Protokoll der Sitzung vom 31.01.2008

dann hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesverfassung seine Hausaufgaben in rechtlicher Hinsicht schon lange gemacht.

(Helmut Holter, DIE LINKE, und Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Irene Müller, DIE LINKE: Falscher Antrag.)

Der Schutz der Kinder ist in unserer Landesverfassung längst verankert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist gut so.)

Damit sind wir auch beim Kern des Problems. Was hat es uns denn letztlich gebracht, dass es in der Landesverfassung heißt: „Kinder und Jugendliche genießen als eigenständige Personen den Schutz des Landes, der Gemeinden und Kreise vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung.“

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das haben wir schon gehört.)

„Sie sind durch staatliche und kommunale Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen.“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das haben wir gerade beschlossen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die in der jüngsten Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen und Verwahrlosungen konnten nicht verhindert werden. Woran liegt es, meine Damen und Herren? Wer diese Frage hier und jetzt zu beantworten weiß, der hat wohl eher den Schlüssel zur Problemlösung in der Hand als diejenigen, die einfach nur das Grundgesetz ändern wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, so einfach ist das ja nicht. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Andererseits, und das will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen, kann es nicht sein, dass der Tierschutz Verfassungsrang erhalten hat, der Kinderschutz jedoch außen vor bleiben soll.

(Toralf Schnur, FDP: Das hätte man beides rauslassen sollen.)

Die Diskussion in den Ausschüssen sollte deshalb ganz klar berücksichtigen, dass eine rein deklaratorische Aufnahme des Kinderschutzes in das Grundgesetz zu kurz greift.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da unterstützen wir Sie.)

Das Grundgesetz zu ändern, das ist eine Sache, ein neues Staatsziel im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern, ist eine andere, die viel schwieriger ist. Mit dem Wissen um diese Herausforderung, vor allem aber in der Erkenntnis der Wichtigkeit des Themas, beantragt die CDU-Fraktion die Überweisung des Antrages federführend in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! In Anbetracht der Zeit kann ich ja verstehen, wenn man bestimmte Dinge durcheinanderschmeißt. Wenn es sich aber um grundsätzliche Dinge handelt, dann muss ich doch ganz besorgt fragen, wie bestimmte Dinge in den Köpfen Eingang gefunden haben seit 1992, seit 1993, seit 2002, seit 2005 oder auch nicht. Auch wenn man sehr müde ist, kann man bestimmte Dinge nicht verwechseln, wenn man sich um das Thema bemüht.

Hannah Arendt hat gesagt, es ist das Recht eines jeden Menschen, Rechte zu haben. Meine Damen und Herren von der CDU, von der FDP, und Frau Lochner-Borst, hier zu behaupten, dass Dinge, die ins Grundgesetz geschrieben werden, nur symbolisch sind und keine Verbesserung bringen können, das ist nicht wahr.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Ilka Lochner-Borst, CDU: Das habe ich doch nicht gesagt. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt doch gar nicht. Das hat sie nicht gesagt.)

Ich kann ganz genau hören und weiß, dass Sie das gesagt haben. Herr Ratjen hat gesagt, das ist ein Symbol und weiter nichts. Er will nicht, dass einzelne Menschengruppen herausgeholt werden.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Das stimmt nicht. Ich habe sogar dazwischengerufen und gefragt: „Kennen Sie den Artikel 3 des Grundgesetzes?“ Da haben wir sehr wohl Menschen herausgehoben, die einen besonderen Schutz bekommen müssen. Und wie ging es weiter? Als wir diese Änderung im Grundgesetz hatten, hatten wir endlich eine Grundlage, um für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu kämpfen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. )

Zugegeben, es hat noch neun Jahre gedauert, aber es war auch ein Bundesgesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Das geht nicht so schnell. Und was haben wir jetzt? Wir haben dementsprechende Landesgesetze, die auch unterteilt werden müssen, die auch mit Leben erfüllt werden müssen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Es hat also eine Bedingung gegeben, die uns geholfen hat. Wir sind dafür, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, nicht um Einzelfälle so zu gestalten, dass wir sagen müssten, das und das kann verhindert werden, aber um bestimmte Gesetzlichkeiten so zu gestalten, dass die Kinderrechte an sich hier mit Leben erfüllt werden, wie es die UN-Konvention besagt. Das ist ein Punkt, bei dem ich Ihnen danken kann, wenn Sie der Überweisung in den Ausschuss zustimmen.

Die UN-Konvention für Kinderrechte ist zwar von Deutschland unterschrieben worden, aber mit Vorbehalt, und zwar mit mehreren Vorbehalten, die heute nicht mehr in unsere Gesellschaft gehören, die politisch falsch

sind, die politisch schädlich sind, die unseren Kindern gegenüber nicht mehr zu vertreten sind. Die Jugendministerkonferenz hat sich schon mehrmals damit befasst, ich denke, in der Zwischenzeit ist es wirklich an der Zeit, dass diese Vorbehalte in der Ratifi zierung dieser UNKonvention wegkommen. Und wenn die Union gesagt hat, dass Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz zu schreiben so überfl üssig ist wie Zebrastreifen auf einer Formel-1-Piste, dann möchte ich einmal wissen, wie viel Zynismus noch dazugehört.

Sie haben den Vorbehalt bei der Unterzeichnung der UN-Konvention als CDU-Politikerinnen und CDU-Politiker auch deshalb gemacht, weil Sie das Wort „Kinder“ nicht uneingeschränkt haben wollten. Sie haben geguckt, gegrübelt und unterscheiden wollen zwischen ausländischen und inländischen Kindern, deswegen der Vorbehalt. Wir wollen, dass die Kinderrechtskonvention von Deutschland unterzeichnet wird, und zwar ohne Vorbehalt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist absolut nicht wahr.)

Lesen Sie bitte nach, Herr Jäger, das steht da!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie behaupten das. Das steht da nicht. Das ist überhaupt kein Motiv, aber das verstehen Sie nicht.)

Oh, das steht da, ganz gewiss. Das war noch unter Helmut Kohl. Es kann ja sein, dass Sie sich dafür noch interessiert haben.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Gute Frau, wissen Sie, das sind rechtliche Dinge, von denen Sie hier reden.)

Demzufolge möchten wir, dass wir darüber diskutieren im Ausschuss beziehungsweise in den Ausschüssen. Ziel muss es sein, Kinderrechte in Deutschland so zu manifestieren, dass sie Grundlage sind für Rechte in den Ländern und für Arbeiten, die schon lange anstehen, damit wir nicht mehr behindert werden in unserem Agieren für Kinder und Jugendliche.

Jawohl, eine Grundgesetzänderung macht keine Gesetze, aber sie gibt die Grundlage dafür. Auf diese Art und Weise wollen wir dafür werben, mit uns zu agieren, denn es darf keine Unterschiede geben in der Behandlung von Kindern. Kinder müssen gleiche Chancen haben. Es darf keine Ungleichbehandlung geben zwischen inländischen Kindern und ausländischen Kindern, es darf keine unterschiedliche Behandlung geben wegen Armut, es darf keine unterschiedliche Behandlung wegen Bildungsnähe oder Bildungsferne – wie Sie es manchmal so zynisch sagen – und es darf auch keine Ungleichbehandlung geben, wie es mit Hartz IV der Fall ist. Deshalb Kinderrechte ins Grundgesetz! Lassen Sie uns darüber diskutieren! Wir haben noch sehr viele Dinge miteinander zu bereden und den Artikel 3 Grundgesetz, denke ich, kann ich Ihnen sogar zitieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1197.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt und mir signalisiert worden, dass es dazu offensichtlich Übereinstimmung zwischen den Fraktionen gibt, dass eine Überweisung federführend in den Europa- und Rechtsausschuss und eine Mitberatung im Sozialausschuss stattfi nden soll. Wer für diesen Überweisungsvorschlag ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1197 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE bei Gegenstimmen der Fraktionen der FDP und NPD zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 36 nicht mehr auf.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD)

Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 1. Februar 2008, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.