Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Danke schön, Frau Gramkow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Seit dem 1. September 2006 steht den Ländern das Recht zu, eigenständige Regelungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich der Beamten zu schaffen. Die vorgelegte Beschlussempfehlung sieht vor, die im Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder erzielte Einigung bezüglich der Einmalzahlungen auf den hiesigen Beamtenbereich zu übertragen. Hierfür bedarf es einer landes

gesetzlichen Grundlage, die mit der Drucksache 5/337 geschaffen werden soll. Das heißt, die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 werden rückwirkend für das Jahr 2006 Einmalzahlungen in Höhe von 910 Euro erhalten. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sieht der Gesetzentwurf Einmalzahlungen in Höhe von 610 Euro vor. In den darüber hinausgehenden Besoldungsgruppen und in den Besoldungsgruppen C wie B und R sind 210 Euro geplant. Für alle Besoldungsgruppen gilt, dass die Zahlungen in jeweils drei Teilbeträgen ausgereicht werden.

Die Gesamtkosten für den Landeshaushalt werden entsprechend des vorliegenden Gesetzentwurfes bei 9 Millionen Euro liegen. In diesen rund 9 Millionen Euro, meine Damen und Herren, ist nach fraktionsübergreifender Zustimmung des Finanzausschusses zu einem Antrag der Koalitionsfraktionen auch die Einmalzahlung für die Parlamentarische Staatssekretärin für Gleichstellung enthalten. Auswirkungen in den Folgejahren wird es aufgrund des Charakters der Zahlungen nicht geben. Es handelt sich hier um eine Einmalzahlung und nicht um besoldungsrechtliche Höhergruppierungen. Im Namen der CDU-Fraktion bitte ich um die Zustimmung zur vorgelegten Beschlussempfehlung einschließlich der Entschließungsempfehlung. – Danke.

(Beifall Rudolf Borchert, SPD, Volker Schlotmann, SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke schön, Herr Lenz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es mal so formulieren: Es ist vom parlamentarischen Ablauf her etwas kurios, will ich es mal höfl ich betrachten, weil meine Informationen sind die, dass die erste Rate der Einmalzahlungen mittlerweile bereits an die Beamtinnen und Beamten gezahlt worden ist. Nach meinem Empfi nden ist es so, dass wir über einen Gesetzentwurf zu beschließen haben, dann das Gesetz verkündet wird und die Zahlung auf der Grundlage eines verkündeten Gesetzes erfolgt. Das mag für die Beamtinnen und Beamten völlig in Ordnung sein, aber ich halte das für nicht in Ordnung und denke, dass es auch der Würde des Hauses und der Beschlussfassung, die wir hier vorzunehmen haben, nicht entsprechend gerecht wird.

(Beifall Michael Roolf, FDP)

Ich betrachte den hier vorliegenden Gesetzentwurf besonders genau, denn der eine oder andere weiß, dass ich in meiner ehemaligen Bürgermeistertätigkeit Beamter gewesen bin und mich daher gut in die Lage hineinversetzen kann. Trotz aller anderslautenden Vorurteile erfüllen die meisten Beamten ihren Beruf und ihr Amt mit hohem persönlichen Einsatz und Engagement, obwohl die Arbeitsbedingungen eher schwerer werden als einfacher. Die Aufgaben nehmen zu, gleichzeitig wird die Personaldecke durch den fortschreitenden Stellenabbau dünner. Der Umgang mit den Bürgern, die nun Kunden oder Klienten heißen, erfordert immer mehr Fingerspitzengefühl. Und die Besoldungshöhe, der Kollege Borchert hat darauf aufmerksam gemacht, ist noch nicht immer an das Niveau der alten Bundesländer angepasst. Ich möchte

Sie etwas korrigieren Herr Kollege Borchert: Meines Wissens ist keine lineare Erhöhung in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt.

(Rudolf Borchert, SPD: Das habe ich auch gar nicht gesagt.)

Hinzu kommt die Unsicherheit über die zukünftigen Regelungen bei den Beamtinnen und Beamten, und das gerade jetzt, wo das Beamtenrecht weitestgehend in die Hände der Länder übergeben wurde.

Wir sehen also die Notwendigkeit einer angemessenen Einmalzahlung als Zahlung, die den Leistungen und Anforderungen an die Beamten gerecht wird. Aber genau das ist eine Frage, welche die Landesregierung aus unserer Sicht mit ihrem Gesetzesentwurf nicht ausreichend beantwortet hat. Leistung muss sich lohnen, Verantwortung muss sich lohnen. Eine Einmalzahlung muss den Anforderungen des jeweiligen Amtes, der jeweiligen Besoldungsstufe gerecht werden. Das erreicht der Gesetzesentwurf aber nicht, im Gegenteil. Diese Sozialstaffelung fördert den sozialen Frieden innerhalb der Beamtenschaft nicht. Wir reden hier von 210 Euro für den höheren Dienst, 610 Euro für den gehobenen und 910 Euro für den mittleren Dienst. In den letzten Wochen sind zahlreiche Beamte des höheren, aber auch des gehobenen Dienstes mit der Frage an mich herangetreten, warum sie erheblich weniger Geld bekommen als die jeweils niedrigeren Dienstgruppen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzesentwurf ist sicherlich gut gemeint. Das Argument, wer monatlich sowieso mehr nach Hause nimmt, der braucht keine hohe Einmalzahlung, ist draußen sicherlich einfacher zu verkaufen, weil das Gros der Beamtinnen und Beamten im mittleren und gehobenen Dienst zu fi nden ist, also von den höheren Zahlungen profi tiert. Aber warum bekommen gerade Mitarbeiter der höheren Besoldungsstufen denn ein höheres Monatssalär? Ich sage es Ihnen gerne: Sie absolvieren eine längere Ausbildung und nehmen wesentlich höhere Leistungsaufgaben und Leitungsaufgaben wahr.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Was nun? Gilt Tarifrecht oder gilt es nicht? – Volker Schlotmann, SPD: Das verstehe ich jetzt nun gar nicht mehr. Sie haben doch gesagt, man soll der Tarifvertragspartei vertrauen.)

Und genau aus diesem Grund, genau aus diesem Grund gilt für die Beamtinnen und Beamten das Abstandsgebot, das besagt, dass die Summe der Besoldung als auch die Sonderzahlung der Aufgabenstellung entsprechen muss.

(Volker Schlotmann, SPD: Das müssen Sie mir mal erläutern.)

Andere Bundesländer verzichten daher auf eine Sozialstaffelung, Herr Schlotmann, das ist so, weil diese nicht nur ein falsches politisches Signal an den Leistungsträger in der Beamtenschaft, sondern möglicherweise auch rechtswidrig ist. In anderen Bundesländern gibt es deshalb eine gleichmäßige Zahlung für alle oder eine Staffelung entsprechend der Besoldungsstufe.

(Volker Schlotmann, SPD: Wir sollen doch den Tarifparteien vertrauen.)

Ich will aber dennoch einmal klarstellen, wir sind nicht gegen eine Einmalzahlung an die Beamtinnen und Beam

ten, wir lehnen jedoch den von Ihnen eingeschlagenen Weg ab. Und aus diesen Gründen wird die FDP-Fraktion dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, sondern wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Nur ganz kurz: Herr Leonhard, es ist keine Kritik am Parlament oder irgendwie eine Missachtung des Parlaments, dass wir gesagt haben, wir wollen die ersten beiden Raten am 1. Mai zahlen. Und diese Zahlung ist – Sie können sich auf dem Vermerk selbst davon überzeugen – unter Vorbehalt geleistet worden.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)

Also falls Sie heute eine andere Entscheidung treffen würden, so würde das – und das weiß jeder Beamter – wieder verrechnet werden.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Ich möchte das hier bloß klarstellen. Und das war eigentlich auch so im Ausschuss gesagt worden,

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, ganz klar gesagt worden.)

dass wir beabsichtigen, aufgrund des Zeitverzuges jetzt eine Auszahlung unter Vorbehalt zu leisten.

(Gino Leonhard, FDP: Danke.)

Danke schön, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alles ist gesagt, die Tarifparteien haben sich geeinigt. Durch die Föderalismusreform I ist das Land jetzt auch für diese Angelegenheit zuständig. Der Ausschuss war sich auch einig über diese Frage. Insofern ist die Auszahlung an die Beamten durchaus in Ordnung. Unsere Fraktion wird diesem Entwurf zustimmen.

Der Antrag der Linkspartei.PDS ist für uns aber ebenso schlüssig. Insofern werden wir auch dem Änderungsantrag der Linkspartei.PDS zustimmen.

(Volker Schlotmann, SPD: Das lässt sich ja leider alles nicht verhindern.)

Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/337. Der Finanzausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/506 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfi ehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/537 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/537 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/537 bei Zustimmung der Fraktionen der Linkspartei.PDS und NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/506 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der Linkspartei.PDS und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, Drucksache 5/339, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/464.