Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Spruch, der lautet: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht aber auch nichts“.
Dieses Sprichwort gilt nirgendwo so wenig und ist nirgendwo so fehl am Platz wie hier bei uns im Landtag. Die umfängliche Information der Regierung über alle Sachverhalte, die das Land und die Aufgaben der Parlamentarier als Vertreter der Bevölkerung betrifft, ist nicht nur sinnvoll, sondern eine absolut notwendige Voraussetzung für unsere Arbeit. Nur wenn wir über ausreichende Informationen verfügen und uns ein komplettes Bild über alle Entscheidungsgrundlagen vorliegt, können wir die sachlich richtigen Entscheidungen treffen und unseren Kontrollauftrag wahrnehmen.
Insofern kann ich mich hier kurzfassen: Als Liberale befürworten wir jede Maßnahme, die die Informationsrechte der Abgeordneten stärkt. Im Gleichklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz müssen wir Parlamentarier umfassende Informationsrechte haben.
Aus diesem Grund wird das Thema Parlamentsinformationsgesetz in den verschiedensten Bundesländern diskutiert. Hier ist darauf schon Bezug genommen worden. In einigen ist es bereits umgesetzt worden. Bayern wurde genannt, auch in Nordrhein-Westfalen ist es immer wieder ein Thema, ebenso in Berlin. Wir sollten hier also nicht zurückbleiben. Ob jede Pfl icht und jede Maßnahme des vorgelegten Gesetzesentwurfes hilfreich ist, das werden wir im Innenausschuss ausführlich diskutieren. Auf diese Debatte freue ich mich. – Vielen Dank.
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Dafür brauchen wir ein Parlaments- informationsgesetz, um Sie zu beschränken?! Das ist ja wohl die Höhe!)
Ich nehme mal an, dass dieses Parlamentsinformationsgesetz der erste Schritt dazu ist. Das hat Sie wohl dazu veranlasst.
Sie waren ja die Einzigen, die gesagt haben, oh, diese hundert Kleinen Anfragen sind aber bedrohlich, während die anderen gesagt haben, davon sollten wir uns nun nicht beeindrucken lassen.
Es ist natürlich auch lächerlich zu behaupten, dass der Abgeordnete der NPD-Fraktion, Stefan Köster, durch eine Flut Kleiner Anfragen im Alleingang versuche, den Rechtsstaat als handlungsunfähig vorzuführen, oder dass – laut angeblicher Quellen im Justizministerium, die lieber ungenannt bleiben wollen – ganze Abteilungen durch die vermeintliche Fragenfl ut lahmgelegt seien und bei anhaltendem oder gar steigendem Aufkommen von Anfragen fraglich sei, ob die gebotene Regierungsarbeit überhaupt noch zu leisten sei. Das hat ja wohl Alarmstimmung ausgelöst. Das erinnert an das Lied von Nena mit den 99 Luftballons, die den Dritten Weltkrieg auslösen. So was kommt von 99 Luftballons und hier heißt es hundert Kleine Anfragen könnten das Justizministerium zum Kollaps bringen.
Das ist lächerlich und es ist auch kein Grund, jetzt plötzlich panikartig ein Gesetz aus dem Hut zu zaubern oder alles vollkommen ändern zu wollen. Die Geschäftsordnung des Landtages ist vollkommen ausreichend
Man kann sich auf jede Art Informationen besorgen, Große Anfragen stellen, Kleine Anfragen stellen. Und auch hundert Kleine Anfragen wird das Justizministerium ja wohl überleben. Wozu man dazu noch ein Parlamentsinformationsgesetz braucht, das ist uns schleierhaft. Es wäre natürlich schön, wenn...
Und was den Missbrauch angeht, der vielleicht befürchtet wird: Ein Missbrauch von Kleinen Anfragen war hier nicht gegeben. Da gibt es ja den Paragrafen 62 (3) der Geschäftsordnung, wonach Kleine Anfragen zurückgewiesen werden können und auch Große, wenn sie nach Form oder Inhalt einen Missbrauch darstellen. Das ist bei den Anfragen von Stefan Köster nicht der Fall gewesen. Er wollte nur wissen, ob die von dem Verein Lobby e.V. angegebenen Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund auch wirklich einen gehabt haben.
dass Sie nun versuchen, die Informationsversorgung der Abgeordneten auf eine ganz neue Grundlage zu stellen.
Die Grundlage ist bereits da. Wenn die Kleinen Anfragen und Großen Anfragen, die wir noch stellen werden, auch entsprechend erschöpfend beantwortet würden und nicht nur häufi g sehr oberfl ächlich, das ist das Einzige, was wir daran zu kritisieren haben, ansonsten, wenn unsere Anfragen vernünftig beantwortet werden, wie die der anderen Fraktionen auch, dann benötigen wir kein zusätzliches Parlamentsinformationsgesetz. Das ist wirklich Überregulierung. Je weniger Gesetze, desto besser. Diejenigen, die man hat, die soll man vernünftig nutzen, dann kann man auch darauf verzichten.
Ich komme zum Schluss: Das Gesetz ist überfl üssig, wir brauchen es nicht. Besser die Kleinen Anfragen korrekter und umfassender beantworten, die wir stellen und die alle Abgeordneten stellen, das genügt vollkommen. – Danke.
(Beifall Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das heißt nicht „Gesetz für Kleine Anfragen“.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Andrejewski hatte sicher erhebliche Probleme, den Anlass für das Parlamentsinformationsgesetz aus dem Gesetzestext herauszulesen.
Viel schwieriger sah ich da schon eher die Rede der Justizministerin. Wenn ich an die Debatte in der 4. Legislatur erinnere – da hat der damalige Justizminister Herr Sellering ja wenigstens noch die Verfassung richtig interpretiert
und gesagt, dass die Verfassung in Artikel 39 Absatz 3 klar sagt, es könne ein Gesetz die Regelungen treffen, und darauf verwiesen in seinen Ausführungen, dass ein Gesetzeserlass eine Möglichkeit, aber nicht zwingend wäre –, dann bin ich schon erstaunt, wenn die neue Justizministerin, ihres Zeichens ja auch zugehörig zur Fraktion der CDU, einen Antrag, der damals von den Kollegen der CDU eingebracht wurde, total auseinandernimmt und für überfl üssig hält. Ich sage hier noch mal sehr deut
lich, anknüpfend an die Debatte in der letzten Legislatur, ich bin eine aktive Streiterin an der Seite des damaligen Justizministers für Deregulierung gewesen. Aber an einer Stelle, wo es um die Durchsetzung und die Umsetzung der Verfassung geht, von Deregulierung zu sprechen, das halte ich demokratisch für sehr, sehr weit hergeholt.
Und es ist schon komisch, dass andere Landtage nicht die Probleme hatten, gerade an dieser Stelle Entscheidungen zu treffen.
Herr von Storch, ich glaube, Herr Born hätte erhebliche Schwierigkeiten gehabt, heute Ihrer Rede hier zu folgen, der damals den Gesetzentwurf eingebracht hat.