Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kommunale Finanzsituation ist in diesem Hohen Hause schon sehr häufi g und selbstverständlich auch zu Recht Thema unserer Erörterungen gewesen. Das wird auch in Zukunft so sein. Heute hatte ich allerdings den Eindruck, dass das Thema eher am Rande vorkommt und es andere Schwerpunkte für die Haushaltsdebatte gibt. Ich glaube aber, dass es einige Gründe gibt, die kommunale Finanzsituation hier in dieser Haushaltsdiskussion anzusprechen und zu beleuchten. Das Kernstück sind ja die Zuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz, die bekanntlich im Einzelplan 11 zu fi nden sind, um einige Zwischenrufe auf diese Weise zu beantworten.
Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, bevor ich auf diese Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz komme, dass ich zunächst einmal generell zur kommunalen Finanzsituation einige Dinge kurz anspreche. Es ist natürlich eine Binsenweisheit, dass wir hier die Einnahmesituation und Ausgabesituation sehen müssen. Also lassen Sie uns auf die Einnahmesituation schauen.
Ich möchte zunächst einen Satz aus dem Geschäftsbericht von Herrn Thomalla, dem Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages zitieren, den Herr Thomalla vor wenigen Tagen vor seinem Landesausschuss gehalten hat. Herr Thomalla sagt hier: „Die bereits tot gesagte Gewerbesteuer bleibt auch weiter ein wichtiger Pfeiler der gemeindlichen Finanzautonomie.“ Ja, meine Damen und Herren, so ist es. Die Gewerbesteuer, häufi g tot gesagt von einigen, vielleicht auch hier im Hause tot gewünscht,
ist dank der Unternehmenssteuerreform zu neuem Leben erweckt. Sie bildet eine tragende und wichtige Säule der kommunalen Finanzausstattung angesichts der Wirtschaftssituation unseres Landes, hier noch nicht in dem Ausmaße wie in anderen Bundesländern, aber sie ist eine wichtige Säule der kommunalen Finanzsituation. Ich denke, Sie werden verstehen, dass ich ein wenig stolz darauf bin, dass sich die Sozialdemokraten immer für den Erhalt der Gewerbesteuer eingesetzt und für ihre Stärkung und Kräftigung gekämpft haben. Das kann vermutlich nicht jeder in diesem Hause von sich behaupten.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hat sich von 2002 bis 2008 etwa verdoppelt. Auch hier gibt es sprudelnde Steuereinnahmen bei unseren Gemeinden. Insgesamt nehmen sie im Jahre 2008 nach der letzten Steuerschätzung 653 Millionen Euro ein. Das sind 195 Millionen Euro mehr als im Jahr 2002. Also auf der Steuerseite eine ausgesprochen erfreuliche Situation. Und dann kommen die Finanzausgleichsleistungen des Landes hinzu. Diese Finanzausgleichsleistungen steigen in diesem Jahr auf mehr als 1,32 Milliarden Euro. Allein die Schlüsselzuweisungen steigen von 682 Millionen Euro im Jahre 2007 auf 731 Millionen Euro im Jahre 2008.
Das sind, Herr Liskow, in der Tat stolze Zahlen. Das sind Zahlen, die klarmachen, dieses Land wird seiner Verantwortung gegenüber der kommunalen Ebene gerecht. Diese Zahlen belegen aber meines Erachtens auch, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, den wenden wir nach wie vor an, denn nach diesem Gleichmäßigkeitsgrundsatz werden diese Zahlen errechnet, gegen den viele auch in diesem Hause vehement argumentiert haben, sich bewährt hat und wir gut daran tun, diesen Grundsatz weiter anzuwenden.
Wir kommen mit den Zahlen, die wir hier haben, sogar – und da darf ich die, die schon in der vorigen Legislaturperiode diesem Hohen Hause angehört haben, bitten, einmal ein Stückchen zurückzudenken – in die Situation, dass wir die Mindestfi nanzgarantie, Sie werden sich an heiße Diskussionen zu diesem Thema erinnern,
(Egbert Liskow, CDU: Da haben wir gerade drüber gesprochen. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Ich glaube, das ist ein sehr, sehr guter Beleg dafür, dass es stimmt, was ich gesagt habe. Wir werden unserer Verantwortung gerecht.
Die Einnahmesituation, meine Damen und Herren, der kommunalen Ebene in diesem Land, bei allen Unterschieden zwischen den einzelnen Körperschaften, ist also durchaus als gut zu bezeichnen. Das ist auch gut so.
Deswegen lassen Sie mich einen ganz kleinen Blick auch auf die Ausgabesituation werfen. Ich denke, dass hier vielleicht etwas mehr Sorgen angebracht sind als bei der Einnahmesituation. Wir haben gestern mit der Demons
tration der Berufsfeuerwehrleute hier vor diesem Hause ein kleines Beispiel gesehen, wie so etwas funktioniert. Da gibt es eine Rechtsetzung durch die Europäische Union, die Standards verändert und zu neuen Schichtplänen führt, neue Schichtpläne, die auf der kommunalen Ebene erhebliche Mehrkosten verursachen, die aber auch zulasten der Feuerwehrleute gehen und von denen daher abgelehnt werden.
Aber was passiert? Zunächst einmal passiert eine kritiklose Übernahme des europäischen Rechts in Landesrecht. Da gibt es ein Schreiben aus dem Innenministerium, dass man nun so zu verfahren habe. Kommunale Selbstverwaltung und die Vereinbarung zwischen einer Stadt und ihrem Personalrat, muss dann, wir haben ja hier keine Sonntagsrede vor uns, plötzlich hintanstehen. Erst wenn es Druck gibt und es im Innenausschuss zum Thema gemacht wird, insofern mein Dank an die Fraktion DIE LINKE, das war zweifellos ihre Initiative,
werden plötzlich Argumente vorgebracht. Diese Argumente heißen dann: Was ist denn haftungsrechtlich, wenn jetzt bei einer längeren Dienstzeit ein Feuerwehrmann verunglückt? Wenn der politische Druck dann weiter wächst, heißt es plötzlich, na gut, dann machen wir ein Übergangsjahr und in dem gucken wir mal. Das haftungsrechtliche Problem ist dann plötzlich völlig weg und davon redet niemand mehr, denn das gibt es ganz offenkundig nicht mehr. Aber nach einem Jahr soll dann endgültig der Weg des geringsten Widerstands gegangen und europäisches Recht umgesetzt werden. Nein, meine Damen und Herren, ich glaube, das war genau der falsche Weg.
Wir müssen endlich die Kraft haben, genau wie andere Bundesländer, die es auch tun, unsere Kommunen hier vor solchen unnötigen Belastungen, die, wie bereits gesagt, auch zulasten der Beschäftigten dort gehen, zu schützen. Wenn wir dieses hinbekommen würden, ich glaube, dann wären wir, auch was die kommunale Finanzausstattung angeht, ein deutliches Stück weiter. Allein für Neubrandenburg würde die Umsetzung dieses europäischen Rechts Mehrkosten von 600.000 Euro im Jahr bedeuten. Sie können gerne hochrechnen, was das für unsere sechs kreisfreien Städte insgesamt ausmacht. Dagegen müssen wir uns wehren!
Meine Damen und Herren, der Innenminister hat uns mit RUBIKON ein Instrument an die Hand gegeben, die fi nanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden, Gemeinde für Gemeinde zu beurteilen. Das Ergebnis ist, dass rund 75 Prozent der Gemeinden bei RUBIKON grün eingefärbt sind. Das ist keine politische Wertung, sondern grün bedeutet, dass diese Gemeinden über eine dauerhaft gesicherte fi nanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
ich will das auch gern tun. Ich will aber hier vor allen Dingen darauf hinweisen, sehr vielen unserer Gemeinden geht es so schlecht nicht. Die Hauptprobleme sehen wir in den
großen Körperschaften, also insbesondere bei unseren kreisfreien Städten, wobei Greifswald in zwischen eine positive Sonderrolle spielt und auf dem Weg zu einem ausgeglichen Haushalt ist.
Hier liegen die Hauptprobleme. Ich denke, meine Damen und Herren, hier sind auch, ich sage das in aller Deutlichkeit, die Städte selbst gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen. Wenn sie dies allerdings tun, und ich glaube, sie tun es, dann haben sie auch einen moralischen und einen politischen Anspruch auf die Unterstützung des Landes. Dieser Haushalt leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Deswegen sage ich aus diesem Blickwinkel heraus, dass man diesem Haushalt nur zustimmen kann.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 15 a), zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 auf der Drucksache 5/801. Der Finanzausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1102 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1118 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1118 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.
Wer den Artikeln 1 bis 9 sowie der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1102 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegen
probe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1102 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU sowie Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15 b), zur Abstimmung über die Einzelpläne.