Sie propagieren wiederholt Ihr antiindividualistisches Menschenbild und den völkischen Kollektivismus.
Freiheits- und Gleichheitsrechte lehnen Sie unter dem Hinweis auf die Gefahr der Umvolkung Deutschlands ab.
oder, wie von Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer bereits vorgelebt, auf den Boden. Und da haut man auch noch mal richtig drauf.
Aber ich will, um hier auch noch ein klein wenig Sachlichkeit reinzubringen, auf die Voraussetzungen zurückkommen, die Bewerber für ein Landratsamt erfüllen müssen – ein hohes Amt aus meiner Sicht. Um ernannt werden und zur Wahl antreten zu können, müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
In das Beamtenverhältnis darf also nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung unseres wunderschönen Landes eintritt.
Bei der Prognose der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ist die Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bedeutsam, und zwar unabhängig davon,
ob ihre Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht.
(Michael Andrejewski, NPD: Das müssen Sie nicht mehr dazusagen, das ist wirklich schon langsam klar. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
und deshalb ist ein Bewerber, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, nicht wählbar,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Andrejewski, NPD: Wer bestimmt das denn? Der Landesgeschäftsführer der FDP?)
da er eine Voraussetzung zur Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz nicht erfüllt, und das ist auch gut so.
Und soweit ich weiß, und diese Akzeptanz ist völlig insbesondere bei meiner Fraktion gegeben, haben die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss bei Ihren Parteikollegen genau hier die Zweifel gehabt.
Eine weitergehende Bewertung werde ich nicht vornehmen, denn dafür sind wir als Landtagsabgeordnete nicht zuständig.
Ihre Solidaritätsadresse an Ihre Kandidaten werden wir aus den Fraktionen der LINKEN, SPD, CDU und FDP ablehnen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Gott sei Dank! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir soeben gehört haben, war wieder einmal stereotype Phraseologie, diesmal vorgetragen,