Zu Beschlussempfehlung und Bericht ist anzumerken, dass hierfür die von unserer Geschäftsordnung in Paragraf 73 Absatz 2 geregelten Fristen für die Vorlage von Beschlussempfehlungen und Berichten nicht eingehalten werden konnten. Gemäß Paragraf 73 Absatz 2 Geschäftsordnung des Landtages ist allerdings eine Beratung der Beschlussempfehlung möglich, wenn nicht ein Viertel der Mitglieder des Landtages widerspricht. Ein Widerspruch liegt mir nicht vor, dann werden wir so verfahren.
Gemäß Paragraf 49 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages können Berichterstatter ergänzend zum vorliegenden schriftlichen Bericht zu Beginn der Zweiten Lesung über die Ausschussberatung berichten.
Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete und Vorsitzende des vorläufi gen Ausschusses Frau Bretschneider.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit seinem Beschluss in der konstituierenden Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen vorläufi gen Ausschuss gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eingesetzt, der bis zur Einsetzung der ständigen Ausschüsse deren Aufgaben wahrnimmt. In der 3. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurde dem vorläufi gen Ausschuss der Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung überwiesen. Der vorläufi ge Ausschuss führte am 18. Oktober 2006 seine erste Sitzung durch und hat nach seiner Konstituierung den Gesetzentwurf ausführlich beraten.
lichkeit einer zügigen Beratung und Beschlussfassung des Gesetzentwurfes hinzuweisen, die sich aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und den aktuellen politischen Veränderungen andererseits ergibt. Mein Kollege Lorenz Caffi er hat bereits darauf hingewiesen.
Im Rahmen der Beratungen wurde insbesondere von den Vertretern der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS darauf verwiesen, dass offene Fragen in Bezug auf die Grundentschädigung der Abgeordneten, die Erstattung von Aufwendungen für Mitarbeiter der Mitglieder des Landtages, der Neuregelung der Fraktionsfi nanzierungen sowie die Vorschriften hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Mitglieder des Landtages dringend einer Lösung bedürfen.
Die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS haben zu Beginn der Beratungen im vorläufi gen Ausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf auf Drucksache 5/10 vorgelegt. Der übergroße Anteil der beantragten Änderungen bezieht sich auf die redaktionellen Anpassungen des Gesetzentwurfes in Bezug auf die Vorgaben der Rechtsförmlichkeit. Darüber hinaus sieht der Änderungsantrag eine Konkretisierung in Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem die Rechte und Pfl ichten eines in den Landtag gewählten Beamten aus seinem Dienstverhältnis ruhen, vor. Ebenso enthält der Änderungsantrag eine Neufassung der Vorschrift zum Inkrafttreten des Gesetzentwurfes sowie Ergänzungen in den Paragrafen 9 und 53 mit Hinweisen auf weitergehende Regelungen in den Ausführungsbestimmungen nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz.
Der von den Fraktionen der SPD, CDU und Links partei.PDS vorgelegte Änderungsantrag wurde hinsichtlich seiner Zielrichtung von allen Mitgliedern des vorläufi gen Ausschusses begrüßt und einvernehmlich bei einer Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion der NPD angenommen. Der Vertreter der Fraktion der NPD machte im Verlauf der Beratungen deutlich, dass seine Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich ablehne.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes entsprechend der Beschlussempfehlung wird der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 13. Änderungsgesetzes geltende Betrag der monatlichen Besoldung für einen verheirateten Vorsitzenden Richter am Landgericht im Alter von 40 Jahren mit zwei Kindern als Grundentschädigung der Mitglieder des Landtages festgesetzt. Für die Aufwandserstattungen und für die Entschädigungen nach dem Abgeordnetengesetz werden differenzierte Anpassungsregelungen vorgesehen. Die Personalkostenerstattung nach Paragraf 9 Absatz 4 wird entsprechend der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Gleichzeitig werden die Grundsätze der Fraktionsfi nanzierung im Abgeordnetengesetz spezifi ziert und es werden die Anforderungen an Fraktionsmitarbeiter präzisiert. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch Anpassungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre und eine klarstellende Abgrenzung zwischen Übergangsgeld und Altersversorgung. Der vorläufi ge Ausschuss empfi ehlt dem Landtag mehrheitlich bei einer Gegenstimme der NPD, den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/10 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/36 anzunehmen. Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es sind jetzt die Änderungsanträge der Fraktion der NPD eingegangen. Ich unterbreche die Landtagssitzung für eine Stunde.
Wir befi nden uns immer noch im Tagesordnungspunkt 1. Es liegt mir jetzt ein Änderungsantrag der NPD vor, der in Kürze verteilt wird, auf den ich dann zurückkommen werde.
Im Ältestenrat haben die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten beantragt. Die Fraktion der NPD hat nunmehr schriftlich eine Aussprache mit einer Dauer von insgesamt 120 Minuten beantragt und signalisiert, dass sie diesen Geschäftsordnungsantrag begründen möchte.
die Vertreter der Parteien, die Vertreter der Fraktionen, die hier immer im Block abstimmen, möchten das Abgeordnetengesetz binnen 30 Minuten durchwinken. Wir halten angesichts dessen, dass eine Gesetzesberatung auch in der Zweiten Lesung durchaus inhaltlich ausgehen soll, 30 Minuten echt für einen Hohn für die Demokratie. Wir beantragen, wie bereits gesagt, 120 Minuten Redegesamtzeit, weil nach unserer Ansicht
Dort heißt es, Sie werden ihn sicherlich kennen, manche vielleicht nicht, vielleicht sollten Sie sich den dann einmal anschauen: „Die Abgeordneten haben das Recht, im Landtag und in seinen Ausschüssen das Wort zu ergreifen sowie Fragen und Anträge zu stellen.“
(Heike Polzin, SPD: Auch in den Ausschüssen. – Zurufe von Mathias Brodkorb, SPD, Jörg Heydorn, SPD, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
Sie wollen das Rederecht dahin gehend einschränken, dass das Abgeordnetengesetz von der NPD binnen drei Minuten inhaltlich auseinandergenommen werden soll. Das nennen Sie Demokratie?! Für uns ist das eine Pseudodemokratie.
Scheuen Sie sich vor der argumentativen Auseinandersetzung mit uns? Frau Gramkow sagte vorhin schön in
(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Reinhard Dankert, SPD: Sie sollen Ihren Antrag begründen! – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)
Frau Gramkow, Sie haben die Dinger nicht gelesen. Vielleicht sollten Sie Ihre Brille einmal benutzen!
Wir möchten knallhart aufgreifen, wie Sie das Abgeordnetengesetz ändern zugunsten zum Beispiel der SPDFraktion, die zehn Abgeordnete verloren hat, gleiches Geld aber mit der Fraktionszuweisung erhalten möchte. Das ist ein Hohn für die Menschen, die draußen sind.
Sie kürzen sich ein wenig, aber verhältnismäßig kürzen Sie Ihre Fraktionsmittel nicht um den Betrag, wie er sein müsste.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Volker Schlotmann, SPD: Das ist keine Begründung.)
Meine Damen und Herren, es ist Ihnen doch unbenommen, die Argumente der NPD-Fraktion mit Ihren Argumenten zu widerlegen. Sie machen es nie.
Ich befürchte, das können Sie auch nicht. Nur deshalb erklären Sie, dass hier eine Redezeit von 30 Minuten angemessen sein soll.
(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ich rede nicht mit Ihnen, ich rede mit der Präsidentin. – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Unerhört! – Beate Schlupp, CDU: Oh!)
Das Parlament als Ort der politischen Willensbildung sollte der Ort sein, an dem ausreichend über Gesetzesinitiativen und Gesetzesänderungen diskutiert werden kann.