sonst hätten Sie ja wahrscheinlich in Ihrer Legislaturperiode eine solche Gesetzesregelung auf den Tisch gelegt.
Und ich muss auch sagen, dass nach wie vor das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Verkehrsministerium in ihren Beratungen eine solche Regelung eher kritisch sehen,
Ich will noch einmal auf unsere jetzt geltende Koalitionsvereinbarung verweisen. Sie verpfl ichtet mich nämlich, bei Ausschreibung öffentlicher Leistungen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bei der Auftragsvergabe besser zu nutzen, um die Teilhabe kleinerer und mittlerer Betriebe der Region im Wettbewerb zu gewährleisten. Deswegen haben wir zum Beispiel den Wertgrenzenerlass geändert. Wir werden natürlich auch, so, wie es unsere Koalitionsvereinbarung vorschreibt, die Erfahrungen anderer Bundesländer – aber der neuen bitte schön – bei Vergabegesetzen zugrunde legen. Wir werden uns Sachsen-Anhalt sicher noch mal anschauen, wir werden uns aber auch Sachsen anschauen. Und wir werden bis zum Sommer prüfen, mit dem Koalitionspartner auch vernünftig und ordentlich darüber diskutieren, diesbezügliche Vorschläge hier erarbeiten und dann sicherlich dem Landtag vorlegen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.“
Und weiter: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.“
Meine Damen und Herren, ich gehe einmal davon aus, dass zumindest die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei wissen, dass die beiden eben genannten Zitate kein Auszug aus dem „Kommunistischen Manifest“ sind.
Es sind vielmehr die Artikel 166 Absatz 2 und Artikel 169 Absatz 1 der Bayerischen Landesverfassung. Nun muss man sich in Norddeutschland nicht unbedingt daran stören, was in der Bayerischen Landesverfassung steht. Ich hätte auch aus der Rede unseres Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 14. November letzten Jahres im Rahmen der Aktuellen Stunde zitieren können. Dort heißt es, ich zitiere: „alle Bürger sollen existenzsichernde Einkommen erzielen können.“ Und weiter: „Wir wollen“ in Deutschland und „auch in Mecklenburg-Vorpommern keinen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne.“
Ich habe mir auch nur erlaubt, die Zitate aus der Bayerischen Landesverfassung und nicht die Rede des Herrn Ministers an den Anfang meiner Ausführungen zu stellen, um deutlich zu machen, dass es bei der Debatte um auskömmliche Löhne oder Mindestlöhne nicht um regionalpolitische oder gar parteipolitische Überlegungen gehen sollte, sondern um die Menschen, die tagaus, tagein ihrer Arbeit nachgehen, egal ob in Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern, und erst einmal nur ein Interesse haben, nämlich können sie sich und ihre Familien von dem, was sie erarbeiten müssen, ernähren.
Meine Damen und Herren, Tatsache ist aber auch, dass es zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, was die Entlohnung angeht, einen gravierenden Unterschied gibt. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Arbeitsentgelte in vielen Fällen noch unter denen der westlichen Bundesländer. Und in diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage: Was können wir, wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern, tun? Was wir sicherlich nicht tun können, ist der Versuch, über alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens hinweg Mindestlöhne in allen Branchen einzuziehen, nicht weil der eine oder andere hier im Haus es nicht vielleicht sogar gern wollte. Wir können es alleine deswegen nicht, weil uns für eine allgemeine umfassende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Die liegt, was allgemeine Regelungen angeht, eindeutig beim Bundesgesetzgeber.
Aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, da, wo wir zuständig sind, da allerdings sollten wir auch handeln. Dies erwarten inzwischen nicht nur die betroffenen Beschäftigten und deren Familien von uns, sondern auch eine Vielzahl von Unternehmen, die im persönlichen Gespräch mit Ihnen und auch mit mir dies immer wie
Meine Damen und Herren, im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens besteht zunehmend ein sich unterbietender Preiswettbewerb. Ursächlich dafür ist ein immer stärker nur über den reinen Angebotspreis stattfi ndender Wettbewerb bei öffentlichen Auftragsvergaben, bei dem die Bieter die Erfolgsaussichten für den Zuschlag hauptsächlich über den Angebotspreis zu steuern versuchen. Da häufi g sonstige Preisbestandteile nicht besonders variabel sind, werden Angebote immer öfter mit möglichst niedrigen Löhnen kalkuliert. Solche Angebote führen nicht nur bei den konkurrierenden Unternehmen zu einem ruinösen Preiswettbewerb, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk gefährdet, solche Angebote öffnen bei ohnehin niedrigen Ausgangslöhnen eine Abwärtsspirale zu weiter abnehmenden Löhnen bei den mit der Ausführung der Aufträge betrauten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Immer mehr Menschen, nicht nur in unserem Land, sind daher darauf verwiesen, dass trotz Vollzeitbeschäftigung nicht das für den bloßen Lebensunterhalt notwendige Geld verdient werden kann.
Und, meine Damen und Herren, letztendlich bergen Auftragsvergaben, die auf der Basis nicht existenzsichernder Löhne erfolgen, auch für den jeweiligen Auftraggeber erhebliche Risiken. Demotivierte oder überforderte Arbeitnehmer sind nicht gerade die beste Grundlage für eine fachgerechte und ordnungsgemäße Leistungserbringung. Aus genau diesem Grund erklärte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes des Wach- und Sicherheitsgewerbes BDWS, Herr Harald Olschok, gegenüber der „Berliner Zeitung“ am 16. Januar dieses Jahres: „Wir brauchen Qualitätsnormen, doch eine gewisse Qualität setzt auch eine vernünftige Entlohnung voraus.“
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wem dies im Hinblick auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe verbunden mit der Absicherung von existenzsichernden Arbeitsentgelten für die Beschäftigten noch nicht ausreicht, dem sei der Umfang der Transferleistungen in unserem Land an all diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitjob auf staatliche Hilfe angewiesen sind, zur Lektüre empfohlen.
Um diese Probleme zu lösen, ist nunmehr seitens der Fraktion DIE LINKE der vorliegende Gesetzentwurf vorgelegt worden. Die Lösung lautet, so die Linkspartei: „Der Landtag verabschiedet ein Auftragsvergabegesetz, in dem als Voraussetzung der Auftragserteilung die Einhaltung von Tarifverträgen – mindestens aber ein Arbeitsentgelt von 8,00 Euro pro Stunde verlangt wird.“
Aber, meine Damen und Herren, um ein Problem zu lösen, reicht es nicht, allein die Ursachen zu erkennen. Die Maßnahmen, die man ergreifen will, müssen auch geeignet sein, um das Problem zu lösen. Schauen wir uns den Gesetzentwurf unter diesem Gesichtspunkt etwas genauer an. Lassen Sie uns als Erstes den sachlichen sowie den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzentwurfes ins Blickfeld nehmen. Also um es auf
den Punkt zu bringen: Welcher öffentliche Auftraggeber soll durch das Gesetz überhaupt gebunden werden und für welche Fälle der Auftragsvergabe? Und, meine Damen und Herren von der Linkspartei, da wird es ja bereits ziemlich dürftig. Im Gegensatz zur Überschrift Ihres Gesetzentwurfes wollen Sie nicht etwa die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich regeln, sondern nur die Auftragsvergabe im Bereich des Bauwesens, der Dienstleistungen, des straßengebundenen ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs sowie der Abfallentsorgungswirtschaft.
Nun kann man sich durchaus überlegen, dass man sich bei einem solchen Gesetzentwurf auf einige wenige, besonders regelungsbedürftige Vergabefelder beschränkt und nicht gleich den gesamten öffentlichen Auftragsvergabebereich einer gesetzlichen Regelung unterwirft.
Aber die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen sind in sich widersprüchlich und, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich das hier so deutlich sage, im Ergebnis ohne Sinn und Verstand.
Im Bereich des Bauwesens, genauer gesagt im Bereich des Bauhauptgewerbes, ist der von Ihnen vorgeschlagene Mindestlohn von 8,00 Euro eine Nullnummer, denn selbst in Ostdeutschland liegt der bestehende gesetzliche Mindestlohn in der untersten Lohngruppe bereits bei 9,00 Euro.
Nun gibt es durchaus sinnvolle Gründe, warum trotzdem der Baubereich in ein Auftragsvergabegesetz des Landes Eingang fi nden sollte, solche Gründe wie etwa die Frage der Ausgestaltung von Losgrößen zur Stärkung der regional kleineren Unternehmen und Handwerksbetriebe. Solche Gründe fi nden sich in Ihrem Gesetzentwurf aber gerade nicht. Andere Gewerbe, Frau Kollegin Lück hat es angesprochen, wie das Wach- und Sicherheitsgewerbe oder das Gebäudereinigerhandwerk, die selber auf Mindestlöhne drängen,
um Wettbewerbsverzerrung in ihrem Wirtschaftsbereich mithilfe des Gesetzgebers zu bekämpfen, fi nden sich gleichfalls in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht wieder.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei, ist das etwa ein Zeichen mangelnden Problembewusstseins oder ist es, wie ich vermute,
dass Sie im Wesentlichen das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz – mehr oder weniger gelungen – abgeschrieben haben und der schleswig-holsteinische Gesetzgeber sich nun bedauerlicherweise zu Ihrem Leidwesen