(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Frau Präsidentin, bleiben Sie ganz ruhig. – Vincent Kokert, CDU: Das merke ich mir aber.)
Sollten die kommunalen Aufgabenträger nunmehr auf Grundlage des geltenden Kommunalabgabengesetzes verstärkt mit der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrages zur Beitragserhebung für die Wasserversorgung beginnen, wird von Rechtsfrieden kaum mehr zu sprechen sein. Vor diesem Hintergrund, dass es bereits bei der öffentlichen Wasserversorgung zu DDR-Zeiten eine relativ hohe Anschlussdichte gab, dürfte eine nachträgliche Beitragserhebung für den Wasseranschluss politisch kaum zu vermitteln sein, was zugegebenermaßen in Bezug auf die Abwasserproblematik so nicht dargestellt werden konnte. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig.
Zweitens soll der vorgelegte Gesetzentwurf einen Beitrag leisten für mehr beziehungsweise notwendige Rechtssicherheit. Nicht so, wie Sie es behaupten, dass dann vom Prinzip her gar keine Rechtssicherheit mehr dargestellt wird. Die öffentliche Wasserversorgung fi ndet in Meck
lenburg-Vorpommern mit einem höheren Anschlussgrad als die Abwasserentsorgung nahezu fl ächendeckend statt.
Unter denjenigen Aufgabenträgern, welche die zentrale Wasserversorgung auf der Grundlage des KAG betreiben, gibt es wiederum eine bedeutende Anzahl, die unter Verzicht auf Anschlussbeiträge und damit unter Umgehung der Sollvorschriften in Paragraf 9 Absatz 1 KAG bereits ein reines Gebührenmodell zur Anwendung bringen beziehungsweise dieses beabsichtigen.
Meine Damen und Herren, der dem Innenausschuss vorgelegte Bericht des Innenministeriums zur Erhebung von Anschlussbeiträgen für die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 1. Juni dieses Jahres – ich komme hierauf noch zurück – stellt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen KAG-Regelungen zur Wasserversorgung fest, dass die oben geschilderte kommunale Praxis möglicherweise unrechtmäßig ist. Anders ausgedrückt, meine Damen und Herren, die Nichterhebung von Anschlussbeiträgen im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung entspricht weitgehend der bisherigen kommunalen Praxis und hat darüber hinaus eine enorme Ausweitung des sogenannten Altanschließerprotestes bisher verhindert. Aber diese kommunale Praxis ist wahrscheinlich rechtswidrig.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird sich für die bisherige Rechtslage eindeutiger der offenbar bewährten kommunalen Praxis anpassen. Ich glaube, dafür sollten wir alle gemeinsam streiten. Ich bitte um Überweisung in den Innenausschuss.
Ich habe leider wenig Zeit, aber, Frau Borchardt, zum Beweis, dass ich Ihnen zugehört habe: Sie haben festgestellt, dass bei der Wasserversorgung bisher wenige Beiträge erhoben worden sind. Kollege Kokert hat darauf hingewiesen, hier besteht die Möglichkeit, in privatrechtliche Entgelte zu treten. Das fi ndet überwiegend statt, weil die Mehrwehrsteuerproblematik dort nicht entsteht. Das erkläre ich Ihnen draußen, weil es zu kompliziert ist, dass man das machen kann.
Nur der Redlichkeit halber, weil Kollege Bluhm gesagt hat, Sie haben damals zugestimmt. Er war damals amtierender Präsident, als ich Folgendes gesagt habe: „Ich bitte Sie nachhaltig, unserem Änderungsantrag“, das war der nämlich, „zuzustimmen“. Dann habe ich etwas gesagt, was so meine Art ist, weil ich bei den ganzen Ausschussberatungen dafür war, dass das KAG die anderen Änderungen auch alle bekommt, die ja richtig waren, wie wir gesehen haben, die leider nur nicht so richtig in Anspruch genommen wurden. Dann habe ich angekündigt, dass meine Fraktion dem Gesetz insgesamt zustimmen wird. Ich sage noch einmal: Wir haben den Änderungsantrag gestellt und Sie, Herr Ritter, haben ihn abgelehnt.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und heute halten Sie das, was Sie damals für richtig hielten, für falsch?)
Ja selbstverständlich, weil wir uns im Wesentlichen auf Abwasser bezogen haben. Und wenn Sie ein bisschen mehr Ahnung hätten, lieber Herr Kollege, dann wüssten Sie aus der Praxis, dass der …
Nein, entweder haben Sie keine Ahnung von diesem praktischen Problem oder Sie wollen es nicht wissen.
Der Innenminister hat darauf hingewiesen, dass es im Wasser die Problematik nicht gibt, weil wir diese sogenannten AVB-Wasser haben. Ich erkläre Ihnen auch das nachher, weil ich keine Zeit habe.
Und jetzt sage ich Ihnen ein Letztes, das ist mir ganz wichtig. Ich fi nde es nicht sehr fair, dass man meinen Kollegen Udo Timm hier zitiert für etwas, was er
nun wirklich nicht verdient hat. Nein, wir verdanken Udo Timm den Hinweis auf eine sehr vernünftige Regelung beim ZWAR, Rügener Zweckverband, der nämlich Fälligkeit und Heranziehung trennt, was ausgeurteilt rechtlich zulässig ist. Sie werden merken – und da wäre ich nicht überrascht, wenn sich das im Erlass des Innenministers wiederfi ndet –, das löst viel besser als jede gesetzliche Änderung das Problem der Altanschließer, das wir alle so sehen. Das möchte ich Ihnen nur noch einmal mitgeben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ein Erlass ist doch keine Regelung.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/812 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Vorschlag? –
(Peter Ritter, DIE LINKE: Auszählen! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir hätten mal namentliche Abstimmung beantragen sollen.)
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, einigen Stimmen aus der Fraktion der SPD, einer Stimme aus der Fraktion der CDU und Zustimmung der Fraktion der FDP sowie Gegenstimmen der Mitglieder der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Auswirkungen und Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auf Drucksache 5/600, sowie Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/630 und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/836.
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Auswirkungen und Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie – Drucksache 5/600 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.