diese Flächen im Rahmen der Ökokontierung eine höhere Bewertung als für Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen geben muss. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie um Zustimmung. Krönen Sie die letzten Sitzungstage dieser Legislatur mit einer solchen Entscheidung. Damit haben wir oder die uns nachfolgenden Abgeordneten eine fundierte Arbeitsgrundlage, denn das Thema Bodenschutz im weitesten Sinne gewinnt immer mehr an Gewicht.
Eine kleine Bemerkung zum Bodenschutz und den erneuerbaren Energien will ich hier einfügen. Zum Bodenschutz gehört meiner Meinung nach auch, dass Solaranlagen nicht auf Ackerflächen gehören,
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Boden ist eine knappe Ressource und nicht vermehrbar. Er hat sich über Jahrhunderte entwickelt, er ist Lebensraum und Lebensgrundlage für zahlreiche Organismen.
(Ute Schildt, SPD: Über Jahrmillionen, über Jahrmillionen. – Udo Pastörs, NPD: Oh, wer hätte das gedacht, wer hätte das gedacht?!)
Neben der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung fungiert er auch als Klimasenke, Wasserfilter und Nährstoffspeicher, kurzum, er ist Bestandteil von Stoffkreisläufen und dient als Filter, Puffer und Stoffwandlungsmedium. Gerade vor diesem Hintergrund gibt es aktuell zahlreiche Diskussionen hinsichtlich der Nutzung des Bodens.
Bundesregierung aufgearbeitet. Bereits 1998 wurde seitens der Bundesregierung das erste Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Altlasten verabschiedet. Schon damals hat sich die CDU für einen umfassenden Schutz des Bodens eingesetzt. Mit dem nunmehr seitens der Landesregierung vorgelegten Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um einen effektiven Vollzug des BundesBodenschutzgesetzes sicherzustellen.
Darüber hinaus sollen die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung für Sachverständige und Untersuchungsstellen, eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Bodenschutzsanierungsgebieten, eine Vorsorgeregelung an Steilhängen und Steilufern zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen durch Hangabrutschungen sowie die nachhaltige Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Landesplanung und in Raumentwicklungsprogrammen durch das Bodenschutzprogramm festgeschrieben werden.
Meine Fraktion hat sich im Rahmen der Beratungen des Gesetzesentwurfes dafür eingesetzt, dass es gemäß Koalitionsvertrag nicht über die Anforderungen des EU- und Bundesrechts hinausgeht. Aus diesem Grunde haben wir dafür Sorge getragen, dass die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft als bodenschonend bewertet wird.
Des Weiteren wurde im Rahmen der Anhörung deutlich, dass gerade der Verbrauch von Boden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt zukünftig hinterfragt werden muss. Meine Fraktion hat sich vehement dafür eingesetzt, dass auch die Sanierung devastierter Flächen als Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt berücksichtigt wird.
Diesen Ansatz, meine Damen und Herren, gilt es, insbesondere in der kommenden Legislaturperiode auf allen gesetzlichen Ebenen – sowohl EU, Bund als auch Landesebene – voranzutreiben. Es kann nicht sein, dass im Rahmen der Energiewende Anlagen errichtet werden, für deren Ausgleich lediglich landwirtschaftliche Flächen zum Tragen kommen. Insbesondere der kohärente Ausgleich im Rahmen des europäischen Rechts muss überdacht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Ausführungen zum fachlich zugehörigen Antrag der SPD und CDU zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern machen: Die gute fachliche Praxis wird schon heute durch zahlreiche Fachgesetze, unter anderem im Pflanzenschutzgesetz, im Bodenschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Naturschutzgesetz des Bundes geregelt. Gleichzeitig wird sie in über 16 Richtlinien der Europäischen Union für die Bereiche Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz normiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis ist für jeden Landwirt die Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaften und die Erlangung der Ausgleichszahlungen der Europäischen Union.
Aus diesem Grunde hat es mich nicht überrascht, dass im Rahmen der Anhörung deutlich wurde, dass in Mecklenburg-Vorpommern derzeit kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung besteht. Auch im Rahmen dieser Anhörung wurde darauf verwiesen, dass das Augenmerk vielmehr auf den Bodenverzehr für Ausgleichsmaßnahmen gerichtet werden muss.
Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende wird es auch in Zukunft notwendig sein, die Potenziale der Landwirtschaft zu nutzen. Zahlreiche Landwirtschaftsunternehmen haben bisher auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern in Biogasanlagen investiert und benötigen nun für den Betrieb der Anlagen den notwendigen Input. Auch deshalb steigen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen rasant und der Anbau von Energiemais hat zugenommen.
Wer aber einen überproportionalen Maisanbau im Land beklagt, hat sich nicht mit den genauen Zahlen befasst. So ergab die Anhörung, dass aufgrund des zurückgegangenen Viehbestandes der Anbau von Futtermais zurückging und durch den Anbau von Energiemais kompensiert wurde. Wer aber den Maisanbau im Land beklagt und versucht, diesen mit zusätzlichen Gesetzen oder untergesetzlichen Regelungen zu unterbinden, der liegt meines Erachtens falsch. Vielmehr müssen Regelungen im EEG getroffen werden, die den verstärkten Einsatz von Gülle bei der Produktion von Biogas berücksichtigen und Biogasanlagen für Landwirtschaftsunternehmen bevorzugen.
Hier, meine Damen und Herren, muss die Landesregierung bei der aktuellen Gesetzgebung auf Bundesebene aktiv werden. Meine Fraktion würde jede Initiative dahin gehend unterstützen, dass künftig Biogasanlagen in Landwirtschaftsunternehmen, die verstärkt auf Güllenutzung basieren, im EEG stärker als bisher gefördert werden.
Insgesamt haben die Beratungen im Ausschuss zu dieser Thematik ergeben, dass ein maßgeblicher Handlungsbedarf nicht besteht. Meine Fraktion lehnt nach wie vor jede Maßnahme ab, die über Bundes- beziehungsweise EU-rechtliche Vorgaben hinausgeht. Alleingänge des Landes hinsichtlich einer neuen Definition der guten fachlichen Praxis wird es mit der CDU-Landtagsfraktion auch in Zukunft nicht geben. Vor diesem Hintergrund folgen wir auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses und halten mit der Anhörung und den Beratungen des Ausschusses den Antrag für erledigt. – Vielen Dank.