Herr Abgeordneter Müller, ich möchte noch mal darauf verweisen, dass in unserem Landtag in der Fragestunde nur Abgeordnete das Fragerecht haben und nicht Kameraden.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Erstens ist es unerträglich, dass ausgerechnet aus den Reihen, die einen verurteilten Straftäter beheimaten,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Linkspartei.PDS und Heike Polzin, SPD – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
der auf eine am Boden liegende Frau eingetreten hat, immer wieder Anträge zum Schutz der Menschen in unserem Land gestellt werden.
(Tino Müller, NPD: Ich frage mich, wie kann ein Sexualstraftäter in einem Kindergarten einen 1-Euro-Job bekommen. Das frage ich mich ernsthaft.)
(Zuruf von Stefan Köster, NPD – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Sie haben es nötig, Herr Köster!)
(Stefan Köster, NPD: Sie machen sich doch verantwortlich für die toten Kinder. – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte doch jetzt um Sachlichkeit und auch die Ruhe, dass die Rednerin ihren Vortrag hier halten kann.
Drittens sind Landesregelungen in diesem Zusammenhang nicht hilfreich. Vielmehr muss, wenn überhaupt, eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden.
Viertens sind grundsätzlich alle Aktivitäten zu begrüßen, die Kinder und Frauen vor Sexualstraftaten schützen, sofern sie den Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates folgen.
Fünftens ist es für die Opfer von Sexualstraftaten eine Zumutung, dass ihr Leid für unüberlegte populistische Anträge ausgerechnet von der NPD missbraucht wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Begriff „Kamerad“ wird übrigens auch bei der Freiwilligen Feuerwehr gerne benutzt,
nicht wahr, für die wir gerade eine Imagekampagne beschlossen haben vor ein paar Sitzungen. Also so schlimm ist der Begriff nun auch nicht.
Was nun das Register angeht: Wenn man sich ansieht, was Herr Schäuble alles vorhat in Bezug auf pure Verdächtige, Terrorverdächtige, dass er die Unschuldsvermutung einschränken möchte,
dass er Vorbereitungstaten weit vor Versuchsanfang strafbar machen möchte, dass er die Bestrafung gegen terroristische Vereinigungen ausweiten möchte auf ganz lose Verbände, also hart an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit und darüber hinaus, da ist ein Register für verurteilte, nicht verdächtige, sondern für verurteilte Sexualstraftäter nun wirklich nicht übertrieben oder unangemessen.
Der Antrag der NPD berücksichtigt auch die Gefahr, die sich in England verwirklicht hat. Dort hat man solche Register auch gemacht und hat sie der ganzen Bevölkerung zur Einsicht vorgegeben, was dazu geführt hat, dass die Leute, die natürlich wütend waren und erregt bei diesem Thema, losgezogen sind und Häuser niedergebrannt haben, auch von Pechvögeln, die zufällig den selben Namen hatten. Dabei sind Unschuldige zu Tode gekommen. Daran kann man sehen, wie sehr der Bevölkerung dieses Thema auf den Nägeln brennt und zum Zweiten, dass die NPD das berücksichtigt hat, denn hier sollen nur Einblick diejenigen haben, die berufl ich mit Kindern umgehen, damit sie rechtzeitig abschätzen können, ob im Umfeld der Kinder einer von diesen Verbrechern auftaucht.
Und was das angeht, was die Kollegin gesagt hat – nicht Kameradin, sondern Kollegin –, wir brauchen natürlich ein funktionierendes Register für Sexualstraftäter. Wir haben zwar alle möglichen Datensammlungen, aber die hatte die Stasi auch und die ist darin ertrunken, weil sie nicht den Unterschied wusste zwischen Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung.
Wir brauchen ein vernünftiges und funktionierendes Sexualstraftäterregister, um unsere Kinder zu schützen. Und wenn Sie so was ablehnen, nur weil es von der NPD kommt, vertreten Sie das im nächsten Wahlkampf! Es wird kein Vergnügen. – Vielen Dank.