Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Drucksache 5/1295 liegt ein Antrag der LINKEN vor, der das Land Mecklenburg-Vorpommern zur „Erarbeitung einer Kulturentwicklungskonzeption“ auffordert. Diese Konzeption soll unter Beteiligung der kulturpolitischen Akteure des Landes bis 2009 erfolgen und anschließend dem Landtag vorgelegt werden. Im Folgenden möchte ich in drei Punkten erläutern, warum die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen wird. Und damit will ich nach den Ausführungen meines Vorgängers wieder zur eigentlichen zu erörternden Sache zurückkehren.
Zur Zielrichtung des Antrages. Der Antrag formuliert sechs Positionen, an denen sich die geforderte Kulturentwicklungskonzeption orientieren soll.
Die erste Position lautet: „Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.“ Was sollen wir von dieser Aussage halten? Dieser Satz ist eine Selbstverständlichkeit eines erweiterten Kulturbegriffes, wie er seit fast 30 Jahren unangefochten in der Diskussion ist. Was soll dieser Satz? Er klingt eher nach etwas Parteitagslyrik eines kulturpolitischen Forums.
Als Grundaspekt eines Kulturentwicklungskonzeptes ist er ebenso banal und bedeutsam wie die Formulierung, die Pfl aume ist ein Nahrungsmittel
(Dr. Gerd Zielenkiewitz, SPD: Aber jetzt nicht zeigen, Herr Dr. Körner! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Die zweite Position in ihrem ersten Teil heißt: „Die öffentliche Förderung der Künste und des kulturellen Lebens ist eine verpfl ichtende Aufgabe des Staates in allen seinen Gliederungen.“ Was bedeutet das für die Kulturentwicklungskonzeption?
Schauen Sie in die Landesverfassung Artikel 16 (1). Da fi nden Sie den Satz als Staatsziel: „Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur“. Das ist eine Formulierung der Landesverfassung, ein Staatsziel,
Und was dann an Positionen kommt, hat eher den Zug des Zufälligen, Partikularen und bleibt in seiner Bedeutung für eine Konzeption, die doch einen gewissen Grad an Systematik erkennen lassen soll, eher willkürlich.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was würden Sie denn machen? Was würden Sie denn in den Vordergrund stellen?)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha! – Irene Müller, DIE LINKE: Hättest du mal lieber nicht provoziert, Wolfgang!)
So wird in diesem Antrag weder der Grund des Antragstellers hinsichtlich der aktuellen Sinnfälligkeit einer Kulturentwicklungskonzeption deutlich noch wird ein Ziel genannt, was denn mit dieser Konzeption geschehen soll. Sicher, Konzepte kann man immer machen, zu jeder Zeit. Doch selbst wenn man für eine Kulturentwicklungskonzeption wäre, müsste man den vorliegenden Antrag ablehnen. Er ist einfach schlecht und oberfl ächlich gearbeitet.
Zweitens. Wir brauchen solch eine Konzeption nicht, denn zweimal in der Regierungszeit von Koalitionen, 1998 und 2002, stand eine solche Kulturentwicklungskonzeption in einem Koa-Vertrag, den damals Rot-Rot abgeschlossen hat.
Da stand drin, es soll so etwas gemacht werden – das war die Ziffer 152 – und vier Jahre später stand drin, es soll weitergeführt werden.
einfach locker fl ockig daher und sagen gewissermaßen: Das, was wir nicht geschafft haben, das soll nun bitte schön das Land einfach mal so im Vorübergehen machen.
Und da sage ich ganz klar: Wir brauchen keine Kulturentwicklungskonzeption, denn die Kulturlandschaft bei uns hat sich längst gestaltet.
Die Schwerpunkte der Kulturförderung sind längst im Benehmen zwischen Bildungsministerium und Landtag festgelegt. Schauen Sie ins FAG! Schauen Sie in die entsprechenden Förderrichtlinien! Was wir meines Erachtens viel mehr benötigen, ist eine Konzeption, ist eine Binnendifferenzierung in den einzelnen Bereichen Theater, Orchester, Musikschulen, Bibliotheken, Museen, bildende Kunst.
Diese Binnendifferenzierung steht an, beispielsweise im Bereich der Theater- und Orchesterstruktur. Sie wissen, dass das gegenwärtig im Land erarbeitet wird, beispielsweise bei den Musikschulen.
Bei den Musikschulen ist es so, dass wir dort nicht – da bin ich mir mit meinen Kollegen aus der Koalition einig, Kollegen, die kulturpolitische Arbeit machen beziehungsweise Innenpolitiker sind – den Fehler des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes machen und die Mittel für die Musikschulen gewissermaßen gießkannenmäßig unter
Vernichtung bestehender Strukturen verteilen wollen. Da haben wir Konsens bei den Fachleuten, dass das der falsche Weg war.
Drittens. Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich den Vorschlag des Bildungsministers, die Kulturanalyse, die auch in der Antragsbegründung erwähnt wird, im Jahr 2010 fortzuschreiben. Sie hat die bekannten Mängel. Ich schlage deshalb vor und bitte den vortragenden Minister,