Protokoll der Sitzung vom 28.03.2007

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das macht der Landtag. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Wenn eine Novellierung passiert, dann macht das der Gesetzgeber

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)

und nicht die Exekutive. Insofern sind wir uns einig.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ja.)

Das Gesetz ist unter Ihrer Federführung entstanden, auch damals aus der schwierigen Situation des Landespfl egegesetzes und der großen Diskrepanzen mit den 5.000 Altfällen, wie wir sie nennen, heraus. Auch bei uns, auch beim Roten Kreuz hatten wir damit mächtige Probleme. Ich denke, dadurch dass das Pfl egewohngeld in dem Gesetz festgeschrieben ist, haben wir eine Entschärfung der Situation bekommen.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)

Sie haben aber dort eine zeitliche Determinierung mit eingebaut, die Sie jetzt beklagen und sagen, jetzt müssen unbedingt die Legislative und die Landesregierung tätig werden. Ich kann dazu kurz Stellung beziehen. Die Regierung ist arbeitsfähig.

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

Der Sozialminister hat das Thema natürlich längst aufgegriffen. Er wird uns als Regierungsfraktion dazu einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und wir werden alles Notwendige einleiten, damit das Pfl egewohngeld auch weiter gezahlt werden kann. Dieser Antrag, so, wie Sie ihn formuliert haben, ist nicht notwendig, um uns auf unsere Regierungsaufgaben hinzuweisen. – Herzlichen Dank.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Was heißt das jetzt, Herr Kuhn?)

Gestatten Sie noch eine Anfrage von Frau Gramkow von der Linkspartei.PDS? interjection: (keine Zustimmung)

Scheinbar nicht.

(Harry Glawe, CDU: Nicht kompatibel heute. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nun bin ich schon aufgestanden. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist ja schwach von Herrn Kuhn. Das hätte ich ja nicht gedacht. Das hätte ich ja nicht gedacht. – Harry Glawe, CDU: So ist das. – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das ist schon das zweite Mal.)

Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Linkspartei.PDS.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Wir alle sollten uns um die Zukunft sorgen, denn wir werden den Rest unseres Lebens dort verbringen“, so der Ingenieur Kettering. Ein jeder von uns kann eines Tages von Pfl egebedürftigkeit betroffen sein und es ist gut, sich persönlich, aber auch als Gesellschaft darauf vorzubereiten. Wir haben schon gehört, es gibt insgesamt im Land etwa 16.000 Plätze in stationären Pfl egeeinrichtungen und im Land leben etwa 50.000 pfl egebedürftige Menschen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt fl ächendeckend über ein vom Umfang und von der Qualität her gutes Angebot für pfl egebedürftige Frauen und Männer.

Ziel eines jeden ist es selbstverständlich, möglichst lange Zeit seines Lebens in den eigenen Räumlichkeiten zu leben, dennoch wird es immer wieder auch den Wunsch geben, den Lebensabend in einer Pfl egeinrichtung zu

vollenden. Auch hierauf muss unsere Gesellschaft vom Angebot her vorbereitet sein. Das heißt, die Einrichtungen müssen von der personellen wie materiell-technischen Ausstattung her den Ansprüchen genügen. Sie müssen aber auch für den Einzelnen fi nanzierbar sein. Wir wissen alle die Errungenschaften der Pfl egeversicherung zu schätzen und kennen auch ihre Defi zite. Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Hause damit demnächst eingehender befassen werden.

Die Novelle des Landespfl egegesetzes, die Fortschreibung der Paragrafen 7, 8 und 9 über den 31.12.2007 hinaus, steht im engen Zusammenhang mit der Einführung der Pfl egeversicherung 1995. Mit deren Einführung, wir erinnern uns, hatte der Bund den neuen Ländern damals befristet bis 2002 für die Sanierung, Rekonstruktion und den Neubau stationärer Einrichtungen 6,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Und Mecklenburg-Vorpommern hat anders als die anderen neuen Länder damals die anstehenden baulichen Maßnahmen aus diesem Topf zu 100 Prozent gefördert und für bereits getätigte private Investitionen lediglich eben Schuldendienste wie Tilgung und Kreditzahlungen übernommen.

Nach Ablauf der Förderperiode ergab sich damit für das Land eine Gruppe von stationären Einrichtungen, die zu 100 Prozent gefördert worden waren und deren Bewohnerinnen und Bewohner nicht an den investiven Kosten beteiligt werden konnten, und eine annähernd gleichgroße Gruppe, für deren Einrichtungen Kredite erst zu etwa 40 bis 50 Prozent getilgt waren und deren Bewohner künftig nach Auslaufen dieser Förderung an diesen Investitionskosten zu beteiligen waren. Der Aufschrei ob dieser Ergebnisse der Förderpolitik ist sicher noch allen erinnerlich. Es wurden verschiedene Instrumente zum Ausgleich der Belastungen derjenigen Bewohnerinnen und Bewohner von Pfl egeeinrichtungen geprüft, denen die Investitionskosten künftig in Rechnung zu stellen waren. Und von allen geprüften Möglichkeiten – wie Sonderabgabe, Umlage oder betriebswirtschaftliche Zusammenführung von Einrichtungen – erwies sich die Einführung des einkommensabhängigen, aber eben vermögensunabhängigen Pfl egewohngeldes als rechtlich und betriebswirtschaftlich die einzig geeignete Lösung.

Circa ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen haben in der Vergangenheit aufgrund ihres Einkommens ohne Pfl egewohngeld ihr Leben in einer stationären Einrichtung fi nanzieren können. Circa ein Drittel nahm ergänzend Pfl egewohngeld in Anspruch und circa ein weiteres Drittel bedurfte aufgrund der Einkommenssituation einer ergänzenden Unterstützung des Sozialamtes. Das 2004 eingeführte Pfl egewohngeld war also eine notwendige Reaktion auf diese ungleiche Förderpolitik der Großen Koalition in den 90er Jahren.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Die Verantwortlichen der heutigen Großen Koalition haben natürlich auch eine Verantwortung, mit dieser Situation umzugehen. Es gilt nach wie vor, diese ungleiche Behandlung und die daraus resultierenden fi nanziellen Belastungen im Nachgang zu kompensieren. Die hier entstandenen Nachteile belasten Bewohnerinnen und Bewohner, stellen aber auch für die Einrichtungen eine Zugangsbarriere dar. Jeder Pfl egebedürftige zieht natürlich lieber in eine 100 Prozent geförderte Einrichtung, denn alle sind ja von gleich guter Ausstattung.

Bei den Trägern und den Bewohnerinnen und Bewohnern hat das Pfl egewohngeld zu einer guten Akzeptanz geführt. Natürlich könnte man jetzt einwenden: Wozu das alles? Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst fi nanzieren kann, möge die Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Das ist richtig und jedes Menschen gutes Recht. Das Pfl egewohngeld bis zu 200 Euro monatlich ist aber ein sehr effektiver Beitrag zum sozialen Ausgleich bei Pfl egebedürftigkeit, der bei einem großen Teil der betroffenen Frauen und Männer dazu führt, dass sie eben nicht den Weg zum Sozialamt gehen müssen.

Im Wahlkampf, daran kann ich mich noch sehr gut erinnern, haben sich auch die Sozialpolitiker von CDU und SPD für dieses Pfl egewohngeld, für seinen Erhalt starkgemacht – einmal im Interesse der betroffenen Frauen und Männer, im Interesse der sehr gut ausgestatteten Einrichtungen, die ja mit dem Pfl egewohngeld werben, und natürlich auch im Interesse der Kommunen, die ein Stück weit entlastet werden. Es ist gut, und ich denke, es schafft Vertrauen in die Politik, sich auch noch ein halbes Jahr nach den Wahlen an die Versprechen im halben Jahr davor zu erinnern. Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Die Linkspartei.PDS würde auch der Überweisung in den Ausschuss zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Linke.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Köster von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Streit um das Landespfl egegesetz ist nicht neu und daher sind die Argumente auch alles andere als originell, welche hier wieder einmal ausgetauscht wurden. Tatsache ist, dass das Landespfl egegesetz neu novelliert werden muss. Das bisher gezahlte Landespfl egewohngeld an die Heimbewohner wurde schon bei der Novellierung des entsprechenden Gesetzes 2003 bis zum 31.12.2007 befristet. Allerdings, und das sehen wir anders als die Linkspartei.PDS, reicht es aus unserer Sicht nicht aus, dass man hier das Landespfl egewohngeld einfach verlängert. Dies zu tun heißt, die Probleme der bisherigen gesetzlichen Regelung zu ignorieren und eine Nebelkerze von angeblicher sozialer Gerechtigkeit zu werfen. Denn die Wahrheit ist, dass SPD und PDS in der letzten Legislaturperiode ein Landespfl egegesetz geschaffen haben, welches zutiefst unsozial ist. Die monatlichen 200 Euro Landespfl egewohngeld sind daher nur ein kleines Trostpfl aster gewesen. Sie haben damals die öffentliche Förderung der Pfl egeheime neu geregelt und so Pfl egeheime erster und zweiter Klasse geschaffen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Weil es gemacht werden musste.)

Sie haben eine Regelung geschaffen, welche die öffentliche Förderung für Heime, welche vor 1994 und nach 2003 gebaut wurden, ausschließt. Etwa 100 Heime mit rund 9.000 Plätzen sind von den Segnungen Ihrer Regierungstätigkeit betroffen, sodass diese die Investitionskosten den Heimbewohnern anteilig in Rechnung stellen. Die SPD-und-Linkspartei.PDS-Regierung hat es ermöglicht, dass Heime aufgrund von fehlender staatlicher Förderung ihren Bewohnern bei gleicher Leistung monatlich bis zu 500 Euro mehr in Rechnung stellen.

Meine Damen und Herren der Linkspartei.PDS, Reden und Handeln stimmen offensichtlich nicht überein. Wo Sie regieren, kürzen Sie bei den Schwachen. Dies haben die Wähler in Mecklenburg-Vorpommern allerdings auch in acht Jahren Ihrer Regierungstätigkeit bemerkt und Ihnen und Ihrer Politik die Quittung gegeben.

In einem Urteil vom 26. Januar 2006 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass ein nicht gefördertes Pfl egeheim einen Anspruch auf Förderung haben kann, um wettbewerbswidrige Nachteile durch den Ausschluss aus der Förderung auszugleichen. Diese Förderung ist unabhängig von der Haushaltslage des Bundeslandes. Gleichzeitig wird die Objektförderung in den sogenannten neuen Bundesländern als rechtswidrig eingeschätzt, da diese in den gesetzlich gewollten Wettbewerb eingegriffen hat. Der Wettbewerbsnachteil ist nach diesem Urteil die unmittelbare Folge der staatlichen Förderung.

Meine Damen und Herren, das Bundessozialgericht fordert hier regelrecht eine neue Novellierung des Landespfl egegesetzes. Hier stimmen wir dann mit Ihnen von der Linkspartei.PDS überein, doch lehnen wir die Richtung des vorliegenden Antrages ab. Für meine Fraktion ist es nicht ersichtlich, wieso das Landespfl egewohngeld auch im Wahlkampf immer wieder als die große Errungenschaft der Regierungsbeteiligung der Linkspartei.PDS gefeiert wurde.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Und das war richtig.)

Es ist bezeichnend, meine Damen und Herren, wenn Ihre Partei einerseits ein Problem herbeiführt und für die Erhöhung der Heimkosten sorgt und dann durch die Zahlung von monatlich 200 Euro Schmerzensgeld an die Betroffenen den sozialen Saubermann spielt.

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Wenn es hier um die Novellierung eines neuen Landespfl egegesetzes geht, dann ist endlich wieder Gerechtigkeit herzustellen zwischen den privat fi nanzierten und betriebenen Einrichtungen und den nach Artikel 52 Sozial gesetzbuch XI geförderten Einrichtungen. Ein erster Schritt hierzu ist die Einführung eines einkommensunabhängigen Pfl egewohngeldes für die Bewohner von Einrichtungen, welche nicht nach Artikel 52 Sozialgesetzbuch XI fi nanziert werden. Damit kann dann langfristig ein Ausgleich zwischen den Heimen geschaffen werden.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Der hier vorliegende Antrag zementiert lediglich den Zustand, welchen meine Fraktion für unhaltbar hält. Wir lehnen den Antrag ab, würden aber einer Überweisung zumindest in den Sozialausschuss zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Ich schließe damit die Aussprache.

Die Fraktion der FDP hat eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales beantragt. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Ministerin Sigrid Keler: Der muss doch in den Finanzausschuss.)

Die Gegenprobe. –

(Raimund Borrmann, NPD: Das ist die Minderheit.)

Enthaltungen? – Bei Zustimmung – oh, das ist jetzt zahlenmäßig schwierig –

(Raimund Borrmann, NPD: Können Sie noch mal zählen?)

der PDS-Fraktion, der FDP-Fraktion und der NPD-Fraktion sowie Ablehnung der SPD-Fraktion und der CDUFraktion ist diesem Überweisungsantrag zugestimmt worden.

(Beifall Udo Pastörs, NPD – Vincent Kokert, CDU: Auszählen!)

Es wird geraten, doch lieber zu zählen. Ich bitte, noch mal die Zustimmung zu signalisieren und hier einmal genau mitzuzählen. – 17. Die Gegenprobe. –