Protokoll der Sitzung vom 23.04.2008

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

So heißt es im Paragrafen 2, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Befähigungs- und Ausbildungsnachweise setze voraus, dass die für die Ausübung der jeweiligen Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen seien. Aber wie wird das in der Praxis umgesetzt? Bei der Einbürgerung sind auch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Aber laut einem höchstrichterlichen Urteil dürfen Neubürger ihren deutschen Pass auch behalten, wenn sie sich diesen durch falsche Angaben ergaunert haben, falls genug Zeit bis zur Aufdeckung des Betrugs vergangen ist. Für die Verbeamtung werden ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verlangt, aber wenn der politische Wille da ist, eine bestimmte Anzahl, sagen wir, afrikanischstämmiger Polizisten vorweisen zu können, dann werden die Tests eben großzügig und kreativ korrigiert.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie benutzen alles für Rassismus.)

Ob Theorie oder Praxis, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und würden lieber sehen …

(Volker Schlotmann, SPD: Ein Glück, dass Sie nicht antreten können als Kandidat. Ein Typ wie Sie hat uns gerade noch gefehlt.)

Weil wir in der tollen Demokratie leben, ja, klar. In diesem unparteiischen Gremium namens Wahlausschuss saß ja auch Ihr Fraktionsgeschäftsführer.

(Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Raimund Borrmann, NPD)

Das ist hier so wunderbar unparteiisch geregelt und demokratisch wunderbar.

(Reinhard Dankert, SPD: Das hätten Sie gerne. – Volker Schlotmann, SPD: Sie haben ja keine Ahnung, und wenn, dann tun Sie so.)

Wir wünschen uns, dass ein souveränes Deutschland selbst bestimmen könnte,

(Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

welche Berufsqualifi kationen es anerkennt.

(Heike Polzin, SPD: Ich mag die Farbe Rot.)

Wir wollen uns das nicht von einer fremden Macht diktieren lassen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Raimund Borrmann, NPD: Freiheit für Deutschland! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wollen Sie nicht wieder anfangen zu singen?!)

Herr Andrejewski, Ihre letzten Ausführungen muss ich zurückweisen, weil die Europäische Union wohl keine fremde Macht ist,

(Raimund Borrmann, NPD: Doch, das ist eine fremde Macht. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

sondern die Bundesrepublik Deutschland Bestandteil der Europäischen Union ist.

(Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD: Leider.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften auf Drucksache 5/1269. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1429 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1439 vor, soweit er den Artikel 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1439, soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, Zustimmung der Fraktion der CDU, Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, zwei Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und ansonsten Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1439 vor, soweit er den Artikel 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1439, soweit er den Artikel 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, einigen Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und ansonsten Stimmenthaltung bei der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1346.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- graduiertenförderungsgesetz – LGFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1346 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Globalisierung ist ein viel genutztes Schlagwort, das so mancher nicht mehr hören mag. Es bezeichnet aber unumstößlich ein Faktum. Wie kaum ein anderer Bereich sind die deutschen Hochschulen einem zunehmenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt und dieser Wettbewerb fi ndet mittlerweile auf nationaler Ebene seine Fortsetzung.

Von den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern verlangen wir in diesen Zeiten außerordentliche Anstrengungen. So erwarten wir von ihnen, dass sie bis 2010 die Vorgaben des Bologna-Prozesses umgesetzt haben. Und es sei daran erinnert, hiermit hängen viele organisatorische und strukturelle Veränderungen für Studium und Lehre zusammen. Seit der Einführung von Exzellenzinitiativen müssen sich auch unsere Universitäten regelmäßig fragen lassen, warum sie nicht oder bisher nicht wie beispielsweise andere Universitäten zu den Auserwählten zählen.

Die Heranbildung von Nachwuchs für den Hochschullehrerberuf ist ein Motiv, das für den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Graduiertenförderung maßgeblich verantwortlich ist. Damit beabsichtigen wir, die Rahmenbedingungen für Promotionen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, die sich seit der Verbesserung des Graduiertenfördergesetzes des Landes 1993 deutschlandweit geändert haben. Denn etwa zeitgleich hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft damit begonnen, eine in Deutschland weitgehend neue Form des Promovierens zu fördern, das Doktorandenkolleg.

Doktoranden können sich hier zum einen mit anderen Doktoranten sowie Professoren fachlich austauschen. Zum Zweiten bieten die Kollegs ein strukturiertes Programm, das weitere Schlüsselqualifi kationen für das wissenschaftliche Arbeiten vermitteln soll. Damit entwickeln sie sich neben dem traditionell forschenden Typus, wenn Sie so wollen, des Einzelkämpfers eine zweite Form des Promovierens. Und dieser Form, mit der vor allem eine intensive Betreuung und höhere Interdisziplinarität erreicht werden soll, wollen wir zukünftig in der Graduiertenförderung des Landes Vorrang einräumen, ohne dabei die traditionelle Form des Einzelkämpfers, die in den Geistes- und Sozialwissenschaften weiterhin ihren Sinn behalten wird, aus dem Blick zu verlieren. Damit wird auch diese qualitativ besser betreut werden, wird die Benennung eines zweiten Betreuers in der Novelle verpfl ichtend vorgeschrieben.

Sie sehen, der Gesetzentwurf hat in erster Linie Qualitätssicherung zum Ziel, und das ist wegen der Einführung der Juniorprofessur absolut geboten, wird doch die Promotion in ihrer zentralen Bedeutung als Zugangsvoraussetzung für den Hochschullehrernachwuchs erheblich aufgewertet.

Einen qualitativen Schritt nach vorne möchte die Landesregierung auch bei der Partizipation von exzellenten Absolventen unserer Fachhochschulen an der Graduiertenförderung tun. Dabei geht es nicht darum, den Fachhochschulen das Promotionsrecht zu verleihen. Exzellente Fachhochschulabsolventen sollen die Möglichkeit erhalten, an kooperativen Promotionsverfahren der Universitäten durch die Regelung einer Mindestbeteiligung teilzunehmen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist sehr gut.)

Das neue Gesetz hat weiter eine Erhöhung der Förderfälle zum Ziel. Seit dem Haushaltsjahr 2007 fördern wir Stipendien der Landesgraduiertenförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Standen im Haushalt 2006 für die Landesgraduiertenförderung etwa 800.000 Euro bereit, so sind es seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 unter Einfl uss der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds rund 1 Million Euro pro Jahr – 1 Million Euro pro Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren – und damit ein Mittelaufwuchs von genau 25 Prozent. Es geht uns darum, sowohl die Zahl der Förderfälle zu erhöhen als auch die fi nanzielle Ausstattung der Stipendien auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen. Daher wollen wir den aktuellen Stipendiensatz nach der Verabschiedung dieses Gesetzes in der Durchführungsverordnung moderat anheben von gegenwärtig 818 Euro auf 900 Euro monatlich.

Ich habe mir noch mal heraussuchen lassen, wie der Stand im März 2008 in Deutschland war, weil man ja

diese 900 Euro irgendwie vergleichen muss. Wenn Sie nach Thüringen sehen, sind es 715 Euro, Sachsen-Anhalt 894 Euro, Saarland 614 Euro, aber, wie gesagt, in Bremen auch 921 Euro, in Bayern 900 Euro. Ich denke, mit dieser moderaten Anhebung von 818 auf 900 Euro liegen wir richtig.

Für Stipendiatenprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft in internationalen Graduiertenkollegs und in Max-Planck-Forschungsschulen ist ein erhöhter Satz vorgesehen. Dadurch sollen die besten Nachwuchswissenschaftler gewonnen und gehalten werden. Außerdem vermeiden wir dadurch in diesen überregional wahrgenommenen Kollegs eine sogenannte Zweiklassengesellschaft unter den Stipendiaten.

Ich will auch noch sagen, was wir in diesen Tagen erleben. Die Differenzierung der deutschen Hochschullandschaft nach Leistungsfähigkeit in der Forschung ist Folge des internationalen ebenso wie des nationalen Wettbewerbs. Letzterer ist der Föderalismusreform des Jahres 2006 geschuldet. Die Zuständigkeiten der Länder wurden für ihre Hochschulen deutlich gestärkt. Auffällig wird dies, auch darüber haben wir hier schon gesprochen, durch die Veränderung in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes, denn diese eröffnet den Landesgesetzgebern erhebliche neue Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist nach meiner festen Überzeugung unsere Pfl icht, jetzt auch diese Spielräume auszunutzen und zu nutzen. Das betrifft zum Beispiel die Einrichtung eines Systems zur Qualitätssicherung für Juniorprofessoren, die Optimierung der Durchlässigkeit der Bildungssysteme, die Flexibilisierung der Personalkategorien, die bessere Verzahnung des Übergangs von der Schule zur Hochschule oder auch die Frage der Abschaffung oder Beibehaltung der Habilitation als Voraussetzung des Zugangs zum Hochschullehrerberuf.

Das sind darüber hinaus alles dringende Fragen, man wartet hier auf eine Antwort, und denen müssen wir uns im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit stellen und auch den Erfordernissen der Zeit. Es ist also zügig anzugehen und das wird aus meiner Sicht nur möglich sein mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes. Auch das sei an dieser Stelle erwähnt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.