Mit Verlaub, wenn das gilt, dann müssten Sie hier heute beantragen, auch die Investitionsquote und noch mehr die Personalausgabenquote abzuschaffen,
denn für diese gelten die gleichen Regeln. Die Erklärung für ihre Ablehnung ist deshalb relativ übersichtlich: Sie fürchten, bei einem Absinken der Quote in einen Rechtfertigungszwang zu kommen. Sie müssten dann erklären, worin die Ursachen bestehen, und würden sich vermutlich einer Kritik ausgesetzt fühlen, die es ohne die Bildungsquote in der Gesamtsicht auf die Bildungsausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht gegeben hätte.
Ich fi nde es schade, dass Sie damit eine Gelegenheit verstreichen lassen wollen, Politik für die Bevölkerung unseres Landes transparenter zu machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein zweites zentrales Thema heute in der Debatte waren die Kürzungen der gesetzlich verankerten Mittel für die vorschulische Bildung. Ich will hier nicht noch einmal über die unterschiedlichen Auffassungen zur gesetzlichen Zulässigkeit der Kürzung der 7 Millionen reden. Das Thema ist, auch aus meiner Sicht, noch nicht zu Ende.
Die Koalitionsfraktionen sind jedoch in jedem Fall auf der juristisch sicheren Seite, wenn sie unserem Änderungsantrag, für den ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung beantrage, zustimmen. Viel wichtiger als jede juristische Frage ist, welches Signal von diesen Kürzungen ausgeht.
Ich lese in Parteiprogrammen, anderen Beschlüssen und vor allen Dingen in der Presse, wie wichtig der CDU und der SPD auch in diesem Lande die vorschulische Bildung und Erziehung ist.
Mit der vorgesehenen Kürzung machen Sie jedoch deutlich, dass bei Ihnen zwischen Wort und Tat Welten liegen.
Denn das, Herr Reinhardt, was Sie hier eben dargelegt haben an Aufzählungen der Verwendung dieser Mittel, fl ießt in Entlastung der Eltern zu den Elternbeiträgen,
Dass aber im Bereich der pädagogischen Aufgaben bei Bildung und Erziehung im vorschulischen Bereich viel
mehr zu tun ist als bisher möglich, lassen Sie damit unter den Tisch fallen, und deswegen ist genau diese Aussage richtig,
dass Sie mit der Kürzung deutlich machen, dass Sie diesen inhaltlichen Ansatz der Ausgestaltung der Bildung und Erziehung im vorschulischen Bereich so nicht wollen.
Und wenn Sie argumentieren, dass Sie sich in Ihrer Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und nicht an dem Bedürfnis einer Haushaltssanierung, darf ich auch daran erinnern, dass das alles stattfi ndet in einer Zeit einer wirklich relativ guten Einnahmesituation dieses Landes, und ich kann ebenfalls daran erinnern, dass es auch noch 25 Millionen für den G8-Gipfel geben wird. Am angeblich fehlenden Geld kann es also in Bezug auf diese 3 Millionen, 1 Million 2008 und 2 Millionen 2009, nicht liegen.
Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass die Behauptung, die Ausstattungen der Kitas mit pädagogischen Sachmitteln sei ausreichend, so, wie noch im Ausschuss durch das Ministerium vermittelt, nicht stimmt.
Es wurde vom Bildungsminister nicht erklärt, welche fi nanziellen Folgen die geplante Ausweitung, und davon sprechen Sie ja, des Bildungs- und Erziehungsauftrages für jüngere Kinder zum Beispiel auf die Sachausstattung hat. Die Vermutung, die Träger hätten das bisher sicher berücksichtigt, wurde jedenfalls in der Anhörung durch die Beteiligten nachdrücklich widerlegt.
Meine Damen und Herren, es gab in den letzten Wochen das Ansinnen des Bildungsministers, für den gesamten Kita-Bereich zuständig sein zu wollen. Nun ja, dafür gäbe es sicher gute Gründe, doch bei einem Minister, der freiwillig in der vorschulischen Bildung auf 3 Millionen Euro verzichtet, sehe ich eine Ausweitung der Zuständigkeiten für diesen Bereich in den falschen Händen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie sollte es anders sein, auch die berühmt-berüchtigte Maßnahmegruppe 04 war wieder ein Thema im Bildungsausschuss. Sie beinhaltet – für alle, die im Bildungsausschuss nicht Bescheid wissen – die Mittel für den stundenweise zu erteilenden Unterricht, vor allem für Vertretungsstunden bei Unterrichtsausfall. Hier wird besonders deutlich, dass der Haushalt den Anforderungen an Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht annähernd entspricht.
Herr Reinhardt, zu den anderen Punkten der nicht verfassungsmäßigen und nicht Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat meine Kollegin Frau Gramkow schon gesprochen.
Die Nachfragen zur Auskömmlichkeit dieser Ansätze im Bildungs- und Finanzausschuss kann man nur als Behauptungen bezeichnen.
Die Absenkung der Ansätze von 12,3 Millionen für 2008 auf nur noch 7,8 Millionen für 2009 wurde begründet mit der Umstellung auf die geplante schülerbezogene Stundenzuweisung. Sie wiederum ist Bestandteil des Konzepts zur Selbstständigen Schule. Dieses Konzept befi ndet sich gegenwärtig in der Diskussion. Viele Fragen sind dazu nicht abschließend beantwortet
und es gibt heftige Bedenken gegen einzelne Elemente dieses Konzeptes. Nicht nur die Maßnahmegruppe 04, sondern auch andere Haushaltstitel im Einzelplan 07 sind jedoch bereits so angepasst worden, als sei das Konzept schon beschlossen.
Für mich ergibt sich daraus die Frage: Was passiert, wenn wesentliche Teile dieses Konzeptes, die fi nanzrelevant sind, verändert werden und nicht so eingeführt werden, wie geplant?
Wann wird oder wie wird dann das Konzept an die geplanten Finanzmittel angepasst oder die Finanzmittel an das Konzept? Es ist zu befürchten, dass die geplanten Haushaltsmittel wesentliche Inhalte der Selbstständigen Schule bestimmen und nicht die pädagogischen Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen.
Und, meine Damen und Herren von der Koalition, insbesondere meine beiden Herren von der CDU hier in der ersten Reihe,