Ja, ja, das bedauere ich, das bedauere ich wirklich sehr, weil es, das will ich auch noch mal sagen, einige Probleme gibt. Und das ist der Punkt, wo es ein Gespräch gab – Herr Schlotmann hat darüber gesprochen –, wo ich gesagt habe, daran müssen wir aber jetzt denken. Wir müssen denken an die Regelung mit den Ferienwohnungen. Da bedanke ich mich ausdrücklich. Ich habe vorhin noch mal den Ministerpräsidenten gefragt, ob meine Information richtig ist. Es gibt offenbar eine Bewegung beim NDR, Gott sei Dank, weil es nicht sein kann, dass etwas, was in diesem Lande immer gegolten hat, plötzlich einfach durch die Verwaltungspraxis ausgehebelt wird, und dann kommt jemand und sagt, wir brauchen ein neues Gesetz, obwohl er die Verwaltungspraxis ohne Gesetzesänderung geändert hat. Das kann nicht sein. Das ist keine Beschimpfung derjenigen, die das bei der GEZ machen und die auch beim NDR dafür verantwortlich sind.
Da haben wir mittlerweile gemeinsam das Gefühl, der Ministerpräsident hat mir das bestätigt, dass man hier auf der Gesprächsebene wahrscheinlich mit einer untergesetzlichen Regelung auskommt. Dann gehen wir zu dem zurück, was sich in unserem Lande bewährt hat, nämlich die nicht ganzjährig vermieteten Ferienwohnungen werden auch nicht ganzjährig mit der Gebühr belastet. Ich hoffe, dass wir da weiterkommen, Herr Ministerpräsident. Ich glaube, das darf ich sagen, da haben Sie die Unterstützung wohl des ganzen Hauses.
Es gibt aber einige Dinge, die auch in dem Zehnten nicht gelöst sind. Ich bin der Meinung – und da stimme ich Herrn Bluhm ausdrücklich zu, nur nicht der Konsequenz –, den abzulehnen heißt, dass die Verbesserungen, die im Vertrag vorgesehen sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht eintreten werden. Das würde ich nicht mitmachen wollen. Ich möchte aber, dass der Landtag seine Vorstellungen jetzt präzisiert, und dazu haben wir Gelegenheit in den Beratungen. Dies wird nach meiner Vorstellung, darüber muss geredet werden, möglich sein, da man nicht einen Rundfunkstaatsvertrag ändern kann in der Präambel zum Zustimmungsgesetz. Wir werden darüber zu reden haben, was man dort bitte schön hineinschreibt, ohne die Einigkeit der Länder zu negieren. Das wäre schädlich für das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Wir müssen aber etwas sagen zur EU-Konformheit, weil die Europäische Union das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nur ausgesetzt hat. Ich habe in einem Gespräch mit der zuständigen Kommissarin sehr deutliche Worte vernommen, dass es gerade nicht so ist, dass das Peanuts sind aus der Sicht der Europäischen Kommission. Das muss man jetzt fairerweise sagen. Unser System ist auch einzigartig. Ich persönlich bin stolz drauf, dass wir ein solches haben, aber in der EU ist das nicht der Normalschnitt, den wir haben. Man wird über Werbefreiheit und diese Dinge auch reden können und dürfen, das ist in Ordnung.
Ich darf jedenfalls für meine Fraktion sagen, dass wir in die Beratungen diese Überlegungen einbringen, mit Sicherheit für Mehrheiten dafür sorgen, meine Fraktion
sicher einstimmig, dass diesem Staatsvertrag zugestimmt werden kann, dass wir aber auch deutlich machen, dass gewollt ist, dass wir, die Parlamente, in die Beratungen – das geht jetzt querbeet durch die Länder, das ist meine Kenntnis auch aus den Gesprächen mit Fraktionen der anderen Bundesländer, die unsere Fraktion beinhalten, also die CDU-Fraktion auch des Bundes – sehr viel frühzeitiger einbezogen werden. Da sind wir uns ziemlich einig und das ist auch gut so. So müssen wir nämlich nicht erst hier stehen und sagen, das gefällt uns alles nicht, wie Kollege Bluhm das gesagt hat. Da sind wir uns wieder einig.
Nur, meine Damen und Herren, zu diesem Staatsvertrag bitte ich herzlich um Zustimmung. Die Dinge, die hier enthalten sind, die das öffentlich-rechtliche System, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk voranbringen, sind mir wichtig genug, dass ich glaube, dass wir diesem Vertrag zustimmen sollten, und darum würde ich Sie auch herzlich bitten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Inhaltliche Fragen zur Erhebung der Rundfunkgebühr bleiben einem weiteren Staatsvertrag vorbehalten“, heißt es in der Problemdarstellung im Gesetzentwurf. Ich hätte da eine inhaltliche Frage, die man schon längst hätte anders regeln müssen. Im Moment ist die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren für Seh- und Hörbehinderte folgendermaßen geregelt: Kostenlos Fernsehen darf man nur, wenn man blind ist, und kostenlos Radio hören nur, wenn man taub ist. So kann man es zusammenfassen.
Um von den GEZ-Gebühren freigestellt zu werden, benötigt man auf dem Schwerbehindertenausweis als Sehbehinderter den Eintrag „H“. Das heißt, die Sehschärfe darf höchstens ein Fünfzigstel des Normalwertes betragen.
Wer nur ein wenig besser sieht, für den gilt nicht nur der ZDF-Slogan „Mit dem Zweiten sieht man besser“, der darf auch die Gebühren bezahlen, weil er für den Geschmack der öffentlich-rechtlichen Sender nicht sehbehindert genug ist. Ein Neunundvierzigstel der normalen Sehschärfe ist schon zu viel.
Wer hörbehindert ist, der benötigt den Eintrag „GI“. Den erhält man, wenn man auf beiden Ohren taub ist oder aber schwerhörig bis an die Grenze der Taubheit, wobei man im letzteren Falle noch zusätzlich schwere Sprachstörungen haben muss. Wem es auch nur eine Spur besser geht, der hat keinen Anspruch auf Befreiung,
(Irene Müller, DIE LINKE: Wo steht denn das geschrieben? – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
es sei denn, es fi ndet sich in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“. Für diesen Stempel ist Voraussetzung, dass ein Grad der Behinderung
von 80 vorliegt und der Betreffende zusätzlich nicht an öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen teilnehmen kann.
Abgelehnt wurde zum Beispiel der Antrag eines Schwerbehinderten, der an einer Gehstörung und gleichzeitig an Harninkontinenz litt, was zusammen einen Grad der Behinderung von 80 ergab. Der Mann argumentierte, mit diesen Einschränkungen könne er keine öffentlichen Versammlungen aufsuchen und habe deshalb einen Anspruch auf die Eintragung „RF“. Das Amt war anderer Meinung. Er könne ja Windelhosen anziehen, sagte man ihm, die seien für zwei bis drei Stunden dicht und würden den Uringeruch für diese Zeit zurückhalten. Er sei also sozusagen voll mobil und müsse eben rechtzeitig nach Hause gehen – sozusagen wie Cinderella: Wenn die Uhr Mitternacht schlägt oder die Windel undicht wird, dann muss man halt gehen, auch wenn es am schönsten ist. Das war nicht behindert genug, also kein Eintrag „RF“ und keine Rundfunkgebührenbefreiung.
(Irene Müller, DIE LINKE: Da gibt es immer die Möglichkeit eines Widerspruchs. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Das sind die Zustände in diesem vor Menschenwürde triefenden Staat. Die Schwerbehinderung beginnt bei einem Grad der Behinderung von 50. Es ist unglaublich schäbig von der GEZ und den hinter ihr stehenden Sendern und den Parteien, die in den Rundfunkhäusern das Sagen haben, dass sie diese Menschen nicht generell von der Gebührenpfl icht befreien, denn schwer behindert reicht ja schon, ganz besonders im Kontrast dazu, was manche Herrschaften bei öffentlich-rechtlichen Sendern abkassieren.
Was für Summen sacken ein Thomas Gottschalk oder ein Harald Schmidt ein und davon bekommen sie den Hals noch nicht einmal voll, sodass sie nebenher auch noch Werbung machen müssen, um zurechtzukommen, die Armen! Welche Gehälter kassieren die Intendanten und sonstige Spitzenfunktionäre? Was kostet der gigantische Verwaltungswasserkopf? Dafür werden die Zahlungen der Schwerbehinderten wohl dringend gebraucht. Das muss geändert werden, und zwar sofort und nicht erst irgendwann in der Zukunft in neuen Staatsverträgen. Allein diese haarsträubenden Ungerechtigkeiten reichen völlig aus, um diesen Staatsvertrag abzulehnen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1279 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und einer Gegenstimme,
einer Enthaltung, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Ablehnung der Fraktion der NPD zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 5/1280.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 5/1280 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier schon des Öfteren über das Programm „Kinderland M-V“ gesprochen,
das viele Facetten hat und das darauf abzielt, dass wir hier im Land, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, aber vor allem auch hier im Land einen Mentalitätswechsel bekommen, hin zu mehr Kinderfreundlichkeit, dahin, dass wir Kinder nicht mehr als Kostenfaktor sehen, als Lärmquelle, sondern dass wir sehen, wie viel Lebensfreude Kinder geben können, wie viel Zukunft Kinder bedeuten.
Und dazu gehört, dass wir natürlich bessere Angebote machen, um die Chancengleichheit von Kindern zu gewährleisten. Wir werden darüber und über mehrere Themen hier noch reden im Laufe dieser Landtagssitzung, zum Beispiel, dass wir bessere Angebote in der Kita brauchen, dass wir bessere Angebote in der Schule brauchen.
Dazu gehört ganz sicherlich auch, dass wir bei den Kitas darauf achten, dass sie bezahlbar sind für die jungen Frauen, die ihre Kinder dahin geben. 120 Euro im Durchschnitt, das wird auf Dauer so nicht gehen. Und wir müssen auch dafür sorgen, dass Chancengleichheit sich auf die Gesundheitserziehung und auf die Gesundheit der Kinder bezieht, dass wir allen Kindern die Chance geben, gleiche gesundheitliche Bedingungen zu haben. Es ist ja leider so, dass Untersuchungen deutlich zeigen, dass nicht nur der Schulerfolg vom Bildungsgrad und vom sozialen Status des Elternhauses abhängt, sondern leider auch die Gesundheit. Da müssen wir deutlich etwas tun.
Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, bezieht sich auf ein anderes Thema, und bei diesem Thema ist ebenfalls ganz dringend ein Mentalitätswechsel nötig. Es geht darum, wie wir Kinder davor schützen können, misshandelt, vernachlässigt zu werden, Stichwort „LeaSophie“ hier in Schwerin. Wie können wir unseren Beitrag dafür leisten, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert?
Ganz klar ist, dass sich in erster Linie die Eltern um ihre Kinder kümmern müssen. Ganz klar ist auch, wenn so etwas Schreckliches passiert, dass das Straftaten sind,
die auch geahndet werden müssen. Aber auch der Staat, auch wir alle sind in der Verantwortung, da nicht wegzuschauen. Das ist nichts, was hinter verschlossenen Türen bei den Familien stattfi ndet und uns nichts angeht, sondern da müssen wir als Staat Vorsorge treffen, dass so etwas nicht passiert und dass wir helfen können. Dazu gehört, dass auch die Nachbarn nicht wegschauen. Deshalb haben wir hier im Land jetzt eine zentrale Hotline eingerichtet, bei der man auch anonym anrufen kann, um zu sagen, ich habe Angst, dass dem Nachbarkind etwas Schlimmes passiert, schaut doch da vorbei. Diese Hotline ist jetzt einen Monat im Betrieb. 40 Anrufe, die leider Hinweise auf Kindesmisshandlungen geben, sind dort inzwischen aufgelaufen, die wir vielleicht sonst nicht heraus gefunden hätten.
Wir haben hier im Land ein gutes System von engagierten Menschen, die eingreifen, wenn sie von solchen Fällen erfahren. Natürlich gibt es auch bei dem einen oder anderen Jugendamt möglicherweise Probleme, aber insgesamt können wir sagen, dass wir im Land Menschen haben, die sich sehr dafür engagieren, in solchen Fällen zu helfen. Das Hauptproblem ist aber, wir müssen von solchen Fällen auch erfahren. Und wenn in den schlimmsten Fällen hinterher das ganze Geschehen aufgerollt wird, dann gibt es Nachbarn, die sagen, ja, das ist mir schon vor Monaten aufgefallen. Aber warum haben die vorher nichts gesagt? Da müssen wir ein Umdenken, einen Mentalitätswechsel haben und sagen, das geht uns alle an, da müssen wir uns drum kümmern. Und das gilt nicht nur für die Nachbarn, sondern das gilt für alle, die professionell mit Kindern zu tun haben. Kinderärzte bekommen Einblicke, Menschen, die als Rettungssanitäter in Wohnungen kommen, weil dort etwas passiert ist, sehen natürlich, was in den Familienverhältnissen los ist. Und ganz häufi g kann man sagen, hier gibt es Probleme, hier sollte mal jemand nachschauen.
Unser Hauptproblem ist: Wie fi nden wir solche Familien heraus, bei denen man helfen, nachschauen und vielleicht sofort mit aller Härte eingreifen muss, um Kinder zu retten? Und bei dieser Überlegung setzt dieses Gesetz an. Es gibt sogenannte U-Untersuchungen für Kinder, die selbstverständlich dazu da sind, die Gesundheit der Kinder zu sichern. Das beginnt direkt nach der Geburt und geht bis ins Schulalter. Und bei diesen Vorsorgeuntersuchungen besteht die Chance zu sagen, lasst uns genau schauen, was mit diesem Kind los ist, welche gesundheitlichen Beschwerden sind da, wie können wir helfen.
Wir haben uns Folgendes überlegt: Wir wollen die Eltern herausfi nden, die ihre Kinder nicht zu diesen U-Untersuchungen schicken, die auch dann, wenn wir vom Öffentlichen Gesundheitsdienst sagen, wieso hast du dein Kind da nicht hingeschickt, das ist eine wichtige Sache, und daran erinnern und sagen, bitte nimm diese Möglichkeit wahr, komm zur U-Untersuchung, dass wir, wenn dann die Eltern immer noch nicht kommen, sagen, da ist etwas nicht in Ordnung, da wollen wir jemanden hinschicken, um zu schauen, was das für eine Familie ist, die sich so wenig um ihr Kind kümmert.