Bekanntlich war das bereits beim letzten Vollzug im Jahr 2003 der Fall. Damals winkten Sie die Gleichmachung von Ausbildungen aus anderen EU-Staaten mit denen in Deutschland einfach durch. Das Anliegen der NPD-Fraktion ist vielmehr die Stärkung der Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für Deutsche.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wollen ja auch nur Deutsche behandeln. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Wir wollen, dass die Arbeitsbedingungen für deutsche Mediziner in Deutschland wieder so werden, dass erstens niemand abwandern muss und zweitens genügend Nachwuchs im Gesundheitswesen wirkt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Diesen Vorschlag haben Sie bislang noch nicht gemacht, Herr Köster. Sie erzählen nur Unsinn und Luftblasen.)
Wie gab der SPD-Abgeordnete Heydorn in der Anhörung zu? Teile des Gesetzes sind bürgerunfreundlich. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist auch gut so.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben eben wieder ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie die NPD-Fraktion in unserem Landtag arbeitet.
Hier werden große Reden geschwungen zu einem Gesetz, das ganz offenkundig nicht durchdrungen wurde. Wir haben dieses Gesetz im Ausschuss über mehrere Sitzungen beraten.
keinen einzigen Änderungsantrag der NPD, keine Beteiligung in diesem Gesetzgebungsverfahren, nichts, gleich null.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Weil sie dazu nicht in der Lage sind.)
Meine Damen und Herren und meine Herren von der NPD-Fraktion, bitte! Zwischenrufe sind zugelassen, aber es kann nicht sein, dass der Redner überhaupt nicht mehr zu hören ist und gestört wird.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Weil sie das nicht die Öffentlichkeit hören lassen wollen. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Es ist einfach putzig, wie Sie jedes Mal darauf reagieren, wenn ich hier am Rednerpult stehe, Herr Pastörs. Das ist wirklich sehr schön.
(Volker Schlotmann, SPD: Getroffene Hunde bellen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist der pawlowsche Refl ex. Aber das kennt er ja nicht.)
Aber offensichtlich habe ich genau das getroffen, was die Wahrheit ist. Sie beteiligen sich defi nitiv nicht an der Auseinandersetzung in den Ausschüssen, da, wo die Arbeit geleistet wird.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, das Heilberufsgesetz ist sicherlich nicht eines der spannendsten Gesetze, was wir hier im Landtag zu beraten haben, aber gleichwohl sehr wichtig für die betroffenen Berufsgruppen. Ich möchte hier, weil die grundsätzlichen Dinge schon ausgeführt worden sind von unserem Minister und auch von meinen Vorrednern, nicht noch einmal auf das Allgemeine eingehen, sondern auf das, was wir konkret geändert haben, und zwar in Absprache und mit Hinweisen von den Fachleuten, die wir in den Anhörungen angehört haben.
Bevor ich damit beginne, Frau Müller, möchte ich noch mal was zu Ihren Ausführungen sagen. Ich gebe Ihnen, und das sage ich hier auch ganz offen und ehrlich, recht, es war ein merkwürdiges Verfahren, das wir hier im
Gesetzgebungsverfahren durchgezogen haben. Es gab sehr hektische Anträge. Aber wir müssen da durch und ich werde mich auch persönlich darum bemühen,
dass solch ein Verfahren in Zukunft nicht mehr in dieser Weise stattfi ndet, sondern dass wir wirklich konkret und vernünftig miteinander umgehen.
Ich darf noch mal einige Sachen ausführen, die wir jetzt wirklich geändert haben. Im Bereich der zuständigen Stellen sollen nach dem Entwurf die Heilberufsausweise für alle Gesundheitsberufe von den Kammern ausgestellt werden. Das wurde in der Anhörung massiv kritisiert. Wir haben uns dazu durchgerungen, weil landesübergreifend eine solche Stelle geschaffen werden soll, die diese Ausweise ausstellt, diese Vorgaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Das kommt selbstverständlich der Ärztekammer sehr entgegen und ich glaube, da haben wir auch was Vernünftiges hingekriegt.
Gleichzeitig haben wir eine weitere Änderung bei den als Angestellte tätigen Apothekern vorgenommen. Diese wurden von der Verpfl ichtung zum Abschluss einer Haftpfl ichtversicherung freigestellt, da sie ohnehin, wie bekannt ist, über die Berufshaftpfl ichtversicherung des Inhabers einer Apotheke bereits versichert sind. Auch das ist als Anregung aus der Anhörung in dem Gesetzentwurf geändert worden und das haben wir jetzt so im Ausschuss auch festgelegt. Ich denke, das sind sehr sinnvolle Lösungen, die dazu beitragen, dass dieses Gesetz akzeptiert wird bei den Betroffenen.
Ein ebenfalls wichtiger Punkt war die Frage, muss die Ärztekammer künftig kontrollieren, ob eine Berufshaftpfl ichtversicherung für Ärzte ausreichend ist oder nicht. Und da genau haben wir auch eingesetzt. Wir haben nämlich dafür gesorgt, dass lediglich noch zu prüfen ist, dass eine Berufshaftpfl ichtversicherung vorliegt. Auch das ist im Gesetz geändert worden.
Herr Dr. Nieszery, eine Zwischenfrage bitte: Sie haben sehr dafür gestritten im Ausschuss, dass Sie noch einmal ändern das rückwirkende Inkrafttreten. Womit ist jetzt Ihr Rücksteuern begründet? Hatten wir nun doch irgendwelche Dinge zu befürchten, die durch das rückwirkende Inkrafttreten auf uns zugekommen wären?
Dieses rückwirkende Inkrafttreten haben wir mit dem Änderungsantrag wieder aufgehoben, Frau Müller. Es ist in der Tat so, dass wir der ursprünglichen Vorlage im Gesetzentwurf gefolgt sind, weil alles andere offensichtlich nicht von der Verfassung abgedeckt wird. Das ist so.