Wie viele Ihrer Parteimitglieder, Kader und Mitläufer können eigentlich nicht als Fraktionsmitarbeiter oder Wahlkreismitarbeiter eingestellt werden, weil sie vorbestraft sind,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Stefan Köster, NPD: Wie viele denn? Wie viele haben Sie abgelehnt?)
Wahrscheinlich, meine Herren, fällt es Ihnen leichter, die Zahl derer zu benennen, für die das nicht zutrifft.
(Stefan Köster, NPD: Frau Präsidentin, wie viele haben Sie denn abgelehnt? – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie gehören dazu.)
die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und schweren Raub oder Körperverletzung strafl os zu stellen,
denn das sind zum Beispiel einige der Delikte, wegen derer Ihr Mitglied des Bundesvorstandes und Leiter des Ordnungsdienstes Manfred Börm rechtskräftig verurteilt wurde.
Sie haben in Ihrer Begründung des Antrages ausgeführt, dass es Ihnen um die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit gehe.
(Unruhe bei Peter Ritter, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben Sie das gehört?!)
Man kann sich für oder gegen die Errichtung von Windparks aussprechen. Das ist alles möglich, aber man kann sich nicht für die Vernichtung von Menschengruppen aussprechen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Stefan Köster, NPD: Das machen wir auch nicht.)
man kann nicht für Rassenhass sein, man kann nicht für das Quälen und Töten von Schwachen, von Menschen mit Behinderungen, Andersdenkenden oder Homosexuellen sein. Wer glaubt, wie Sie, das sei von der Meinungsfreiheit in unserem Staat zu umfassen, der verkennt die grundlegenden Werte des menschlichen Zusammenlebens.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und der Menschenwürde.)
In der Begründung Ihres Antrages haben Sie wahllos Zitate herausgegriffen und um das Wesentliche verkürzt – etwa die Äußerungen des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Alwin Ziel. Ich will hier einmal deutlich sagen, was Sie aus dem Zitat bewusst weggelassen haben. Ziel sagte an der Stelle, ich zitiere: „Die
Alliierten haben die Wiedervereinigung doch nur in dem Bewusstsein zugelassen, dass von deutschem Boden nie wieder eine solche Katastrophe wie der Nationalsozialismus ausgeht. Wir sind deshalb verpfl ichtet, noch ernster als bisher den braunen Ungeist zu bekämpfen – und zwar an seinen Wurzeln.“
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir auch. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Auch soweit Sie die in der rechtwissenschaftlichen Literatur geführte Diskussion heranziehen, dass es problematisch sei, die Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Äußerungen zu beweisen, verkürzen Sie die Diskussion in unvertretbarer Weise, denn niemand außerhalb des rechtsextremistischen Spektrums kommt zu dem Schluss, dass Paragraf 130 Strafgesetzbuch deshalb gestrichen werden sollte.
Es geht in Paragraf 130 nicht um die Bestrafung offenkundiger Dummheit oder der falschen Meinung. Es geht darum, andere Menschen vor Verhöhnung, vor Hetze und vor Ausgrenzung zu schützen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Genau.)
Das ist übrigens auch die Argumentation der Rechtswissenschaftler, die auf das Problem hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffs des öffentlichen Friedens hinweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Recht wird in den Kommentierungen darauf hingewiesen, dass Paragraf 130 in der Praxis ganz überwiegend ein Delikt politisch motivierter rechtsextremistischer Täter ist,
die bevorzugt durch Hetze gegen gesellschaftliche Minderheiten hervortreten. Es geht darum zu verhindern, dass bei uns ein Klima entsteht, in dem zur Erlangung politischer Macht bestimmte Menschen zunächst ausgegrenzt und letztlich physischer Gewalt ausgesetzt werden.
Sie begründen Ihren Antrag unter Hinweis auf die Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und 5 (Meinungsfreiheit) – vermutlich in der Hoffnung, dem einen oder anderen Leser oder Zuhörer Sand in die Augen zu streuen – getreu dem Motto: „Wir von der NPD argumentieren streng rechtsstaatlich.“ Sie, meine Herren, sind so unendlich weit von diesem Anspruch entfernt,
denn Sie lehnen ja die Demokratie ab, Sie lehnen auch das Grundgesetz ab. Sie wollen das doch alles beseitigen!
(Stefan Köster, NPD: Wer sagt denn das?! – Dr. Armin Jäger, CDU: Das sagt sie doch dauernd. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)