Der Paragraf 130 hat ideologiepolitisch motiviert Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden und ist somit ein Instrument der herrschenden Klasse geworden,
um auf ganz bestimmten Gebieten der politischen Auseinandersetzung der Opposition als auch der Wissenschaft Fesseln anzulegen. Ein hoher Regierungsbeamter, Josef Schüßlburner, wird im „Tagesspiegel“ vom 18. des Monats mit der Äußerung zitiert:
Der Volksverhetzungsparagraf stellt den rechtlichen Tiefpunkt in der BRD dar, meine sehr verehrten Herrschaften. Wir von der NPD können diese Äußerungen …
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Heike Polzin, SPD: Wir verlangen die Abschaffung der NPD.)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat die Präsidentin des Landtages und Abgeordnete der SPD Frau Bretschneider. Frau Bretschneider, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ich jetzt nichts vergesse: Wir – und ich spreche hier für die Mitglieder der demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses – lehnen den NPD-Antrag selbstverständlich und aus voller Überzeugung ab.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Stefan Köster, NPD: Was aber sehr überrascht. – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)
Wir hatten ja nun schon einige Anträge der NPD hier im Plenum, die meist populistische Forderungen enthielten.
Ich muss sagen, dieser Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht populistisch. Mit diesem Antrag versuchen Sie von der NPD ausnahmsweise nicht, ein Thema auf Stammtischniveau zu reduzieren
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Auf Meinungsfreiheit. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD – Udo Pastörs, NPD: Ist denn Meinungsfreiheit schlimm?)
Wie wir das aus Ihren parteiinternen Gesprächen längst wissen, haben Sie das nach dem Schwerpunktthema G8-Gipfel ja auch angekündigt, dass Ihnen der „130er“, wie er in Ihren Kreisen heißt, nun geeignet scheint, hier als politisches Thema zu dienen.
Paragraf 130 Strafgesetzbuch lautet: „(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,“
Sie wollen also, meine sehr geehrten Herren von der NPD-Fraktion, dass strafl os zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt
Sie wollen, dass strafl os die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen werden darf, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Heike Polzin, SPD: Genau. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine Herren von der NPD, wollen Sie, dass – wo auch immer – ungestraft Aufkleber mit der Aufschrift „Kauft nicht bei Juden“ angebracht werden können?