Angelika Gramkow
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Kreher, man kann die Volksinitiative annehmen und in einem zweiten Punkt hinzufügen: Wir wollen aber auch, dass dieses für die Förderschulen gilt. Also reden Sie nicht drum rum.
Das hätte man auch beantragen können. Es geht um das Verfahren, was Sie hier herbeizitieren, weil Sie nicht klipp und klar sagen können, wir wollen nicht, dass es ein kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Grundschulen gibt. Das ist die Aussage!
Und dann, Herr Reinhardt, bleibt nicht alles wahr, nur weil man vergisst. Die Fraktion DIE LINKE hat zu den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt Anträge gestellt, ausfinanziert über den Zukunftsfonds, diese Frage zukunftsorientiert zu entscheiden. Wir hatten damals 200 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus einem geplanten Haushalt, Herr Jäger, einer rot-roten Regierung, einer tollen Situation, auch der wirtschaftlichen Entwicklung und des Rückgangs der Arbeitslosigkeit.
Wir haben gesagt: Ja, wir wollen keine Schulden mehr. Ja, wir wollen die Kredite zurückfahren. Aber wir haben gesagt, lasst uns 80 Millionen Euro davon nehmen, in den Zukunftsfonds überführen, vier Jahre lang kostenfreies Mittagessen an den Grundschulen des Landes. Sie haben es abgelehnt. Und wenn Sie hier sagen, es gab keine Finanzierung, dann sage ich Ihnen, Sie wollten es von Anfang an nicht und das ist schäbig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir wahrlich gewünscht, meine letzte finanzpolitische Debatte nach 17 ½ Jahren Arbeit im Landtag von MecklenburgVorpommern hätte einen anderen Themengegenstand zum Inhalt.
„Die Pleite des Kapitalismus“,
„Die Pleite des Kapitalismus“ titelte die „Frankfurter Rundschau“ am 9. Oktober 2000, Herr Liskow, und sie ist nicht verdächtig, linksgerichtet zu sein.
Meine Damen und Herren, Sie müssen dazu wissen, dass Herr Liskow das „Neue Deutschland“ erwähnte eben.
Sie machte mit folgendem Zitat aus dem „Kommunistischen Manifest“ von 1848 auf,
ich zitiere: „… die moderne bürgerliche Gesellschaft, die so gewaltige Produktions- und Verkehrsmittel hervorgezaubert hat, gleicht dem Hexenmeister, der die unterirdischen Gewalten nicht mehr zu beherrschen vermag, die er heraufbeschwor.“ Zitatende. – 1848!
Die Finanzkrisen, Herr Liskow, und man könnte meinen, ein bisschen hat es sich bei Ihnen so angehört, sind kein neues Phänomen.
Sie treffen immer die Kleinsparer, und wenn Sie auf die Realwirtschaft übergreifen, und das ist bereits eingetreten, treffen Sie uns alle.
In einer modernen Wirtschaft ist das Finanzsystem ein zentrales Element. Wenn dieses System zusammenbricht, wird es quasi zu einer Bombe, und zwar für die ganze Ökonomie.
Wir erleben gegenwärtig eine der größten Finanzkrisen des Kapitalismus, sie überrollt uns mit gigantischen Verlusten. Ihr Ausmaß ist so groß, dass sie, nicht von mir, aber von der Politikökonomie, als die tiefste Krise des Kapitalismus seit 80 Jahren bezeichnet werden muss.
Und die LINKE wendet sich seit Jahren gegen die völlig verfehlte Liberalisierung der Finanzmärkte.
Auch in Deutschland wurden windige Finanzprodukte, Kreditverbriefungen, Hedgefonds und gefräßige Heuschrecken massiv gefördert. Absurde Steuerbefreiungen und neue Gesetze haben den Spekulantinnen und Spekulanten freie Fahrt gegeben. Die Bankenaufsicht wurde in den vergangenen Jahren nicht gestärkt, sondern geschwächt. Milliardenverluste deutscher Banken, von der IKB Bank bis zur Hypo, bis zur Landesbank in Bayern,
die soeben Herrn Huber den Kopf gekostet haben, alles dies ist ein Ergebnis falscher Politik. Und deshalb sind die Union und die SPD, sind die Grünen und die FDP mitverantwortlich für die Milliardenzeche, die wir jetzt alle bezahlen sollen.
Welch Wunder! Mit unserer Forderung nach einem Ende dieses Casinokapitalismus stehen wir plötzlich nicht mehr allein.
Führende Politikerinnen und Politiker in den USA, in Europa und anderswo befürworten staatliche Beteiligungen,
um der Krise entgegenzuwirken.
Sie haben erkannt, dass der Staat den Zugriff auf das Management und auf Informationen sichern muss.
Ganz aktuell hat Herr Sarkozy sogar erklärt, Schlüsselindustrien verstaatlichen zu wollen.
Und das alles, meine Damen und Herren, war vor ein paar Wochen noch undenkbar in der öffentlichen Debatte.
In Deutschland spielen sich Regierungsvertreter und Vertreterinnen und Vertreter von CDU/CSU und SPD also als Vorkämpfer für Moral und Reglementierung auf.
Sie erklären jetzt, dass sie schon immer für die Regulierung der Finanzmärkte waren, und das ist, gelinde gesagt, wenig glaubwürdig, meine Damen und Herren.
Die gleichen politischen Akteure haben vor nicht allzu langer Zeit die Liberalisierung der Märkte mit stolzgeschwellter Brust gepriesen und verteidigt. Vorschläge der LINKEN zu staatlichen Beteiligungen oder Teilverstaat lichungen wurden als ein „Zurück zum Staatssozialismus“ diffamiert.
Das können Sie in Protokollen dieses Landtages nachlesen. Was die Glaubwürdigkeit betrifft, möchte ich nur daran erinnern, dass im Jahr 2004 der damalige Finanzminister Eichel den Gesetzentwurf zur persönlichen Haftung von Managern, das sogenannte Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz, auf Druck der Wirtschaft und der CDU zurückgezogen hat.
Wenig glaubwürdig und wenig professionell war auch das unkoordinierte Vorgehen der Bundesregierung insgesamt.
Es hat die Krise eher verschärft als nur daran gearbeitet, sie zu verhindern. Und viel zu spät wurde erkannt, dass ein international vernetztes System eben nicht mit nationalen Alleingängen zu reparieren ist.
Meine Damen und Herren, was wir erleben, ist schon ein bisschen grotesk. Die Politik und die gesamte Gesellschaft werden von den Banken als Geisel genommen und erfolgreich erpresst. Und das ist Tatsache. Alle sind sich einig: Die Entscheidung für ein Rettungspaket war unumgänglich, um Schlimmeres zu verhindern.
Aber ich habe es gehört, ich habe es vorhin gehört, in der Debatte um das kostenfreie Mittagessen: Es sind nur Bürgschaften, es sind ja nur Kredite. Nein, die Zustimmung unseres Landes bedeutet, wenn es schiefgeht, 130 Millionen Euro Cash,
und zwar 2010. Und wer das in dieser Situation verheimlicht und sagt,
dass wir, …
In der Debatte vorhin haben die Vertreterrinnen und Vertreter, die diskutiert haben, dargestellt, es gehe gar nicht um das Geld. Fragen Sie bitte Ihren Kollegen, ich habe ihm zugerufen, dass er offensichtlich nicht weiß, worum es wirklich geht.
Alle sind sich einig, das ist notwendig gewesen.
Und ich sage auch, dass das Land zugestimmt hat, war richtig, denn das Wichtigste ist, dass der Geldkreislauf intakt bleiben muss. Aber Notmaßnahmen des Staates, die letzten Endes immer Steuergelder kosten, sind nicht nur zu rechtfertigen, wenn sie mit einer Politik der scharfen Regulierung verbunden werden können. Und das ist das Problem.
Schauen Sie sich den Gesetzentwurf an und die seit gestern auf dem Tisch liegenden Verordnungen. Und dann frage ich mich ernsthaft, wie unter diesen Bedingungen ein Bundestag sich selber entmachten kann. Und deshalb hat DIE LINKE abgelehnt,
und nicht, weil es ein Rettungspaket ist.
Und schauen Sie sich die Verordnungen an. Wie stringent sind denn die Maßnahmen, die beschlossen worden sind?
Angesichts der Tragweite der staatlichen Unterstützung und der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ist es kaum der Rede wert.
Mecklenburg-Vorpommern könnte eben diese 130 Millionen Euro im schlimmsten Falle zahlen. Und das betrifft nur den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Was ist mit den Steuermindereinnahmen, die für das Land zum Beispiel nach der Novembersteuerschätzung aufschlagen können? Oder das, was auf die Kommunen zukommt? Es ist doch gar nicht absehbar, was die Krise wirklich bedeuten wird.
Wir brauchen umgehend, und nicht erst irgendwann, eine wirksame und intelligente, Herr Dr. Jäger, Regelung der Finanzmärkte.
Und da mir doch völlig klar ist, dass Sie meinen Antrag nicht mal gelesen haben
und die Marktmechanismen, die wir vorschlagen, denn sonst würden Sie ja nicht unseren Antrag in Bausch und Bogen ablehnen, und nur Ihren Antrag, der de facto eine Überschrift mit einer Blackbox beschreibt, annehmen. Sie sind ja nicht bereit, dieses zu diskutieren. Aber ich lasse mich eines Besseren belehren von Herrn Liskow,
wie er denn mit dem Antrag, der zum Beispiel in bestimmten Fragen übereinstimmt mit den Entscheidungen der Bundesregierung, umgehen will.
Wir brauchen umgehend, wir brauchen umgehend eine wirksame und intelligente Regulierung der Finanzmärkte. Sie darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.
Jetzt ist ein ganzes Bündel an neuen Maßnahmen und verbindlichen Vereinbarungen erforderlich, die auch überzeugen. Und deshalb fordern wir eine Absicherung zentraler Ausgaben des Finanzsystems. Und dazu gehört eine ausreichende und zinsgünstige Kreditversorgung, eine Garantie der Bankeinlagen in unbegrenzter Höhe und die Errichtung eines von den privaten Finanzinstituten gespeisten Sicherungsfonds. Wir fordern, hoch riskante Finanzinstrumente vom Markt zu nehmen, Leerverkäufe zu verbieten und Hedgefonds in Deutschland die Lizenz zu entziehen.
Und wir fordern eine Prüfstelle für Finanzprodukte, einen sogenannten Finanz-TÜV, die Verpflichtung zu mehr Eigenkapital
und ein Verbot von Aktienoptionen für Managerinnen und Manager.
Und wir fordern eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Managergehältern und zur Managerhaftung.
Und, Herr Dr. Jäger,
dass es in der Verordnung der Bundesregierung keine strengeren Maßnahmen gegeben hat, die die SPD wollte,
das ist der CDU/CSU zu verdanken,
und das erste Rettungspaket, das schicken wir nach Bayern, meine Damen und Herren.
Nach Bayern schicken wir das erste Rettungspaket. Das heißt, die CSU hat im Bund erst mal dafür gesorgt, dass es keine stringenten Maßnahmen gibt
zur letztendlichen Sanktionierung des Fehlverhaltens. Und dann sind sie die Ersten, die auch noch gestützt werden wollten. Darum geht es.
Und dafür sind Sie verantwortlich und nicht wir.
Unabdingbar ist für uns die Einführung von Transaktionssteuern auf den Handel mit Wertpapieren und Dividenden, um die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Wenn Sie eine ernsthafte Debatte in diesem Landtag wollen,
dann bitte ich Sie, auch die Vorschläge meiner Fraktion in dem Antrag, der Ihnen vorliegt, ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident!
Herr Liskow! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen mich auch schon etwas länger und es gibt ganz wenige in diesem Haus, die mich genau diese 17,5 Jahre kennen. Wenn ich ruhig werde, dann ist es mit mir vorbei, und deswegen wird das nicht passieren. Respekt...
Respekt ausdrücklich, Frau Finanzministerin, für Ihre Rede. Sie hat sich nahtlos an meine angeschlossen
und ich finde, wenn man genau zugehört hat, dann ist die Ausrichtung der Finanzpolitik fest auf dem Weg, den wir gemeinsam einmal eingeschlagen haben.
Und ich finde gut, dass man das auch einmal aussprechen darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auch noch etwas Bedenkliches in die Debatte geben, was bisher noch keine Rolle gespielt hat, was wir aber bitte nicht vergessen sollten bei all unseren Problemen. Die Finanzkrise geht von den Industriestaaten aus und es ist jetzt bekannt, dass die 50 ärmsten Staaten wegen der Finanzkrise keine Kredite mehr bekommen. Und das heißt, sie können keine Nahrungsmittel mehr kaufen.
Frau Ingeborg Schäuble, die Vorsitzende der Welthungerhilfe,
sagte dazu auf dem UN-Gipfel in New York, und jetzt zitiere ich: „Wenn die globale Hungerkrise so ernst genommen würde wie die Krise der Finanzmärkte, hätten wir längst eine Lösung. Dabei ist sie viel schlimmer, denn sie bedroht millionenfach Menschenleben.“ Zitat ende. Ich finde, diese Fakten werden in dem jetzigen Prozess der Debatte viel zu wenig wahrgenommen. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der konkrete Maßnahmen beschreibt, und ich habe sowohl in der Rede von Herrn Borchert, von Frau Finanzministerin und ein bisschen bei Herrn Liskow gehört, dass es notwendig ist, solche Maßnahmen zu beschreiben.
Ich erlaube mir, den Ministerpräsidenten von Brandenburg Matthias Platzeck aus der Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg dazu zu zitieren: „Wenn wir Diebstahl per Gesetz verbieten und unter Strafe stellen und damit anerkennen, dass nicht jeder Mensch edel, hilfreich und gut ist, dann sollte es auch für den Finanzsektor Regeln geben.“ Zitatende. Nicht mehr und nicht weniger haben wir mit unserem Antrag vorgeschlagen. Sie, meine Damen und Herren der CDU und der FDP, waren nicht einmal bereit, über die konkreten Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, die sich einerseits im Gesetzgebungspaket und andererseits in den Verordnungen wiederfinden, auch nur auseinanderzusetzen.
Sie finden dort auch die von der Finanzministerin vorgeschlagene Transaktionssteuer oder den Vorschlag, wenn wir schon Staatsgelder geben, zumindest Teilprivatisierungen zu prüfen.
Aber nein, Sie werden natürlich einem Antrag der FDP, die Landesregierung soll berichten, zustimmen. Den hätte nicht mal ich gestellt, weil in der Situation hätte ich der Landesregierung gar nicht zugetraut, dass sie jemals auf den Gedanken gekommen wäre, den Finanzausschuss nicht zu unterrichten.
Es hat sich gezeigt, meine Damen und Herren, und lassen Sie mich ein Wort sagen zu den Landesbanken und Sparkassen, die nämlich eigentlich Staatsbanken sind.
Es hat sich gezeigt, dass die Bayern Landesbank zu den Instituten gehört, die bisher am schlimmsten von der Finanzkrise betroffen sind. 6,4 Milliarden Euro,
6,4 Milliarden Euro, fast alles, was wir ein Jahr lang im Landeshaushalt haben, braucht sie als Stütze, 5,4 Millionen vom Bund, aus dem Stützungsfonds,
Milliarden, Entschuldigung, 300 Millionen von den Sparkassen aus Bayern und 700 Millionen aus dem Landeshaushalt von Bayern.
Landesbanken und Sparkassen kommen also nicht ungeschoren davon, und daraus, meine Damen und Herren, müssen wir doch die richtigen Lehren ziehen.
Der öffentliche Finanzsektor ist genauso neu zu ordnen und deutlich zu stärken. Er ist so zu organisieren,
dass er die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die öffentlichen Unternehmen – und ich sage ganz bewusst, die wirtschaftlich starken Unternehmen – klar mit Krediten versorgen kann. Ich habe den Zwischenruf gehört, die Vorschläge, auch Sie haben den Antrag meiner Fraktion nicht gelesen, aber na gut, damit kann ich umgehen.
Lassen Sie mich anlässlich meiner letzten finanzpolitischen Rede mit einem Witz enden:
Was ist der Unterschied zwischen Kommunismus und Kapitalismus?
Im Kommunismus wird erst verstaatlicht und dann ruiniert und im Kapitalismus erst ruiniert und dann verstaatlicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion DIE LINKE ist an einer sachlichen Diskussion interessiert. Das gilt auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die wie viele andere hier in diesem Raum sich in den Stadtvertretungen, in den Bürgerschaften, in den Kreistagen zurzeit mit dem Angebot der Landesregierung zur Diskussion beschäftigen. So weit, so gut.
Hier liegt kein kulturpolitisches Konzept, kein Angebot für die Arbeit der Orchester und Theater des Landes und eine Entscheidung, wie sie in die Entwicklung des Landes eingebunden werden, vor. Es liegt kein Angebot vor, Theater und Orchester als Wirtschaftsfaktor für die Kulturwirtschaft des Landes zu ermitteln und, ich sage es auch, die Effizienz der Arbeitsplätze in diesem Bereich zu bewerten. Was hier vorliegt, ist ein Diskussionspapier zur zukünftigen Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft, das nicht mehr, aber auch nicht weniger ist als eine Rechenaufgabe. Und ich hätte mich nicht gewundert, wenn die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, der Kulturminister und insbesondere sein Staatssekretär sich heute geweigert hätten, dieses Diskussionspapier vorzulegen, weil es kein Diskussionspapier zur Kulturpolitik ist, sondern eins zu einer finanzpolitischen Entscheidung.
Deshalb habe ich meine Fraktion gebeten, reden zu dürfen. Denn die alles entscheidende magische Zahl, der sich alles unterzuordnen hat, ist die Zahl 36 Millionen Euro. Die steht im Papier. Und nach dieser Zahl wurde bemessen bis 2019, wie viel Schauspieler, wie viel Opernsängerinnen und -sänger, wie viel Balletttänzerinnen und Balletttänzer, wie viel Musikerinnen und Musiker wir uns davon leisten können, durch zwei dividiert für zwei Kulturentwicklungsräume. Das ist das, was hier auf dem Papier steht.
Sie nennen es Kooperationsräume, ich komme darauf noch zurück, auch wenn sich vielleicht der Minister auch dann wieder gemüßigt fühlt, sich zu rechtfertigen. Sie erwähnen Einwohnerzahlen, Sie erwähnen den Solidarpakt und Sie werden mir abnehmen...
Meine Stimme macht nicht mehr mit.
Ja.
Sie werden mir abnehmen, dass ich ziemlich genau weiß, wovon Sie hier reden. Und, Herr Minister, verzeihen Sie mir den Vergleich, aber er passt so schön. Wir wollen theologische Fakultäten im Land und jeder weiß, dass die theologischen Fakultäten eine kritische Masse brauchen, um sich so entwickeln zu können, wie wir sie haben wollen, unabhängig davon, wie viel Studentinnen und Studenten sie haben und wie viel Einwohner/-innen dieses Land hat.
Warum zählt das eigentlich bei Theatern und Orchestern nicht?
Sie haben eine konzeptionelle Entwicklung mit der Maßgabe 36 Millionen Euro aus dem Finanzausgleich vorgelegt.
Was wir allerdings in der Schule alle noch gelernt haben, ist, wenn ich eine Rechnung aufmache, dann gehört die Probe dazu. Und die Probe haben Sie nicht angestellt und auch nicht vorgelegt. Der prognostizierte Kostenanstieg bis 2020 ist mit 17 Millionen der Personalausgaben berücksichtigt worden. Das ist richtig. Die Inflationsrate, was ich heute investieren muss, um die Theater- und Orchesterlandschaft in der qualifizierten hochwertigen Form, wie wir sie uns vorstellen, letztendlich entwickeln zu können, auf diese Frage fehlt die Antwort.
Und lassen Sie mich jetzt zitieren aus der Stellungnahme der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin, die einstimmig und besonders initiiert durch die Fraktionen der CDU, SPD und der LINKEN verabschiedet worden ist:
„Hierbei wird die sehr unterschiedliche Situation der Mehrspartentheater im Land nicht hinreichend berücksichtigt. Insbesondere für das Mecklenburgische Staatstheater entsteht das Problem, dass die bisher umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen, die weit überwiegend geräuschlos umgesetzt worden sind, dazu führen, dass interne Optimierungsmöglichkeiten nicht mehr beziehungsweise nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.“ Was beweist das, dass überparteilich Diskussionen und Entscheidungen getroffen worden sind? Herr Minister, dass beweist nur, dass Ihr Konzept dieses Kriterium leider nicht erfüllt.
Ich zitiere weiter: „Die Landeshauptstadt hat bereits eine Philharmonie mit über 60 Musikern aufgelöst und die traditionsreiche Staatskapelle von 90 auf 67 Mitglieder gestutzt. Und die in Schwerin eingespielten Einnahmen lagen in der Spielzeit 2006/2007 höher als bei allen anderen Mehrspartenhäusern im Land.“ Ich zitiere weiter: „Die Landesregierung prognostiziert bis 2020 Kostensteigerungen im Personalbereich von rund 17 Millionen Euro. Die angestrebten Verkleinerungen des gesamten Ensembles um 180 Stellen lassen jedoch allenfalls 9 Millionen Euro mit den kaum 50 Prozent der Kostensteigerung zu. Die zutreffend beschriebenen Probleme des kommunalen Anteils, der jetzt zum Beispiel in Schwerin in Höhe von 6,6 Millionen Euro die Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt bei Weitem überschreitet, werden völlig ausgeblendet.“ Und das war auch mein Zwischenruf vorhin. Sie haben die Probe auf das Exempel, ob denn die Rechnung stimmt, nicht beigelegt.
Das werden Sie im Finanzausschuss des Landtages machen müssen.
Und eine dritte Bemerkung: Auch das nehme ich Ihnen, Herr Tesch, überhaupt nicht übel, weil die Verantwortung für den Finanzausgleich, das heißt, die rechtmäßig gesehene Finanzausstattung der Kommunen und Kreise in diesem Land nicht bei Ihnen liegt, sondern beim Innenminister des Landes. Und es wundert mich schon sehr, mit welcher Ruhe und Gelassenheit der Innenminister zuhört, wenn bei der Debatte um das Schulgesetz gestern so mal nebenbei die Neujustierung der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit dem ÖPNV sozusagen neu aufgemacht wird und da über Mehrbedarfe gesprochen wird, das aber offensichtlich im Rahmen des Finanzausgleichs überhaupt gar keinen interessiert. Es interessiert uns aber bei knapp 36 Millionen Euro der Theater und Orchester.
Ich höre in den Niederungen der Ministerien, dass man darüber nachdenkt, auch die Kitafinanzierung zukünftig aus dem Finanzausgleich zu machen. Ich kann den Beweis dafür antreten, dass ich eine derjenigen gewesen bin, die damals davor gewarnt haben, die 50 Millionen D-Mark, Herr Tesch, aus Ihrem Haus in den Finanzausgleich zu übertragen. Das sind nämlich nicht Mittel, wo wir als Land hier sagen können, wir entscheiden darüber. Zurzeit finanzieren diese Mittel die Kommunen gemeinsam aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Und da ist es doch wohl angeraten, dass die Kommunen dazu auch Stellung nehmen können.
Deshalb habe ich gesagt, Herr Lietz, in Ihrer neuen Funktion, und andere, die hier sitzen, ich denke, die Frage ist nicht nur eine Frage an die Theater tragenden Kommunen dieses Landes und wir dürfen sie damit auch nicht alleinlassen. Es ist eine Frage der kommunalen Familie. Der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag sind hier gefragt, über den FAG-Beirat insgesamt diese Frage miteinander zu bewerten. Für mich, das sage ich Ihnen ganz klar, steht die Eigenständigkeit der Theater an oberster Stelle. Ich sage Ja zu Kooperationen, auch für das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin. Fusionen in einer derartigen Weise, ohne dass wir bewertet haben, ob nicht doch letztendlich auch eine Kostensteigerung von dem Land übernommen werden kann, ohne dass wir im Finanzausschuss bewertet haben, …
… die beiden Gutachten, die zum Finanzausgleich das bewertet haben, ohne dass wir gesagt haben, was ist eigentlich mit den 40 Millionen Sozialhilfe, die noch drin sind im Finanzausgleich und die verteilt werden müssen, und da soll nicht ein Zuschlag für Theater und Orchester drin sein? Das ist nicht richtig und deshalb müssen wir diskutieren, und zwar ernsthaft.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht, und wir haben das eben gehört, ganz klar um eine Sache: dass das Land – gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen dieses Hauses und der Landesregierung – und die betroffenen Kommunen gegen die Standortzerschlagung vorgehen und die Proteste der Beschäftigten, des Betriebsrates, der Gewerkschaften sowie der Städte, die betroffen sind, unterstützen.
Wir haben es gehört, die Deutsche Telekom wird mehr als zwei Drittel ihrer Callcenter schließen und insgesamt sind 8.000 Kolleginnen und Kollegen betroffen. Durch die geplante Zusammenlegung der Callcenter müssen sie entweder enorm weite Anfahrtswege in Kauf nehmen oder ihre Kündigung einreichen. Der Hinweis der Telekom – Herr Dr. Jäger hat darauf verwiesen –, Wegezeiten für eine Strecke von zwei Stunden seien zumutbar, ist schlichtweg eine Verhöhnung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter.
Und ein solcher Umgang ist auch ein Schlag in das Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade Teilzeitkräfte können solche Wegezeiten nicht bewältigen, und das nicht nur wegen der Gehaltsfrage.
Gleiches gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Vor allem in den Callcenterbereichen arbeiten aber Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann man unter solchen Bedingungen eigentlich vergessen. Betroffene werden durch Inkaufnahme langer Wege zum Arbeitsort nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell extrem belastet. Auch wenn die Telekom ankündigt, dass insgesamt keine Arbeitsplätze wegfallen sollen, bin ich davon überzeugt, dass für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Standortwechsel mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gleichzusetzen ist,
da diese aus vielfältigen Gründen ihren Lebensmittelpunkt in der Region behalten müssen und keine langen Pendlerzeiten in Kauf nehmen können.
Bei den Beschäftigten handelt es sich auch größtenteils um Frauen, junge wie ältere: über 60 Prozent, circa 30 Prozent insgesamt der Teilzeitbeschäftigten und ganze 10 Prozent von Menschen mit Schwerbehinderungen. Insofern hat das Angebot der Telekom für Ersatzarbeitsplätze schlichtweg eine Alibifunktion.
Die Männer und die Frauen werden von allein kündigen müssen, da sie sich dem zeitlichen Druck und den erschwerten Bedingungen auf Dauer nicht aussetzen können. Ist das soziale Verantwortung? – Ich sage, das ist es nicht. Aber das scheint so gewollt, denn die Konsequenz wäre: Neuanstellung an den neuen Standorten und dann zu Dumpinglöhnen.
Fakt ist: Diese Strukturveränderungen werden auf dem Rücken der Beschäftigten mit Arbeitsplatzabbau betrieben.
Sie werden verstehen, ein Wort zum Standort Schwerin. In Schwerin sind 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Schließung bedroht. Dabei hat sich der Callcenterstandort Schwerin in der Branche – der Minister hat das insgesamt für das Land vorhin bewiesen – seit Jahren bewährt. Viele Fakten sprechen für den Erhalt des Standortes:
die hohe Konzentration der Servicecenter am Standort Schwerin
über 30 Center mit mehr als 2.400 Beschäftigten im Land
die hervorragenden infrastrukturellen Rahmenbedingungen
die Ausbildung von Facharbeitern für Dialogmarketing am Standort Schwerin
Gerade unser Land hat sich dafür eingesetzt,
dass es endlich einen Ausbildungsberuf für junge Leute gibt, die Schwerinerinnen und Schweriner bilden aus.
ein hohes Qualifikationsniveau und
die Betreuung der Unternehmen durch eine Telemarketinginitiative
Der Minister hat darauf hingewiesen.
Aber solche Fakten sind der Telekom offensichtlich egal. In der Antwort auf das Schreiben an alle OB-Kandidaten, die sich ebenfalls an die Telekom gewandt haben, heißt es lapidar: „Schwerin ist als Zukunftsstandort zu klein.“
Wissenschaftliche Untersuchungen sagen aber, dass gerade kleine Callcenter sich im Wettbewerb bewähren.
Die Gründe, die Herr Berlemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Telekom Kundenservice GmbH, in dem besagten Antwortschreiben lang und breit anführt, sind einfach nur beliebig. Ich kann keinen stichhaltigen Grund wie Sie, Herr Dr. Jäger, erkennen, warum ausgerechnet der jetzige Standort in Meck
lenburg-Vorpommern hier in Schwerin plattgemacht werden soll. Das Gegenteil ist hier auch der Fall.
In der Präsentation des Unternehmens wurden insbesondere Aspekte genannt wie: strukturschwache Regionen stärken, kein Rückzug aus der Fläche et cetera.
Nach den Konzepten der Marketingabteilung der Telekom hätte der Standort Schwerin nicht geschlossen werden können.
Worum geht es wirklich? Ich weiß, dass viele von Ihnen das jetzt nicht sehen können, Sie haben aber die Präsentation alle bekommen. Die Region Nordost sah 2006 neun Callcenter vor, allein in Mecklenburg-Vorpommern drei. Die Region Nordost wird nach der neuen Reform für den Nordosten ein einziges Callcenter vorsehen, in Frankfurt/Oder. Das Angebot ist ein Angebot zum Rückzug aus der Fläche und letztendlich aus dem Osten von Deutschland.
Genau da müssen wir sagen, die Schließungspläne für die betroffenen Kommunen und Regionen bedeuten doch eines völlig klar: Es führt zu arbeitsmarkt politischen Rückschlägen und zu weiteren Kaufkraftverlusten. Und dies hat natürlich Auswirkungen auf weitaus mehr Menschen, als „nur“ die Beschäftigten der Deutschen Telekom.
Ja, der Bund besitzt noch mehr als 30 Prozent. Und genau genommen ist es dann auch die Aufgabe der Bundesregierung, nicht nur zu versprechen, sondern zu handeln und im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom auf den Tisch zu hauen. Diese Stellung der Bundes regierung muss genutzt werden, um weiteren Arbeitsplatz abbau und eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gerade für die Standorte in Ostdeutschland zu verhindern.
Ich erinnere auch an die Auseinandersetzungen im letzten Jahr, wo es ja um Tarife und andere Fragen ging. Bisher lässt das Engagement der Bundes regierung sehr zu wünschen übrig. Sie sieht eher tatenlos zu, wie Beschäftigung – gerade auch in strukturschwachen Regionen – Stück für Stück kaputtgemacht wird. Von der Post hat der Minister eben gesprochen. Immer wieder erfolgen Umbau- und Konzentrationsprozesse, besonders zulasten der ostdeutschen Länder. Das wird sehr deutlich, wenn man sich die entsprechenden Übersichten – ich habe sie gerade hochgehalten – mal anschaut. Und wir meinen – gemeinsam, so hoffe ich –, das ist nicht hinnehmbar.
Die Konzentration der Standorte geschieht aus unserer Sicht ohne Not, mehr noch: Die von der Telekom betriebene Zentralisierung ist überhaupt nicht zeitgemäß, denn ein qualitativ hochwertiger Kundenservice – und dazu gehören besonders auch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wird mit der neuen Struktur ad absurdum geführt. Außerdem ist es völlig unverständlich, dass ein Unternehmen, das technische Lösungen für de zentrale Arbeiten anbietet, diese selbst gar nicht nutzen will.
Callcenter lassen sich heute technisch zusammenlegen, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür stundenlange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Tagen und Wochen viele Gespräche mit den Betroffenen und Protestierenden hier in Schwerin geführt. Sie sind wütend, sie sind besorgt, sie haben große Zukunftsängste. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass sich die Politik einmischt, sie erwarten Unterstützung, sie erwarten Solidarität – parteiübergreifend. Und deshalb finde ich diesen gemeinsamen Antrag völlig in Ordnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei persönliche Bemerkungen meiner Rede voranstellen:
Erstens. Ich bin stolz auf die Haushaltslage des Landes und will sie bei diesem Tagesordnungspunkt auch nicht beklagen.
Zweitens. Für mich und DIE LINKE ist Solidarität eben keine Einbahnstraße.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von einer tatsächlichen Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, dem eigentlichen Ziel der Föderalismusreform II, sind wir mittlerweile weit entfernt. Wir sind weit entfernt davon, die Finanzbeziehungen grundsätzlich so zu ändern, dass die Finanzen von Ländern und Kommunen endlich auf eine solide Basis gestellt werden. Stattdessen geht es nur noch um Geld und darum, wer bekommt von wem wie viel.
Die Föderalismusreform droht so in kleinlichem Zank und Streit stecken zu bleiben. Längst ist keine Rede mehr davon, wie die aufgabenkonforme Finanzausstattung und die Solidarität im föderalen System gestärkt werden sollen. Herr Borchert, Sie haben es ja richtigerweise beklagt, es wird auf der Strecke bleiben. Berechtigte Ansprüche an die Reform sind mittlerweile unter den Tisch gefallen. Bürgerinnen und Bürger können kaum noch nachvollziehen, welche Ziele die Föderalismusreform II tatsächlich verfolgt, geschweige denn dass klar wird, welche Auswirkungen die jeweiligen Vorschläge beziehungsweise die jeweils ausgehandelten Deals haben.
Jüngster Entwurf des Bundesfinanzministeriums – seit vorgestern ja nun kein Geheimpapier mehr, weil offiziell der Kommission zur Modernisierung der Bund-LänderFinanzbeziehungen überstellt – hat für reichlich Empörung gesorgt. Wir haben es eben auch gehört. Danach erhalten nach gegenwärtigem Stand fünf Bundesländer insgesamt 741,8 Millionen Euro an Konsolidierungshilfen, finanziert hälftig durch den Bund und alle übrigen Länder. Mecklenburg-Vorpommern, auch das haben wir jetzt mehrmals gehört, wäre mit 7,5 Millionen Euro betroffen, eine Zahl, die hier ja schon mehrfach genannt wurde. Zweifellos wäre dies eine erhebliche Belastung für den Landeshaushalt von Mecklenburg-Vorpommern.
Lassen Sie mich aber etwas zum Konsolidierungsfonds sagen. Für DIE LINKE macht eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur Sinn, wenn damit auch eine nachhaltige Entschuldung finanzschwacher Bundesländer und Kommunen verbunden wird. Ich meine, die jetzt diskutierten Konsolidierungshilfen reichen dafür nicht aus. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, ist ein Entschuldungsfonds unabdingbar. Dabei muss das Altschuldenproblem grundsätzlich in einer gemeinsamen Lösung für Bund, Länder und Kommunen angepackt werden.
Im Übrigen könnten wir uns beispielsweise vorstellen, einen Teil der Goldreserven der Bundesbank für die Bewältigung der Altlasten heranzuziehen. Das ist kein Einfall der LINKEN, sondern hier lohnt sich ein Blick in eine aufschlussreiche Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Dass die Frage der Konsolidierungs- und Entschuldungshilfen an Bedingungen geknüpft wird, gehört zur politischen Realität. Jeder Deal, der letztlich aber darauf hinausläuft, mehr Steuerautonomie zuzulassen, ist fatal und daher abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir halten aber an dem Prinzip fest: Solidarität vor Wettbewerb. Deshalb lehnen wir die von den reichen Bundesländern forcierte Steuerautonomie bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer ab. Sie ist kontraproduktiv, denn in der Konsequenz würde durch so einen Steuerwettbewerb mehr denn je die Finanzlage eines Bundeslandes nicht nur über die Arbeits- und Einkommensbedingungen, sondern insgesamt über Quantität und auch Qualität der öffentlichen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Jeder kann sich ausrechnen, was dies für unser Land Mecklenburg-Vorpommern bedeuten würde. Die finanzschwachen Länder würden durchweg verlieren und die Kluft würde in der Bundesrepublik Deutschland nur noch größer. Mit Chancengleichheit hat dieses Verständnis von Föderalismus nichts zu tun. Hierdurch werden ohne Not neue soziale und wirtschaftliche Gräben aufgerissen, welche die bundesstaatliche Solidarität in der gesamten Bundesrepublik Deutschland schwächen würden.
Meine Damen und Herren, Kernfrage der Föderalismusreform ist die Begrenzung der Staatsschulden. Grundsätzlich sind selbstverständlich auch wir dafür, dass die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen dauerhaft sichergestellt werden muss. So ist es völlig berechtigt, nach Lösungen zu suchen, wie die aus der hohen Staatsverschuldung resultierenden Risiken für die öffentlichen Haushalte ökonomisch sinnvoll eingegrenzt werden können. Das kann allerdings aus unserer Sicht nicht bedeuten, sich einem weiteren starren und dazu noch willkürlichen Regelwerk zu unterwerfen. Dies beraubt den Gesetzgeber und die Regierung ihrer politischen Handlungsmöglichkeiten.
Der beste Weg zur Reduzierung der Neuverschuldung und damit auch zur Begrenzung des Gesamtschuldenanstiegs ist immer noch eine Politik, die das wirtschaftliche Wachstum fördert, statt es zu behindern. Eine weitere wichtige Bedingung ist die Absicherung der Einnahmeseite. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Zunahme der Staatsverschuldung durch umfangreiche Steuersenkungen, aber auch durch falsche Steuerschätzungen, vorangetrieben worden ist. Ein gutes Beispiel sind dafür die Körperschaftssteuerreform von 2000 oder die gerade erst beschlossene Unternehmenssteuerreform ab 2008. Hier sind die allerbesten Chancen dazu vertan worden, dass der Staat auch die Einnahmeseite realisieren kann.
Meine Damen und Herren, das, was im Rahmen der Föderalismusreform ebenfalls völlig ausgeblendet wird, ist die zunehmende Relevanz des Bildungsbereiches.
Dem wird in der gegenwärtigen Debatte keine Rechnung getragen. Stattdessen gibt es starke Bestrebungen, den Investitionsbegriff noch restriktiver zu fassen. Damit wird die Chance vertan, sich aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu stellen.
Und noch ein Wort, meine Damen und Herren, zur Situation der Kommunen. Leider spielt sie in der Debatte so gut wie keine Rolle. Ich meine, wir brauchen endlich ein abgestimmtes finanzpolitisches Verhalten auf den verschiedenen Ebenen. Dieses muss eine bedarfs- und wachstumssichernde Entwicklung der öffentlichen Investitionen gewährleisten. Aber wir wissen, bei uns im Land, und nicht nur hier, werden etwa zwei Drittel der öffentlichen Investitionen von den Kommunen durchgeführt. Sie sind mangels ausreichender finanzieller Möglichkeiten zunehmend gezwungen, ihre Investitionsausgaben zu reduzieren.
Dieser Trend, meine Damen und Herren, muss gebrochen werden. Das wäre eine Herausforderung, der sich die Föderalismusreform II hätte stellen müssen. Aber Fehlanzeige! Stattdessen, und das erleben wir leider hier auch heute, spitzen sich der Streit und das Gezerre um Details zu. Und dringende Probleme werden nicht angepackt, weil man nicht bereit ist, über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide Gesetzentwürfe, die wir heute abschließend beraten, haben traurige Anlässe in unserem Land, auch in meiner Heimatstadt Schwerin zur Grundlage. Und deshalb hat meine Fraktion kein Verständnis dafür, dass wir zu einer Entscheidung fast ein Jahr brauchen. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion, eingebracht im November 2007, sieht vor, die Früherkennungsuntersuchungen verbindlich zu gestalten, und zwar als Hilfe und Unterstützung für die Eltern und nicht als Kampfansage.
Sie werden heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen wie bisher als freiwillig beibehält. Um die Inanspruchnahme der Untersuchungen zu erhöhen, soll eine zentrale Servicestelle eingerichtet werden, die Eltern, deren Kinder an einer Untersuchung noch nicht teilgenommen haben, an diese Untersuchung erinnert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger sagt dieser Gesetzentwurf. Und um diese Funktion wahrnehmen zu können, dass also eine Person in einer Servicestelle des Landes Daten übermittelt, werden diese anhand der Beteiligung gewonnenen Daten über die durchgeführten Kinderuntersuchungen von dieser Einrichtung am Ende zentralisiert. Das ist der Gesetzentwurf, der hier vorliegt. Und dieser Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE nicht nur nicht zielführend, man kann ihn eigentlich nur ablehnen. Er soll nämlich die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erhöhen, macht diese aber nicht verbindlich, sondern – und der Minister hat es gesagt – belässt es bei einer Erinnerung an die Sorgeberechtigten.
Mehrere Experten – zum Beispiel der Kinderschutzbund, Herr Nieszery, und der Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst – haben in der Anhörung ausgesagt, dass die Gesundheits- und die Jugendämter bereits heute nach dem geltenden Recht die Möglichkeit haben,
die Kinder in ihre Einrichtungen einzuladen, mitsamt den Eltern, und dass sie im Interesse der Kinder auch die Möglichkeit haben, Therapien gegen den Willen der Eltern durchzusetzen.
Alle Aufgaben, wie Sie sie jetzt hier beschreiben, sind im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bestimmt: Paragrafen 2, 13, 15, 17. Also Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten, die Eltern aufzuklären, zu beraten, Hilfsangebote zu entwickeln und auch die auf
suchende Betreuung ist bereits geregelt. Und das, lieber Herr Sellering, sieht doch Ihr Gesetzentwurf auch vor. Die Mehrheit dieses Landtages wird das heute so verabschieden,
denn ausdrücklich heißt es auch in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, es werden keine neuen Aufgaben definiert und es werden keine höheren Standards erhalten,
damit ich nämlich auch keine Konnexitätsregelung beschreiben muss. Ich muss auch bei keinen neuen Aufgaben und Standards sagen: Liebe Kommunen, wenn ihr es macht, dann bezahle ich euch das.
Die Anhörung der Experten hat vielmehr gezeigt, Herr Nieszery,
dass die Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sich ihrer Aufgaben bewusst sind in den kreisfreien Städten und in den Kreisen.
Sie machen ihre Aufgaben auf hohem Niveau, fachlich versiert und sind bemüht, dies auch vollständig zu tun.
Aber sie können es nicht. Und sie können es deshalb nicht, weil wir aufgrund des begrenzten Personals und der kommunalen Finanzsituation einen Mangel an Personal haben und damit die gesetzlich definierten Aufgaben auch zur Vorsorgeuntersuchung nicht in der Qualität realisiert werden müssen.
Und, Herr Sellering, Sie wissen es besser, das ist keine gefühlte Not bei den Kommunen, sondern sie ist real.
Wenn der Landkreis Ostvorpommern, wenn die Landeshauptstadt Schwerin, die kreisfreie Stadt Neubrandenburg mit dem Haushaltserlass neuerlich die Auflage erhält, 5 Millionen Euro einzusparen, dann frage ich Sie: Wie sollen sie denn diesen höheren Erwartungen gerecht werden?
Das ist nicht gefühlt, das ist Realität in MecklenburgVorpommern. Und nebenbei bemerkt, von den niedergelassenen Kinderärzten ist in dieser Situation keine große Entlastung zu erwarten, zum einen aufgrund ihrer relativ hohen Auslastung und andererseits, weil auch die Honorarordnung bei Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen nicht gerade hilfreich ist, sondern die Arbeit der Kinderärzte gering schätzt.
Die Expertenbefragung, Herr Nieszery – leider kann Frau Dr. Linke heute nicht Stellung nehmen, weil sie krank ist, und deshalb mache ich das, aber ich habe mich heute noch mal sehr intensiv damit gemüht –, hat ergeben, dass die Einrichtung dieser Servicestelle kritisch gesehen wird. Es gäbe Alternativen.
Einerseits könnte man, indem man die Änderung der Dienstanweisung der Standesbeamten von 1997 rückgängig macht, dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, Problemfälle zu erkennen und frühzeitiger zu reagieren. Andererseits, sagten die Experten, wäre es wirksamer, eine lokale Vernetzung aller Beteiligten in Form eines Frühwarnsystems, wie es auf Rügen eingerichtet werden soll, zu organisieren. Dieses Frühwarnsystem könnte schneller agieren und auch preisgünstiger als die von der Landesregierung mit einer Planstelle vorgeschlagene Servicestelle, die nun das Problem richten soll.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE ist klar: Wir brauchen dieses Gesetz nicht!
Es löst kein Problem, es ist inkonsequent und datenschutzrechtlich bedenklich. Konsequent wäre es gewesen, den Gesetzentwurf meiner Fraktion für eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung zu verabschieden.
Konsequent wäre es gewesen, eine Aufgabenerweiterung der Gesundheitsämter und eine verbesserte personelle Ausstattung mit der entsprechenden Mittelzuweisung, das dann durch das Land, zu beschließen.
Konsequenter wäre es gewesen, wenn es uns denn, Herr Nieszery, wirklich um die Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gegangen wäre. Aber darum geht es doch gar nicht. Sie lehnen noch heute den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab,
aus kleinlichem und parteipolitischem Gehabe, Herr Glawe,
entscheiden Sie sich gegen eine gute und eine verbesserte Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Ihren Gesetzentwurf, den kann man hier nur ablehnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Sellering! Ich will das Wort von den Getroffenen nicht benutzen.
Aber Sie werden, auch wenn Sie dreimal das Protokoll hinterfragen, nicht feststellen können, dass ich mit meiner Rede das Hilfesystem und Ihre Bemühungen mit der Hotline und anderen Fragen, auch in der Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und den Jugendämtern und Gesundheitsämtern infrage gestellt habe, sondern ich habe infrage gestellt, was Sie eingangs betonten, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die schwierige Situation nachhaltig verbessern. Und genau das tun wir mit einer zentralen Servicestelle, in der eine Person Daten bewacht und sie weitergibt, nicht. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.
Und dass Sie daraus eine geistige Verwandtschaft mit Bayern machen – ich kann damit gut leben, auch Bayern und Bayerinnen sind nette Menschen –
und uns unterstellen, dass wir das Kindeswohl nicht in den Vordergrund stellen und den Datenschutz vor Kindeswohl nehmen, das ist wohl an dieser Stelle nur damit in Verbindung zu bringen, dass Sie sich tatsächlich getroffen fühlen von einer berechtigten Kritik einer Fraktion, die es ernst meint mit der Frage der Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen greift ein Thema auf, das nicht neu ist und offensichtlich an Brisanz gewinnt. Allerdings, als ich den Antrag zum ersten Mal gelesen habe, war mir etwas unwohl, denn wenn man ihn liest, suggeriert er, dass in unserem Land, in den Kommunen, bei den Unternehmen, in Schule und Ausbildung, bei Förderungen und bei der Landesregierung bisher nichts passiert ist.
Denn was anderes steht nicht in diesem Antrag. Beim Bemühen Gender Mainstreaming, also generell das Prinzip anzuwenden, achten wir bei jeder unserer Entscheidungen auf die Auswirkungen auf Frauen und Männer, Jungen und Mädchen.
Dieses Prinzip war seit Jahren ein roter Faden in der Politik in Mecklenburg-Vorpommern, auf allen Ebenen.
Das habe ich irgendwie ein bisschen vermisst. Und wenn Frau Tegtmeier dann sagt, ich komme ja auf meinen Antrag noch, das haben wir vorausgesetzt, das kann ich nicht ganz so glauben. Das will ich an ein paar Punkten deutlich machen und ich bin Frau Ministerin Kuder dankbar, dass sie auf Mittel und Methoden hingewiesen hat, die bereits diskutiert werden. Aber sowohl Frau Tegtmeier als auch Sie, Frau Ministerin, haben die Zahlen, die uns sagen, wir sind nicht weit genug vorangekommen, doch selbst präsentiert. Wenn wir seit zehn Jahren mit unterschiedlichen Methoden, mit Projekten, mit Ansätzen in der Förderung diesem Prinzip entsprochen haben, dann dürften eigentlich die Zahlen, die wir uns heute angucken und die wir beklagen, doch eigentlich nicht so sein.
Ich kenne noch Zeiten in diesem Land, da hat der Wirtschaftsminister dieses Landes die Förderung eines Ausbildungsplatzes für Mädchen mit 6.000 DM gefördert und einen Ausbildungsplatz für Jungen mit 4.000 DM.
Ich kenne Projekte, die mit der Arbeitsmarktpolitik dieses Landes gefördert worden sind, und wenn man sich die Mühe macht und guckt mal unter „Gender Mainstreaming Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern“,
werden wir erfahren, dass das High Power Team von 2002 bis 2005 gefördert worden ist, sowie „technik4girls“, was sich um Motivation für Mädchen und Jungen ebenfalls über drei Jahre gekümmert hat, weiterhin Windows Start GmbH Parchim, „Berufe haben kein Geschlecht“ und die Fachtagung, die da bereits im Jahre 2001 stattgefunden hat, oder Kinder- und Jugendakademien. Wir haben eigentlich Instrumente gepflegt, Erfahrungen realisiert, die aber offensichtlich in der Praxis tauglichkeit nicht angekommen sind.
Und ich sage Ihnen auch, warum, meine Damen und Herren. Es waren Modellprojekte, die über bestimmte Jahre gelaufen sind. Diese haben auch eine Evaluation erfahren und dann wurde festgestellt, das war’s.
Man sollte sich die Mühe machen und in die Gleichstellungskonzeption dieses Landes schauen, in das Gesetz für den Landeshaushalt, in die Gleichstellungskonzeption erste Variante, zweite Variante, in die Berichte, die auch jetzt diese Regierung geliefert hat.
Dazu will ich ein Beispiel wählen aus dem Jahre 2002, da waren wir auch schon gut. Da stand unter „Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in der Schule“, dass das im Jahr 2000 erfolgreich abgeschlossene Projekt „Mädchen und Jungen – Berücksichtigung und Förderung ihrer besonderen Möglichkeiten in der Schule“ vielfältige Ansätze für die weitere konzeptionelle Verankerung bietet. An anderer Stelle heißt es, dass die Thematik Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in der Schule als verbindlicher Inhalt der zweiten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung implementiert worden ist.
Und wenn das jetzt alles so gewesen ist, dann hätte es zu den Ergebnissen, die wir heute gehört haben, nicht kommen dürfen. Aus dem Grunde habe ich mir dann die Mühe gemacht, doch zu versuchen, diesem Antrag noch etwas Reife zu geben.
Leider haben Sie ja den Gender-Report, wo wir gesagt haben, lasst uns die Instrumente evaluieren und mal die Zahlen und Fakten nebeneinanderlegen, in den Ausschuss verwiesen. Ich hoffe immer noch und warte darauf, dass ich Unterstützung vom Ausschussvorsitzenden bekomme, dass er ernsthaft über den Antrag debattiert im September, weil die Daten- und Faktenlage doch vielleicht sehr unterschiedlich sein könnte.
Aber wieder zu dem vorliegenden Antrag. Wenn wir ihn ernst meinen, dass wir der Landesregierung sagen, wir wollen eine Rahmenkonzeption sehen, dann müssen wir auch evaluieren. Und wenn der Landtag hier sagt, er will eine Rahmenkonzeption sehen, dann kann es doch nicht sein, Frau Tegtmeier, dass wir sagen, Regierung, mach mal, und das Parlament hält sich raus. Dann sollten wir diese Rahmenkonzeption sehen und gemeinsam beschließen. Das hat einen tollen Vorteil, dass nämlich die Gleichstellungsbeauftragte in der Landesregierung nicht wieder allein da sitzt, sondern dass wir auch sagen können, es ist die gesamte Landesregierung, und die gesamte Landesregierung hat Geld zur Verfügung zu stellen.
Wenn wir das nicht hinkriegen, bleibt es ein Papiertiger …
… und ich finde, das ist zu schade. – Danke, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass Finanzerinnen erstens bei diesem Thema emotional werden
und zweitens – die jedenfalls, die lange Jahre mit der Kameralistik und mit der Doppik gearbeitet haben, und ich habe mal Studentinnen und Studenten in beidem ausbilden dürfen, vor der Wende in der doppelten Buchführung und nach der Wende auch in der Kameralistik –, dass wir hier uns ziemlich einig sind mit der Frau Finanzministerin in der Darlegung der Systematik.
Ich will vielleicht nur noch hinzufügen, dass gegenwärtig aufgrund von Verfassungsrecht und gesetzlicher Grundlagen die flächendeckende Einführung der doppelten Buchführung auf Landesebene gar nicht möglich ist. Wir müssten ein paar gesetzliche Regelungen dazu ändern. Es gibt Öffnungsklauseln, es soll darüber diskutiert werden. Dann müssten wir trotzdem sagen, über einen Parallelzeitraum müssen wir die Doppik und die Kameralistik parallel fahren. Den Papieraufwand sollten wir uns wirklich ersparen.
Sie haben Länder genannt. Baden-Württemberg hat sich im Übrigen auch wieder verabschiedet von den Versuchen der Einführung der Doppik im breiten Maßstab auf der Landesebene.
Ich will vielleicht noch hinzufügen, dass es sich wirklich lohnt, die Elemente und Projekte der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes sich einmal anzuschauen. Die Projektgruppe beim Finanzministerium arbeitet hervorragend und man kann auch die Fachhochschule besuchen, weil auch mit einem Anreizsystem verbunden hier wirklich eine tolle Arbeit geleistet worden ist, die aber wirklich nur Sinn macht für bestimmte Bereiche
und nicht flächendeckend für den Landeshaushalt von Mecklenburg-Vorpommern.
Und, Kollege Schnur, ich bin schon sehr verwundert.
Als Sie jüngst auf einer Veranstaltung im Landkreis Demmin in Altentreptow waren,
haben Sie bei der Diskussion zu Fragen der …