Dort heißt es: „Die Lausitzer Sorben haben in ihrer 1.400-jäh rigen Geschichte nationalistisch-chauvinistische Ausgrenzungen und Verbote ebenso erleiden müssen wie die Folgen einer extensiven Bergbaupolitik, der seit 1924 über einhundert Dörfer zum Opfer gefallen sind. Sie haben nicht zuletzt die Vereinnahmung durch die ,realsozialistische‘ DDR zwischen Anpassung und Widerstand überdauert.“ Haben Sie das in dem Memorandum richtig gelesen? Haben Sie sich auseinandergesetzt mit dem Problem, dass durch die SED Kulturverluste, dass durch die SED Entwurzelung des Sorbentums systematisch betrieben wurden?
Wie viele sorbische Dörfer hat die SED weggebaggert? Wie viele Sorben hat die SED in ihrer Braunkohlepolitik zwangsumgesiedelt, ohne Entschädigung? Wie können Sie einen solchen Antrag stellen, ohne ein einziges Wort dazu zu verlieren? Wie können Sie einen solchen Antrag stellen, ohne von Ihrer Verantwortung zu reden, von Ihrem Beitrag zu Ihrer Wiedergutmachung?
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist wirklich die alte Leier. Wir unterscheiden uns strukturell und politisch in jeder Beziehung. Das müssten Sie wissen, nachdem wir acht Jahre zusammen in einer Koalition waren.)
Ich hätte mir gewünscht, dass in diesem Antrag auch dazu ein Wort steht. Sie werden diese Verantwortung nicht los.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Irene Müller, DIE LINKE: Und was haben sie davon, wenn sie heute das Geld nicht haben? – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
In Punkt vier des Antrages weisen Sie darauf hin, dass die Herrschenden in Deutschland letztmalig 1937 sorbische kulturelle Einrichtungen geschlossen haben. Ich kenne Kirchen, die später weggebaggert wurden, ohne Entschädigung. Sind das keine kulturellen Einrichtungen?
Auch aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir bekennen uns jedoch ausdrücklich zum Recht des sorbischen Volkes, wie es in den Gesetzen der Länder Brandenburg und Sachsen festgelegt ist,
wie es in den Entschließungen, insbesondere des Landtags Brandenburg unter der Drucksache 4/6132 vom April 2008, beschlossen wurde und in anderen Stellungnahmen Sachsens und Brandenburgs unterstrichen wird. Wir sind damit solidarisch mit den beiden Ländern und sehen den Bund in einer Verpfl ichtung dauerhafter Kofi nanzierung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP steht klar und deutlich zum Schutz von Minderheiten. Dazu bedarf es eigentlich keiner weiteren Erklärung. Die Liberalen haben dies bereits in der Vergangenheit allzu oft deutlich gemacht. Es stellte sich die Frage: Was hat dieser Antrag eigentlich mit MecklenburgVorpommern zu tun?
Aber, Herr Koplin, Sie haben unrecht. Nach Auskunft eines Redakteurs der „Sorbischen Zeitung“ gibt es tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern 10 bis 20 Personen, die den Sorben angehören – dazu im Vergleich: Brandenburg 20.000 und Sachsen 40.000 Personen. Die Stiftung der Sorben in Brandenburg und Sachsen – das ist nämlich die eigentliche bedeutsame Problematik, nämlich die Finanzen –, muss sich auf Kürzungen bei der Bundesförderung einstellen. Das ist richtig.
In der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für den Etat 2008 beantragten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD zwar eine Erhöhung des Bundesbeitrags gegenüber dem ersten Entwurf von 7 auf jetzt 7,6 Millionen Euro, dies stellt jedoch trotzdem eine Verringerung von 600.000 Euro dar. Zugleich hat man aber festgelegt, dass man 2,6 Millionen Euro vorläufi g sperrt. Damit besteht sicherlich für die Finanzierung der Stiftung grundsätzlich eine Gefahr. Ungeachtet der vielen Mahnungen der Sorben sehen jedoch die Regierungen in Brandenburg und Sachsen keine Gefahr für die Stiftung.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen im Bundestagsausschuss sieht weiterhin vor, dass die Bundesregierung bis zum 15. Juni 2008 ein umfassendes Konzept für eine Finanzierungsvereinbarung vorlegt. Dieses Konzept solle auch eine Förderdegression beinhalten. Im Übrigen, Hintergrund zu den Sperren: Das Land Brandenburg hat ebenfalls 600.000 Euro eingefroren. Die Kritik basiert darauf, dass der Bundesrechnungshof nämlich kritisiert hat, dass zunehmend Folkloreveranstaltungen der Sorben im Land Brandenburg als auch in Sachsen fi nanziert werden und das nicht mit dem Wesen der Stiftung vereinbar ist. Zudem lag bis zum 28.03.2008 kein Haushalt der Stiftung der Sorben vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, Sie haben doch bereits am 7. März 2008 in Sachsen und am 08.04.2008 in Brandenburg einen ähnlichen Antrag eingereicht.
Ich und meine Fraktion stehen zum Schutz von Minderheiten. Wir sind hier aber – und das sollte man nicht vergessen – im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und nicht im Deutschen Bundestag.
Wir sehen auch keinen Gewinn für die sorbische Minderheit durch eine Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, selbst wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich diesbezüglich noch mal die Fortentwicklung aufzeigen. Herr Dr. Körner hat es ja angedeutet. Im Grunde genommen ist das einzig Verwertbare aus diesem Antrag der erste Satz. Alles andere fi ndet sich in den Anträgen in Sachsen und Brandenburg jeweils entsprechend als Begründung wieder. Es handelt sich an der Stelle überhaupt nicht um eigentlich beschlossene Sachen. Und was viel spannender an der ganzen Geschichte ist: Am 08.04. hat in Brandenburg der dortige Landtag eine Entschließung auf Antrag der CDU und SPD beschlossen und wir haben jetzt einen Entschließungsantrag. Man mag Böses dabei denken, aber für mich ist das gezielt abgeschrieben, abgeschrieben und abgeschrieben.
Wenn es einen Gewinn geben würde, meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, dann könnten wir uns möglicherweise auch vorstellen, Ihrem Antrag zuzustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie könnten ihn ja einreichen mit Ihrer Kompetenz.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kulturelle Vielfalt in Deutschland drückt sich auch durch die vier anerkannten autochthonen Minderheiten der deutschen Sinti und Roma, der Sorben in der Lausitz, der Dänen in Südschleswig und der Friesen in Deutschland aus.
Der Beitrag der vier Minderheiten äußert sich insbesondere in den eigenen Sprachen, die die sprachliche Vielfalt in beträchtlichem Umfang bereichern.
Die Angehörigen der nationalen Minderheiten sind, auch wenn ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, voll in unsere Gesellschaft integriert, da sie zwei- und häufi g auch mehrsprachig sind. Die Mehrsprachigkeit und die Fähigkeit, sich sicher in zwei Kulturen zu bewegen, sind heute in weiten Teilen Europas selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit entsteht auch hier bei uns in Deutschland nicht zuletzt durch die Lebensverhältnisse, die die Mehrheitsgesellschaft den Minderheiten ermöglicht. Deshalb kann es vorkommen, dass in Zeiten, in denen fi nanzielle Mittel knapp bemessen sind, auch die Mittelzuweisungen an Minderheiten angepasst werden müssen. Denn darum geht es ja unter anderem im vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Der Bund und das Land Brandenburg haben in der Tat über die letzten Jahre ihre Mittelzuweisungen verringert. Das Land Sachsen hingegen hält an seinen zugesagten Zuweisungen fest. Insgesamt reden wir aber immer noch von einer Summe von über 15 Millionen Euro,
die auch im Jahr 2008 der Stiftung der Sorben zugute kommen. Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass der designierte sorbische Ministerpräsident des Landes Sachsen Stanislaw Tillich die momentanen Verhandlungen um ein angestrebtes neues Finanzierungsabkommen unterstützen wird.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er ist sowieso ein Hoffnungsträger. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Meine Damen und Herren, durch die aktive Kulturpolitik und Förderung in Deutschland für autochthone Minderheiten stärken wir auch den kulturellen Zusammenhalt in Europa. Länderverfassungen und Gesetze regeln den Schutz der autochthonen Minderheiten in Deutschland. Damit sind auf europäischer Ebene und national die Minderheiten in ihren Rechten gesichert.
Sowohl der Freistaat Sachsen als auch das Land Brandenburg gewähren in ihren Verfassungen und in weiteren Gesetzen den Sorben umfassende politische Rechte. Sie verpfl ichten sich im Erlass zu der von ihnen gemeinsam mit dem Bund errichteten Stiftung für das sorbische Volk,
Kulturelle Zentren der Sorben sind Bautzen und Cottbus. Es gibt sorbische Kindergärten und sorbische Schulen, sowie je ein ober- und ein niedersorbisches Gymnasium. Ebenfalls in Bautzen ist der Domowina-Verlag ansässig, in dem fast alle sorbischen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften erscheinen. Das Sorbische Museum in Bautzen befi ndet sich im Salzhaus der Ortenburg. Das Institut für Sorbistik an der Universität Leipzig ist heute das einzige Institut in Deutschland, an dem sorbische Lehrer und Sorbisten ausgebildet werden. Unterrichtssprachen sind Ober- oder Niedersorbisch. In letzter Zeit fi nden die Sorbistik und die dazu angebotenen Studiengänge an der Universität zunehmendes Interesse, insbesondere im slawischen Ausland. Es erscheinen eine „Obersorbische Tageszeitung“, eine „Niedersorbische Wochenzeitung“, die „Sorbische Kulturmonatsschrift“, die Kinderzeitschrift „Flamme“, eine katholische Zeitschrift und die evangelische Kirchenzeitung. Alle sechs Monate bringt das Sorbische Institut eine Kulturzeitschrift heraus. Es gibt den Sorbischen Rundfunk, dessen Programm vom Mitteldeutschen Rundfunk und vom Rundfunk BerlinBrandenburg produziert wird. Täglich, außer samstags, werden einige Stunden sorbischsprachige Radiosendungen von Sendern in Kalau und Hoyerswerda ausgestrahlt, wobei alle niedersorbischen Sendungen des RBB auch im Internet gehört werden können. Für junge Leute sendet der RBB ein einstündiges Monatsprogramm und der MDR ein zweistündiges Wochenmagazin. Der RBB produziert seit April 1992 das halbstündige niedersorbische Fernsehmagazin, der MDR nach einigen Anlaufschwierigkeiten seit September 2001 eine halbstündige Sendung, die abwechselnd alle zwei Wochen sonnabends deutschlandweit über Satellit zu empfangen ist. Außerdem sendet der MDR jeden Sonntag das Sandmännchen im Zweikanalton.
Ich denke, diese Aufzählung macht mehr als deutlich, dass die Landesregierungen in Sachsen und Brandenburg sich ihrer Verantwortung zum Schutze der Minderheiten sehr wohl bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Ich sehe keine Notwendigkeit, dass unsere Landesregierung die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen zum Handeln auffordern muss. Daher lehnen wir diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.