Protokoll der Sitzung vom 31.01.2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Ratjen, diesen Antrag und die Entstehungsgeschichte an den Fall Lea-Sophie zu knüpfen, fi nde ich aufgrund der Ausführungen des Sozialministers und auch von Frau Dr. Linke über die Geschichte der Kinderrechte und die Bemühungen, die hier in den vergangenen Legislaturperioden bereits unternommen wurden,

(Irene Müller, DIE LINKE: Sehr eingeschränkt, richtig.)

doch schon sehr abenteuerlich. Ich wundere mich auch nicht, warum Herr Grabow an dieser Stelle praktisch eine Gegenrede zu diesem Thema gehalten hat.

(Toralf Schnur, FDP: Das hat Ihr Minister gesagt. Das betrifft zwei Häuser. Das hat Ihr Minister gesagt.)

Ich möchte an dieser Stelle und zu dieser Uhrzeit vor allem nicht noch einmal alle Dinge wiederholen, die wir in der Vergangenheit dazu schon gesagt haben, die heute bereits vorgetragen wurden. Ich möchte aber kurz auf die „Landtagsnachrichten“ eingehen, die gestern und vorgestern hier auf den Tischen lagen. Da fi nden Sie das Thema behandelt, da fi nden Sie Statements von Frau Dr. Linke und von unserem Herrn Dr. Nieszery, aber Sie fi nden auch eine Gastkolumne. Ich weiß nicht, ob Sie das alles schon aufmerksam gelesen haben. In dieser Gastkolumne von Michaela Ludmann auf Seite 2 der „Landtagsnachrichten“ können Sie nachlesen, ich zitiere: „Zusätze in der Landesverfassung oder im Grundgesetz gehören zur Symbolpolitik. Sie schaden nicht, aber allein genommen helfen sie auch nicht.“

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig, ja. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Und an anderer Stelle: „Symbolpolitik nützt ebenso wenig, wenn es um alltägliche Kinderrechte geht. Was hingegen Kindern nützen würde, wäre, die vorhandenen Gesetze so umzusetzen, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, und diese Umsetzung dann auch zu überprüfen.“ Zitatende.

Sehr geehrte Damen und Herren, Symbolpolitik allein nützt wenig.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Symbolpolitik ist aber dennoch notwendig, um die gesellschaftliche Anerkennung bestimmter Probleme und Sachverhalte zu verdeutlichen. Wir wollen die Stellung der Kinder in der Gesellschaft stärken. Elternrecht ist ein hohes Gut, das sehen wir gar nicht so anders. Es fi ndet aber dort seine Grenzen, wenn das Kinderrecht verletzt wird. Kindergrundrechte nur unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr oder des Kinderschutzes zu diskutieren, das wäre viel zu einseitig.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig.)

Dem Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit entspricht nicht nur die Pfl icht der Eltern, dies zu gewährleisten, sondern da, wo diese Elternpfl icht nicht erfüllt werden kann, hat die staatliche Gemeinschaft die Kinderrechte zu fördern und Sorge für kindergerechte Lebensbedingungen zu tragen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig.)

Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit Langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz, wie wir wissen, nicht ausdrücklich erwähnt. Da sehe ich einen ganz großen Unterschied zu der Auffassung von Herrn Ratjen für die FDP. Wir können uns sehr gut vorstellen, die Kinderrechte durch eine Ergänzung von Artikel 6 in das Grundgesetz aufzunehmen. Es ist eine Frage der Ausgestaltung, ob einer sogenannten Symbolpolitik Vorschub geleistet wird oder ob sich hier konkrete Aussagen, beispielsweise das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung, mit allen rechtlichen Konsequenzen wiederfi nden. Dazu hat Minister Sellering vorhin schon Stellung bezogen. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung federführend in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Europa- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage es Ihnen gleich vorab, wir werden den Antrag der LINKEN ablehnen, und zwar aus folgendem Grund:

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Die geforderte Entschließung, ausdrücklich Kinderrechte im Gesetz zu verankern, kommt einer nichtssagenden Pseudoerklärung gleich, darüber hinaus hat sie auch keine praktische Relevanz. Denn schon unser alter Theodor Fontane wusste, Zitat: „In der Aufstellung unserer Grundsätze sind wir strenger als in ihrer Befolgung.“

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Ich möchte ergänzen, die BRD geht mit den Grundrechten nicht nur grob-, nach- und fahrlässig um, sondern fi ndet mit juristischer Haarspalterei immer Ausfl üchte, um die im Grundgesetz verankerten Rechte zu umgehen und damit zu negieren. Darum benötigt das Grundgesetz auch keine Festlegung von speziellen Kinderrechten. Zudem sind, wie die LINKEN einmal ausnahmsweise richtig feststellten, auch die Kinder Träger von Grundrechten und genießen angeblich Schutz,

(Jörg Heydorn, SPD: Richtig vorlesen!)

wie es unmissverständlich aus den Artikeln 1 und 6 des Grundgesetzes hervorgeht. Trotzdem werden jeden Tag Kinder geschlagen, vernachlässigt und ermordet. Ein kurzer Aufschrei in der Öffentlichkeit und dann bestimmen Aktienkurse und Dividenden wieder das Leben. Wir bezweifeln, dass bei der Verankerung von Kinderrechten der Gesetzgeber dem Wohl der Kinder mehr Gewicht verleihen würde, denn so ist dieser Staat gar nicht konzipiert. Wo Wirtschaftszuwachs und die Exportweltmeisterschaft bestimmende Faktoren sind und der Mensch nur Humankapital ist, ist eben für Kinder kein Platz.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

Ihren Schaufensterantrag, meine Damen und Herren Postkommunisten, brauchen wir also nicht. Wie Sie zum Kindeswohl stehen, haben Sie unlängst bewiesen. Die abgelehnten NPD-Anträge zum Kindeswohl legen hierfür Zeugnis ab.

(Irene Müller, DIE LINKE: Für deutsche Kinder.)

Was wir allerdings brauchen, ist ein grundsätzlicher Bewusstseinswandel. Was im Grundgesetz steht, muss einfach einmal umgesetzt werden. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, Artikel 6 Grundgesetz.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig.)

Kinder bedeuten Zukunft und dieses muss wieder ins Bewusstsein rücken. Der Wille zum Kind muss gefördert werden

(Irene Müller, DIE LINKE: Steht aber nicht „deutsch“ davor.)

und dafür muss der Staat alle Mittel bereitstellen sowie den Familien mit Kindern unterstützend zur Seite stehen. Darum kann und darf es nicht sein, dass in Gerichtsurteilen Kindern das Spielen und Toben verboten wird. Es darf nicht sein, dass Abertausende von gesunden Kindern Jahr für Jahr im Mutterleib durch Abtreibung getötet werden. Es kann nicht sein, dass Sozialempfänger ihren Kindern keine ordentliche und ausgewogene Ernährung gewährleisten können, weil ihnen dazu das Geld fehlt. Was Sie hier, meine Damen und Herren der LINKEN, mit Ihrem Antrag wieder machen wollen, ist nur Symptombekämpfung, doch löst sie nicht das grundlegende Problem. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Ende der Ausführungen!)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau LochnerBorst. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal ganz grundsätzlich infrage stellen, ob es wirklich immer wieder ein Mittel der Wahl sein soll oder ist, dass die Landesregierung damit beauftragt wird, für oder gegen eine Sache oder ein Thema beim Bund einzutreten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Irene Müller, DIE LINKE: Tja!)

Wir leben in einem föderalistischen System, wir haben eine Bundesregierung und wir haben eine Landesregierung.

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

Der Opposition scheint es, das entnehme ich auch Ihren Zurufen, eine gewisse Freude zu bereiten,

(Hans Kreher, FDP: Der LINKEN! Der LINKEN! – Michael Roolf, FDP: Ja, mit der Zeitarbeit. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Themen, die in Berlin strittig sind, hier im Landtag aufzugreifen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist die Freude jeder Opposition.)

Hilfreich ist es aber nicht immer.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Helmut Holter, DIE LINKE)

Meine Herren von der Fraktion DIE LINKE, wenn es um die Frage von Kinderschutz geht,

(Irene Müller, DIE LINKE: Nein, es geht um die Frage der Rechte der Kinder.)

dann hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesverfassung seine Hausaufgaben in rechtlicher Hinsicht schon lange gemacht.