Wenn das herauskommt, würden wir das mittragen. Deshalb werden wir zustimmen. Wir werden auch Ihrem Änderungsantrag im ersten Teil zustimmen, dem zweiten Teil nicht.
Meine Damen und Herren, wir wissen allerdings auch, das hat uns der Minister gesagt, dass wir eine genaue Defi nition brauchen. Wofür? Wir werden ihm das mit unseren kommenden Anträgen sagen, wofür wir es gebrauchen können, meine Damen und Herren.
Insofern werden wir das unterstützen, weil wir genau wissen, dass Sie mit uns dann hoffentlich mitgehen werden. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass ich der Letzte bin, das ist ja nicht das Schlimmste.
Ich wollte nur kurz auf Herrn Müller eingehen. Inhaltsleer, Herr Müller, fand ich lediglich Ihre Rede. Und Ihr Beitrag hat mir eigentlich gezeigt, dass Sie selber über sehr wenig Kultur verfügen, denn bisher ging Ihre ganze Rede völlig am Antrag vorbei. Ich schlage vor, Sie lesen ihn zunächst mal, bereiten sich dann vor und sprechen auch zum Thema. Das wäre schon ein kultureller Fortschritt in meinen Augen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ansonsten, Herr Koplin, zu Ihnen möchte ich sagen, dass Sie jetzt dem Antrag zustimmen, das fi nde ich in Ordnung. Ich habe dann ja rausgehört, dass Sie erkannt haben, dass auch wir erkannt haben, das Musik- und Kunstschulen mehr Geld brauchen. Mehr Geld heißt aber in unserem Verständnis nicht, dass es zwangsläufi g vom Staat kommt. Und genau dazu sollte dieser Antrag einen gewissen Anreiz geben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das sind eben die Unterschiede.)
Dieser Antrag der Koalitionsfraktionen soll einerseits auf kreative Art und Weise ein Mehr – ich habe es gerade gesagt – an Geldern für Kinder an Musik- und Kunstschulen in unserem Land bringen und andererseits alle dazu aufrufen, sich verstärkt um fi nanzielle Mittel aus anderen Bereichen zu bemühen.
Auch wir haben über unsere Landesgrenzen hinaus nach Schleswig-Holstein geblickt und uns das dortige Modell des Musikschultalers – wir haben es heute schon gehört – angeschaut. Herr Körner hat es gesagt, es läuft dort seit zwölf Jahren. In diesem Jahr sind 104.000 Euro zusammengekommen. Dort erhebt man 1 Euro pro Karte des Schleswig-Holstein-Musikfestivals. Die Kooperation dieses Musikfestivals, der Landesregierung und des VdM, des Musikschulverbandes Schleswig-Holstein, zum Musikschultaler hat nach meiner Erkenntnis seit 1995 1,2 Millionen erbracht. Herr Körner hat es aus
geführt, es wurden 505 Projekte gefördert von der musikalischen Früherziehung, es gab Geld für Instrumente, über Mitarbeiterschulung und Konzertreisen bis hin zu internationalen Jugendbegegnungen. Ich denke, das ist ein sehr interessantes Modell, was es verdient hat, dass wir es uns näher angucken.
Ich möchte nur noch sagen – ich habe ein ganzes Blatt jetzt ausgelassen, weil vieles schon gesagt wurde –, als Landespolitiker denke ich natürlich landesweit und schlage vor, dass wir auch hier ganz konkret 1 Euro als Kulturtaler für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bei den durch das Land geförderten Festspiel- und Musikevents erheben. Darüber hinaus möchte ich noch mal die Bitte an die Landesregierung richten, der Minister hat darauf hingewiesen, dass dies auf einer ordentlichen Rechtsgrundlage möglich gemacht wird. Ich möchte Sie alle um Zustimmung bitten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1110 gesondert abstimmen zu lassen.
Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1110 abstimmen. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1110 mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1110 abstimmen. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1110 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE mit den Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1058 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1058 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen. Die Stimmenthaltungen waren bei der Fraktion DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – KAG-Runderlass evaluieren, Drucksache 5/1054. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1115 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1145 vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind auf der Zielgeraden der Landtagssitzung. Beim KAG können wir das leider noch nicht behaupten. Ich hätte jetzt vor allen Dingen dem Kollegen Kokert gern etwas erzählt über den Abwassergipfel am 7. November, an dem er leider nicht teilnehmen konnte.
Und aus der „kleinen“ Fraktion der CDU hatte sich auch niemand gefunden, der ihn dort vertritt. Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, um zwei, drei Dinge aus der Resolution des Wassergipfels vom 07.11.2007 hier noch mal aufzugreifen.
Unter der Überschrift „Schluss mit ruinösen Beitragsbescheiden, die das Lebenswerk kleiner Leute vernichten“, heißt es in der Erklärung anlässlich dieser Podiumsdiskussion unter anderem, ich zitiere: „Im KAG Mecklenburg-Vorpommern § 9 Absatz 1 ist die Formulierung ‚sollen‘ durch ‚können‘ zu ersetzen, damit wir die Möglichkeit schaffen, mit allen Beteiligten eine sachliche und nach Lösungswegen suchende Diskussion zu führen.“ Zitatende. Nun, diese Möglichkeit haben wir leider gestern vergeben oder haben Sie leider gestern vergeben, indem Sie unseren Gesetzentwurf, eine Novelle des KAG, abgelehnt haben.
Es heißt in der Resolution weiter, ich zitiere wieder: „Bereits gezahlte Anschlussbeiträge laut KAG M-V § 9 sind wegen des Gleichheitsprinzips an die Betroffenen zurückzuzahlen.“
„Damit es aber nicht zu fi nanziellen Problemen bei den Entsorgungsunternehmen wegen der Rückzahlungen kommen könnte, sind diese bereits geleisteten Geldleistungen als eine Art Anleihe zu betrachten. Die genauen Modalitäten sind zu vereinbaren. Damit wird sichergestellt, dass die Geldleistungen Eigentum des Geleisteten bleiben.“ Zitatende. Eine interessante Idee, ein interessanter Gedanke, den wir miteinander prüfen sollten.
Und es heißt zum Schluss dieser Resolution: „Es bedarf eines generellen Wechsels in der Finanzierung der Wasser- und Abwasserdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern. Landesregierung und Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden aufgefordert, die ruinöse fi nanzielle Seite der Wasser- und Abwasserpolitik unverzüglich zu stoppen.“ Also ein Auftrag an uns alle zum Handeln.
Auf diesem Podium sind weitere interessante Vorschläge unterbreitet worden und es wurde auch die gegenwärtige Situation eingeschätzt. So heißt es in einem Positionspapier der Bürgerinitiative Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz/Teterow unter „A) Einschätzung der gegenwärtigen Situation“, ich zitiere wieder: „In anderen Bundesländern, zum Beispiel Thüringen, wurden Anstrengungen unternommen, um den sozialen Frieden in den jeweiligen Bundesländern zu erhalten. Leider können wir eine solche Situation in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nicht erkennen. Im Gegenteil, als Beweis dafür angesehen werden kann der Bericht des Innenministers zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß § 7 im neuen KAG M-V für die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aus diesem Jahr. Begründung: So wird die Formulierung ‚sollen‘ im § 9 KAG auch weiterhin nicht als Kann-Bestimmung, sondern als Muss-Bestimmung bei der Frage der Erhebung von Anschlussbeiträgen ausgelegt. Kommunen, die von der Auslegungsvariante ‚kann‘ allerdings Gebrauch machen, denen wird sogar mit der ‚Verwirklichung strafrechtlicher Tatbestände‘, siehe Seite 13 Punkt 5.3 im Bericht des Innenministers, gedroht. Es geht nur darum, dass die Kommunen ihre gesetzlich bestehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, siehe Seite 2 Punkt 1 Absatz a). Damit ist defi nitiv ausgesprochen, worum es bei uns in Mecklenburg-Vorpommern geht, nämlich Geld um jeden Preis einzunehmen und nicht nach Lösungswegen mit allen Beteiligten im Land zu suchen, damit der soziale Friede im Land gewahrt bleibt. Denn nur dann bleiben bei den Menschen der Glaube und das Vertrauen an die demokratisch gewählten Politiker und deren Parteien auch erhalten.“
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein klarer Auftrag an uns zum Handeln. Dieser Verantwortung werde ich mich weder entziehen noch entziehen lassen, auch nicht von Herrn Kokert und auch nicht dann, wenn so mancher in diesem Haus die drei Buchstaben „KAG“ eventuell übersetzt als „Kein Anliegen des Gesetzgebers“.
Die Realität ist eine andere, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber die Probleme sind hinlänglich bekannt und auch der Runderlass dürfte die Anwenderpraxis kaum überrascht haben. Aber die Zeit drängt. Wir halten es daher für sinnvoll, die Wirksamkeit beziehungsweise die konkreten praktischen Auswirkungen der Empfehlungen und Hinweise des Innenministeriums für die Zeit Oktober, November und Dezember 2007 im Januar abzufragen, zu analysieren und dem Landtag bis Ende Februar darüber zu berichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits gestern darauf hingewiesen, dass ich nach dem Gespräch der Obleute des Innenausschusses mit den Vertretern der Bürgerinitiative gewisse Hoffnungen habe, dass das eine oder andere Problem im Zusammenhang mit dem KAG doch noch zu lösen ist. Auch die von uns beantragte Analyse der Umsetzung der Empfehlungen des Runderlasses des Innenministers sollte uns dabei helfen. Ich bitte Sie daher recht herzlich, unserem Antrag zuzustimmen.
Es liegen zwei Änderungsanträge zu unserem Antrag vor. Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion können wir zustimmen, weil wir auch hier bemerken, dass wir im Zusammenhang mit dem KAG in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren eine gewisse Nähe zur Problematik haben.