Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Leute nicht wissen, dass das, was sie da mit der Entfernungspauschale verordnet haben, verfassungswidrig ist. Das müsste ja bereits einem Politikschüler in der 12. Klasse auffallen, der im Politikunterricht erfährt, dass die Grundlage unseres Rechtssystems die Gleichbehandlung ist. Warum, so die Frage, wird dem einen etwas gewährt, was dem anderen nicht gewährt wird? Warum schaut jemand, der nur 10 Kilometer bis zur Arbeit fährt, in die Röhre und seine Kosten können steuerlich nicht verrechnet werden, und jemand, der 30 Kilometer fährt, dem ist dies gestattet? Es kann doch nicht sein, dass so etwas halbwegs gebildeten Leuten nicht auffällt. Aber da handelt man dann nach dem Motto: „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“
Nun, es hat aber jemand gemerkt, nämlich die Öffentlichkeit. Und die denkt auch, wir leben in einem Rechtsstaat,
also klären wir das Ganze dort mal. Da gehen die Bürger zu den Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns, nach Niedersachsen, nach Baden-Württemberg, ins Saarland und schließlich zum Bundesfinanzhof. Und was hören sie da? Das Gesetz ist verfassungswidrig.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das stimmt nicht. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Und was erwarten sie dann? Dass diejenigen, die bei der politischen Gaunerei erwischt worden sind, wenigstens schamvoll einen Rückzieher machen und zur alten Regelung zurückkehren.
Die Sache liegt aber genau umgekehrt. Man ist gerade beim Verfassungsbruch erwischt worden und schickt anschließend seine Leute vor die Presse, um der zu erklären, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Haltet den Dieb, ruft der Kriminelle. Entschuldigungen? Nachzahlungen? Mitnichten. Erst sagt die Bundesregierung, dass sie die Rechtsprechung nicht interessiert, man warte auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und kann bis dahin noch Gelder der Bürger abzweigen. Und dann lässt auch die Landesregierung verlauten, sie würde die Rechtsprechung ebenfalls nicht interessieren. Man werde sich ebenfalls nicht bemühen, die Entfernungspauschale wieder so zu gestalten, dass die Bürger ihre Fahrten ab dem ersten Kilometer absetzen dürfen.
Meine Damen und Herren, dies ist der Grund, warum die NPD immer und immer wieder den Verlust von Demokratie anprangert. Ein wesentliches Element zur Durchsetzung von Demokratie ist die Gewaltenteilung. Die gibt es aber nicht mehr, wenn der Gesetzgeber sich nicht an die Bedingungen der Rechtsprechung hält. Ich sage es deshalb noch einmal: Es ist eine Unverschämtheit, dass Leute wie Herr Caffier, die das Recht brechen und sich wie ein uneingeschränkter Herrscher aufführen, dass solche Leute ausgerechnet der NPD, die sich um die Wiederherstellung der Volkssouveränität bemüht, Demokratiefeindlichkeit vorwerfen.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist ja wohl nicht mehr anzuhören. – Udo Pastörs, NPD: Müssen Sie aber! – Michael Andrejewski, NPD: Ist ja gleich Feierabend.)
Die Systempolitik behandelt die Menschen ungerecht. Sie ist verantwortlich für eine Wirtschaftsordnung, die die Arbeitsplätze zerstört und die Arbeitnehmer auf eine Wanderschaft zwingt.
Erst opfern Sie auf dem Altar der Globalisierung die Arbeitsplätze, sagen den Leuten, sie müssen zu ihrem Arbeitsplatz weite Wege in Kauf nehmen, und dann zocken Sie die Leute auch noch ab.
Ich habe das schon an anderer Stelle betont: Die Ungerechtigkeiten fangen nicht erst bei der Entfernungspauschale an. Der Staat ist es, der neben den Ölmultis an den Berufspendlerfahrten der Menschen im Land verdient. Senken Sie doch die Mineralölsteuern! Sorgen Sie doch endlich bei Ihrem Parteiapparatschiks in Berlin dafür, dass die unsägliche Ökosteuer gestrichen wird! Und tun Sie doch bitte vor allem nicht immer so, dass Sie
auf Landesebene den Feuerwehrmann spielen, während in Berlin die gleichen Parteigenossen sich als Brandstifter betätigten.
Inzwischen kostet ja bereits der Liter Diesel 1,50 Euro, also rund 3 Mark. Da sind wir fast bei dem, was die Grünen seinerzeit als Wunschvorstellung präsentiert hatten und wo sich alle anderen Systemparteien gründlich entrüstet haben. 5 Mark für den Liter Benzin hatten die Grünen damals gefordert.
Mit der Veränderung der Pendlerpauschale sollen 2,5 Milliarden Euro eingespart werden. Allein diese Bezeichnung ist ja ein typischer Betrug. Diese Gelder wurden nicht eingespart, diese Gelder musste der Bürger zahlen. Die fehlen ihm in der Geldbörse. Wenn die Finanzminister sparen, dann meinen sie in Wirklichkeit immer, dass sie den anderen das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Aber einmal davon abgesehen, diese Gelder – diese 2,5 Milliarden Euro – sollten für politische Zukunftsbereiche gezielt genutzt werden. Wo sind die denn? Wer hat denn etwas davon gehabt? Vielleicht die afghanischen Haschischanbauer, die jetzt von Bundeswehrsoldaten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beschützt werden?
Wenn Sie konsequent gewesen wären, dann hätten Sie gleich sagen können, dass Sie die Entfernungspauschale ganz abschaffen. Von 35 Millionen Pendlern fahren ohnehin nur 5 Millionen mehr als 25 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz. Wir fordern Sie erneut auf, bevor auch das Bundesverfassungsgericht Sie dazu auffordert: Sorgen Sie dafür, dass wieder Steuergerechtigkeit herrscht! Tun Sie endlich einmal etwas für die Bürger! Und den Bürgern kann ich nur empfehlen, einmal nachzufragen bei den Abgeordneten von FDP und Linken, warum diese einen Antrag ablehnen werden, den sie ähnlich selbst gestellt haben. Aber dieses ist dann Ihr Problem.
Herr Köster, Sie haben eben einen Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommerns des Rechtsbruchs bezichtigt. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.
Sie werden auch verstehen, dass wir Ihren Antrag ablehnen, weil wir uns mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt haben. Wir haben ihn nicht zusammen behandelt, weil er eben nicht das Gleiche fordert, wie wir fordern. Und um Ihnen das auch ganz deutlich zu sagen: Mich hätte ja mal vorweg interessiert – deswegen muss ich ein kurzes Vorwort machen –, wie Sie Ihren Antrag eigentlich begründen. Sie haben uns nun alles erzählt, was wir gestern von Ihnen schon gehört haben. Aber Ihren Antrag begründet haben Sie überhaupt nicht, denn da steht nun mal etwas anderes drin.
Und zwar ist es so, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fensterfront, dass Sie natürlich versuchen, uns wieder in Schwierigkeiten zu bringen mit einem Antrag. Das ist ja Ihr Anliegen. Sie jammern jedes Mal,
Ich möchte es klar und deutlich sagen: Ja, wir lehnen Ihre Anträge ab, und das vor allem deswegen, weil wir wissen, wes Geistes Kind Ihre Anträge sind.
(Michael Andrejewski, NPD: Wenigstens steckt bei uns Geist dahinter. Bei Ihnen steckt kein Geist dahinter. – Peter Ritter, DIE LINKE: Bei Ihnen ist Ungeist dahinter, Herr Andrejewski.)
Nehmen wir nun den vorliegenden Antrag und schauen uns einmal an, was passiert, wenn wir die Worte Ihres Antrages „NPD“, „Entfernungspauschale“ und „Pendlerpauschale“ bei Google eingeben. Dann finden Sie circa 30.000 Einträge. Ich habe das mal durchchecken lassen. Und wissen Sie, wann der erste Eintrag von einer NPD-Gruppe dort registriert ist, der sich mit dem Thema Pendlerpauschale im Zusammenhang mit Steuern finden lässt? Vom 21.05.2008.
Wer Böses dabei denken mag – gut. Sie kannten doch bisher den Begriff „Pendlerpauschale“ nur in einem Zusammenhang, damit machen Sie auch mobil im Internet – Weltnetz nennen Sie es bei sich –, nämlich mit der Pendlerpauschale bei Europaabgeordneten, die Sie als Entfernungspauschale überall kritisieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fensterfront, Sie betteln doch immer, dass sich die anderen mit Ihren Anträgen auseinandersetzen.
(Udo Pastörs, NPD: Sie haben aber eine Wahrnehmungsstörung, junger Mann! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Wir betteln grundsätzlich nicht, wir fordern.)
Aus meiner Sicht beginnt natürlich somit der Begriff „Kümmerkompetenz“, eine völlig neue Bedeutung zu bekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Der erste Satz: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Entfernungspauschale für die Pendler in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß zu gestalten.“