Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier wurde auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in der Graduiertenförderung hingewiesen. Die muss gewährleistet werden. Das sehen auch wir so. Ob dies allerdings mit einer Anhebung der Stipendienhöhe von 818 auf 900 Euro bei Abschaffung der Sachkostenzuschüsse gelingt, ist nach unserer Ansicht fraglich. Die untere Linie der Bandbreite der Deutschen Forschungsgesellschaft liegt derzeit bei 1.000 Euro.
Meine Damen und Herren, wir werden der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. Vor allem müssen wir im Finanzausschuss uns das sehr genau ansehen. Wenn also im Haushalt die Landesgraduiertenförderung von 400.000 Euro auf 323.000 Euro gekürzt wurde, ist, selbst wenn hier steht, dass wir die Mittel über den Euro päischen Sozialfonds bekommen, für uns die Frage genau zu klären, wie wir das machen. Wir wollen dabei aktiv mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen sind teilweise skeptisch, was die Entwicklung der Promotionen angeht. Sie fürchten, dass im Rahmen der konsekutiven Studiengänge im Bologna-Prozess die Promotion eher den Charakter des letzten Teiles eines Studiums haben wird und nicht als erster Schritt in eine selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit wahrgenommen wird.
Sicher werden die sogenannten Graduiertenkollegs beziehungsweise strukturierten Promotionsprogramme eher den Charakter eines Studienabschlusses haben. Sie bilden jedoch nur eine zusätzliche Alternative zu den bewährten Promotionen individueller Betreuung. Als Liberale stehen wir solchen Auswahlmöglichkeiten grundsätzlich positiv gegenüber.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen, dass die Stärkung der Fachhochschulen dadurch auch gewährleistet wird, dass sie in der Vergabekommission jetzt mit angehört werden. Das ist durchaus positiv. Wir sehen es auch als sehr wichtig an, dass wir uns den internationalen Standards angleichen. Wir stimmen der Überweisung in den federführenden Bildungsausschuss zu, sehen aber auch eine ganz wichtige Arbeit hierbei im Finanzausschuss. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern haben wir wieder einmal ein Beispiel für den traurigen Zustand unserer politischen Landschaft erhalten. Die EU-Vereinheitlichungswut im Auftrag der Wirtschaft, die am liebsten den gleichgeschalteten Konsumenten hat, hat schon tiefe Schneisen in die deutsche Bildungslandschaft gezogen. Der Bologna-Prozess ist gerade dabei, das klassische deutsche Hochschulwesen zu zerstören.
Sie haben als Vertreter der Systempartei diese Vereinheitlichung und Zerstörung zunächst auf höchster Ebene beschlossen und versuchen nun, möglichst geräuschlos die Ergebnisse dieser katastrophalen Politik zu vertuschen.
So hatten Sie zum Beispiel behauptet, dass Sie mit Ihren verschulten angloamerikanischen Bachelor- und Masterstudiengängen die Zahl der Studienabbrecher reduzieren wollen. Das Einzige, was Sie erreicht haben, das ist, die Zahl der Studienabbrecher auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wann kommen Sie zum Thema? – Udo Pastörs, NPD: Das ist das Thema, Herr Professor.)
Bildungseinrichtungen sind zu Wirtschaftsfaktoren geworden, die um die Brosamen dieses liberal-kapitalistischen Systems betteln dürfen. Und wenn man sich dann besonders angepasst gezeigt hat, bekommt man auch Zuschüsse. Zukünftig werden dann deutsche Universitäten nicht mehr die Namen von Gelehrten tragen. Wie bei Fußballstadien wird man dann in das AOL-Studiescenter gehen oder in das Bayer-Lehrlingscenter.
In der Problemstellung zu Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie so schön entlarvend, dass Wissenschaft und Forschung zunehmend durch den nationalen und internationalen Wettbewerb geprägt seien. Das heißt nichts weniger als Globalisierung auf dem Bildungssektor. Dabei dürfte es in den Universitäten nur einen einzigen Wettbewerb geben, und das ist der Wettbewerb des Geistes. Nicht Wirtschaftlichkeit darf die Forschung bestimmen, sondern die Qualifi kation.
Wenn Sie jetzt hier das Graduiertenförderungsgesetz ändern wollen und dabei insbesondere auf die Promotion abzielen, dann zeigt dieses nur, wie sehr Sie die Studienabschlüsse durch Ihre eigene Politik entwertet haben. Wo früher ein normaler Studienabschluss ausreichende Qualifi kation versprochen hat, da muss jetzt ein Doktortitel sein.
Aber das ist die Konsequenz Ihres Gleichheitswahns: Erst müssen alle ein Abitur haben und dann müssen alle Studierten mit einem Doktortitel abschließen.
Überdies zeigt Ihr Gesetzentwurf wieder einmal eindrücklich die Abhängigkeit von Brüssel. Erst müssen wir Milliarden nach Brüssel an Tributzahlungen leisten und dann müssen wir hier Graduiertenförderungsgesetze beschließen, in denen wir um die europäischen Fördertöpfe betteln. Wir lehnen Ihre Bildungs- und Hochschulpolitik im Allgemeinen und deshalb hier besonders Ihren vorliegenden Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wer hat Ihnen das ausgearbeitet?)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1346 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt, auch wenn es noch nicht 13.00 Uhr ist, schon in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung. Wir beginnen dann wieder um 13.00 Uhr.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung, Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern und über ergänzende Bestimmungen in der Beamtenversorgung, Drucksache 5/1390.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung, Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern und über ergänzende Bestimmungen in der Beamtenversorgung (Erste Lesung) – Drucksache 5/1390 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation im Bereich Tarif und Besoldung ist in letzter Zeit immer unübersichtlicher geworden. Grund dafür ist vor allem
die Tatsache, dass mit der Föderalismusreform I seit dem 1. September 2006 die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamten vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Lassen Sie mich daher zu Beginn meiner Ausführungen die verworrene Lage etwas ordnen.
Wir haben mit dem Bund, den Ländern und den Kommunen drei staatliche Ebenen, die jeweils Angestellte und Beamte beschäftigen. Insgesamt gibt es also sechs Beschäftigtengruppen. Für die drei Arbeitnehmergruppen werden Tarifverträge verhandelt und für die drei Beamtengruppen wird die Bezügeanpassung gesetzlich geregelt. Vor der Föderalismusreform gab es eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Beamten aller drei Ebenen. Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich nicht auf das Ergebnis der kürzlich beendeten Tarifverhandlungen des Bundes und der Kommunen. Dieses betrifft die Angestellten des Bundes und der Kommunen sowie die Beamten des Bundes, da der Bundesinnenminister das Ergebnis der Verhandlungen auch auf diese Gruppe übertragen will.
Wir reden heute auch nicht über die Angestellten des Landes. Hier haben wir eine bis Ende des Jahres laufende Entgeltvereinbarung, die bei uns zum 1. Mai 2008 eine lineare Erhöhung der Gehälter in Höhe von 2,9 Prozent vorsieht.
Unser heutiger Gesetzentwurf, den ich hier einbringe, regelt die Übertragung auf die Landes- und Kommunalbeamten. Wir reden also heute über die Beamten des Landes und der Kommunen, denn wie eingangs erwähnt liegt es inzwischen in unserer Zuständigkeit, die Bezügeanpassungen der Beamten und Richter gesetzlich zu regeln. Hierbei hält die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf daran fest, sich an den Tarifergebnissen für die Angestellten des Landes zu orientieren. Dieses ist schon im letzten Jahr in einer ersten Stufe mit den Regelungen über die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 geschehen. Sie wurden inhaltsgleich auf die Beamten und Richter übertragen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird jetzt die zweite Stufe dieser Tarifübernahme vollzogen. Die lineare Anpassung von 2,9 Prozent für die Angestellten im Landesdienst wird für Beamte und Richter im Land und in den Kommunen des Landes vergleichbar umgesetzt. Die lineare Erhöhung soll auch für Kommunal- und Körperschaftsbeamte in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Wir sprechen uns also für ein einheitliches Besoldungsrecht für alle Beamten im Land aus, denn durch unterschiedlich geregelte Besoldungsniveaus für Landes- und Kommunalbeamte entstünde ohne zwingenden Grund Konkurrenz unter den Dienstherren innerhalb des Landes.
Die im vorliegenden Gesetz vorgesehene lineare Anpassung erfolgt zum 1. August 2008 und damit um drei Monate später als im Tarifbereich vorgesehen. Sie bezieht neben den Beamten und Richtern auch die Mitglieder der Landesregierung und die Parlamentarische Staatssekretärin mit ein. Hinzu kommen die Versorgungsempfänger, die abzüglich eines Anpassungsfaktors 2,36 Prozent mehr erhalten.
Gewerkschaften und Berufsverbände kritisieren die zeitliche Verzögerung der Übertragung. Das mag aus ihrer Sicht verständlich sein. Allerdings liegt Mecklenburg
Wir halten eine dreimonatige Verschiebung der Bezügeerhöhung für vertretbar. Eine großzügigere vorgezogene Anpassung wäre für unser Land, gerade in seiner Rolle als Empfängerland im Finanzausgleich, problematisch.
dass das verfügbare Nettoeinkommen der Beamten und Richter trotz dieser relativ geringen Verschiebung keinesfalls hinter den Nettoeinkommen der Angestellten zurückbleibt.
Die lineare Anhebung führt zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts in Höhe von rund 7 Millionen Euro für 2008 und 16 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2009. Vorsorge dafür ist getroffen.