Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Aber da schmeckte Ihnen ein solches Gesetz überhaupt nicht.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Zum anderen haben Sie in der gesamten Debatte in der letzten Legislaturperiode wenig Druck und wenig konstruktive Vorschläge gemacht, das Gesetz durchzubringen. Aber so ist es halt, mit unterschiedlichen Rollen ändern sich eben auch politische Ansichten, Geschmäcker und Verfahrensweisen.

(Harry Glawe, CDU: Gute Einsicht! Gute Einsicht!)

Nun, meine Damen und Herren von der CDU, können Sie uns sehr gern eines Besseren belehren und mit uns gemeinsam ein Parlamentsinformationsgesetz durchdrü

cken. Dass wir das sogenannte Räderwerk der Koalition kennen, ist bekannt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die Spielregeln erinnern an „Mensch ärgere dich nicht“ einschließlich Rausschmeißen mit Imponiergehabe oder eine Hackordnung ähnlich wie auf dem Hühnerhof.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Heike Polzin, SPD: Oh, oh, oh!)

Wir sind jedenfalls ganz gespannt, meine Damen und Herren von der CDU, ob Ihre hehren Worte aus der letzten Legislatur noch gelten oder ob Sie uns einfach sagen: „April, April, alles Geschwätz von gestern“. Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Überweisung in den Ausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt die Justizministerin Frau Kuder.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich brauche es nicht zu erwähnen, Sie wissen es am besten, bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat es einen vergleichbaren Gesetzesentwurf gegeben. Der damalige Justizminister wandte sich gegen den Gesetzentwurf,

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Wo ist er denn?)

vor allem mit Blick auf die Deregulierung. Was den jetzt von der Fraktion der Linkspartei.PDS vorgelegten Gesetzentwurf betrifft, gibt es keinen Grund, die fehlende Notwendigkeit des Gesetzes heute anders zu beurteilen.

(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das ist eben der Trugschluss. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das sehen wir ganz anders.)

Im Einzelnen: Die Informationspfl ichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag sind bereits in Artikel 39 Absatz 1 der Landesverfassung geregelt. Diese Regelung bezeichnet zum einen die Gegenstände, auf die sich die Informationspfl icht bezieht. Sie schreibt darüber hinaus bereits vor, dass die Information frühzeitig und vollständig zu erfolgen hat. Die Informationspfl icht ist also nicht vom Erlass eines Ausführungsgesetzes nach Artikel 39 Absatz 3 der Landesverfassung abhängig. Zu dieser Schlussfolgerung kamen anlässlich des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode Sachverständige, die vom Landtag gehört wurden. Danach bringe Artikel 39 Absatz 3 zwar die Erwartung des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber ein Ausführungsgesetz erlässt, angesichts der detaillierten Regelung der Informationspfl icht in Artikel 39 Absatz 1 sei der Gesetzgeber jedoch nicht zum Erlass verpfl ichtet. Eine Verpfl ichtung des Gesetzgebers zum Erlass eines Ausführungsgesetzes, so die Sachverständigen, könne sich nur dann verdichten, wenn sich Defi zite in der Information des Landtages durch die Landesregierung herausstellen. Sehr verehrte Damen und Herren, solche Defi zite sind mir nicht bekannt. In weiten Teilen wiederholt der Gesetzentwurf lediglich dasjenige, was der Landesregierung in Artikel 39 Absatz 1 bereits von Verfassungs wegen vorgeschrieben ist. Das gilt vor allem für Paragraf 1 Nummer 1 bis 4 und 6 und die Paragrafen 4 und 5 des Gesetzentwurfes.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie werden verstehen, dass ich als Justizministerin auch auf verfassungsrechtliche Bedenken hinzuweisen habe, die gegen Paragraf 2 Absatz 1 und 3 des Gesetzentwurfes bestehen. Diese Vorschriften beziehen sich auf die Informationspfl icht bei der Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsabkommen in Bundesratsangelegenheiten, bei der Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie in allen Angelegenheiten der Europäischen Union und deren Organe.

Paragraf 2 Absatz 1 des Entwurfes verpfl ichtet die Landesregierung in diesen Fällen, dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die Stellungnahme des Landtages maßgeblich bei der Willensbildung zu berücksichtigen. Durch das Wort „maßgeblich“ kommt das Anliegen der Linkspartei.PDS zum Ausdruck, dass die Landesregierung der Stellungnahme des Landtages in diesen Fällen auch inhaltlich folgt. Das wird vor allem im Umkehrschluss aus Paragraf 2 Absatz 2 des Entwurfs deutlich. Eine Verpfl ichtung der Landesregierung aber, die Stellungnahmen des Landtages inhaltlich umzusetzen, dürfte wohl verfassungswidrig sein. Bedenken bestehen schon im Hinblick auf Artikel 39 Absatz 2 Landesverfassung, wonach die Informationspfl icht gerade ihre Grenzen in der Eigenverantwortung der Landesregierung fi ndet. Zudem dürfte auch der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt sein, da die Stellungnahmen des Landtages nicht in Gesetzesform, sondern durch bloße Mitteilung ergehen.

Bedenklich ist auch Paragraf 3 des Gesetzentwurfes. Eine Verpfl ichtung zur Überlassung von Gutachten ist in Artikel 39 der Landesverfassung nicht enthalten. Das Gesetz würde an dieser Stelle daher über die Verfassung hinausgehen. Das wird auch mit Blick auf Artikel 40 Absatz 2 der Verfassung deutlich. Danach hat die Landesregierung jedem Abgeordneten Auskünfte zu erteilen. Die Verpfl ichtung zur Vorlage von Akten hingegen besteht nur gegenüber den vom Landtag eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen der Mehrheit ihrer Mitglieder. Diese Regelungen gelten auch für Gutachten. Ähnliche Bedenken bestehen gegen Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzentwurfes.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach alledem stelle ich fest, eine Notwendigkeit, ein Parlamentsinformationsgesetz zu verabschieden, besteht nicht. Eine Verpfl ichtung dazu besteht schon gar nicht. Wenn aber eine Verpfl ichtung oder eine Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen, nicht besteht, dann besteht nach meinem Dafürhalten vielmehr eine Pfl icht, kein Gesetz zu erlassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Beim Nichtraucherschutz.)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Frau Ministerin ausdrücklich für ihre ausführlichen Darstellungen des Sachverhaltes und darf hier noch einmal die grundsätzliche Position der SPD darstellen, die sich ja gegenüber der Ausschussberatung in der letzten Legislatur nicht geändert hat.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Wesentliche ist gesagt, insbesondere hat Frau Ministerin Kuder darauf hingewiesen, welche Bedenken diesem Gesetz entgegenstehen. Und, Frau Borchardt, wir wollen mal festhalten, dass wir uns damals zu diesem Gesetzentwurf veranlasst haben, nachdem es eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gab aus 2005, die erst herbeigeführt werden musste, um die Informationspfl icht zu verdeutlichen. Heute haben wir eine andere Situation...

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Jetzt ist alles prima. – Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)

... und wir sind überzeugt davon, dass diese Landesregierung dem Parlament die notwendigen Informationen geben wird. Dafür werden wir als CDU-Fraktion Sorge tragen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Und damit, meine Kolleginnen und Kollegen, kann ich es kurz machen und ebenfalls die Überweisung an den Europa- und Rechtsausschuss beantragen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Dr. von Storch.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses von der Linkspartei gewollte neue Parlamentsinformationsgesetz ist überfl üssig. Kein Gesetz zu erlassen ist die bessere Alternative, wenn man keins benötigt. Zwar heißt es in Artikel 39 (3) Landesverfassung: „Das Nähere regelt das Gesetz“, aber dieses Gesetz wurde von der Linkspartei bisher nicht vermisst,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Nicht zugehört!)

sonst hätte sie sich ja in den letzten acht Jahren durchsetzen können mit der SPD zusammen.

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Sie haben nicht zugehört!)

Die CDU hat ja wohl ein solches Gesetz gewollt und Sie haben es abgelehnt oder nicht?

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Lesen Sie doch mal die Anhörungsprotokolle! – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Ja, ja, Sie waren acht Jahre in der Regierung. Sie hätten alles Mögliche machen, Sie hätten auch das durchsetzen können.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Hätte, hätte, hätte, hätte!)

Sie haben es nicht gemacht und die Preisfrage ist, wieso Sie jetzt darauf kommen, dieses Gesetz durchsetzen zu wollen. Wenn man dem „Nordkurier“ glauben will, dann sind der Anlass ja wohl die Kleinen Anfragen gewesen, die der Abgeordnete Stefan Köster gestellt hat,

(Zurufe von Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS, und Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das haben wir uns gedacht. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Wir halten nach wie vor die Regelungen in Artikel 39 der Landesverfassung für absolut ausreichend, um eine Information des Parlaments zu gewährleisten. Ich möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass natürlich das Parlament über Selbstbefassung in den Ausschüssen jederzeit die Möglichkeit hat, unklare Sachverhalte in den Ausschuss zu berufen. Und letztendlich kann das Parlament selbst, wenn es ganz besonders schwere Fälle gibt, auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen, sodass hier das Parlament über genügend Möglichkeiten verfügt, ausreichend informiert zu werden. Dennoch sage ich, wir stehen einer konstruktiven Beratung in den Ausschüssen nicht im Wege und stimmen einer Überweisung in den Ausschuss zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut.)

Danke, Herr Dr. Nieszery.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Leonhard von der FDP.