Und wie das in solchen Fällen ist, fragt man als Abgeordneter natürlich, warum, wieso, weshalb und wofür und vor allem nach den Kosten der Alternativen. Es ist naheliegend, dass sich nicht nur, aber insbesondere Abgeordnete vor Ort für den Erhalt einer Zweigstelle einsetzen oder zumindest kritisch hinterfragen. Damals hatte, Kollege Glawe wird sich sicherlich daran erinnern,
die Landesregierung geantwortet, dass Zweigstellen grundsätzlich nur als vorübergehende Einrichtungen in Form von unselbstständigen Bestandteilen der Hauptamtsgerichte bis zur möglichen Unterbringung der Zweigstelle im Hauptgericht anzusehen seien.
Sie verwies auf die Entschließung des Landtages in der 2. Legislaturperiode, Drucksache 2/2928. Herr Dr. Jäger, Sie haben doch Ahnung.
Da ist nachzulesen, dass das Amtsgericht Grimmen nicht vor Ende 2002 nach Stralsund verlagert werden soll. Demzufolge wird es jetzt erfolgen. Von daher wird das
Meine Damen und Herren, kommen wir zum nächsten Beispiel: Sie werden sicherlich verfolgt haben, dass die Landesregierung beabsichtigt, auch die Zweigstelle des Amtsgerichtes Demmin in Malchin aufzulösen.
Auch das hat Frau Ministerin Kuder in ihrer Rede betont. Hier hat nun der Abgeordnete Ritter die Landesregierung zu den Beweggründen befragt. Und es kann doch nicht sein, Frau Ministerin, dass man einerseits das Amtsgerichtsgebäude Malchin aufwendig saniert – neue Fenster kamen rein, der Parkplatz wurde kostenintensiv saniert, eine neue U-Haft-Zelle wurde eingerichtet und erst kürzlich gab es eine nagelneue Eingangstür – und man nun feststellt: Schwammbesatz, es soll also geschlossen werden. Andererseits – und das bitte ich zu beachten – hat das Hauptamtsgericht in Demmin noch nicht einmal genügend Räume, die neuen Mitarbeiter aufzunehmen. Es soll extra ein Gebäude angemietet werden.
Meine Damen und Herren, hinzu kommt, dass nach den Ausführungen der Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Glawe die Zweigstellen- und Übergangsverordnung durch Rechtsverordnung nur dann aufgelöst werden soll, wenn eine Umsetzung, ich zitiere, „kostengünstig und organisatorisch optimiert“ verwirklicht werden kann. Frau Ministerin, weder sind die Kosten günstig noch die Organisation optimiert. Alles das passt nicht zusammen. Frau Kuder, Gerichtstage, also die Abhaltung einer Verhandlung außerhalb des Gerichtssitzes, sind nicht mein Thema. Ich frage Sie, warum Sie die Zweigstelle Malchin schließen wollen, obwohl das Amtsgericht Demmin gar keine Kapazitäten hat und im Koalitionsvertrag nicht nur von Beibehaltung der bisherigen Gerichtsstandorte die Rede ist, sondern darüber hinaus geprüft werden soll, neue Zweigstellen einzurichten. Und auch darauf haben Sie verwiesen: Mit Malchin wird dann die letzte Zweigstelle in MecklenburgVorpommern geschlossen.
Nun frage ich mich: Wozu brauchen wir dann noch dieses Gesetz? Und ich frage gleichzeitig: Wie passt das alles zusammen, wenn wir auf der einen Seite Zweigstellen schließen und auf der anderen Seite amtliche Beratungsstellen aufbauen, weil wir das Defizit an Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern in Vorpommern feststellen? Auch das, glaube ich, passt in irgendeiner Weise nicht zusammen und ist auch nicht logisch.
Ich hoffe, wir werden eine gemeinsame Lösung finden, und bin gespannt auf die Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise begnügt sich das herrschende Parteiensystem in Justizangelegenheiten damit, mit Bundes- und Länderkompetenzen herumzuspielen, anstatt sich mit den wirklichen Problemen zu befassen. Jetzt soll also statt des Bundesministeriums das Landesjustizministerium dazu befugt sein, per Rechtsverordnung die Einrichtung von Zweigstellen von Amtsgerichten oder die Abhaltung von Gerichtstagen anzuordnen. Wenn das alles wäre, was sich das Justizministerium an Machtausübung gegenüber der angeblich unabhängigen Rechtsprechung erlauben dürfte, dann ginge es ja noch. Leider darf es aber noch viel mehr. Wie Hans Herbert von Arnim in seinem neuen Buch „Die Deutschlandakte“ darstellt,
… sodass das Justizministerium das gesamte Anklagewesen in der Hand hat. Und da es kein Strafgerichtsverfahren ohne Anklage geben kann, verfügt die Politik über die Möglichkeit, die Strafjustiz nach Belieben zu steuern. Sie kann jedes Verfahren abwürgen.
In der Begründung zu diesem Gesetzesentwurf wird große Sorge um die Verfassungsgrundsätze des gesetzlichen Richters,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Unerträgliches Gerede ist das! – Raimund Borrmann, NPD: Herr Jäger, das ist die Wahrheit.)
All dies wäre gefährdet, wenn das Justizministerium etwa ohne gesetzliche Grundlage die Einrichtung einer Zweigstelle eines Amtsgerichts befehlen würde.
Aber dass das Justizministerium durch entsprechende Anordnungen an den zuständigen Staatsanwalt, wenn es das will, jederzeit jeden unbequemen Strafprozess beeinflussen und auch beenden kann, das kann es, das
Was könnte der betreffende Staatsanwalt dagegen machen? Wenn er sich das trauen würde, könnte er Strafanzeige gegen das Justizministerium wegen Strafvereitelung im Amt oder Rechtsbeugung stellen.
Aber darüber entscheidet dann wieder ein anderer auch weisungsgebundener Staatsanwalt. Irgendwer muss das ja anklagen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Herr Kollege, reden Sie doch nicht über Sachen, von denen Sie nichts verstehen! Das ist ja peinlich.)