Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/990(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.30 Uhr fortgesetzt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die vereinbarte Zeit der Mittagspause ist abgelaufen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Gewerbefreiheit durchsetzen und garantieren, Drucksache 5/983.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig. – Volker Schlotmann, SPD: Aber wir sind sehr aufmerksam, Herr Lüssow.)
wie das immer nach außen propagiert wird. Das sieht man ja hier an der Anwesenheit, wie ernst es einige Leute damit nehmen.
„Pullover gefährden die Demokratie“, treffender lässt sich das hier zu behandelnde Thema nicht charakterisieren. Die natürlich sarkastisch gemeinte Überschrift entstammt der Netzseite „Readers Edition“. Im Text heißt es, Zitat: „‚Thor Steinar‘ ist das Zauberwort, das Angst und Sorge um den Fortbestand der Bundesrepublik, wie wir sie kennen, auslöst. Ausgedacht in der brandenburgischen Provinz, kokettiert das Modelabel, das mit norwegischen Fahnen, der gestickten Aufschrift ‚Nordirland‘ und einem stets als Pfeil gestalteten ‚T‘ auf eher grobe Reize setzt, mit der Ästhetik von mitteldeutschen Tankstellen-Cliquen. Ein erstes, an nordische Runen angelehntes Logo wurde verboten, der Fußballclub Hertha BSC verbietet seinem Anhang aber auch, Steinar-Mode mit dem neuen Logo zu tragen, um die wacklige deutsche Demokratie zu schützen.“ Zitatende.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Und das ist gut so, sehr gut. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und das ist gut so. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Über die Tatsache, dass man heute offenbar eine Gesinnungsprüfung braucht, um einen Klamottenladen zu eröffnen, stolpert niemand. Dann wird aus einem Laden, der Bekleidung verkauft, die in rechtsradikalen Kreisen ebenfalls beliebt ist, schließlich rechtsradikale Gesinnung und Nazis. Zitat: „Es soll Sportvereine geben, in denen dürfen Parteimitglieder … nicht ins Stadion bzw. Mitglied werden. Ich kenne das noch aus DDR-Zeiten.“
... „in der SED Voraussetzung. Pfarrerskinder durften nicht studieren – unsere Kanzlerin natürlich ausgenommen.“
„Aber heute leben wir natürlich in einer Demokratie – falls es noch niemand gemerkt haben sollte, aufgrund der großen Ähnlichkeit mit vergangenen Diktaturen.“ Zitatende.
Es folgen unterschiedlichste Meinungen, wobei das Vorgehen gegen den Laden nahezu einhellig als problematisch beziehungsweise ablehnend betrachtet wird. Auch die nach der Meinung vieler Zeitgenossen gelungene Verbindung von Aussehen und Funktionalität wird hervorgehoben, was auch Herrn Ratjen interessieren dürfte.
burg. Doch Magdeburg, meine Damen und Herren, ist vielerorts anzutreffen – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und immer wieder sind hier an den breit angelegten Diffamierungskampagnen Ordnungsämter, aber auch die Hauptspitze dieser Landtagsverwaltung sowie Schulen einschließlich Berufsschulen beteiligt.
Ausziehen mussten Ende 2006 die Betreiber des Geschäfts im Rostocker Hof, weil auch hier neben vielen anderen Marken Steinar-Klamotten vertrieben wurden und die Leiterin des Rostocker Hofes dem Druck von der sogenannten „Antifa“, im Gleichschritt mit einigen Stadtverordneten inszeniert, nicht mehr standhalten konnte oder wollte.
obgleich die Inhaberin der sogenannten rechten Szene nicht angehört und der Laden bereits vom Äußeren her auf eine innere Hinwendung zu den USA schließen lässt.
Das Gebaren gegenüber den Geschäftsinhabern erinnert auch mich an die Zeit vor ’89, vielleicht mit einem kleinen Unterschied: Benutzte Erich Mielke die Boxfäustlinge, bedient man sich in der BRD der Glacéhandschuhe. Die Methoden der Stigmatisierung mit den Folgen der faktischen Ausbürgerung sind in beiden Fällen dieselben.
Maßgeblich für die strafrechtlich relevante Einstufung einer Kleidermarke beziehungsweise deren Symbolik sind indes die Gerichte. Und da gibt es ein klares Urteil, nämlich jenes des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 12. September 2005.
(Udo Pastörs, NPD: Hören Sie gut zu, Herr Ritterchen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Oh ja, das mache ich, Herr Pastörs.)
Unmittelbarer Anlass für die Verhandlung beim OLG Brandenburg war ein Schlüsselband mit dem Emblem „Thor Steinar“, das einem Mann beim Spaziergang in den Bahnhofspassagen des Potsdamer Hauptbahnhofs aus einer Hosentasche herausgehangen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten mit Anklageschrift vom 2. Februar 2005 zur Last, sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht zu haben. Das Markenlogo, so die Staatsanwaltschaft, setzte sich aus einer liegenden Wolfsangel und der Tyr-Rune zusammen. Ein unbefangener Beobachter hätte die Symbolik für die sogenannte Doppelsig-Rune – Symbol der Schutzstaffel der NSDAP – halten können. Das Amtsgericht sprach den Mann frei, „weil“ – Zitat – „durch das Tragen des Schlüsselbandes mit dem … Logo bereits der objektive Tatbestand eines Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht erfüllt worden sei.“ Zitatende. Es folgte die staatsanwaltschaftliche Revision.
Das OLG stellte dagegen unter anderem fest, Zitat: „Die öffentliche Verwendung von Runenzeichen führt nicht generell zur Strafbarkeit nach § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB, da sie bereits während der europäischen Eisenzeit von nordischen Völkern zur schriftlichen Fixierung von Sprache genutzt worden sind.“ Zitatende. Allein die Tatsache ihrer Benutzung während der NS-Zeit reicht für eine entsprechende Verfolgung nicht aus. Zitat: „Hierfür wäre nämlich Voraussetzung, dass diese Kennzeichen durch ihre Verwendung in der NS-Zeit derart von ihrer
ursprünglichen Bedeutung gelöst worden wären, dass ihre Zuordnung zur NSDAP und deren Unterorganisationen eindeutig wäre.“ Zitatende. Es folgt ein geschichtlicher Exkurs, den Sie auch auf der Netzseite von „Thor Steinar“ nachlesen können.
Infolgedessen heißt es in der Urteilsverkündung, Zitat: „Das bis Ende 2004 gebrauchte Markenlogo ‚Thor Steinar‘ kann mit Blick auf die Verwendung einer Tyr-Rune … oder einer ‚Wolfsangel‘ keinem der vorstehend beschriebenen Abzeichen oder Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer oder verbotener Organisationen eindeutig zugeordnet werden. Vielmehr kombiniert es diese Runenschriftzeichen, die noch dazu in ihrer Farbgebung und zum Teil Ausgestaltung vom möglichen Vorbild aus der NS-Zeit wesentlich abweichen.“ Zitatende.
Einige Wortbedeutungen im Sinne des NS und damit des Paragrafen 86 a können nur durch Aufspaltung des Gesamtlogos erreicht werden. Die damit erforderlichen Bewegungen will ich Ihnen hier nicht zumuten, da sie Kopfgymnastik erfordern und ich nicht weiß, ob Ihr Arzt Ihnen das empfohlen hat.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ist das auch ein Zitat?)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das sind seine eigenen intelligenten Bemerkungen, in Anführungszeichen.)
Impulse erfuhr die eben beschriebene Urteilsfi ndung offensichtlich unter anderem durch ein Schreiben des Generalstaatsanwaltes von Mecklenburg-Vorpommern. Er bezog sich auf die Beschlüsse des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen vom 09.11.2004 und des Landgerichtes Neuruppin vom 17.01. desselben Jahres, die ihn hinsichtlich einer Zuordnung zum Paragrafen 86 a StGB nicht zu überzeugen vermochten.