Die neue Regelung sieht vor, dass über 58-Jährige zunächst zwölf Monate für eine Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Nur wenn ihnen in dieser Zeit kein Jobangebot gemacht werden kann, soll sich der Betreffende als arbeitssuchend abmelden und dennoch weiter Arbeitslosengeld II beziehen können. Umgekehrt bedeutet dies aber nicht, dass sich jemand, der zu diesem Zeitpunkt nicht vermittelt worden ist, tatsächlich abmelden muss. Er kann es. Er kann, wenn er will, auch weiter die Vermittlungsangebote oder Weiterbildungsangebote der Arbeitsagenturen annehmen.
Das alles, meine Damen und Herren, hätten die Herren von der NPD auch wissen können. Sie wissen es vielleicht, vielleicht wissen sie es auch nicht. Nein, aber vielleicht hätten sie es tatsächlich wissen müssen, da der betreffende Gesetzentwurf am heutigen Tag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und für jeden, der wirklich interessiert ist, einsehbar ist. Aber, meine Damen und Herren, ein wirkliches Interesse an den Menschen in unserem Land besteht offenkundig bei den Herren von der NPD-Fraktion nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Vielleicht fehlt es den sechs Herren von der NPD-Fraktion neben dem erforderlichen Interesse an den Bedürfnissen der Menschen einfach nur an der Arbeit ihres Fraktionsgeschäftsführers, der wohl zurzeit für den Wahlkampf seiner Parteifreunde in Niedersachsen unterwegs ist und sie hier nicht unterstützen kann.
(Raimund Borrmann, NPD: Sind wir hier im Niedersächsischen Landtag? – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Michael Andrejewski, NPD)
Vielleicht scheitert es daran ja auch, dass den Mitgliedern der hiesigen NPD-Fraktion die notwendigen Erkenntnisse deswegen nicht portionsgerecht
Meine Damen und Herren, eins ist ja wohl in diesem Fall selbstverständlich. Die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und FDP werden diesen völlig überfl üssigen und schon vom Zeitpunkt der Antragseinreichung sich selbst erledigenden Antrag natürlich ablehnen.
Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD, der Abgeordnete Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulte, Sie sind ja ein richtig lustiger Zeitgenosse. Im Kreistag von Ludwigslust gab es eine Diskussion, das Amt Neuhaus wieder nach MecklenburgVorpommern zu holen. Sie gehen einen Schritt weiter und wollen Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen eingliedern.
Herzlichen Glückwunsch! Aber mit dem Zuhören haben Sie es auch nicht so wirklich. Sie haben sich allein nur auf unseren Antrag konzentriert. Was ich vorhin gesagt habe, scheint bei Ihnen im Gehirn nicht angekommen zu sein
oder Sie sind überhaupt nicht fl exibel, auf geäußerte Worte einzugehen, was wieder für Ihre Persönlichkeit spricht. Und Sie reden von Anstand? Das ist ja noch besser. Gestern in den „Norddeutschen Neuesten Nachrichten“ wurde ja ein schöner Artikel über den Rostocker Filz geschrieben, wo Sie offensichtlich so ein bisschen mit reingemischt worden sind.
(Michael Andrejewski, NPD: 180.000! Schöne Zahl. – Udo Pastörs, NPD: Scheinheiligkeit bei den Demokraten.)
Und in dem Zusammenhang wird mir immer deutlicher, warum es in der Bundesrepublik Deutschland kein Gesetz gegen Korruption in der Politik gibt. Wer soll denn ein Gesetz beschließen,
(Volker Schlotmann, SPD: Wir werden mal einen Antrag zur Korruption bei der NPD machen. Da gibt es so viele Beispiele, so viele Beispiele.)
Und wer ist denn für die Politik hier im Land verantwortlich. Sie sagen, bis 63 Jahre betrifft es keinen. Wir haben jetzt ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Ihr Koalitionspartner auf Bundesebene, Herr Schäuble, hat gesagt, man könnte es ja auch auf 70 machen, auf 77. Vielleicht arbeiten wir bald alle, bis wir umfallen. Was Sie hier angeblich zum Wohle der Menschen ausführen, ist
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1061. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1061 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konsultationsprozess zum EU-Haushalt aktiv mitgestalten, auf Drucksache 5/1055.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Konsultationsprozess zum EU-Haushalt aktiv mitgestalten – Drucksache 5/1055 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ – diesen Namen trägt das am 12. September dieses Jahres veröffentlichte Konsultationspapier der EU-Kommission. Dieses Papier geht zurück auf eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission vom Mai 2006. Die Haushaltsüberprüfung ist, da sind sich alle Beteiligten einig, eine einmalige Gelegenheit für eine gründliche Bewertung des EU-Haushaltes und seiner Finanzierung. Das Papier ist an alle Interessierten gerichtet, sei es auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Bis zum 15. April dieses Jahres können Beiträge beziehungsweise Anregungen der Kommission übergeben werden. Die Konsultation, auch darin sind sich die Beteiligten einig, wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Kommission zur Überprüfung der EUFinanzen darstellen.
Und genau deshalb wollen wir, dass sich neben der Landesregierung so viele Partner auf den unterschiedlichsten Ebenen und Strukturen unseres Landes in den Konsultationsprozess einbringen, die Landesregierung diese Diskussion in Mecklenburg-Vorpommern ganz bewusst befördert und den Landtag bis zum März 2008 über die Ergebnisse unterrichtet. Dabei haben wir selbstverständlich berücksichtigt, dass die Überprüfung selbst Gegenstand einer Grundsatzdebatte in den EU-Organen und in den Mitgliedsstaaten sein wird.
Die Haushaltsüberprüfung erfolgt in einem dreistufi gen Verfahren. Zunächst geht es darum, die langfristigen Herausforderungen der Europäischen Union zu defi nieren und zu analysieren. In einem zweiten Schritt wird dann die entsprechende Neuausrichtung des EU-Haushaltes festgelegt. Und zum Schluss soll ein Konsens über die Ausgabenprioritäten, die Durchführung der Programme und die Finanzierung geschaffen werden. Allein daraus wird ersichtlich, dass es der EU-Kommission nicht ausschließlich um den einen Vorschlag für den nächsten
Finanzrahmen der Europäischen Union geht. Und genau deshalb sollten die Erfahrungen und Erwartungen sowie Veränderungsvorschläge der Partner unseres Landes in diesen Konsultationsprozess mit einfl ießen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auf Vorurteile eingehen, die immer wieder fallen, wenn es um die Finanzierung der Europäischen Union geht. Die EU sei zu teuer, einige wenige Mitgliedsstaaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, müssten immer mehr Geld in die Europäische Union pumpen. Richtig ist vielmehr, dass die jährlich im EU-Haushalt veranschlagten gut 100 Milliarden Euro nur ein Drittel des deutschen Haushaltes und im Übrigen gerade mal 2,5 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben in der Europäischen Union ausmachen. Und Tatsache ist auch, dass die Obergrenzen für Zahlungen der Mitgliedsstaaten an die Europäische Union seit Jahren stetig zurückgehen. Waren es zum Beispiel 1997 noch 1,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens, sind es 2007 etwas über 1,05 Prozent. Diese Tendenz setzt sich fort. Der mehrjährige Finanzrahmen sieht vor, dass bis 2013 der Anteil auf unter 0,95 Prozent sinken wird. Bei aller Kritik an der Finanzierung der Europäischen Union halte ich es für wichtig, in der Debatte diese Tatsachen nicht aus den Augen zu verlieren.
Und, meine Damen und Herren, über einen langen Zeitraum betrachtet hat sich das Profi l der europäischen Agrarausgabenpolitik stark geändert. Macht zum Beispiel 1988 die gemeinsame Agrarpolitik noch über 60 Prozent des Haushaltes aus, wird ihr Anteil 2013 sich auf 32 Prozent nahezu halbieren.
Die Ausgaben für Kohäsionspolitik hingegen haben sich im gleichen Zeitraum von 17 auf fast 36 Prozent verdoppelt. An diesen beiden Beispielen wird deutlich, wie sehr sich die Ausgabenprioritäten geändert haben.
Was sind also die langfristigen Herausforderungen der Europäischen Union? Das Konsultationspapier nennt ein knappes Dutzend, unter anderem den beschleunigten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt, die Umwandlung in eine Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft, Energieversorgung, Umwelt- und Klimaschutz, die Neuausrichtung der europäischen Unionspolitik für die Landwirtschaft, die ländlichen Gebiete, Migration und demografi schen Wandel sowie wissenschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist im besonderen Umfang von den langfristigen Herausforderungen der EU betroffen, und das nicht nur im Hinblick auf die Beendigung der Förderperiode ab 2013 als Zielgebiet 1. Daher sollte die Landesregierung ein ureigenes Interesse daran haben, sich am Konsultationsprozess aktiv zu beteiligen und vor allem landesspezifi sche Vorstellungen einzubringen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Abwanderung bekanntlich sehr hoch. Wie können daher EU-Mittel zukünftig besser und nachhaltiger eingesetzt werden, um von Migration betroffenen Regionen zu helfen?
Auch die aktuelle Debatte um das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin zeigt deutlich die Diskrepanz zwischen Energieversorgung einerseits und Umwelt- und Klimaschutz andererseits. Sollte demnach umweltschädliche Energieerzeugung mit EU-Mitteln gefördert oder sollten Investitionen in erneuerbare Energien stärker als
bislang unterstützt werden? Und auch darauf sollte die Landesregierung als Repräsentant einer Region in der Euro päischen Union großen Wert legen: Inwieweit werden bei der Neujustierung zwischen den Ausgaben der Euro päischen Union und seiner Mitgliedsstaaten die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt?
Im Ergebnis geht es darum, herauszuarbeiten, welche Politikbereiche Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig sind. In welchen Bereichen werden Mittel bereitgestellt beziehungsweise müssen andere eingesetzt werden? Auch außerhalb der Strukturfonds, das will ich an der Stelle ausdrücklich sagen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auf ein besonderes Problem zu sprechen kommen. Auch die Finanzierung der Europäischen Union hat sich im Laufe der Jahre stark geändert, das Finanzierungssystem muss sich ändern. Es muss spürbar transparenter sein. Um den Interessen der Mitgliedsstaaten nachzukommen, wurden zahlreiche Korrekturmaßnahmen in den Haushalt eingeführt. Am bekanntesten ist wohl der viel diskutierte sogenannte Britenrabatt. Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass unter anderem auch zugunsten der Bundesrepublik Deutschland Korrekturen eingeführt wurden. Für Deutschland greift die reduzierte Mehrwertsteuerrate.
Die Frage ist also: Sollen die Korrektur- und Ausgleichmechanismen aufrechterhalten werden? Und die Frage ist, ob das Ganze auch weniger kompliziert und undurchsichtig geht. Alles in allem ist die Finanzierung der Europäischen Union für Bürgerinnen und Bürger nicht durchschaubar, geschweige denn vermittelbar – Pauschalzahlungen, Korrekturzahlungen, reduzierte Mehrwertsteuerraten, Einbehaltung von 25 Prozent der eingezogenen traditionellen Eigenmittel durch alle Mitgliedsstaaten und so weiter und so weiter. Wer soll da noch durchsehen? Die Landesregierung und der Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Europäische Union den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.