Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Müller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/1492. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1492 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Erweiterte Hochschulautonomie für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1498.

Antrag der Fraktion der FDP: Erweiterte Hochschulautonomie für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/1498 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP fordert nichts anderes als die Umsetzung des Modellversuchs für die Hochschule Wismar. Dieser Modellversuch, meine Damen und Herren, steht im Koalitionsvertrag. Er steht in den Zielvereinbarungen des Bildungsministeriums mit der Hochschule Wismar. Aber es geschieht nichts. Die Hochschulen im Land liegen immer noch an der kurzen Leine der Landesregierung, obwohl angeblich alle mehr Autonomie für die Hochschulen wollen.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Wir haben eine Zielvereinbarung.)

Die FDP-Fraktion fordert jetzt mehr Autonomie. Die Hochschule Wismar soll nach dem Vorbild der TU Darmstadt mehr Autonomie in den Bereichen Finanzen, Personal und Profilbildung erhalten. Als einzige Hochschule des Landes Mecklenburg-Vorpommern besitzt die Hochschule Wismar wissenschaftliche Kompetenz auf den Gebieten des Bauwesens und der Architektur. Deshalb soll die Landesregierung auch die Zuständigkeiten für die Grundstücks- und Bauangelegenheiten der Hochschule Wismar übertragen.

Meine Damen und Herren, wenn Wismar zeigen kann, dass eine Hochschule Bauangelegenheiten besser erle

digt als das BBL, dann wird sich in Zukunft auch der Rektor der Universität Greifswald nicht mehr in der „Ostsee-Zeitung“ darüber beklagen müssen, dass wichtige Bauprojekte der Ernst-Moritz-Arndt-Universität verschleppt und uneffizient umgesetzt werden. Hier liegen noch sehr viele Einsparmöglichkeiten und kreatives Potenzial.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Die Hochschulen im Land sind zudem gut beraten, wenn sie sich stärker als aktuell möglich ein eigenständiges Profil bilden können. Dies ist nur möglich, wenn Angebot und Nachfrage im Bereich der Lehre besser berücksichtigt werden und wenn besondere Dienstleistungen angeboten werden und gegebenenfalls auch gebührenpflichtig sein können, wenn es die Hochschule für sinnvoll hält. Dies ist kein Plädoyer für die generelle Einführung von Studiengebühren, sondern eine längst überfällige Autonomiemaßnahme zur Freisetzung von mehr Kreativität im Hochschulbereich.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Wenn man sich dieser Problematik unvoreingenommen nähert und die Studierenden von Anfang an in die Gestaltung dieses Autonomieprozesses einbezieht, werden alle Seiten davon profitieren, vor allem die Studierenden.

Im Rahmen der Autonomiebestrebungen soll das Rektorat mit Ausnahme der Genehmigung der Grundordnung weitgehende Kompetenzen vom Ministerium übertragen bekommen. Das Hochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird ansonsten nach wie vor angewendet. Besonders wichtig wird die Übertragung der Zuständigkeiten für die Personalangelegenheiten vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Hochschule Wismar. An die Stelle des Ministeriums tritt dann der Rektor der Hochschule Wismar. Der akademische Senat soll an den Berufungsverfahren entsprechend der Grundordnung der Hochschule Wismar beteiligt werden. Die Hochschule Wismar soll außerdem in die Lage versetzt werden, eine vom Landeshochschulgesetz MecklenburgVorpommern abweichende Organisationsstruktur festzulegen. Selbstverständlich wirkt der Hochschulrat dabei an der Strategiebildung mit. Dies gilt besonders bei Fragen des strategischen Managements und der Aufsicht über die Wirtschaftsführung. Für alle Aufgaben, die nicht durch das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern oder die Grundordnung einem anderen Organ der Hochschule zugewiesen sind, ist das Rektorat der Hochschule Wismar zuständig.

Keine Frage, dieser Entwicklungsprozess, meine Damen und Herren, ist komplex und muss deshalb auch sorgfältig evaluiert werden. Dies soll durch eine Vereinbarung zwischen der Hochschule Wismar und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geregelt werden. Der Rektor berichtet dabei jährlich dem Landesparlament über den Stand der Umsetzung.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Oha, da vermischen wir ja alles.)

Die Evaluierungsergebnisse müssen dann daraufhin überprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Übertragung auf andere Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglich und sinnvoll ist. Die Hochschulen sollen insgesamt wettbewerbsfähiger und damit auch zukunftssicherer werden. Mit mehr Unternehmergeist wird die Hochschule Wismar einen Weg gehen, der im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine und in

Deutschland bisher kaum Vorbilder hat. Die im Modellversuch gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen zur Weiterentwicklung der Universitäten und Hochschulen des Landes genutzt werden. Die Hochschule Wismar ist ein idealer Kandidat für diesen Modellversuch.

(Heike Polzin, SPD: Das müssen wir erst mal sehen.)

Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung diesem Antrag nicht ganz abgeneigt sein kann, und hoffen, dass wir dadurch eine große Mehrheit für eine zügige Bearbeitung im Bildungsausschuss erreichen.

Wie sagt Herr Reinhardt so gern – er ist leider jetzt nicht hier –: Lassen Sie uns doch einfach mal anfangen! – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Mathias Bordkorb, SPD: Das kommt von Herrn Holter. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ein Plagiat. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kreher.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem hier vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion zur Weiterentwicklung der Hochschulautonomie handelt es sich um ein zentrales Anliegen, welches das Bildungsministerium sehr ernst nimmt. Nur, worum geht es? Was verstehen wir unter erweiterter Hochschulautonomie? Im Übrigen, wie gehen die Hochschulen derzeit mit ihren Freiheiten um? Wie setzen sie diese ein, um sowohl die Einrichtung selbst, aber auch das Land voranzubringen? Viele Fragen, die erörtert sein wollen, bevor etwas ohne kritische Würdigung in die Welt gesetzt wird. Ich sage bei allem Respekt, Herr Kreher, man muss auch aufpassen, dass man nichts in die Welt setzt, ohne kritische Würdigung, was die Hochschulen selbst besser wissen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig, genau so. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich will das einmal ganz vorsichtig umschreiben, es kommt vielleicht noch härter heute.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und eines ist richtig, unsere Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, mit den Hochschulen anderer Länder Schritt zu halten. Dies können sie nur leisten, wenn ihnen die gleichen oder ähnliche Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, wie sie in anderen Standorten außerhalb unseres Landes gewährt werden. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsparteien bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Weiterentwicklung der Hochschulautonomie schrittweise voranzutreiben ist. Wir haben bereits aus eigener Initiative und auf Anregung der Hochschulen im derzeitigen Hochschulgesetz zahlreiche Punkte ausgemacht, die

der Überarbeitung bedürfen. Sie können sicher sein, dass diese Koalition zielstrebig einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen wird, um die Hochschulautonomie unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Fragen weiterzuentwickeln.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Gestatten Sie mir eine weitere Frage: Ist es bei sechs Hochschulen im Land wirklich sinnvoll, eine Hochschule mit Freiheitsrechten auszustatten, die weit über das bekannte Maß hinausgehen? Welche Folgen hat dies für die anderen Einrichtungen und für das Land insgesamt?

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Wohl wissend, dass auch dies eine Festlegung des Koalitionsvertrages ist,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber ein bisschen Wahlkreisarbeit ist doch möglich, oder?)

aber die Frage sei an der Stelle erlaubt und soll mich dahin führen, die Hochschulautonomie angesichts einer sehr übersichtlichen Hochschullandschaft für alle Einrichtungen gleichermaßen weiterzuentwickeln. Das unterscheidet uns von Hessen mit dem TU-DarmstadtGesetz, das zumal aufgelegt wurde, als es noch keine Exzellenzinitiativen gab und der Wettbewerb noch sehr übersichtlich war. Die Zeit ist vorangeschritten, auch das müssen wir alle berücksichtigen.

Wir sollten die generelle Möglichkeit eröffnen, dass jede unserer Hochschulen durch die Übertragung weiterer Rechte die Handlungsspielräume erhält, die sie in ihrer konkreten Situation braucht, um sich flexibel aufzustellen und langfristige Strategien aufzubauen. Eine solche Möglichkeit wäre aber verschlossen, wenn wir, wie es die FDP vorschlägt, die Weiterentwicklung nur eines Hochschulstandortes gesetzlich zementieren würden. Ich halte es daher für erforderlich, in der nächsten Novelle des Landeshochschulgesetzes Regelungen aufzunehmen beziehungsweise zu modifizieren, die zugunsten aller Hochschulen des Landes wirken können.

Schließlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass das Landeshochschulgesetz schon in den nächsten Wochen angepasst werden muss. Anlass für diese Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom März dieses Jahres. Unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechungen oberster Gerichte hält das Oberverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage für den Erlass von Gebührensatzungen der Hochschulen für unzureichend. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und die Einnahmesituation der Hochschulen zu stabilisieren, ist die Überarbeitung des Gebührenrechtes der Hochschulen unbedingt erforderlich.

Ich möchte aber an dieser Stelle eines klarstellen, das haben schon die Medienberichterstattungen nach diesem Urteil gezeigt: Die Überarbeitung des Gebührenrechtes berührt nicht die Frage nach Studiengebühren für ein Erststudium. Die Gebührenordnung der Hochschulen beinhalten die Kosten für Verwaltungsleistungen der Hochschulen, die außerhalb der fachlichen Betreuung der Studierenden anfallen. Dazu zählen Ausleihgebühren, Kopiergebühren, Gasthörerbeiträge et cetera. Das Erststudium in Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin gebührenfrei sein.

Lassen Sie mich auf den Antrag der FDP-Fraktion zurückkommen. Ein solches Vorhaben, wie es die FDP vorschlägt, das nur einseitig einen bestimmten Standort

betrifft, ist von allen Seiten in diesem Hohen Hause zu überdenken und mit Blick auf übergeordnete Zielstellungen für das ganze Land in ein Gesetz zu gießen, das den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern weiterhin voranbringt. Das Ziel unserer Politik muss es sein, alle Hochschulen im Blick zu behalten und sie differenziert nach ihren Möglichkeiten zu fördern. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Kreher, es liegt uns wieder einmal ein Antrag von der FDP vor, der sich mit dem Thema Hochschulautonomie beschäftigt. Das ist erwartbar und auch durchaus kohärent. Das passt ja wenigstens ideologisch in Ihr Programm, eine schrittweise Abschaffung des Staates herbeizuführen und es dann als Freiheitskonzept zu verkaufen. Insofern war Ihr Hinweis heute Morgen, dass Liberalismus auch im Extremismus in einer besonderen Art und Weise enden könne, durchaus gar nicht so abwegig.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Rudolf Borchert, SPD: Anarchie, Anarchie.)