Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Und dann gibt es ja von der LINKEN auch noch einen Antrag, der meines Erachtens auf die Befristung kapriziert. Ich will mal sagen, es gibt zwei, drei Punkte an der Stelle, wo wir als SPD-Fraktion nicht so richtig zufrieden sind. Aber Sie wissen, wie das ist in einer Koalition, da kann man auch nur bestimmte Dinge letztendlich realisieren.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja.)

Ich will auf ein paar Punkte eingehen, die wir gerne realisiert hätten.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Das eine ist das Thema Befristung. Wir haben im Gesetz im Augenblick folgende Situation, dass das Gesetz insgesamt zum 31.12.2013 ausläuft und die Regelungen zum Pfl egewohngeld zum 31.12.2012. Das hätten wir gerne harmonisiert. Da konnten wir uns nicht durchsetzen an der Stelle.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das werde ich Ihnen auch nicht zum Vorwurf machen.)

Und der zweite Punkt, der für uns von Bedeutung gewesen wäre, ist das Thema Refi nanzierung von Sanierungskosten. Also wenn ältere Einrichtungen grundlegend modernisiert und saniert werden müssen, dann deckelt das Gesetz die Refi nanzierung auf 75 Prozent von Neubaukosten.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Das halten wir nach wie vor für keine gute Lösung, denn jeder, der mit dem Thema Bauen zu tun hat, der weiß, dass eine Sanierung und Modernisierung genauso teuer werden kann wie ein Neubau. Und insofern hätten wir uns gewünscht als SPD-Fraktion, dass auch hier die Refi nanzierung in vollem Umfang gewährleistet worden wäre. Das ließ sich nicht durchsetzen und wir leben jetzt mit dem, was im Gesetzentwurf steht. Für die Einrichtungen, die nur 75 Prozent refi nanzieren können, ist das natürlich am Markt auch ein Wettbewerbsnachteil. Das muss man an der Stelle deutlich sehen.

Wir haben versucht zu argumentieren, aber insgesamt kann man sagen, das Landespfl egegesetz, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein guter Kompromiss, und ich bitte Sie, hier in diesem Hohen Hause der Sache zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt so etliche Sprichwörter. Man könnte ja sagen: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ Nun möchte ich nicht unbedingt unsere Fraktion als die alleinige weise hier im Parlament darstellen

(Heinz Müller, SPD: Danke! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Obwohl das natürlich richtig wäre.)

und nehme deshalb ein anderes Sprichwort, nämlich: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, nein, wir sind bescheiden.)

Es ist Bescheidenheit, ja.

Die Frage ist doch hier wirklich heute: Warum musste diese Minimalvariante, die nun unterm Strich rausgekommen ist, so lange warten, bis wir sie hier abschließend beraten?

(Zuruf aus dem Plenum: Herr Heydorn, da müssen Sie doch mal drauf reagieren!)

Das ist nicht Herrn Heydorns Schuld, glaube ich, an vielen Stellen.

Der Gesetzentwurf ist nun endlich da und wir haben vor uns garantiert Dinge liegen, die sehr, sehr positiv sind. Da kann ich mich wiederholen zu der Landtagssitzung am 30.05. Leider war damals nur die Aussage, wir haben alles im Griff. Selbst eine Initiative unserer Fraktion im Sozialausschuss, eine Anhörung zu gestalten, traf erst mal nicht auf offene Ohren.

Wir haben heute hier dem Parlament einen Änderungsantrag vorgelegt, der in zwei Punkten dekliniert ist. Ich bitte jetzt schon darum, diesen Änderungsantrag in Einzelpunkten abzustimmen.

Der erste Punkt besagt, dass wir eine Änderung dahin gehend wünschen – richtig, Herr Heydorn –, die Laufzeit des Pfl egewohngeldes der Laufzeit des Gesetzes anzupassen. Und auch jetzt in der Debatte haben wir keine

Begründung dafür bekommen, warum das nicht gemacht werden soll. Alles andere, wenn sowieso gewünscht wird, dass das Wohngeld weiterläuft, ist doch völlig unsinnig. Warum sollen wir in einer Legislaturperiode uns zweimal hinsetzen und über den Fortgang des Landeswohngeldes debattieren, wenn wir jetzt und heute schon wissen, dass es weiterlaufen soll? Das ist eine Art und Weise des Erhaltens von Bürokratie, die eigentlich unseren Koalitionsfraktionen sehr zuwiderläuft. Sie wollen doch abbauen. Dann tun Sie es doch!

(Udo Pastörs, NPD: Dann fangen Sie mal im Parlament an!)

Eigentlich ist, wenn man es sich so ganz überlegt, diese Art und Weise, diese Daten nicht zusammenzulegen, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Da ich aber nicht die Personen negieren und diskriminieren möchte, die in solchen Maßnahmen sind, sage ich nicht Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, sondern es ist ganz einfach unsinnig. Darum unser Änderungsantrag.

Unser zweiter Änderungsantrag basiert auf der Anhörung und auf einem sehr gut nachvollziehbaren Wunsch, zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände, aber auch anderer Verbände und Vereine beziehungsweise Träger, die damit umzugehen haben. Worüber spreche ich? Ich spreche über die Erhebungs- und Änderungsdaten. Warum um alles in der Welt muss in einer Zeit, wo wir über Internet und Computer verfügen, wirklich und wahrhaftig Datenmaterial als Grundlage zur Kostenerhebung genommen werden, das älter als 15 Monate ist? Wir wissen doch alle, auf welche Art und Weise die Einrichtungen ihre Daten erfassen und weitergeben müssen. Es sind doch also ganz aktuelle Daten da. Dann nehmen wir sie doch bitte, und zwar jüngere Daten als 15 Monate alte, ganz zeitnahe, damit unsere Einrichtungen auch gut damit umgehen können.

Es kann natürlich sein, dass dem Umstand entsprechend, dass die meisten Computer meines Wissens immer noch durch Menschen zu bedienen sind, es am Personal liegt, was nicht da ist, um sie zu bedienen. Dann, meine Damen und Herren, wären wir gefragt, denn dann müssten wir uns Gedanken darüber machen, ob Personalkürzungen, die wir auch hier im Hohen Hause beschließen, wirklich zeitgemäß sind oder ob wir da nicht andere Abläufe, die gestaltet werden müssen, die organisiert werden müssen, behindern.

Wir haben es also hier wirklich mit einer Minimalvariante zu tun bei dem Gesetzentwurf und nicht mit dem, was eigentlich noch zu machen gewesen wäre und uns auch an die Hand gegeben wurde. Natürlich ist es positiv und wird von allen begrüßt – und so war das bei der Anhörung auch zu hören –, dass das Landespfl egewohngeld weitergeht. Das lenkt aber nicht davon ab, meine Damen und Herren, und unsere Fraktion gleich gar nicht, dass fast auf den Tag genau am 15. Dezember des Jahres 2006 ein Erlass von Herrn Sellering in die Welt gestreut wurde, nach dem Pfl egewohngeld schon gekürzt wurde, viele Personen schlechtergestellt worden sind und insgesamt eine unsoziale Art und Weise des Vorgehens zu bemerken war.

(Harry Glawe, CDU: Das ist unglaublich, was Sie hier vortragen. Sie erzählen ganz klar die Unwahrheit. Das wissen Sie ganz genau.)

Sie kennen den Erlass nicht vom 15.12.? Aber, Herr Glawe, so was lesen Sie doch sonst immer.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Herr Glawe! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist ja unfassbar, dass Sie das nicht kennen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Außerdem müssen wir feststellen, dass die in Paragraf 14 festgelegte, ich betone,

(Harry Glawe, CDU: Das ist unglaublich!)

festgelegte Rechtsverordnung zum Kostenausgleich immer noch nicht da ist.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Sie ist immer noch nicht da. Diese Rechtsverordnung sollte aber schon im Jahr 2007 – wir haben jetzt Dezember 2007 und wir haben die letzte Landtagssitzung 2007 – als Grundlage dafür gelten, diese Kostenerstattung zu begucken und zu berechnen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Glawe wird uns das gleich allen erklären, warum die noch nicht vorliegt.)

Das weiß er nicht, er kennt das nicht.

Wir haben auch immer noch zu vermerken, dass in diesem Gesetz wirklich und wahrhaftig festgeschrieben ist, für Sachbearbeiter/-innen BAT Ost anzuwenden. Meine Damen und Herren, wo ist denn hier die Realität? Wir haben es hier damit zu tun, dass Sachbearbeiter/-innen völlig falsch eingestuft sind. Welchen Grund gab es in diesem neuen Gesetz – jetzt erst mal Entwurf –, auf diese Sache kein Augenmerk zu haben? Wir haben es gesagt bekommen bei der Anhörung: Es entspricht nicht der Realität. Sie haben es nicht bemerkt. Sie haben unseren Änderungsantrag einfach abgelehnt.

Und es gab vorige Woche eine Pfl egekonferenz. Auf der wurde ganz klipp und klar und deutlich gesagt, dass es immer noch daran mangelt, die unabhängige Beratung wirklich lückenlos vonstatten gehen zu lassen. Warum hören Sie nicht darauf? Warum ergreifen Sie keine Initiative? Das sind Dinge, die in ganz klarer Art und Weise durch uns geändert werden können, wo gar keine großartigen Gelder eingestellt zu werden brauchen, sondern eigentlich nur ein bisschen Nachdenken und guter Wille für die Praxis.

Wir haben es damit zu tun, dass bei uns in MecklenburgVorpommern der Wandel der demografi schen Entwicklung schon angekommen ist. Also brauchen wir ein modernes Pfl egegesetz, welches diesen Dingen auch entspricht. Dazu gehört es, dass wir natürlich das Pfl egeversicherungsgesetz bei seiner Änderung im Bund aktiv begleiten. Wir brauchen eine Reform, die den heutigen und zukünftigen Ansprüchen einer Pfl ege entspricht. Wir brauchen eine richtige Reform und müssen zur Kenntnis nehmen, dass schon heute Pfl egekräfte – auch privat Pfl egende – überfordert sind, überfordert durch die Art und Weise, wie das Pfl egeversicherungsgesetz im Bund und dann die Umsetzung hier im Land dargestellt sind. Nun könnte man sagen, vielleicht schaffen wir uns ja selbst neue Pfl egefälle, um Arbeitsplätze zu erhalten, aber ich denke, dazu ist ein Gesetz nicht da.

Ich will die Angelegenheit nicht dramatisieren, aber diese wenigen Punkte sagen, dass mehr möglich gewesen wäre, wenn mehr Nachdenken gewollt gewesen wäre. Man sollte immer den Erfahrungen der betroffenen Menschen zuhören, den Erfahrungen der arbeitenden Men

schen und derer, die das dann alles zusammentragen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, einzeln: Punkt 1, die Befristung auf 2012 wegzunehmen und das Pfl egewohngeld auch bis 2013 laufen zu lassen, und Punkt 2, die Datenerhebung zeitnah zu gestalten, also Daten, die jünger sind als 15 Monate und nicht vom Vorvorjahr zu verwenden. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Wir wären dann auch in der Lage, dem Gesamtgesetz zuzustimmen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe von der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landespfl egegesetz steht heute für die nächsten fünf Jahre zur Fortschreibung an. Ich glaube, darauf können wir hier alle stolz sein, denn entgegen allen Befürchtungen liegen wir zeitlich richtig.