Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 62 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 56 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2006, auf der Drucksache 5/374.

Tätigkeitsbericht 2006 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2006 – Drucksache 5/374 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Debatte steht heute der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2006. Es ist quasi der Bericht des letzten Jahres des Petitionsausschusses der 4. Wahlperiode. Wie die Berichte der vergangenen Jahre beweist auch der vorliegende, dass es wohl keinen Ausschuss gibt, der näher am wahren Leben dran ist als dieser. Nicht umsonst prägte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages das Bild von einem Seismografen der Nation. Ganz gleich, was die Bürger bewegt, erschüttert oder beschäftigt, über Petitionen bekommt der Landtag jeden Ausschlag unmittelbar mit.

Und auch das will ich an dieser Stelle sagen: Mit dem Petitionsrecht wurde ein Rechtsinstrument, ein Individualrecht des Bürgers geschaffen, sich außerhalb von Fristen, förmlicher Rechtsbehelfe und Gerichtsverfahren an das Parlament zu wenden. Es ist ein geschützter Raum zwischen Bürger und Staat, in dem sich Vertrauen bilden beziehungsweise wiederherstellen kann, in dem menschliche Nöte und individuelle Anliegen auf den Prüfstand des gesunden Menschenverstandes gelegt werden sollen, ein Raum, in dem das menschliche Bedürfnis, sich alles von der Seele zu reden, auch wenn eine Aussicht auf Abhilfe nicht zu bestehen scheint und vielfach auch nicht besteht, möglich ist.

Wir, meine Damen und Herren, sollten die von den Bürgerinnen und Bürgern aufgeworfenen Fragen sehr ernst nehmen. Ja, ja, ich weiß, niemand hier im Raum wird dies infrage stellen wollen, und dennoch wird die Arbeit der Mitglieder im Ausschuss manchmal belächelt beziehungsweise manchmal nicht so ernst genommen, wenn sie mit den dicken Akten durch das Haus laufen. Dass die Arbeit des Petitionsausschusses von den Bürge

rinnen und Bürgern sehr ernst genommen wird, beweist nicht zuletzt die Anzahl der eingereichten Beschwerden im Jahre 2006. Im Jahr 2006 erreichten den Petitionsausschuss 537 Petitionen. Diese sind von insgesamt 3.396 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden.

Der Petitionsausschuss des Landtages hat im Landtag im Jahr 2006 vier Beschlussempfehlungen und Berichte zu 382 Petitionen in Form von Sammelübersichten vorgelegt. Dabei hat der Petitionsausschuss der 4. Wahlperiode seine Arbeit praktisch bis in die letzten Tage seines Bestehens hinein fortgesetzt. Die letzte Sitzung des Petitionsausschusses der 4. Wahlperiode hat am 12. September 2006 stattgefunden. Schon allein diese Tatsache zeigt meines Erachtens die sehr engagierte und verantwortungsbewusste Arbeit des Petitionsausschusses. Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen, die in der 4. Wahlperiode im Petitionsausschuss gearbeitet haben, insbesondere natürlich dem Vorsitzenden Herrn Vierkant. Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich in der 5. Wahlperiode für eine Mitarbeit im Petitionsausschuss entschieden haben. Ich denke, wir haben von Beginn an gemeinsam bewiesen, dass wir willens und in der Lage sind, die erfolgreiche Arbeit des Vorangegangenen fortzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt der Petitionen lag im Jahr 2006 im Bereich Schule und Bildung. Dabei wandten sich die Bürgerinnen und Bürger gegen von den Landkreisen aufgestellte Schulentwicklungspläne, äußerten Bedenken zu dem für den Übergang von der Jahrgangsstufe 9 in die Jahrgangsstufe 10 vorgeschriebenen Leistungsfreistellungsverfahren oder baten um die Aufnahme ihrer Kinder an örtlich nicht zuständige Schulen.

Nachdem die Auswirkungen der Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages deutlich geworden sind, hat es im Jahre 2006 eine deutliche Steigerung von Eingaben zu dieser Problematik gegeben. Da die Frage der Rundfunkgebühren sehr viele Menschen in allen Bundesländern gleichermaßen betrifft, ist dies auf dem Treffen der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder thematisiert worden. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen ist von diesem Gremium beauftragt worden, die Angelegenheit an die Ministerpräsidenten heranzutragen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in Auswertung der vorliegenden Petitionen während seiner Sitzung am 07.12.2006 einen Antrag angenommen, mit dem die Landesregierung beauftragt worden ist, sich bei den Verhandlungen zum Zehnten Rundfunkstaatsvertrag dafür einzusetzen, eine Gebührenbefreiung analog zu der Regelung, wie sie in der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpfl icht vom 20.01.1992 festgeschrieben war, zu erreichen.

An dieser Stelle habe ich eine Bitte an die Mitglieder des Innenausschusses des Landtages: Nach unseren Informationen ist die Frage der zukünftigen Regelung noch in der Diskussion. Diskutiert wird die Frage, ob es bei einer gerätebezogenen Gebühr bleibt oder ob andere Varianten ins Auge gefasst werden, zum Beispiel eine Haushaltsgebühr. Dann stellt sich wiederum die Frage, ob es noch Befreiungstatbestände geben muss. Und dann stellt sich natürlich die Frage, wie mit den sozial Benachteiligten umgegangen wird. Ich denke, wir waren

uns hier alle über eine zukünftige Lösung einig, und nun sollten wir unterschiedliche Varianten auch gemeinsam im Auge behalten.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Des Weiteren gingen im Jahr 2006 eine Reihe von Petitionen ein, mit denen die Änderung bestehender beziehungsweise die Schaffung neuer Gesetze angeregt wurde. So wurde gefordert, dass Videospiele jeglicher Art mit einem erhöhten Anteil an detaillierter Gewaltdarstellung aus dem Verkehr gezogen werden und der Besitz solcher Spiele verboten und bestraft wird. Insbesondere sollen jüngere Menschen unter 18 Jahren nicht mit solchen Spielen in Berührung kommen. In einer anderen Legislativpetition wurde zum Beispiel eine schnellstmögliche Harmonisierung von Informationsfreiheitsgesetz und Landesarchivgesetz gefordert. Auch – und das kennen die meisten Mitglieder des Landtages aus ihren Wahlkreisen – richteten sich viele Petitionen an uns zur gesamten Problematik Kommunalabgabengesetz in allen möglichen Richtungen.

Wir, die Mitglieder des Ausschusses, sind uns bewusst, und das machen die Einzelfälle deutlich, dass es sehr unterschiedliche Begehren und Probleme gibt und die Interessenlagen unterschiedlich sind. Dennoch sollten wir ernsthaft an einer Lösung arbeiten. Diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass Petitionen unmittelbar die Auswirkungen von gesetzlichen Regelungen auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln. Bürgerinnen und Bürger nehmen zunehmend kritisch zur Kenntnis, wie sich beschlossene Gesetze auf ihren Lebensalltag auswirken, und setzen sich aktiv damit auseinander, zum Beispiel durch das Einreichen einer Petition. Erfreulich ist dann natürlich, wenn bestimmte Anliegen durch die Regierung beziehungsweise die Fraktionen aufgegriffen werden und entsprechende Beschlüsse gefasst werden wie zum Beispiel zur Härtefallregelung oder der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zu mehr Kinderschutz.

Im Berichtszeitraum 2006 hat der Landtag auf Empfehlung des Petitionsausschusses 28 Petitionen an die Fraktionen überwiesen, um ihnen die Anliegen der Petenten zur Kenntnis zu geben, weil sie zum Beispiel als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheinen beziehungsweise um sie auf das Anliegen der Petenten aufmerksam zu machen. In all diesen Fällen war der Petitionsausschuss der Auffassung, dass das von den Petenten vorgetragene Anliegen so wichtig und grundsätzlich ist, dass es in den Fraktionen diskutiert und gegebenenfalls mit einem Antrag im Landtag thematisiert werden sollte. Selbstverständlich entscheiden dann die Fraktionen, wie sie mit dem Problem umgehen, und darüber, da sind wir uns sicherlich einig, das liegt in der Natur der Sache, gibt es unterschiedliche politische Auffassungen.

Im Berichtszeitraum konnte in etwa 20 Prozent der abgeschlossenen Petitionen den Anliegen der Petenten und Petentinnen entsprochen werden. Dies war vor allem durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und der nachgeordneten Behörden möglich. Dafür an dieser Stelle einen herzlichen Dank. Besonders im direkten Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalverwaltungen im Petitionsausschuss oder vor Ort waren die Bemühungen der Entscheidungsträger deutlich erkennbar, Anträge der Bürgerinnen und Bürger nicht nur als Gesetzeslage zu

behandeln, sondern den Bürgerinnen und Bürgern Wege aufzuzeigen, unter welchen Umständen sie ihre Vorhaben verwirklichen können. Viele dieser engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren deutlich bemüht, Ermessensspielräume in Gesetzen und Verordnungen zugunsten der Petentinnen und Petenten zu nutzen. In Fällen, in denen dies ganz besonders gelungen ist, wurde dies dem zuständigen Minister durch den Petitionsausschuss mitgeteilt. Und auch das will ich an dieser Stelle betonen: Erst durch die Besichtigungen vor Ort waren manche Probleme nachvollziehbarer und führten zu einer Lösung beziehungsweise einer Teillösung. An diesem Arbeitsprinzip werden wir auch in Zukunft festhalten.

Zunehmend wenden sich Petent/-innen an uns, die mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, manchmal mit ganz unschönen Worten und Angriffen an die Mitglieder des Petitionsausschusses, die teilweise unter der Gürtellinie sind. In persönlichen Gesprächen wird dann deutlich, dass sie von falschen Vorstellungen über die Möglichkeiten des Petitionsausschusses ausgehen. Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, hier mehr Aufklärungsarbeit in den Wahlkreisen durchzuführen. Denjenigen, die den Frust, die Verärgerung zuerst abbekommen, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat, sei an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit gedankt und für die Hilfe und Unterstützung bei der Abarbeitung der Aufgaben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und Ralf Grabow, FDP)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Grabow – nein, nicht? –, dann für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Parlamentes! Der Tätigkeitsbericht, der uns vorliegt vom Jahre 2006, zeigt in beeindruckender Art und Weise, wie viel Arbeit, wie viel engagierte Arbeit geleistet wurde – nicht nur von Parlamentariern, auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sekretariat und in den Ministerien. Viel Arbeit wird aufgewendet, um mit Petitionen so umzugehen, wie es die Bürger von uns verlangen, wie sie hoffen, dass ihre Angelegenheiten angenommen werden, und wie sie letztendlich auch eine Entscheidung wünschen.

Es gibt Petitionen, die sind Einzelfallbeispiele, sie sind sehr spezifi sch und im Allgemeinen in ihrer Art nicht wieder zu fi nden. Auf die gleiche Art und Weise gibt es aber auch Petitionen, deren Themen immer wieder zu fi nden sind und darauf deuten, dass im Kern irgendwelche Dinge nicht funktionieren. Leider betreffen gerade diese Petitionen, die vermehrt auftreten, Themen, bei denen der Petitionsausschuss keine Abhilfe schaffen kann. Wir haben darunter Petitionen, die aufgrund schlecht gemachter Gesetze, schlecht formulierter Gesetze zu vermehrten Anliegen führen. Dazu gehören alleine 17 Petitionen, die sich mit der Problematik Arbeitslosengeld II beschäftigen. Leider sind das auch Petitionen, die wir nicht zu einem positiven Abschluss führen konnten.

Ich möchte noch einmal appellieren an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, und auch an Sie, werte Vertre

terinnen und Vertreter der Landesregierung: Wenn der Petitionssauschuss beschließt, Petitionen an Sie weiterzuleiten zur Kenntnisnahme und mit der Bitte, tätig zu werden, tut er das nicht, um Sie mit Arbeit zu beschäftigen. Er tut es, um Sie anzuregen, auf Sie einzuwirken, Sie darum zu bitten, dass Sie tätig werden, um bestimmte Gesetzlichkeiten so zu formulieren, dass die Menschen, die es betrifft, besser damit umgehen können.

Zum Arbeitslosengeld II habe ich dabei zu bemerken, dass gerade von unserer Fraktion schon von Anfang an gesagt wurde, dass es bei diesem Gesetz leider um ein Gesetz geht, das die Menschen ganz direkt betrifft, indem es sie teilweise in große Existenzangst bringt, dadurch sie vermehrt dazu bringt, zu Sozialgerichten zu laufen, um dort Hilfe zu kriegen, weil sie wegen der Art und Weise, wie das Gesetz geschrieben ist, zum Beispiel keinen Zugang fi nden, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen die Auszahlungshöhe ihres Geldes berechnet wurde. Sie sind auch völlig verständnislos dem Umstand gegen über, wie die Kosten der Unterkunft berechnet werden. Die verschiedenen Arten und Weisen der Anrechnung sind für viele nicht zu durchschauen. Sie bekommen also Bewilligungsbescheide oder Ablehnungsbescheide von den Argen, die sie nicht in die Lage versetzen nachzuvollziehen, auf welche Art und Weise die Höhe des Zuschusses oder das Versagen des Zuschusses, des Geldes entstanden sind. Wie gesagt, schlechte Gesetze bedingen, dass viel zum Sozialgericht gelaufen wird.

Unser Land hat versucht zu reagieren, indem in der letzten Zeit zehn Richter aus anderen Ressorts in die Sozialgerichtsbarkeit unseres Landes abgegeben wurden. Diese zehn Richter helfen nach Aussagen der Sozialgerichte nicht – weder vollständig noch halb, noch ist überhaupt eine Besserung zu großen Teilen zu vermerken. Warum ist das so? Einmal ist es deshalb so, weil Sozialrichterinnen und -richter erst Sozialrichterinnen und -richter sein können mit voller Arbeitsintensität, wenn sie eine lange Einarbeitungszeit durchlaufen haben. Diese Einarbeitungszeit dauert zwischen einem und anderthalb Jahren. Oftmals werden dann schon wieder Richter abgezogen. Gerade bei den Einzelfällen aus dem Arbeitslosengeld II muss oftmals zweimal verhandelt werden. Es geht ganz einfach um die Existenz von Menschen. Und wenn es um die Existenz von Menschen geht, muss schnelle Abhilfe geschaffen werden. Um diese schnelle Abhilfe zu schaffen, wird erst einmal ein einstweiliger Rechtsschutz verfügt.

Frau Müller, Sie müssen zum Schluss kommen. Die fünf Minuten sind um.

War die rote Lampe schon lange an?

Nein, nein.

Gut, ist in Ordnung.

Das zweite Mal wird dann richtig verhandelt und demzufolge der ganze Fall noch mal aufgerollt. Die Sozialgerichte unseres Landes schätzen ein, dass die Arbeitslosengeld-II-Verfahren nicht sinken werden, im Gegenteil, sie werden zahlenmäßig noch steigen. Das liegt einmal daran, dass das SGB II ständig verändert wird, …

Frau Müller, Sie müssen jetzt wirklich den Satz beenden. Die Redezeit ist abgelaufen.

… und zweitens daran, dass diese Änderungen nicht zu bestimmten Dingen führen, die Rechtsklarheit und -wahrheit und -sicherheit bringen. Ich bitte Sie noch einmal darum: Wenn Sie vom Petitionsausschuss bestimmte Dinge überwiesen bekommen in die Fraktionen, in die Landesregierung, gucken Sie sich das an. Wir machen es nicht, um Sie zu ärgern, sondern wir machen es deshalb, weil wir dringend Handlungsbedarf auf Regierungs- und Fraktionsebene sehen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Doch.)

Frau Fiedler-Wilhelm für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landesverfassung regelt, dass sich jeder einzeln oder als Gruppe, so zum Beispiel in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung wenden kann. Davon wurde im Berichtszeitraum 2006, der auch schon einige Monate der 5. Legislaturperiode umfasst, insgesamt 537-mal Gebrauch gemacht. Zum Vergleich: Das sind 438 Petitionen weniger als 2005 und 355 weniger als im Vergleich zu 2004. In diesen beiden genannten Jahren wurden die meisten Petitionen im Vergleich zu den vorangegangenen zehn Jahren vom Petitionsausschuss bearbeitet.

Mehr als die Hälfte der gesamten Petitionen betrafen den Bereich Schule und Bildung. Dieser Schwerpunkt ist auch im letzten Berichtsjahr 2006 zu verzeichnen gewesen, obwohl er mit jetzt nur noch 58 Beschwerden deutlich kleiner ausfällt. Schulentwicklungspläne der Landkreise, die an den Parametern des neuen Schulgesetzes ausgerichtet wurden, und die hiermit in Verbindung stehenden Existenzen von Schulstandorten machten den Eltern Sorgen. Auch die Bitten von Eltern um die Aufnahme ihres Kindes an einer örtlich nicht zuständigen Schule, wie es das Schulgesetz vorschreibt, bildeten in diesem Bereich einen Schwerpunkt.

Meine Damen und Herren, im Berichtszeitraum fand eine Landtagswahl statt. Ehemalige Ausschussmitglieder schieden aus, neue wurden nach der Konstituierung des Landtages und seiner Fachausschüsse eingearbeitet und natürlich war auch ein kleiner Bearbeitungsstau nicht zu vermeiden, der inzwischen aber wieder abgearbeitet werden konnte. An dieser Stelle möchte ich den Petenten für ihre Geduld in dieser Zeit danken und den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für ihre hervorragende Arbeit, die natürlich weiterging, und dafür, dass sie in diesen Zeiten nie den Überblick verloren haben, danken.

(Beifall Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Hans Kreher, FDP)

Die Einarbeitung der neuen Kollegen im Ausschuss, zu denen ich ja auch gehöre, geschah stets freundlich und zuvorkommend, aber auch sachlich kompetent – sowohl von Kollege zu Kollege als auch von Mitarbeiter zu Kollege. Die enorme Belastung des personell recht dünn ausgestatteten Ausschusssekretariats werden wir als

Ausschussmitglieder an diesen Stellen des Dankes wohl immer wieder ansprechen in der Hoffnung, dass die enorme Arbeitsbelastung endlich auf mehr Schultern verteilt werden kann.

(Beifall Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Hans Kreher, FDP)

Meine Damen und Herren, einen weiteren Schwerpunkt bildeten im Jahr 2006 die Petitionen aus dem Strafvollzug. 81 Petitionen gingen ein. Hier waren es vor allem Beschwerden über den Ablauf des Vollzugsalltags, über Mitarbeiter des Vollzugsdienstes. Dabei sind uns Häufungen aus einer bestimmten JVA aufgefallen. Bestimmte Vorgehensweisen im täglichen Vollzug schienen uns würdig und geeignet, uns in einer besonderen Sitzung, die kürzlich stattfand, einmal ausreichend Zeit dafür zu nehmen, mit der jetzt neuen Justizministerin und Mitarbeitern des Justizressorts über immer wiederkehrende und uns erreichende Beschwerden zu sprechen und Hintergründe zu erfragen. Als besonders erfreulich habe ich dabei die Aussage aufgenommen, dass durch die Arbeit des Petitionsausschusses die oberste Landesbehörde entsprechend reagiert und bestimmte Abläufe in den Anstalten vereinheitlicht werden. An der einen oder anderen Stelle auftretende Unsicherheiten bei den Vollzugsbeamten können so vermieden werden.

Gleichbleibend hoch waren in 2006 Petitionen zu kommunalen Angelegenheiten – 2006 41 Petitionen, 2005 52, 2004 48. In diesen Fällen konnten wir im Petitionsausschuss häufi g nicht tätig werden, weil es sich ja hierbei vielfach um Entscheidungen handelt, die die Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung zu treffen haben, und kommunale Selbstverwaltung ist für uns ein hohes Gut. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich manchmal bei der Nichtbearbeitung durchaus meine Bauchschmerzen hatte.