Das mittlerweile auch in Mecklenburg-Vorpommern praktizierte Prinzip, Geldleistungen auszureichen, ist nicht mehr und nicht weniger eine unverhohlene Aufforderung an weitere Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie viel haben wir denn im Lande, Herr Müller? Wie viel haben wir denn? Können Sie mal eine Zahl sagen? – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Herr Nieszery,
vom 26. Januar 2010. Danach stieg die Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer zwischen 1970 und 2003 von 3 auf 7,3 Millionen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Tätigen unter den Fremden hingegen
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wem wollen Sie denn jetzt Angst machen, Herr Müller? – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben wohl 1950 angefangen zu zählen?)
blieb mit 1,8 Millionen konstant. Der Großteil der Einwanderung ist also am Arbeitsmarkt vorbei mitten hinein in unser Sozialsystem erfolgt.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. Februar des Vorjahres betrug der Anteil der sogenannten Migranten unter den Hartz-IV-Empfängern sage und schreibe 40 Prozent. Der überwiegende Teil dieses Personenkreises hat die Eintrittskarte für die Bundesrepublik Deutschland über das nach wie vor windelweiche Asylrecht oder auch mit den immer wieder veränderten Bleiberechtsregelungen gelöst.
Der vorliegende Antrag erfolgt also zu einem Zeitpunkt, da Mittel- und Westeuropa sich de facto einem Angriff von zwei Fronten her ausgesetzt sehen.
am 21. Dezember 2007 entfielen an den Grenzen zu Polen und zur Tschechei die stationären Kontrollen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja wohl skandalös, was Sie hier erzählen! – Glocke der Vizepräsidentin)
wo eine technisch relativ schwach ausgerüstete und miserabel bezahlte Polizei mit der Aufgabe, die neuen EU-Außengrenzen wirksam zu schützen, sichtbar überfordert ist.
dass sich die Flüchtlingsströme weg vom Mittelmeer hin nach Osteuropa verlagern würden. Tatsächlich verzeichneten wir eine stetige Zunahme der Asylbewerberzahlen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sagen Sie mal: Wie viel haben wir in Mecklenburg-Vorpommern? – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist gut so, dass Deutschland offen ist.)
2009 wurden beim Bundesamt für Migration rund 28.000 Erstanträge gestellt, was einer Steigerung von 25 Prozent gegenüber den Vorjahren,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber wir sind hier im Landtag von Mecklenburg- Vorpommern. Sagen Sie mal, wie viel! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Wie das Landesinnenministerium mit Schreiben vom 17. September 2010 informierte, sei die Zahl der Asylbewerber, sprich der Erstantragsteller, in der BRD im ersten Halbjahr 2010 um 25,2 Prozent gestiegen. Auch habe sich diese Entwicklung in den Monaten Juli und August verstärkt fortgesetzt. Landkreise und kreisfreie Städte erhielten aus Schwerin die Anweisung, bestehende Gemeinschaftsunterkünfte stärker auszulasten und neue Heime zu errichten. Zwischen Januar und Oktober 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 624 Asylbewerber auf die Landkreise und auf die kreisfreien Städte verteilt.
Bei ihrem Wunsch, sich gen Osten aufzumachen, stoßen die Migranten aus Afghanistan, dem Irak oder Somalia wegen der durchlässigen Grenzen nur auf geringen Widerstand. Alles in allem lässt sich sagen, Millionen kosten uns Milliarden, wie die NPD eine ihrer Kampagnen genannt hat.
für Asylanten im Jahr 2009 auf 14,3 Millionen Euro. 2008 waren es zwar noch 16,3 Millionen, doch hat die Zahl der unwillkommenen Fremden, wie gezeigt, im Jahr 2010 wieder eine deutliche Zunahme erfahren. Mittlerweile erfolgt wegen der Unruhen im Norden Afrikas und den damit verbundenen Flüchtlingsströmen ein weiterer Angriff von der Mittelmeerfront.
im Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Versorgung von Asylanten zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren, wie es sich aus Paragraf 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ergibt. In diesem Zusammenhang setzt die Landesregierung den Anspruch, Grundleistungen für Asylbewerber vorrangig als Sachleistung zu erbringen, gegenüber den kreisfreien Städten und Landkreisen durch.
Zum Zweiten sind alle landesseitig erteilten Zustimmungen zur Änderung der Leistungsform zu überprüfen, was immer mit dem Ziel verbunden zu sein hat, innerhalb der nächsten sechs Monate in M-V zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren.
Und drittens soll sich die Landesregierung mithilfe einer Initiative im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern wieder bundesweite Anwendung findet.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.