Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

(Peter Ritter, DIE LINKE: Genau.)

Das Gleiche gilt für mich, wenn Sie heute zum Beispiel sagen, dass das alles in Ordnung ist in Bezug auf die institutionellen Änderungen im Reformvertrag. Ich erwähnte den EU-Außenminister. Sie haben hier in diesem Hause gesagt, wie wichtig der EU-Außenminister ist. Nun mag es so sein, dass eine Änderung des Namens nichts am Inhalt ändert, aber wenn Sie sich damit befasst hätten, würden Sie auch feststellen, natürlich ändert sich etwas auch am Inhalt und an der Aufgabe des Ministers.

Und es ist schon fraglich, wie das durchgesetzt werden soll. Ich weiß gar nicht, wie er vom Prinzip her als Diener dreier Herren dann agieren wird. Auf der einen Seite wird er Stellvertreter des Kommissionspräsidenten sein. Zugleich ist er Mitglied im Ministerrat und er wird von den Staats- und Regierungschefs gewählt. Ich weiß nicht, wem er am Ende in welcher Weise unterstellt sein wird und was für Aufgaben er dann zu erledigen hat. In seiner Haut möchte ich nun wirklich nicht stecken.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Aber gut, wenn Sie meinen, das ist in Ordnung, wir werden sehen, wie sich das entwickelt.

(Detlef Müller, SPD: Schauen wir mal.)

Oder was ist eigentlich mit der Funktion des neuen EURatspräsidenten? Soll eine lediglich verlängerte Amtszeit ein Fortschritt sein? Soll das seine Handlungsfähigkeit steigern, wobei die halbjährliche Rotation daneben erhalten bleibt? Wir schaffen einen EU-Ratspräsidenten vom Prinzip her als Struktur, auf der anderen Seite wird aber die halbjährliche Rotation auch weiterhin erfolgen. Wie das vom Prinzip her zusammenlaufen soll und nicht dazu beitragen soll, dass irgendwie Stillstand organisiert wird, ist für mich fraglich.

Ich möchte aber ganz bewusst hier noch einmal eingehen auf ein paar Fragen, und zwar in Bezug auf das Prinzip der doppelten Mehrheit. Ich glaube, Herr Müller, dass das, was Sie hier dargestellt haben, ein bisschen unfair ist auch gegenüber den Polen. Ich glaube, es ist einfach nicht gerechtfertigt, wenn ein gleichberechtigtes Land der Europäischen Union, wie zum Beispiel Großbritannien, was wir alle akzeptieren, sagt, wir unterschreiben die Sozialcharta nicht, für uns ist es nicht Norm.

Wir haben festgestellt, dass in Vorbereitung des Vertragsabschlusses gegenüber der EU-Ratspräsidentschaften viele Staaten mit einmal hohe Anforderungen gestellt haben. Es war wie auf dem Jahrmarkt: Gib mir, dann kriegst du. So ist es doch am Ende gelaufen. Und die Kanzlerin und andere Personen haben hinter verschlossener Tür mit den einzelnen Landesfürsten vom Prinzip her verhandelt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war eine Mund-zu-Mund-Beatmung.)

Es ist doch legitim, dass Polen auf das Prinzip der doppelten Mehrheit zu sprechen kommt. Dieses war der eigentliche Knackpunkt in den Verhandlungen.

Das Gefeilsche um Stimmrechte ist bezeichnend für den Zustand der Europäischen Union. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Wir sollten dabei den Schwarzen Peter aber nicht Polen zuschieben. Sicherlich, einige Äußerungen der polnischen Regierung waren für eine Konsensfi ndung nicht hilfreich. Auch unabhängig davon, wie man zu dem von Polen und übrigens auch Tschechien favorisierten Quadratwurzelmodell steht, welches im Endeffekt den Stimmenabstand zu Deutschland verkleinert hätte, dürfen wir nicht vergessen, dass Polen ein gleichberechtigtes Mitglied ist. Es ist legitim, wenn Polen für seine Interessen eintritt. Wenn dann einige Polen gar einen Austritt nahelegen, dann kann ich das ganz und gar nicht nachvollziehen. Im Streit um Rechte innerhalb der Europäischen Union ist das, glaube ich, das letzte Mittel, was wir anwenden sollten. Es hilft uns auch nicht in der politischen Auseinandersetzung.

Dann kommt dazu, Sie haben darauf verwiesen, wie die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union diese Europäische Union annehmen. 90 Prozent der Polen wollen Mitglied der Europäischen Union sein. Warum machen wir dann eine Debatte auf, schieben den Polen den Schwarzen Peter zu und sagen, na, wenn ihr nicht wollt, dann steigt doch aus, ihr könnt nicht nur nehmen. Nein, wir haben in der Beziehung, glaube ich, eine ganz besondere Verantwortung, auch durch die Nähe zu Polen.

Vergessen wir nicht, dass die Europäische Union nicht selten etwa für Großbritannien Ausnahmen macht und nach wie vor auch Ausnahmen machen wird. Ich glaube, da hätte die Bundesregierung Deutschland sehr wohl eine

Verantwortung gehabt, um zur Entspannung beizutragen. Ich halte es für einen Fehler, dass die Bundesregierung mit darauf beharrt hat, eine Verdoppelung des deutschen Stimmrechts im Rat durchzusetzen. Der Reformvertrag geht sogar über die Vereinbarung von Nizza hinaus. Die Stimmenabstände sind wesentlich größer geworden. Die große Differenzierung des Stimmrechts geht im Übrigen weit über das hinaus, was im Grundgesetz etwa für die unterschiedliche Gewichtung der Bundesländer im Bundesrat vorgesehen ist. Dieses Modell kann man sicher nicht 1:1 auf die Europäische Union übertragen, aber die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hätte sich zumindest für eine Harmonisierung in der Stimmengewichtung einsetzen können.

Das muss man sich doch einmal vor Augen halten: Die Bundesrepublik kommt seit Jahrzehnten damit klar, dass beispielsweise das kleine Bremen drei Stimmen im Bundesrat hat und das große Nordrhein-Westfalen nur sechs Stimmen. Somit hat ein Land, das fast 33-mal so groß ist, nur die doppelte Anzahl an Stimmen. Würde man die Regelung des Reformvertrages auf Nordrhein-Westfalen und Bremen übertragen, dann könnte man Großbritannien und Slowenien miteinander vergleichen, dann hätte Nordrhein-Westfalen ein mehr als 20-mal so hohes Stimmengewicht. Ich glaube, da würden wir als Mecklenburg-Vorpommern aber ganz gewaltig auf den Putz hauen und sagen, so nicht, meine lieben Freunde, hier muss ein anderes Stimmengewicht her und eine andere Berechnung.

(Beifall Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Ich frage mich also, warum muss Deutschland als einwohnerstärkstes EU-Land auf einen derart großen Stimmenabstand bestehen, wenn es doch zwischen den Bundesländern auch anders geht,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und wir sind das größte Beispiel dafür.

Frau Borchardt, kommen Sie bitte zum Schluss. Die Redezeit ist abgelaufen.

Schließlich möchte ich noch einmal für die Zustimmung zu unserem Antrag werben. Nehmen Sie gemeinsam Stellung mit uns und die Verantwortung wahr, auch im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/667. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/667 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der NPD-Fraktion und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Sonderlinienverkehr durch Wegebahnen, auf der Drucksache 5/652.

Antrag der Fraktion der FDP: Sonderlinienverkehr durch Wegebahnen – Drucksache 5/652 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Sonderlinienverkehr durch Wegebahnen“ – Sind Sie selbst schon einmal im Urlaub an der Küste oder an touristischen Sehenswürdigkeiten mit einer sogenannten Wegebahn gefahren? Vielleicht mit der Petermännchenbahn hier in Schwerin? Wegebahnen – im Volksmund bekannt als Tschu-Tschu-Bahnen –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie heißen die? Ich dachte immer „tut-tut“ heißt das. – Heiterkeit bei Heike Polzin, SPD, Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

übernehmen in der gesamten Bundesrepublik eine wichtige Aufgabe im Öffentlichen Personennahverkehr. Besonders in Gebieten mit hohem Tourismusverkehr sind sie nicht nur eine beliebte Freizeitattraktion, sondern auch eine wichtige Ergänzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Meine Damen und Herren, wenn Sie es schon einmal ausprobiert haben, werden Sie und Ihre Familien erfahren haben, dass es nicht nur ein besonderes Vergnügen ist, mit den kleinen umweltschonenden Fahrzeugen durch die Natur oder durch historische Innenstädte zu fahren. Es ist wahrscheinlich auch die einzige Möglichkeit, eine Landschaft oder eine städtische Attraktion so nah und bequem zu erleben. Damit erschließen Wegebahnen wichtige wirtschaftliche Nischen und schaffen Synergien zwischen Kultur, Gastronomie und anderen Freizeitattraktionen. Durch den Betrieb der Wegebahnen kann die Attraktivität eines Standorts gesteigert und das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr zum Nutzen aller Beteiligten erweitert und differenziert werden. Fahrzeug- und sicherheitstechnisch bieten Wegebahnen einen hohen Standard, sodass außerdem zum Umweltschutz und zur allgemeinen Verkehrssicherheit beigetragen wird.

Nebenbei erwähnt sei hier das besondere Engagement zum Beispiel der Kap-Arkona-Bahn-Betreiber, die mit innovativen Ansätzen an einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt teilnehmen. Sie sind dabei Teil der Wasserstofftechnologieinitiative Mecklenburg-Vorpommern e.V. und zeigen damit zukunftsweisende Entwicklungen im Personennahverkehr auf

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben wir gefördert. Das ist richtig.)

beziehungsweise bringen das Leuchtturmprojekt „WindWasserstoff-Land Mecklenburg-Vorpommern“ mit privatem Engagement maßgeblich voran.

Aber, meine Damen und Herren, Wegebahnen können im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes zurzeit leider nicht zugeordnet werden und fallen daher lediglich unter verschiedene Ausnahmegenehmigungen. Es ist kein Bus und auch keine Bahn, weil sie nicht auf Schienen fahren. Es ist für die Betreiber ein richtiges Problem. Die Ausnahmegenehmigungen, die erreicht werden konnten, konnten nur im Gelegenheitsverkehr und maximal auf 2,5 Jahre begrenzt erzielt werden. Dadurch werden langfristige Investitionen bei den Unternehmen erschwert,

zum Teil sogar unmöglich gemacht. Zudem droht praktisch dauernd ein Verbot des Betriebes mit dem Hinweis, dass die Wegebahnen den Betreibern der öffentlichen Busunternehmen, die in den betreffenden Regionen den Linienverkehr unterhalten, im doppelten Sinne im Wege stehen. Diese Angst scheint mir nicht nur unbegründet, sondern kontraproduktiv, sowohl für die Wegebahn- als auch die Buslinienbetreiber. Es ist meine feste Überzeugung, dass beide Konzepte sich nicht nur sehr gut miteinander vertragen, sondern auf das Beste ergänzen können, wenn man es will.

Meine Damen und Herren, die Betreiber von Wegebahnen befi nden sich momentan in einem luftleeren Raum. Wir können helfen, dieses rechtliche Vakuum zu füllen, und sollten dringend Abhilfe schaffen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hier geht es um Regulierung. Ich denke, wir wollen Deregulierung.)

damit die Betreiber von Wegebahnen vergleichbare Marktchancen gegenüber anderen Betreibern von Linienverkehren und damit eine solide Betriebsgrundlage erhalten können.

Zu den kritischen Punkten im Personenbeförderungsgesetz gehören unter anderem der Paragraf 7 „Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen“, wozu diese Bahnen zählen. Hier herrscht regelmäßig Unsicherheit, da die meisten eben diese Anhänger führen und durch ein Verbot bedroht sind. Ebenso wirft die Einordnung der Wegebahnen nach Paragraf 43 „Sonderformen des Linien verkehrs“ Fragen auf, die dringend zu klären sind.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Welche?)

Meine Damen und Herren, unser Antrag ist bewusst weich formuliert

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

und gibt der Landesregierung die Möglichkeit, zusammen mit den Kommunen als Träger des ÖPNV und den Betreibern von Wegebahnen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Diese sollen helfen, einerseits die Existenz der Wegebahnbetriebe zu sichern und andererseits die Sicherheit im ÖPNV als auch die Attraktivität der jeweiligen Standorte zu erhöhen.

Eine Betriebsgenehmigung von acht Jahren würde beispielsweise eine entsprechende Planungssicherheit für Wegebahnbetreiber geben. Eine Angleichung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent, wie beim Linienverkehr, wäre zudem in die Überlegung einzubeziehen. Ein mittelständischer Betrieb, der sowohl die Attraktivität einer Region erhöht als auch ein öffentliches Nahverkehrsinteresse befriedigt, sollte auf jeden Fall nicht schlechter gestellt werden als ein Busunternehmen im Linienverkehr. Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke sehr, Frau Reese.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Reese hat soeben erklärt, was Wegebahnen sind. Das ist ein Begriff, der einem nicht jeden Tag über den Weg läuft. Jetzt wissen wir, Wegebahnen sind so etwas wie das Petermännchen, fahren auf den Straßen, haben Räder und sind häufi g mit Zugmaschinen versehen.