(Volker Schlotmann, SPD: Born to be wild! – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS, und Irene Müller, Die Linkspartei.PDS – Zuruf von Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)
Also noch mal zurück: Der Gesetzentwurf – und das genau steht drin und nichts von hundert Anfragen der NPD – geht von der selbstverständlichen Pfl icht der Landesregierung aus, dem Landtag möglichst frühzeitig, vollständig und laufend zu den in der Verfassung benannten Gegenständen eine Unterrichtung zu geben. Das heißt, die allgemeine Unterrichtungspfl icht liegt nicht im Ermessen der Landesregierung und tritt auch nicht erst dann ein, wenn ein Abgeordneter eine Anfrage einreicht oder eine Fraktion beispielsweise eine Unterrichtung verlangt beziehungsweise der Landtag insgesamt Informationen in Anträgen fordert. Das folgt im Ergebnis aus der Tatsache, dass die Kontrolltätigkeit des Landtages ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit der Legislative ist, und das sollten wir uns, meine Damen und Herren, nicht aus der Hand nehmen lassen.
Selbstverständlich ist dazu eine umfassende Informationsbasis geboten. Der universelle Informationsanspruch ist zugleich Voraussetzung, dass jeder Einzelne von uns, also jeder Abgeordnete Teilhabe an allen Gegenständen der politischen Willensbildung hat. Es geht also um eine Grundfrage der Demokratie, nämlich dass die Transparenz landespolitischer Vorgänge und Entscheidungen sowie die von EU- und Bundesratsangelegenheiten, an denen das Land beteiligt ist oder die es betreffen, ausnahmslos gegeben ist.
Natürlich, Frau Kuder, und da widerspreche ich Ihnen auch gar nicht, sind jene Grenzen zu respektieren, die die Verfassung gesetzt hat. Jedenfalls halten wir den Begriff „Kernbereich der Exekutive“, den die CDU in der letzten Legislatur verwandt hat, für ungeeignet, obwohl wir grundsätzlich etwas dagegen haben, dass die Landesregierung und die Verwaltung – ich denke da mal an die Fototechnik – ihre Dunkelkammern haben. Das heißt aber nicht, dass die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfi ndung der Regierung und Verwaltung täglich auf irgendeinem Marktplatz breitgetreten wird. Es bestehen darum diesbezüglich entsprechende Verfas
Meine Damen und Herren, vielleicht mag man uns vorwerfen, aber dieser Vorwurf ist nicht einmal gekommen, wir hätten einfach den verbrauchten Gesetzentwurf der CDU abgekupfert oder kopiert. Ich kann aber deutlich sagen, damit könnten wir gut leben. Es wäre eigentlich ganz logisch gewesen, wenn die CDU diesen Entwurf erneut einbringt.
Zunächst einmal muss man sagen, dass die bislang inzwischen in anderen Bundesländern beschlossenen Gesetze beziehungsweise die gerade in der Debatte befi ndlichen Entwürfe sich grundsätzlich in der Struktur und den Begründungen ähneln. Das trifft auch für unseren heute vorgelegten Entwurf zu. Was die Struktur angeht, so gehen die Gesetze alle davon aus, dass unterhalb des Gesetzes meist durch eine Vereinbarung noch wichtige Einzelheiten über Art, Zeitpunkt und Inhalt der Unterrichtung geregelt werden.
Wir sind in unserem Entwurf ebenso vorgegangen. So denken wir, dass es nicht zweckmäßig ist, die Unterrichtungen zu Bundesrats- und EU-Angelegenheiten so detailliert im Gesetz festzuschreiben, wie es die CDU beispielsweise vorgesehen hatte. Die entsprechende Vereinbarung hat den Charakter einer Selbstverpfl ichtung der Regierung gegenüber dem Landtag. Uns erschien es wichtiger, im Gesetz festzuhalten, dass in einem vernünftigen Verfahren dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, ohne ihn unzumutbar unter zeitlichen und inhaltlichen Druck zu setzen. Noch wesentlicher sind uns die gesetzlichen Festlegungen, auf welche Weise die Landesregierung die Stellungnahmen, die hier gegeben werden, berücksichtigt. Es widerspricht jedenfalls aus unserer Sicht nicht dem Prinzip der Gewaltenteilung, wenn die Landesregierung in Bundesrats- und EU-Angelegenheiten die Stellungnahmen des Landtages berücksichtigt. Das ist im Übrigen eine Einschätzung, die auch im Anhörungsverfahren im Rechts- und Europaausschuss der letzten Legislatur so getroffen worden ist, und entspricht genau der Regelung, wie sie in der Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesrat zur Unterrichtung in EU-Angelegenheiten getroffen worden ist. In diesem Punkt bezieht unser Gesetzentwurf eine ähnliche Linie, wie sie im Gesetzentwurf der CDU bezogen worden ist.
In einem Punkt folgen wir der CDU allerdings nicht, nämlich an der Stelle, wo es um die Sperre geht, wonach der Landtag zusichere, dass die im Rahmen der Unterrichtung zur Verfügung gestellten Gesetzentwürfe nicht zum Gegenstand von Initiativen aus dem Landtag heraus oder sogar von Beratungen im Parlament gemacht werden. Diese Sperre hatte die CDU aus der bayerischen Vereinbarung zwischen dem dortigen Landtag und der Staatsregierung vielleicht als alten Zopf beim Abschreiben leider mit übernommen.
Denn was will man schon machen, wenn Abgeordnete sich die Vorlage zu eigen machen und als Gesetzesvorschlag einbringen? Und was sollte so schädlich daran sein oder was sollte gar passieren, wenn Abgeordnete das Papier zum Gegenstand der Debatte im Landtag machen? Je wichtiger ist natürlich der Vorwurf, dass eine solche Vorschrift vollkommen mit den verfassungsmäßigen und geschäftsordnungsmäßigen Rechten der Abgeordneten kollidiert. Und wenn Verfassungsgerichte genannt worden sind, dann möchte ich doch meinen, dass das Verfassungsgericht diese Vorschrift, wenn wir es anrufen würden, kassieren würde.
Da die rote Lampe geleuchtet hat, bitte ich Sie also, meine Damen und Herren, in einer interessanten Diskussion im Europa- und Rechtsausschuss noch mal die Gedanken aufzunehmen. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/474 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 5/421.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 5/421 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute beantragen, das Landeshochschulgesetz zu ändern, dann wollen wir eigentlich zu dem Zustand kommen, der seinerzeit von der PDS, damals hieß sie ja so, und der SPD beschlossen wurde, ein Landeshochschulgesetz – das, meine Damen und Herren von der PDS, möchte ich Ihnen gerade sagen –, wo wir damals in der außerparlamentarischen Opposition gesagt haben, Donnerwetter, das ist ein Hochschulgesetz, das liberalen Vorstellungen sehr weit entspricht.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist auch heute noch so. – Heike Polzin, SPD: Damals haben alle gemeckert.)
und dass wir in dieser Frage übereinstimmen. Nur haben Sie dann diese, wie haben Sie es in der Zeitung ausgedrückt, milde Steuerung eingeführt und diese milde Steuerung, meine Damen und Herren, hat ja nun zu dem geführt, was uns in den nächsten Landtagssitzungen noch beschäftigen wird, eine sehr starke Einfl ussnahme durch uns, durch das Parlament, durch die Regierung, die zu einer Volksabstimmung geführt hat, mit der wir uns entsprechend befassen müssen und befasst haben.
Ich will jetzt ganz ausdrücklich sagen, wir wollen mit dieser Änderung nicht die weitere Behandlung der Anhörung und der Volksabstimmung hier heute vornehmen,
sondern hier, meine Damen und Herren, geht es um die grundsätzliche Frage, wie halten wir es mit der Hochschulautonomie und wie weit will das Land, wie weit will der Staat mit seinen Zielvorgaben die Entscheidungsfreiheit der verantwortlichen Hochschulmitarbeiter, Studenten und so weiter einschränken.
Kann ich Ihnen gerne beantworten. Warum behaupten Sie, Herr Professor Methling, dass Sie das besser wissen als die Leute, die an den Universitäten selbst genau wissen, fl exibel reagieren können, warum müssen wir dann als Politiker, die angeblich alles besser wissen, von hier aus steuern?
Frau Polzin, wir wissen doch ganz genau, dass die Politik, der Staat in seinen ganzen Anordnungen, in seinen ganzen Maßnahmen sicherlich manches durch Gesetze regeln kann und muss. Wir brauchen Regeln, aber die Rahmenbedingungen, Frau Polzin, müssen so sein, dass die Menschen vor Ort handeln können, dass sie die Möglichkeit haben, fl exibel und schnell reagieren zu können.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, nur fl exibler geht’s schon gar nicht mehr. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
die im Wettbewerb miteinander stehen, die genau wissen, was jetzt auf sie zukommt. Warum glauben Sie, Frau Polzin, dass Sie das besser wissen als die Leute vor Ort. Wir geben den Rahmen, wir geben auch die Mittel, die Budgets dorthin.
Ja, eben, eben, die geben wir dorthin, aber das sind nicht Ihre Mittel, das ist nicht Ihr Geld, sondern das sind Steuermittel, die erarbeitet wurden von den Menschen.
Sie behaupten immer, das sind Mittel, die wir denen gegeben haben. Wir haben denen gar nichts gegeben.
(Heike Polzin, SPD: Och, Herr Kreher! – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Laut Verfassung hat der Landtag die Aufgabe, über den Haushalt zu bestimmen.)