Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Und ich sage auch, …

Frau Gramkow, kommen Sie bitte zum Schluss.

… eine Maximalforderung liegt auf dem Tisch. Wir werden uns Zwischenschritten nicht verwehren

(Harry Glawe, CDU: Das ist ja schon mal ein Wort.)

und ich finde, wir sollten uns gemeinsam einen Ruck geben. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Auf Vorschlag des Ältestenrates und auf der Grundlage der Überweisungsvorschläge aus der Debatte stehen wir vor der Abstimmung, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1451 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich lasse zunächst über diesen Überweisungsvorschlag abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist seitens der FDP-Fraktion beantragt worden, die Volksinitiative ebenfalls dem Sozial ausschuss als mitberatendem Ausschuss zu überweisen. Ich lasse über diesen Überweisungsvorschlag abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Das war jetzt von hier oben nicht so ganz eindeutig.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Der Sozialminister, ich glaub es ja nicht! – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Ich bitte noch einmal für den Überweisungsvorschlag in den Sozialausschuss um die Handzeichen und die entsprechende Auszählung durch die Schriftführer. – Danke schön. Die Gegenprobe. –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird ja spannend. – Helmut Holter, DIE LINKE: Da hinten ist doch auch noch einer. Die Koalition muss alle Stimmen zusammenbringen hier, ne? – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Mit 22 zu 20 ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Oh!)

Na ja, der Sozialausschuss hat ja im Rahmen der Selbstbefassung ohnehin die Möglichkeit.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir hätten mal eine namentliche Abstimmung machen sollen.)

Damit wären wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entfernungspauschale sofort vollständig anerkennen, auf der Drucksache 5/1491, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Volle Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer, auf der Drucksache 5/1501.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entfernungspauschale sofort vollständig anerkennen – Drucksache 5/1491 –

Antrag der Fraktion der FDP: Volle Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer – Drucksache 5/1501 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/1491 hat die Abgeordnete Frau Gramkow. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 2001 gibt es die einheitliche Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bezeichnet, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Seither konnten Berufstätige und jeder Berufstätige natürlich den Aufwand für den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen, egal, ob er die Arbeitsstätte zu Fuß erreicht, mit dem Fahrrad, Motorrad, mit dem PKW, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, also mit Bus oder Bahn bewältigen muss.

Berufspendler bekamen zunächst für die ersten zehn Kilometer 36 Cent erstattet und ab dem elften Kilome

ter 40 Cent. Ab 1. Januar 2004 wurde diese Pendlerpauschale auf einheitlich 30 Cent je Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gekürzt. Es war die Große Koalition von CDU, SPD und CSU, die dafür sorgte, dass mit dem Steueränderungsgesetz 2007 eine weitere massive Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen wurde. Diese Einschränkung gilt nun trotz großem Widerstand seit dem 1. Januar 2007. Mit der Gesetzesänderung wird grundsätzlich nur noch die Arbeitsstätte selbst der Berufs sphäre zugeordnet, während das Wohnen sowie die Wege von und zur Arbeit dem Privatbereich zugeschrieben werden. Für Härtefälle, also für Pendlerinnen und Pendler mit besonders weiten Arbeitswegen, sollen die Kosten für Entfernungen, die über 20 Kilometer hinausgehen, so wie Werbungskosten abgezogen werden können.

Mit dieser massiven Einschränkung werden all diejenigen bestraft, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wöchentlich oder gar täglich entsprechende Wege zur Arbeit auf sich nehmen müssen. Tausende Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben aber gar keine andere Wahl, denn sie können sich den Arbeitsort oftmals nicht aussuchen. Viele sind auf den steuerlichen Abzug der Kosten für die Fahrten zur Arbeit schlichtweg angewiesen. Sie sind in Lohn und Brot, weil sie Tag für Tag auch in die benachbarten Bundesländer pendeln. In die benachbarten Länder pendeln circa 70.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insgesamt im Land allerdings sind es fast 480.000 Männer und Frauen, die jeden Tag zur Arbeit pendeln.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es.)

Nun wissen wir, dass das Lohnniveau in unserem Land auch nicht so groß ist. Da stellt sich natürlich für viele Menschen die Frage, ob sie angesichts der finanziellen Einbußen die extrem gestiegenen Kraftstoffpreise bezahlen können. Deshalb ist die Kürzung der Pendlerpauschale völlig realitätsfern.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und um es ganz deutlich zu sagen, es schränkt den Zugang zur Arbeit ein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Gerade den ländlichen Raum trifft es besonders hart, denn hier müssen etwa ein Drittel aller Erwerbstätigen weiter als 20 Kilometer zu ihrer Arbeit fahren.

Meine Damen und Herren, deshalb bleibt es dabei: Es ist ein Willkürakt, dass die Absetzbarkeit der ersten 20 Kilometer wegfällt. Dieser Willkürakt geht einseitig zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Für sie werden die Steuern erhöht, nämlich um 2,5 Milliarden Euro. Es sind milliardenschwere Steuerausfälle bei der beschlossenen Unternehmenssteuerreform, die letztendlich von den Pendlern als Zeche bezahlt werden, während die Rücknahme der Kürzung der Entfernungspauschale laut Bundesregierung aus Konsolidierungsgründen leider nicht infrage kommt. Für die Große Koalition in Berlin ist gerechte Lastenverteilung offensichtlich ein Fremdwort.

Nach den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler sind von der Kürzung der Pendlerpauschale insgesamt rund 15 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen. Ich nenne Ihnen hier ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro

und einem Weg zur Arbeit von mehr als 33 Kilometern muss seit dem letzten Jahr monatlich circa 20 Euro mehr Einkommenssteuer zahlen. Das sind im Jahr glattweg 360 Euro. Dazu kommt die Mehrwertsteuererhöhung. Für viele einkommensschwache Haushalte hat auch dieses katastrophale Auswirkungen und, Sie wissen es alle, es senkt die Kaufkraft.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es neben der rechtlichen Notwendigkeit auch haushaltspolitisch vertretbar, die Einschränkung bei der Pendlerpauschale wieder zurückzunehmen. Mehrere Finanzgerichte halten die Neuregelung der Entfernungspauschale für unvereinbar mit dem Schutz von Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft sowie mit dem Gleichheitsgebot. Das ist ja eigentlich nichts anderes, als dass es verfassungswidrig ist.

In dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 23. August 2007 heißt es: „Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.“ Die Finanzverwaltung hat auf das Urteil mit dem Erlass vom 4. Oktober 2007 reagiert. Somit ist betroffenen Steuerpflichtigen auf Antrag die Aussetzung auf Vollziehung zu gewähren.

Wir hoffen, dass die von der Finanzgerichtsbarkeit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht weiter auf taube Ohren stoßen werden, denn, meine Damen und Herren, nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen und weil die Mehreinnahmen es gegenwärtig ermöglichen, sondern vor allem aus verteilungspolitischen Gründen muss die Kürzung der Pendlerpauschale zurückgenommen werden. Und wir brauchen diese Korrekturen schnell.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

In der Konsequenz heißt das, dass die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Arbeit und Arbeitsstätte wieder vollständig als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. DIE LINKE hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die faktische Abschaffung der Entfernungspauschale von Beginn an als arbeitnehmerfeindlich und verfassungswidrig kritisiert. Und die verschiedenen Urteile – ich bin auf eins eingegangen – der Finanzgerichte geben uns in unserer Kritik recht. Tausende Pendlerinnen und Pendler haben mittlerweile Klage eingereicht und selbst einzelne Landesregierungen, darunter die CSU-geführte bayerische Landesregierung, wollen zur alten Pendlerpauschale zurück.

(Rudolf Borchert, SPD: Die wollen die Wahlen gewinnen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das ist auch nichts Schlechtes, wenn man Wahlen im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern gewinnen will.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nun wollen wir mal die Bayern nicht so sehr verteidigen hier.)

Unsere Landesregierung, so war es zumindest den Medien zu entnehmen, will allerdings davon nichts wissen. Als Grund muss die Haushaltskonsolidierung wieder einmal herhalten. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Stattdessen bitten wir die Landesregierung eindringlich, sich dafür einzusetzen – auch angesichts der enormen Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern –, auf der Bundesebene vehement

für die Rücknahme der Kürzung zu streiten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Gramkow.

Es hat jetzt das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1501 der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal vorweg erläutern, worüber wir hier eigentlich reden.

Die Abgeordnete Gramkow hat vieles erwähnt und vieles davon ist auch richtig.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Alles ist richtig, Herr Schnur. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das war alles richtig.)