Diese Definition ist eine an den Haaren herbeigezogene Definition, weil Sie die Gemeinnützigen nicht unterstützen wollen, Herr Ringguth, auch die in Waren und im MüritzKreis dazugehörenden. Das sollten Sie sich mal in Ihrer Fraktion zu Gemüte führen, wie denn die gemeinnützigen Einrichtungen tatsächlich dastehen, was in den letzten Jahren geleistet wurde.
Übrigens, seit 1998 sind hier 2 bis 3 Millionen Euro jährlich finanziert worden und es soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, aber eben 2010. Herr Sellering, ich werde Ihnen dann als Gedankenstütze genau den Auszug aus der Mittelfristigen Finanzplanung, ich habe ihn mitgebracht, übergeben, damit Sie das im Ministerium noch mal diskutieren können. Aber mir geht es hier um die politische Strategie. Die politische Strategie kann nicht darin bestehen, ausschließlich auf den Kommerz zu setzen, weil es uns darum geht – das habe ich in meiner Einführungsrede sehr deutlich gemacht –, dass möglichst allen Kindern und Jugendlichen ein touristisches Angebot gemacht wird.
Es ist viel gesprochen worden über das Strategiekonzept aus dem Jahre 2006. Das teile ich voll. Viele Dinge, die Herr Ebnet hier vorgelesen hat, treffen heute ja auch noch zu. Wir sind der Überzeugung, dass wir heute hier darüber diskutieren, weil viele Probleme als Strategieansätze, die damals formuliert wurden, weiterentwickelt und, wie Herr Grabow es sagte, vorangeschrieben werden müssen. Wir müssen nämlich analysieren, wo wir stehen und wie es weitergeht. Und wenn es denn in diesem Strategiekonzept damals schon hieß, das trage ich hier ganz bewusst vor, eine Schwäche in Mecklenburg-Vorpommern besteht in dem unterschiedlichen Prioritätensetzen der Ministerien, dann wird das in der neuen Koalition, in dieser Koalition aus SPD und CDU, nicht nur eine Schwäche, sondern diese Schwäche wird ausgebaut. Das Nebeneinanderher ist ein unabgestimmtes Agieren der Ministerien. Gerade in diesen Fällen, was den Kinder- und Jugendtourismus anbelangt, ist es inzwischen hanebüchen. Deswegen wollen wir diesen Masterplan, damit eine konzertierte Aktion der gesamten Landesregierung hier auf der Tagesordnung steht und umgesetzt wird.
Es heißt auch, die Strategien des Kinder- und Jugendtourismus befinden sich im Umbruch. Das ist richtig. Aber ich bin der Überzeugung, dass wir als Landespolitiker und insbesondere auch die Landesregierung eine steuernde Aufgabe haben. Die steuernde Aufgabe kann nicht darin bestehen, zu bemängeln, dass gemeinnützige Einrichtungen Qualitätsmängel haben – das ist ja unstrittig, die hat jeder erlebt –, sondern die Aufgabe kann doch nur darin bestehen, dafür zu sorgen, dass diese Mängel abgestellt werden, damit sie entsprechend qualitativ gute Angebote machen können.
Und im Übrigen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD einmal Folgendes fragen: Die AWO Reise gGmbH – gemeinnützige GmbH –, was ist denn das nun? Ist es eine gewerbliche oder eine gemeinnützige Reiseeinrichtung?
Deswegen, meine Damen und Herren, das, was hier seitens der Regierung vorgetragen wurde, dient nicht dem Kinder- und Jugendtourismus in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich bin der Überzeugung, dass man hier den ganzheitlichen Ansatz braucht. Ich bin wie in anderen Fällen, zum Beispiel beim Gender Mainstreaming, der Überzeugung, dass der Kinder- und Jugendtourismus genauso in allen Fragen des Tourismus, der wirtschaftlichen und der gemeinnützigen Entwicklung sowie der sozialen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern dazugehören muss. Deswegen bin ich enttäuscht darüber, dass Sie hier angekündigt haben, unseren Antrag abzulehnen, weil es uns darum ging, das Erreichte auszubauen. Es war, das haben ja mehrere Redner gesagt, die Initiative dieser Arbeitsgruppe „Junges Land für Junge Leute“, die dieses Qualitätsmanagement entwickelt hat. Die Basiszertifizierung, die Sterne, die vergeben wurden, alles vollkommen richtig. Aber es sind eben nicht nur Plaketten oder kleine Schilder, die an den Einrichtungen angebracht werden, sondern es geht auch um Qualifizierung der dort Beschäftigten. Das hat auch etwas mit Qualität zu tun, nämlich mit den Kindern und Jugendlichen entsprechende Angebote auszufüllen und ihnen eine interessante Erholung beziehungsweise einen interessanten Aufenthalt zu gestalten.
Meine Damen und Herren, namens meiner Fraktion, Herr Grabow hat das schon beantragt, beantrage ich die Überweisung federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss sowie in den Bildungsausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Entschuldigung, es wurde die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss federführend und mitberatend in den Sozialausschuss und in den Bildungsausschuss beantragt. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1497. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1497 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Entfernungspauschale verfassungsgemäß gestalten, Drucksache 5/1484.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Entfernungspauschale, wir haben darüber ja schon an anderer Stelle debattiert, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Systempolitik nicht im Geringsten darum schert, was Recht ist, noch viel weniger, was sie denen eigentlich antut, die ihre Gesetze und Verordnungen betreffen, nämlich den Menschen.
Die Aussprache zu den Anträgen der LINKEN und der FDP hat gezeigt, meine Damen und Herren der Systemparteien, dass Sie die Tätigkeit hier im Parlament nur als Selbstzweck ansehen, bei dem Sie wie ein Hamster im Laufrad die Zeit bis zum Erhalt Ihrer anspruchsvollen Pension ablaufen wollen. Es ist ganz egal, worüber Sie reden, Hauptsache Sie reden. Und Sie können sich moralisch wieder einmal distanzieren.
Sie haben wieder demokratischen Widerstand geleistet und sind einem Antrag der NPD nicht nur nicht gefolgt, sondern Sie haben es auch vermieden, eine allzu große Nähe zu zeigen, obwohl Sie das gleiche Problem auf die Tagesordnung setzten.
Im Grunde sind wir Ihnen dafür sehr dankbar, denn eine allzu große Nähe würde nur bedeuten, dass wir uns mit dem Schmutz von Korruption und Vetternschaft, den Sie hier Tag für Tag durch das Hohe Haus tragen, belasten würden.
Und es ergibt sich ja dann noch – auch für den unbefangenen Beobachter – wieder ein interessantes Schauspiel, ein Schauspiel, das im Mecklenburgischen Staatstheater nicht besser aufgeführt werden könnte. Wie im Mittelalter im Hexenwahn müssen Sie ja unaufhörlich von sich geben, dass Sie keinen Antrag der NPD unterstützen können.
Wir fragen uns heute, wie wird es denn nun wohl, denn FDP und LINKE haben ja selbst gleichlautend einen Antrag zur NPD eingebracht.
Die Begründungen finden wir dann natürlich sehr spannend. Stimmen Sie dann beim zweiten Mal nicht zu, weil es der NPD in Wirklichkeit nicht um die Entfernungspauschale geht oder weil Sie den Geschichtsunterricht in den falschen Hals bekommen haben? Wir sind gespannt. Schön wäre es ja, wenn die Ablehnung unseres Antrages einer der beiden Antragsteller vornehmen könnte.
wäre das auch sehr unterhaltsam. Sie findet vielleicht sogar beim Thema Entfernungspauschale einen direkten Bezug zum Dritten Reich.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Kommen Sie doch mal zum Thema Entfernungspauschale! – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Wir haben es in der Begründung unseres Antrages schon erwähnt. Die Verfassungsgemäßheit der im Jahre 2007 erfolgten Kürzung der Pendlerpauschale ist von verschiedenen Gerichten bereits als verfassungswidrig bezeichnet worden. Selbst der Bundesfinanzhof hat zuletzt in seinem Beschluss vom 23. August 2007 festgestellt, ich zitiere: „Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.“ Das muss man sich wirklich mal klarmachen. Da sitzen Ministerialbeamte in Berlin, die haben ganz offensichtlich nur ein einziges Ziel: Wie können wir Geld in die maroden Kassen auf möglichst geräuschlose Weise bringen, damit wir unseren internationalen Tributverpflichtungen nachkommen?
Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Leute nicht wissen, dass das, was sie da mit der Entfernungspauschale verordnet haben, verfassungswidrig ist. Das müsste ja bereits einem Politikschüler in der 12. Klasse auffallen, der im Politikunterricht erfährt, dass die Grundlage unseres Rechtssystems die Gleichbehandlung ist. Warum, so die Frage, wird dem einen etwas gewährt, was dem anderen nicht gewährt wird? Warum schaut jemand, der nur 10 Kilometer bis zur Arbeit fährt, in die Röhre und seine Kosten können steuerlich nicht verrechnet werden, und jemand, der 30 Kilometer fährt, dem ist dies gestattet? Es kann doch nicht sein, dass so etwas halbwegs gebildeten Leuten nicht auffällt. Aber da handelt man dann nach dem Motto: „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“