Werner Kuhn

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Ich habe kein Rederecht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich herzlich bedanken für das kollegiale Miteinander, fast drei Jahre hier im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu konnte ich auch noch sehr viele Erfahrungen sammeln, die mir in Straßburg und Brüssel sehr nützlich sein werden, denn Europapolitik entfaltet immer Wirkung in den Regionen, das heißt auch in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern und auf kommunaler Ebene, und diese Erfahrung braucht man einfach, wenn man dann in der Legislative Gesetzgeber ist.
Ich bleibe natürlich meinem Heimatland MecklenburgVorpommern nach wie vor verbunden, freue mich über jede Einladung, die ich auch in den einen oder anderen Ausschuss bekomme in dieses Hohe Haus.
In das Plenum werde ich natürlich dann unberechtigterweise nicht zurückkehren können. Ich wünsche uns, dass wir unsere Interessen für unser Land MecklenburgVorpommern auch auf europäischer Ebene gemeinsam formulieren und dann auch durchsetzen werden können. Seit gestern bin ich Mitglied im Transport- und Tourismus ausschuss im Europäischen Parlament
und stellvertretender Koordinator für die Europäische Volkspartei für diesen Aufgabenbereich und im Fischereiausschuss stellvertretendes Mitglied.
Ich glaube, das ist schon mal ein guter Anfang,
damit wir hier in Mecklenburg-Vorpommern auch weiter vorankommen
und die Bürger von Europa immer weiter überzeugt werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir nie vorstellen können, wenn ich so 20 Jahre meiner persönlichen Entwicklung Revue passieren lasse, dass ich eines Tages mal in einem Landtag, in Mecklenburg-Vorpommern, zu einem Europathema als Abgeordneter meine letzte Rede
hier in diesem Gremium halten soll. Man sollte nie nie sagen.
Ja, Frau Borchardt, Sie sind sehr weise und haben natürlich auch mit Ihrem tollen Antrag das Verständnis für die Europäische Union und für den europäischen Gedanken in Mecklenburg-Vorpommern in besonderer Weise befördert. Genau das, was Sie heute hier vorgetragen haben, sollten wir eben nicht tun, wenn wir unsere Bürger dafür begeistern wollen,
dass der europäische Gedanke für uns sehr, sehr wichtig ist, dass Völkerverständigung da ist, dass wir die anderen auch akzeptieren, die, die dazugekommen sind, die aus den mittel- und osteuropäischen Ländern,
die nach dem Vertrag von Nizza
aus einer ganz schwierigen wirtschaftlichen Situation kommen und jetzt integriert sind in die Europäische Union.
Wenn Sie es nur als Aufgabe betrachten, einen Oppositionsantrag, den Sie im Bundestag in Berlin sozusagen mit Wolkenschieben und mit Verbalgirlanden durchgebracht haben, hier noch mal zu wiederholen und brav abzulesen, muss ich Ihnen sagen, das ist nicht der europäische Gedanke, den wir uns wünschen. Das ist es nicht, was die Menschen von uns erfragen.
Die Wahrheit ist konkret, Genosse. Das Wort kennen Sie auch noch.
Die Leute fragen uns nämlich, was tun Sie denn für Mecklenburg-Vorpommern?
Was machen Sie denn in so schwierigen Situationen wie mit unserem Schiffbau jetzt zum Beispiel,
der auch auf einen Rettungsschirm angewiesen ist?
Wo ist denn der Abgeordnete, der jetzt in Brüssel auch die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns vertreten kann?
Ich bin dankbar dafür, dass mir die Bürgerinnen und Bürger und der Union 200.000 Stimmen gegeben und gesagt haben, jawohl, wir wollen, dass ein Abgeordneter, ein Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern im Europäischen Parlament unsere Interessen vertritt.
Und von dieser Stelle auch noch mal ein herzliches Dankeschön an alle, die mich dabei unterstützt haben.
Und einfach nur den Konfliktfall herauszuarbeiten,
der da sagt, die Wirtschaft steht über allem und das ist die Macht des Kapitals … Es ist ein Spannungsfeld,
in dem wir uns befinden, und natürlich stehen Wirtschaft und Sozialpolitik immer unmittelbar miteinander im Zusammenhang. Aber wir dürfen auf keinen Fall vergessen, dass auch in den Ländern der Europäischen Union große Anstrengungen unternommen werden, um soziale Leistungen, um soziale Förderungen auch aus dem Bruttosozialprodukt, aus dem, was erwirtschaftet wird, bereitzustellen. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, sind es 35 Prozent der Mittel aus den Staatshaushalten der einzelnen Mitgliedsstaaten, die für Soziales, für Sozialpolitik,
für unterschiedliche Förderungen und auch Zahlungen derer, die im Wirtschaftsprozess eben keine Chance haben, zur Verfügung gestellt werden. Und das, denke ich, ist auch an dieser Stelle einmal erwähnenswert.
Es ist nicht so, dass die europäischen Mitgliedsländer in keinster Weise Mindeststandards für Sozialpolitik und für Soziales einfordern. Auch hier ist ganz klar bei dem Thema in der EVP-Fraktion, dass soziale Mindeststandards notwendig sind, wenn wir uns gemeinsam entwickeln wollen. Da füge ich immer ein ganz exzellentes Beispiel dazu an. Es nützt doch gar nichts, wenn Volkswagen zum Beispiel in der Slowakei ein großes Automobilwerk baut, wo die Möglichkeiten bestehen, dass man dort den Fox, den Lupo oder vielleicht auch den Golf montiert und wo hervorragend ausgebildete Arbeiter, Slowaken da sind, die dort exzellente Arbeit leisten. Wenn sie nie mit ihrem Lohn selbst dazu in der Lage sein werden, dass sie auch einmal ihr Produkt kaufen können, dann ist was falsch in der Europäischen Union.
Das, denke ich, ist auch Grundziel aller, dass wir dieses verfolgen können
und auch die anderen Länder, die Mitgliedsstaaten, die hier die Möglichkeit haben, in diesem großen Wirtschaftsverbund zu arbeiten,
in ihren sozialen Standards nach oben zu bringen, sodass Kaufkraft da ist. Das ist doch völlig klar, dass man hier als Exportnation Deutschland in besonderer Weise auch handeln wird. 70 Prozent unserer Exporte gehen in die Europäische Union. Die Wirtschaft betrachtet nicht nur den Markt, den man hier im Prinzip ausbeuten kann, sondern man muss dort produzieren und auf
der anderen Seite auch die Menschen dort in die Lage versetzen, dass sie die Produkte kaufen können. Das ist erklärtes Ziel.
Schauen wir uns an, was das Budget der Europäischen Union ist. Insgesamt 120 Milliarden. 20 Prozent davon zahlt Deutschland. Das sind im Grunde 24, 25 Milliarden, die wir einzahlen. 17 Milliarden bekommen wir wieder raus. Und da sagen die EU-Kritiker: „Seht ihr, das sind 7 Milliarden, die könnten wir doch ganz anders einsetzen“, und in vielen Dingen auf nationaler Ebene: „Wir brauchen diese Europäische Union nicht.“ Nein, das sind genau die Dinge, die wir im Prinzip befördern müssen, sodass die Mitgliedsstaaten auch in ihrem Lebensniveau, in ihrer Kaufkraft dort Steigerungen erfahren, damit sie partizipieren können an dieser Europäischen Union.
Wenn ich sage, es ist notwendig, dass wir hier einen Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern, den wir jetzt glücklicherweise haben in der Europäischen Union, zur Interessenvertretung unserer Heimat haben,
dann muss man dem auch klare Aufgaben mitgeben. Und wenn ich in den Podiumsdiskussionen mit der LINKEN zusammen war, dann sind Sie da immer als Friedensengel um den Globus geeilt. Aber die Menschen hier sagen: Kuhn, du gehst da in die Europäische Union, dass du auch den sozialen Frieden in deiner eigenen Heimat im Auge behältst!
Da geht es um den Schiffbau, und da geht es natürlich darum, dass, wenn wir ein besonderes Bürgschaftsprogramm auflegen, da eine Genehmigung kommt. Wenn Sie keinen Abgeordneten mehr haben, der aus der Heimat kommt, der auch noch glücklicherweise Schiffbauingenieur ist, der die Sorgen und Nöte der Menschen da mal vortragen kann in einer solchen Generaldirektion, ja, da haben Sie schlechte Karten. Und das wird meine Aufgabe sein.
Und wenn es um die Hinterlandanbindung unserer Häfen geht und die Süd-Nord-Verbindung, die jetzt auch in den transeuropäischen Netzen in der Europäischen Union entschieden wird, dann müssen wir uns schon mit den Mitwettbewerbern auseinandersetzen.
Heute wird im Bundestag über den Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark
zum Bau der Fehmarnbeltquerung entschieden.
Das ist sicher ein großer Mitwettbewerber, der weiter im Westen mit Hamburg und Schleswig-Holstein steht. Und auf der anderen Seite haben wir natürlich Befindlichkeiten, die da sagen, die Österreicher mit den Slowaken zum Beispiel und den Polen, wir würden gerne von der Adria ins Baltikum über eine Linie von Südpolen, Warschau bis nach Danzig gehen.
Und wie sehen dann unsere Hinterlandanbindungen aus? Jeder, der mit dabei war, als der Wirtschaftsausschuss in Österreich war, wird das nachvollziehen können. Da
haben wir etliche Themen miteinander besprochen, auch von der LINKEN waren Abgeordnete mit dabei, die eine europäische Dimension hatten. Und da hat man uns voll Stolz berichtet, wie weit sie denn schon wären, als es um diese Trasse ging. Da habe ich gesagt, das wird aber nur gegen den Widerstand derer passieren, die jetzt auch Verantwortung in Europa übernehmen, nämlich der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin. Wir wollen, dass diese Trasse weiterführt von Berlin in Richtung unserer Häfen, in Richtung Rostock, in Richtung Sassnitz, damit Geedser wieder angebunden wird und damit wir Trelleborg, die klassischen Linien, haben, denn das sind unsere Logistikvoraussetzungen, die wir mit unseren Häfen, auch für die Entwicklung unserer Wirtschaft unbedingt benötigen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor in der Situation, dass wir hier glücklicherweise,
aber „glücklicherweise“ in Anführungsstrichen, Ziel-1Gebiet sind in der Strukturförderung, bei den EFREMitteln, beim Europäischen Sozialfonds und auch bei der Förderung des ländlichen Raums. Genau diese Strukturfonds werden in der nächsten Legislaturperiode in Europa neu definiert. Da ist es schon erforderlich, dass man sich mal über Definitionskriterien unterhält und nicht nur sagt, alle, die unter 75 Prozent des Durchschnitts des Bruttoinlandsproduktes innerhalb der Europäischen Union liegen, sind Ziel-1-Gebiet und kriegen diese Förderung. Da brauchen wir, glaube ich, auch andere Kriterien. Und Sie selber haben über den Armutskatalog gesprochen, den wir hier leider in Mecklenburg-Vorpommern mit einer düsteren Erfahrung verbinden, weil wir nämlich die geringste Kaufkraft haben.
Das ist auch ein Kriterium dabei, wenn es um Förderung geht.
Dann schauen wir uns mal an, wie die Migrationsbewegungen sind, wie die Bevölkerungsdichte ist, wie die Industriedichte ist. All das sind Dinge, die müssen in solche Förderstrukturen und solche Förderkriterien mit eingebracht werden. Deshalb möchte ich Ihnen noch mal versichern, das sind meine Aufgaben, die ich für mein Heimatland Mecklenburg-Vorpommern übernehmen möchte,
ohne jetzt auf irgendeine politische Partei zu gucken. Es geht hier um unsere Bürgerinnen und Bürger,
es geht darum, dass wir auch innerhalb der Europäischen Union wettbewerbsfähig bleiben und besser werden. Da spielt natürlich auch die Agrarpolitik eine ganz entschei
dende Rolle. Völlig klar, Mecklenburg-Vorpommern ist ein agrarstrukturiertes Land mit sehr großen wettbewerbsfähigen Betrieben. Die, die im Nebenerwerb sind, sagen, das sind keine wettbewerbsfähigen Betriebe, das sind Betriebe, die von Subventionen leben, das sind Beihilfen und wir haben sie auch klar definiert und sie sind auf Flächen genau dargelegt.
Wenn ich jetzt die rote Lampe bekomme, bitte ich den Präsidenten, dass er mir heute in meiner letzten Rede vielleicht noch etwas Zeit gibt, um diesen Gedanken fortzuführen.
Wir haben ja schon genügend eingespart.
Da ist es natürlich erforderlich, wenn wir uns mit unseren landwirtschaftlichen Betrieben in ihren Strukturförderungen in eine neue Ebene begeben wollen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Mitspracherecht haben. Und es geht um Fangquoten für unsere Fischer.
All das wird in der Zukunft und jetzt auch schon in der Europäischen Union entschieden.
Da darf man nicht nur auf Gutachten sozusagen apodiktisch ein Auge werfen und sagen, da haben sie kein Baggergut mehr
oder da haben sie keine Larven von bestimmten Fischen im Baggergut gefunden
und jetzt müssen wir die Fangquote um 40 Prozent nach unten bringen, sondern da muss man auch mal klar sagen, bitte besuchen Sie unser Land MecklenburgVorpommern. Reden Sie auch mal mit den Fischern,
nicht nur mit den Grünen und nicht nur mit den Pseudoforschern,
sondern mit denen, die in der Praxis tagtäglich davon leben.
Das ist letztendlich auch ihre Existenz, die Sie mit Gesetzen aufs Spiel setzen. Und deshalb, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nicht nur einfach das große Wolkenschieben.
Ja, Herr Backhaus, mit dem werde ich mich schon verständigen, wenn es um solche Dinge geht.
Und dann brauchen wir jetzt gar nicht von dem überzogenen Artenschutz zu reden, da werden wir auch eine Möglichkeit finden, wie wir die Sache in Angriff nehmen.
Die Ostseestrategie wird der nächste Punkt sein,
wo wir natürlich als Mecklenburg-Vorpommern unsere Interessen einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich komme zum Ende meiner Redezeit. Ich habe sie oft nicht ausgenutzt,
aber heute wollte ich es einfach tun, weil das ein ganz entscheidendes Thema für unsere Heimat MecklenburgVorpommern ist.
Und unser ehemaliger Ministerpräsident hat ein Schmunzeln auf dem Lächeln.
Ein Schmunzeln auf den Lippen, wollte ich natürlich sagen.
Ich glaube, darüber haben wir uns oft auch ausgetauscht. Sie sind auch ein Kämpfer für die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns, besonders in der Europäischen Union, gewesen.
Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Hause guten Willens sind, das sage ich in besonderer Weise, nachdem ich die Debatten der Fensterfront hier gehört habe,
herzlich danken dafür, dass Sie sich immer wieder
engagieren für unsere Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Und denen, denen es etwas bedeutet, wünsche ich Glück und Segen auf dem Weg.
Und ich werde den Landtag nicht vergessen,
ich werde die Verbindung halten und unsere Interessen in Mecklenburg-Vorpommern stets beflügeln, versuchen
durchzusetzen und nicht auf die ideologisch verbrämten Zwischenrufe der NPD hören.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns den Antrag der LINKEN anschauen, sehen wir natürlich, dass das eine sehr selektive Betrachtung ist.
Man muss konstatieren und sagen, der Vertrag von Lissabon beinhaltet nicht nur plebiszitäre Elemente und den Punkt, dass die Möglichkeit in der Zukunft auch besteht, mit einer Million Unterschriften ganz bestimmte politische Dinge hier in Angriff zu nehmen,
die dann durch die Legislative und die Exekutive in Brüssel entschieden werden, sondern es war ein schwieriger Verhandlungsprozess nach dem Scheitern der EUVerfassung, dass überhaupt dieser Vertrag von Lissabon diese Form annehmen konnte. Deutschland war seinerzeit in der EU-Ratspräsidentschaft sehr verantwortlich mit der Bundeskanzlerin, dass diese Verhandlungen so ausgehen konnten. Was denken Sie? Es war eine schwierige Situation, wenn man dann sagte, bis jetzt
waren alle 27 Mitgliedsländer schon in ihren Kommissionen mit einem entsprechenden Kommissar vertreten und das werden in der Zukunft nur noch die Hälfte sein, oder wenn es darum ging, wie das Abstimmungsverhältnis, das Abstimmungsvotum in der Europäischen Union in der Zukunft gestaltet wird und dass es notwendig ist, dass ich mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten habe und 65 Prozent aller Einwohner der Europäischen Union, wenn es darum geht, auch Mehrheiten innerhalb des Europäischen Parlamentes, Mehrheiten innerhalb der Exekutive zu gestalten.
Deshalb, denke ich, ist es etwas vermessen von der Fraktion DIE LINKE, dass man in einem Prozess der politischen Willensbildung, nämlich einem Ergebnis einer Kommission, sozusagen bevor das Parlament dazu getagt hat, ein Votum abgibt und sagt: Ja, genau das ist auch unsere Überlegung,
eine Europäische Bürgerinitiative hier in Angriff zu nehmen. Auf der anderen Seite ist die LINKE konsequent dagegen, dass der Vertrag von Lissabon in dieser Form, wie er verhandelt worden ist mit allen 27 Mitgliedsländern, tatsächlich auch so ratifiziert werden kann. Ob das über Referenten geht, ob das über die entsprechenden Gewählten, frei gewählten Vertreter der einzelnen Parlamente funktionieren kann,
das ist doch völlig egal in diesem Zusammenhang.
Und manchmal habe ich so den Eindruck, dass Sie als LINKE als Hüter der plebiszitären Elemente und der Bürgerbefragung und so
eine besondere Aufgabe gefunden haben, nachdem Sie ja viele, viele Jahre, als die Bürgerrechte eben noch nicht in den Ostblockstaaten und auch nicht in der DDR realisiert werden konnten,
dass Sie jetzt sozusagen in der Form einen enormen Nachholbedarf haben.
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mir das anschaue, das Europäische Parlament hat sich bislang noch nicht mit dem Bericht des Ausschusses für die konstitutionellen Fragen befasst.
Die ursprünglich geplante Beratung sollte am 9. März seinerzeit sein, sie ist abgesagt worden.
Wir sind 60 Tage im Prinzip vor einem wichtigen Wahltermin,
an dem die Neuwahl zum Europäischen Parlament in Europa in Angriff genommen wird. Das heißt, eine nächste Legislaturperiode steht ins Haus,
die natürlich auch eine besondere Herausforderung für alle 27 Mitgliedsstaaten sein wird, und ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren,
möglicherweise auch für den Kollegen Kuhn, wenn das alles so läuft.
Aber wenn ich mir anschaue, wie die anderen Parteien – und in besonderer Weise auch die LINKE – europafreundliche, sehr konstruktive Kollegen dann nicht auf ihrer Liste platzieren, sondern genau die, die dann sagen, wir wollen nicht Lissabon,
dieser Vertrag ist letztendlich auch, was die europäische Sicherheits- und Außenpolitik betrifft, überhaupt nicht mit unseren Zielen zu vereinbaren, wir wollen nur noch plebiszitäre Elemente, da kann ich nur sagen, das ist nicht der richtige Weg.
Wir müssen erst sehen, dass die einzelnen Nationalstaaten sich hier auch einigen darüber und sagen, wo wollen wir in der Zukunft ankommen in unserem gemeinsamen Haus Europa. Und wenn wir uns überlegen und sagen, also 2002 mit dem Vertrag von Nizza, der EU-Ost-Erweiterung, da sind noch keine zehn Jahre vergangen, und Sie erwarten jetzt,
also es muss in übergroßer Weise jetzt schon eine Übereinstimmung bestehen in einer schwierigen Situation,
in Wirtschafts- und Finanzkrise, in dem Bereich, wo letztendlich auch die Solidarität der einzelnen Länder untereinander gefragt ist,
die Solidarität der wirklich wirtschaftlich starken mit den schwächeren Ländern, und da sagen Sie, dieser ganze europäische Prozess ist gescheitert. Ich sehe das völlig anders. Und wenn Sie Politiker fragen, die aus dem südostasiatischen Raum kommen oder auch aus Lateinamerika, dann sagen die nur, ich weiß überhaupt nicht, was ihr wollt. Ein solches Modell wie diese Europäische Union, die würden wir uns von Herzen wünschen.
Und die Probleme, die ihr da habt, die würden wir in dieser Form sehr gerne nehmen wollen, wenn wir nur diese Einigung herstellen könnten. Und deshalb lehnen wir auch Ihren Antrag heute ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die „Europa fähig keit der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ als Thema zur frühen Stunde hier im Parlament zu nehmen, denke ich, ist richtig gewählt, nicht nur, weil wir ein Jahr der Wahlen zum Europäischen Parlament haben, sondern am kommenden Montag, am 9. März, ist auch Europa projekttag in vielen Schulen MecklenburgVorpommerns. Und da geht es letztendlich – ich denke, Sie werden sich dort auch als gefragte Redner beteiligen – um die Vermittlung des europäischen Gedankens der friedlichen Zusammenarbeit und des friedlichen Zusammenlebens so unterschiedlicher Völker auf einem Kontinent.
Als Victor Hugo gerade einmal vor 160 Jahren seine Eröffnungsrede zum Pariser Friedenskongress im August 1849 hielt, ging er noch davon aus, dass bis zur europäischen Einigung nicht nur Generationen vergehen werden, sondern man war dort auf Hunderte von Jahren, auf 400 Jahre, eingestellt. Er hat damals Folgendes formuliert: „Ein Tag wird kommen, wo die Waffen Euch aus den Händen fallen werden … Ein Tag wird kommen, wo Ihr … all Ihr Nationen des Kontinents ohne die besonderen Eigenheiten Eurer ruhmreichen Individualität einzubüßen, Euch eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werdet“.
Ich glaube schon, dass wir hier sehr, sehr weit gekommen sind. Wir können uns darüber freuen und auch stolz sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben heute in Frieden, Sicherheit, Stabilität und in einer Europäischen Union,
die letztendlich zwei Weltkriege im letzten Jahrhundert ertragen musste,
und deren Folge, die Teilung unseres Kontinents, mussten wir alle gemeinsam bitter durchleben.
Wir sind dazu verpflichtet, ihnen ihre eigene kulturelle Verwurzelung zu geben, damit sie als weltoffene deutsche Europäerinnen und Europäer die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten der anderen Nationen respektieren und verstehen können.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, in unseren 31 Europaschulen wird dazu schon ein wesentlicher Beitrag geleistet. Die Lehrerinnen und Lehrer vermitteln dort ihren Schülerinnen und Schülern nicht nur europäische Gedanken, sie sorgen auch dafür, dass interkulturelle und sprachliche Kompetenzen befördert werden – meine Kollegin Ilka Lochner-Borst wird dazu in ihrer Rede noch ausführen –, sie vermitteln europäische Geschichte und machen den europäischen Integrationsprozess verständlich. Das wollen wir unterstützen und weiterhin ausbauen. Es ist sicher nicht nur notwendig, dass wir das in unseren Schulen tun, sondern das muss einen breiten gesellschaftlichen Konsens finden.
Wenn Sie verfolgt haben, wie interessant die Preisverleihung an die Umweltsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg gestern verlaufen ist, Hamburg wurde „Grüne Stadt Europas“, dann muss ich sagen, auch bei den Beamten in Brüssel ist das eine oder andere Mal sicher eine Geschichtsstunde notwendig, sonst wäre es ihnen nicht passiert, dass sie vor dem ganz wichtigen staatsmännischen Akt beim Hissen der Fahnen die DDR-Fahne gehisst hätten. Das haben sie wahrscheinlich in irgendeiner Weise im Keller verwechselt. Ich denke, es war der EU-Kommissarin natürlich sehr peinlich.
Deshalb sage ich: Beschäftigt euch mit eurer Gegenwartsgeschichte, erzählt euch eure Geschichten
und dann versteht ihr eure Geschichte! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sieht vor, dass der Landtag hier in Mecklenburg-Vorpommern sich gegen die Anrechnung der sogenannten Riester-Rente auf die Grundsicherung ausspricht und da auch entsprechende Aufträge an die Landesregierung erteilt. In dieser Weise soll sich eine Korrektur der Regelung durchsetzen, damit diese zusätzliche private Altersvorsorge – wohlgemerkt – nicht für das Sparen des Staates an die Grundsicherung ausgenutzt wird.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses, der Vorsitzende hat das vorgetragen, sehen vor, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Mein Kollege Heydorn hat mit Recht darauf hingewiesen, dass hier sicher nicht nur eine klare Systematik ist, sondern natürlich in allererster Linie der Arbeitsmarkt entscheidend dafür ist, wie weit wir das Solidarsystem „Rente“ letztendlich ausbalanciert haben.
Und mit den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge, aber auch betriebliche Altersversicherung verfügt Deutschland letztendlich über ein stabiles, belastbares und auch zukunftsfähiges Renten- und Altersversorgungssystem.
Dass wir demografischen Wandel haben, das ist nichts Neues, dass wir eine Situation haben, wo immer wieder darauf geachtet werden muss, dass in der Zukunft im
Generationenverbund die Menschen nicht, die jetzt im arbeitsfähigen Alter sind, dann nachher in eine schwierige Lage gebracht werden, dass ihre Rente nicht mehr verdient wird. Deshalb ist es notwendig, dass wir nicht nur den demografischen Faktor eingeführt haben, sondern es war genauso notwendig, dass wir auch einen Teil private Altersvorsorge, die wohlgemerkt staatlich gestützt und finanziert wird in Form einer Riester-Rente, das ist ja auch nur der Name, eingeführt haben.
Sie behaupten, Geringverdienern ist das absolut nicht zu raten, staatliche Förderung beziehungsweise eine solche Riester-Rente in Angriff zu nehmen. Ich will bloß kurz einen Satz zu dem Bereich der Geringverdiener sagen. Dort ist es tatsächlich so, dass die staatliche Förderung einer solchen privaten Altersvorsorge in Höhe von 90 Prozent greift. Das heißt, von jedem Euro, der in einen solchen Kapitalstock eingezahlt wird, sind 90 Cent Steuermittel und 10 Cent private Vorsorge. Insofern ist das auch eine Daseinsvorsorge.
Aber in allererster Linie müssen Sie natürlich auch darauf achten, dass schon nicht nur Geringverdiener eine private Altersvorsorge machen, sondern in besonderer Weise natürlich gerade die, die höhere Einkommensklassen letztendlich haben, damit sie in der Zukunft nicht in eine Situation kommen, dass die staatliche Rente, sprich das Rentensystem, für sie keine Möglichkeit mehr hat, eine vernünftige Alterssicherung in der Zukunft darzustellen.
Die Behauptung, wonach ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen selbst nach 32 Beitragsjahren keinen Nutzen durch die Riester-Rente erzielen würde, ist ebenfalls falsch, allein schon deshalb, weil nur die Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den Blick genommen werden, so, wie Sie das dargestellt haben.
Leisteten Durchschnittsverdiener nicht nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch in eine Riester-Rente, übersteigt das Alterseinkommen aus beiden Quellen bereits nach 20 Jahren den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf, der, wenn ich das richtig gelesen habe, bei 670 Euro liegt. Für die Höhe des im Alter mit der gesetzlichen und einer zusätzlichen RiesterRente erreichbaren Sicherungsniveaus ist natürlich eine gesamte Erwerbsbiografie relevant.
Und insofern, glaube ich, ist eine klare Regelung auch hier,
dass wir Ihren Antrag, so, wie Sie ihn dargestellt haben, nicht annehmen können,
sondern schon der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen werden. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung für die Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Punkt 1, ich denke, wir sollten dem Landesintegrationsförderrat im Namen des ganzen Hauses ein herzliches Dankeschön für seine ehrenamtliche und engagierte Arbeit aussprechen.
Im Berichtszeitraum sind natürlich durch seine Anregungen und Hinweise, gerade in den Ressorts, die die Redner vor mir schon erwähnt haben und die Frau Ministerin speziell, wichtige Hinweise, aber auch konstruktive kritische Anmerkungen zu der Arbeit der Exekutive immer wieder gemacht worden, worauf reagiert wurde, das muss man völlig klipp und klar sagen.
Grundlage der Arbeit des Integrationsförderrates ist das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Wir haben dazu heute schon intensiv debattiert. Und ich denke, es ist auch erwähnenswert, dass der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommern als einziger in der Bundesrepublik Deutschland einen legitimierten Integrationsförderrat sozusagen beratend sich selbst an die Seite gestellt hat. Ich glaube, das ist auch eine Wertschätzung für die Integration von Menschen mit Behinderungen, mit chronischen Krankheiten und Benachteiligungen, die wir in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern haben.
Hervorzuheben ist auch, dass die Ressorts der Landesregierung das Anhörungsrecht des Integrationsförderrates gemäß Paragraf 18 Absatz 2 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in zwischen zum Teil sehr weit auslegen. Also, Frau Müller, es ist nicht an dem, was Sie da prognostizieren, dass die Gesetzesvorhaben nicht auf diese ganz bestimmte Indikation, das, was das Landesbehindertengleichstellungsgesetz beinhaltet, geprüft werden und der Integrationsrat mit einbezogen wird.
Ich glaube, es ist richtig, dass ein solcher Bericht gegeben wird, den wir auch zur Kenntnis genommen haben. Und im Rahmen der Beteiligung des Integrationsförderrates sind insgesamt 13 inhaltliche Stellungnahmen abgegeben worden, in denen ganz gezielt Vorschläge zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen unterbreitet worden sind, die dann auch in der politischen Willensbildung und in der Gesetzgebung mit beachtet worden sind.
Für die weitere Arbeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wünsche ich dem Integrationsförderrat weiterhin viel Erfolg!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich recht entsinne, ist dieses Thema heute Morgen in der Fragestunde von der gleichen Fraktion aufgerufen worden. Und Frau Finanzministerin Polzin hat genau über die rechtliche Würdigung der Prüfung eines möglichen Bruchs der Landesverfassung und der Zustimmung zum Gesetz zur Unterstützung des Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes, nämlich dem Finanzmarkt
stabilisierungsgesetz, Auskunft gegeben und auch die entsprechende Argumentation, die sehr schlüssig war, hier vorgetragen.
Ich möchte das nicht alles noch mal wiederholen. Ich möchte Ihnen, meine Herren von der NPD, nur sagen, dass Sie ja immer behaupten, wenn es dann in Deutschland schwierige Situationen gibt, und gerade, was die Finanzmarktkrise betrifft, in Deutschland eine sehr, sehr schwierige Situation eingetreten ist, Sie natürlich gerade besonders für die Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen und kleinen Spareinlagen der ganz besondere Ansprechpartner sind.
Und das war in Ihrer Argumentation, in Ihrer demagogischen Rede, Herr Köster, in keiner Silbe erwähnt worden.
Und ich will Ihnen eins sagen: Sie haben hier gesessen wie Zaungäste, die einfach nur geguckt haben, was machen die vier Fraktionen, die im Finanzausschuss dieses Thema richtig behandelt haben,
dem Ministerpräsidenten auch den Auftrag gegeben haben, dass er hier handeln kann, damit Schaden abgewendet werden kann von den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern,
dass nämlich ihre Spareinlagen gesichert bleiben
und dass letztendlich auch das, was die Inflationsrate betrifft, wieder zurückgedrängt wird.
Und wenn Sie heute die Zeitung lesen, wissen Sie, die 4 Prozent, die wir bis dato hatten, sind auf 1,4 runtergegangen. Es beginnt langsam wieder eine Situation, dass Vertrauen zwischen den Banken eintritt, dass wir wieder wirtschaftlich handlungsfähig sind,
und all das versuchen Sie zu ignorieren und in demagogischen Reden hier darzustellen.
Und das sollen die Bürgerinnen und Bürger auch draußen mal erfahren. Mit Ihnen würden sie ihre Spareinlagen nicht wiederkriegen,
die hätten Sie verzockt und das ist Ihre Politik,
und das muss ich Ihnen noch mal in Ihr Stammbuch reinschreiben, ansonsten ist alles gesagt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN ist ja nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung und wir haben uns hier mit dem, was letztendlich die Finanzierung der Rentenversicherung insgesamt betrifft, in der Debatte oft auseinandergesetzt. Als Oppositionspartei ist man natürlich jederzeit in der Lage, wie Frau Ministerin schon sagte, unter dem Motto „Wünsch dir was“ alles Mögliche einzubringen und eine Riesenpalette dort aufzubauen, aber die Frage der Finanzierung hat in Ihrem Antrag – so weit ich ihn gelesen habe – überhaupt keine Rolle gespielt. Und auch dieser Antrag stellt grundsätzlich das Beitragsprinzip infrage.
Denn das geltende Prinzip besagt, dass die Rente, die nach der Höhe eingezahlt wird, letztendlich auch die Beiträge, die dann eingezahlt werden in die Rente, umgesetzt werden. Nach dem Grundgesetz muss jeder Beitragseuro gleich behandelt werden. Dieses Beitragsprinzip in der Rentenversicherung darf nicht infrage gestellt werden, sonst sind wir tatsächlich dabei, nicht nur das Generationenprinzip außer Kraft zu setzen, sondern einen der Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft zu beschädigen. Zudem wird auch verkannt, dass es ja jetzt schon nach der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe eine Grundsicherung im Alter gemäß SGB XII gibt und de facto auch eine Mindestrente.
Wenn man konsequent Ihre Forderungen verfolgt und sagt, wir müssen prinzipiell alles das, was in ihrer Erwerbsbiografie existiert, im Bereich der Arbeitslosigkeit komplett so auffüllen, als wenn ich in Arbeit gewesen wäre, und wenn ich sozusagen auch die Sozialleistungen, die ich einem zugestehen muss, der natürlich ungerechtfertigterweise, aus eigenem Verschulden oder auch nicht, in eine solche Situation geraten ist, so weit auffüllen muss, dass er im Prinzip einem Erwerbstätigen gleichgestellt wird, dann weiß ich aber auch nicht, wo denn die Triebfeder bei dem sein soll, der sagt, dass ich tagtäglich morgens um 6.00 Uhr aufstehe, meinen geregelten Arbeitsverhältnissen nachgehe und mich darum sorge, dass ich ein vernünftiges Haushaltsbudget habe und meine Familie ernähren kann. Das kann man im Prinzip so parallel nicht weiterverfolgen, wie die LINKE das in vielen ihrer Anträge hier immer wieder aufs Neue in die Debatte einbringt.
Außerdem wird erneut von sogenannten Regelungslücken im Einigungsvertrag gesprochen, die aber letztendlich – und dazu sind viele höchstrichterliche Sprüche ergangen – so nicht existieren. Das Bundesverfassungs
gericht hat in den letzten Jahren gerade vor dem Bundesgesetzgeber keinerlei Nachbesserungen diesbezüglich eingefordert. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Und ferner verkennt die LINKE auch, dass jetzt schon in der ostdeutschen Rentenkasse ein Milliardenloch existiert, das nur durch Transfer aus dem Westen letztendlich gestopft werden kann.
Das möchte ich aber vernünftig sozusagen in der Form darstellen – und ich habe auf den Generationenvertrag abgestellt –, dass es schon ganz entscheidend ist, und sage, wenn du anschaust, welche Geburtenrate es in der Biografie der Menschen in der DDR seinerzeit gegeben hat,
deren Kinder jetzt gut ausgebildet in Arbeitsverhältnissen sind, die nicht unbedingt in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt sind, sondern irgendwo in einer Firma in den westlichen Bundesländern, da verdienen sie letztendlich nicht nur ihr Auskommen, sondern zahlen Rentenversicherungsbeiträge und zahlen Krankenversicherungsbeiträge
und alle Sozialbereiche werden abgedeckt.
Und das heißt schon, dass sie für Ihre Altforderung auch im Osten aufkommen.
Deshalb sehe ich es als gerechtfertigt an, dass wir diese Transfers auch haben, und das muss man auch immer wieder klar darstellen: Wir sind letztendlich in einer Situation, was den Generationenvertrag und die Geburtenrate betrifft, dass wir in Deutschland nur noch bei 1,37 geborenen Kindern pro Familie – leider! – sind.
Und das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wenn Sie sagen, uns interessiert eigentlich nicht, was Renteneintrittsalter betrifft, welche Auswirkungen das hat
und wie hoch wir Zuschüsse letztendlich zahlen müssen, die ja nicht mehr aus Beitragsaufkommen,
die aus Beitragsaufkommen gar nicht mehr realisiert werden können, dann will ich Ihnen das sagen, ich habe also mit einem Kollegen von Ihnen in einer Diskussion der Gewerkschaftsveranstaltung bei den Justizvollzugsbeamten darüber – hochinteressant! – Kenntnis genommen,
dass er meint, 60 wäre noch zu hoch, man müsse das Rentenalter in diesem Beamtenbereich, die sicher schwerer arbeiten und Aufgaben leisten, noch weiter
absenken. Wenn Sie natürlich solche Forderungen aufstellen, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn Sie das Gleichgewicht der solidarischen Rente letztendlich auch infrage stellen.
Es wird immer darüber diskutiert und das muss alles durch Komplettversicherung abgedeckt werden. Wir zahlen zurzeit schon aus dem Bundeshaushalt fast 80 Milliarden Euro, der größte Einzelposten, der überhaupt existiert, um die Rentenversicherungssysteme in Deutschland aufrechterhalten zu können.
Sie brauchen letztendlich auch – und das sind ja die kommunizierenden Röhren, die Sie da haben – möglichst viele Menschen in Arbeit, sodass sie auch Solidarbeiträge verdienen und zahlen können. Nur so können sie das Rentensystem aufrechterhalten. Und wenn Sie weiter in eine steuerfinanzierte Rente hineingehen wollen, dann müssen Sie das auch klipp und klar sagen, aber dann steht dem gegenüber – und das habe ich an dieser Stelle auch schon mal klar erwähnt –,
dass 20 Millionen Deutsche insgesamt 75 Prozent aller Steuern, die gezahlt werden, aufbringen und 60 Millionen den Rest, und das sind die 25 Prozent.
Dieses Gewicht muss man auch mal miteinander vergleichen und deshalb glaube ich schon, dass wir das, was die Angleichung der Rente Ost-West betrifft, in eine vernünftige Relation bringen müssen, aber dazu müssen Sie auch die Rentenformel klar kennen und wissen, welche Auswirkungen es hat.
Sie stellen Forderungen auf, die möglicherweise eine Schlechterstellung unserer Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern, was die Rentenbezüge betrifft, als Auswirkung hat.
Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Der Ministerpräsident wird das mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten aus den neuen Bundesländern sicher in der nächsten Zeit so weit klären, dass hier ein vernünftiges Verfahren entwickelt wird, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schwesig ist schon wirklich in die Tiefe der Problematik eingestiegen und hat diesbezüglich die klare Position auch der Koalitionsfraktionen dargelegt.
Denn gemeinsam haben wir, zusammen mit SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern,
einen einstimmigen Beschluss in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz erwirkt, wo es genau um diese Problematik ging. 16:0 – wir haben es gehört – als Bundesratsantrag. Und sicher ist das gerade vor dem aktuellen Hintergrund diskussionswürdig, wenn es darum geht, welche Bildungschancen haben Kinder, deren Eltern auf staatliche Daseinsvorsorge, sprich auf staatliche Leistungen, angewiesen sind, insgesamt.
Ich habe das selber an einem Beispiel drastisch mitbekommen, wo es um die 11. bis 13. oder 12. Klasse ging und die Freistellung vom Schülerverkehr, sprich, wo eine Familie zwei Kinder in der Abiturstufe hat und Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist, dass sie dann auch noch 80 Euro pro Kind für eine Monatskarte zahlen muss. Das muss nicht in der Form passieren, sondern …
Ja, im Schülerverkehr,
aber da sind die Landkreise, die letztendlich auch als Träger der örtlichen Sozialhilfe hier einschreiten müssen. Diese Möglichkeiten bestehen, das wird in einigen Landkreisen sehr gut praktiziert, in anderen wieder nicht, aber da müssen wir als Abgeordnete auch klar Flagge zeigen.
Solche Dinge dürfen nicht passieren.
Das ist natürlich eine Situation, muss ich sagen, wenn es eine Kindergelderhöhung gibt, Kinder kosten in allen Familien sicher das gleiche Geld. Ich selber mit meiner Frau, wir haben drei Kinder, die auch Bildungswege beschritten haben, die sicher in der Form wichtig waren und auch kostenintensiv. Dazu muss man sich als Familie auch bekennen. Und die, die das selber nicht können, weil sie eben wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sind, denen muss einfach die Möglichkeit gegeben werden, dass ihre Kinder hier Bildungs- und Chancengleichheit haben.
Das sind letztendlich Tatsachen und das werden auch unsere Bestrebungen weiterhin sein. Dazu müssen wir Verbündete finden.
Ja, das Geld müssen sie natürlich auch haben.
Aber ich bin auch der Auffassung, dass man das nicht gegeneinander ausspielen darf. Es sind viele Dinge, die wir zurzeit gerade im finanziellen Bereich regeln müssen. Deshalb muss man da auch Prioritäten setzen.
Ich glaube schon, dass wir hier …
Natürlich ist das auch eine Bundesaufgabe, die wir haben. Bundestag und Bundesrat sind letztendlich der Gesetzgeber. Wir zahlen von dem, was Kindergelderhöhung ist, als Land nur einen Teil.
Deshalb können wir uns nicht darüber hinwegsetzen und sagen, wir übernehmen komplett jetzt auch diesen Anteil,
von dem wir meinen, dass wir ihn für richtig halten. Deshalb ist das nach wie vor eine schwierige Situation. Ich glaube, unsere Anstrengungen in der Koalitionsfraktion werden weitergeführt.
Die Ministerin hat das dargestellt. Wir sind da auch auf einem vernünftigen Weg.
Deshalb meine ich schon, dass wir dieses Antrages auch nicht bedürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir debattieren, hat schon einen ganz brandaktuellen Bezug.
Daseinsvorsorge auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – ist im Grundgesetz fest verankert und wir alle wissen, was die öffentliche Hand an wirtschaftlicher Betätigung hat, die entweder beitrags- oder umlagebezogen ist. Letztendlich müssen diese Dienstleistungen, die wir als öffentliche Hand bestreiten, vom Bürger bezahlt werden. Dafür können sich die öffentlichen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Instrumente bedienen, sie können das auch Dritten übertragen oder Fremdkapitalgeber ins Boot holen – alles möglich. Auf Bundesebene haben wir das in vielen Bereichen, was Privatisierung betrifft, in den letzten Jahren erleben können, wenn wir an das Postwesen denken, an die Telekommunikation, an den Eisenbahnverkehr. Viele Dinge wurden dort in eine Richtung gebracht, um Wettbewerbsfähigkeit, aber natürlich auch um vernünftige und bezahlbare Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger letztendlich herauszuholen.
Im Bereich der Länder, wenn ich an das Bildungswesen denke, das natürlich in staatlicher Verantwortung ist und wo wir bereits in vielen Bereichen sehen, dass das eine oder andere an freier Trägerschaft möglich ist,
Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, all das haben wir in vielen Bereichen mit freien und gemeinnützigen Trägern sehr gut hinbekommen. Auch die stationäre medizinische Versorgung, wenn ich an unsere Krankenhauslandschaft denke, sollte immer sehr differenziert betrachtet werden und man sollte keine allheilbringende Privatisierung nur im Auge haben, die manch einer in diesem Hause vielleicht als seine Wirtschaftsphilosophie betrachtet, sondern möglichst einen Weg dabei beschreiten, wo das Geld, das hier erwirtschaftet wird, auch im System bleibt
und letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Und deshalb, glaube ich, ist es sehr wichtig,
ist es sehr wichtig, Frau Kollegin Borchardt, dass auch die Europaminister unserer 16 Länder und die Senatoren der Freien Hansestädte sich da zu einer Konferenz getroffen haben, die genau dieses Thema beleuchtet hat.
Wir als Deutschland, als größter Mitgliedsstaat der Europäischen Union, haben in unserem Grundgesetz ganz bestimmte Festschreibungen, was die Daseinsvorsorge betrifft, und wir haben sie schon von verschiedener Seite erläutert bekommen. Da ist natürlich der große Bereich kommunaler Aufgaben, also die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, der Straßenbau und die Infrastruktur, die ebenfalls dazugehören, ein ganz entscheidender Punkt.
Und da bin ich jetzt bei der Debatte, die wir heute Vormittag geführt haben, die natürlich in eine Richtung ging: Wie können wir die Konjunkturdelle, die wir nun mit der Finanzkrise zu erwarten haben, möglichst schnell abpuffern?
Hierbei ist der öffentliche Auftraggeber ein ganz entscheidender Kapitalgeber und ein entscheidender Auftraggeber für private Unternehmen. Und deshalb, denke ich, können viele Systeme, die das öffentliche Vergaberecht auf europäischer Ebene betreffen, so auch nicht immer zur Anwendung kommen. Das ist hoch kompliziert.
Und denken Sie daran, welche Verantwortung auch gerade der kommunale Bereich hat. Man muss nicht immer die großen Lose über 10 oder 20 Millionen Euro europäisch ausschreiben. Da kann man, wenn man in dem Bereich sehr, sehr pfiffig ist, viele Dinge auch ganz anders regeln, bis hin zum öffentlichen Teilnehmerwettbewerb et cetera pp.
Die Europäische Union hat hierzu natürlich auch Vorstellungen und sagt, wenn sie mit einem privaten Auftraggeber zusammen ins Boot gehen, dann müssen sie auch den Ausschreibungsmodalitäten der Europäischen Union letztendlich Genüge tun und solche Dinge mit einwirken lassen. Und das gibt oft Komplikationen.
Frau Borchardt hat eine Frage? Ja, das darf nur der Präsident.
Bitte schön.
Der Kollege Müller hat Ihnen unseren Änderungsantrag schon eingehend erläutert und auch dargestellt, dass wir alle Möglichkeiten nutzen werden, auch auf nationaler Ebene einzuwirken, was innerhalb der Europäischen Union im Bereich der Ausschreibung zugunsten des Mitgliedsstaates Deutschland zu verändern ist. Und deshalb ist Ihre Frage bereits beantwortet worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen nur die Initiative, die die Koalitionsfraktionen hier mit einem eigenen Antrag in Angriff genommen haben, letztendlich wärmstens ans Herz legen, um diese Abstimmung heute positiv im Parlament bewältigen zu können, damit ein Signal von hier ausgeht: Wir unterstützen die Europaminister unserer 16 Bundesländer in ihrem Ansinnen.
Wir wollen, dass Klarheit geschaffen wird. Ich denke, das können wir dann als Europäische Initiative auch in Angriff
nehmen. Aber eines wissen wir natürlich, wenn wir Parlamentarier sind: Bestehende Gesetzeslagen können wir nicht einfach ignorieren
oder sogar offen zum Bruch aufrufen. Das wollen wir nicht und deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie Frau Ministerin Schwesig schon richtig ausgeführt hat, ist seit dem Jahr 2002 die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung für die überörtliche Sozialhilfe in dem Gesetz der Sozialhilfefinanzierung aufgegangen. Durch diese Aufgaben gewährt das Land den Landkreisen und auch den kreisfreien Städten Finanzzuweisungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Und es reicht einfach nicht aus, dass wir in den Haushaltsverhandlungen unter den entsprechenden Beschlüssen, die wir dazu für den Doppelhaushalt 2007/2008 gefasst haben, Mittel zur Verfügung stellen, sondern wir müssen auch eine gesetzliche Grundlage haben, um diese Mittel auszahlen zu können. Deshalb ist es notwendig, dass wir dieses Sozialhilfefinanzierungsgesetz novellieren.
Sicher könnte der eine oder andere sagen, das ist aber zum 31.12.2007 ausgelaufen, wir sind jetzt in Ende 2008 und die Kommunen als Träger der Sozialhilfe sind in Vorleistung gegangen. Wir haben ihnen aber die Mittelzuweisung nach dem Gesetz, das bereits bestanden hat, schon gewährt. Dass die aber nicht ausreichen, das haben wir letztendlich in den Anhörungen ganz klar auch durch die kommunalen Spitzenverbände in den Expertisen nachvollziehen können und haben uns letztendlich auch daran gehalten und dieses Gesetz so konzipiert. Und Sie wissen alle, welche finanzielle Anstrengung wir mit diesem Budget insgesamt in unserem Haushalt realisieren müssen, und das ist, denke ich, nicht von Pappe, wenn es um 250 Millionen Euro geht.
Die Ausgleichsregelung für die sogenannten internen Altfälle bleibt natürlich immer noch bestehen, wird fortgeschrieben und angepasst. Und diese Fortschreibung für lediglich zwei Jahre im Doppelhaushalt 2008/2009 ist notwendig, um jetzt auch eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Oberzentren und dem ländlichen Raum durch dieses Gesetz zu realisieren. Wir haben natürlich hochinteressante Hilfestrukturen. Ich komme nachher noch ganz kurz zu den Zahlen, wie wir dort auch dadurch, dass Angebote da sind, eine enorme Nachfrage haben. Das ist doch völlig klar. Und es geht letztendlich meistens um die, die unsere Hilfe benötigen, bis dahin, dass auch viele, die am Rande der Gesellschaft in ganz schweren persönlichen Problemen sind, in unseren Einrichtungen, ob ambulant oder stationär, Hilfe gewährt bekommen.